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Rabenauer Anzeiger : 19.12.1895
- Erscheinungsdatum
- 1895-12-19
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Stuhlbaumuseum Rabenau
- Digitalisat
- Deutsches Stuhlbaumuseum Rabenau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id178001192X-189512192
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id178001192X-18951219
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-178001192X-18951219
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Bestände des Deutschen Stuhlbaumuseums Rabenau
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Rabenauer Anzeiger
-
Jahr
1895
-
Monat
1895-12
- Tag 1895-12-19
-
Monat
1895-12
-
Jahr
1895
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Sächsisches. — Rupp reckt oder Christkindleiu? Die liebe Adventen mit ihren mancherlei (Gebrauchen und altherge brachten Sitten ist wieder eingekehrt. In welcher Kinderstube dürfte da wohl der Lorbole des heiligen Christ, der Johannes der Kleinen, der Knecht Rupprecht oder, wie man ihn auch nennt, der Nikolaus, fehlen? Bei älteren Kindern übt er gewiß sein erzieherisches Werk aus, aber bei den Allerkleinsten ? Muß der alte fremde Mann mit dem Sack über dem Rücken, die Ruthe unter dem Arm nicht solche Furcht, solchen Schreck einflößen, daß, wenn auch nicht gerade ein Schaden, so doch sicherlich kein Nutzen dabei herauskommt? Warum will man hier nicht lieber ras Christkindlein zu den neugierigen Kleinen senden? Das Christkindchen angethan mit weißem Gewände nnd einer goldenen Krone (aus Papier leicht zu fertigen) auf dem Haupte! Davor reißen sie nicht aus, solche liebliche Gestalt erfüllt ihre Heizen mit hellster Freude. — ES ist ein strenger Winter im Anzuge. Die Baue der Hamster sind bis zu 3*/, Meter ties, was stets der Fall ist, wenn große Kälte bevorsteyt. So wird wenigstens von Wettcrkundigen behauptet. — Die Kosten der im Juni erfolgten Berufs- und Gewerbezählung figuriren mit 670 000 M. im Reichshausbalt für 1806/97 und gegen 1 400 009 M. im lausenden. Die Gesammtkosten waren auf 2 150 000 M. veranschlagt. — Seit Montag dürfen weibliche Rehe nicht mehr geschossen werden. Dieselben genießen bis 15. Oktober 1890, also volle 10 Monate hindurch, gesetzlichen Schutz. — Allgemeines Aufsehen erregte am Montag in Thar and die Beförderung eines sogenannten Handwerks burschen mittels Wagens nach dem Amtsgerichte. Der Mann war als gerichtlich Gesuchter in Dorfhain anfgegriffen worden, und der dortige Ortspolizist hatte ibn mit Hilfe eines Kollegen und durch Spendung von Speise und Trank glücklich zu Fuß bis zur Schmiede in Tharaud gebracht als er auf die Straße stürzte und behauptete nicht weiter gehen zu können. Da sich der Verhaftete bei seinem Fall am Munde verletzt und auch ein körperliches Gebrechen an sich hatte, so war ihm seine Angabe wohl zu glauben und wurde er daher durch die Straßen der Stadt mittels Wagens nach dem Amtsgerichte gebracht. — Die Wasserleitung der Gemeinde Pots chappcl mit OrtStheil Neucoichütz versorgt jetzt 320 angeschlossene Grundstücke mit eirca 7000 Einwohnern; die Pumpbrunnen sind seit dem Bestehen der Wasserleitung in größerer Anzahl zugefüllt worden wäbrend das Wasser oer noch vorhandenen hauptsächlich nur als Planschwasser Verwendung findet. Die in den Jahren 1892/93 erbaute Waffcrleitunz führt das Wasser auö zwei Quellgebieten nach Potichappel und zwar befindet fick das größere in den Fluren Kleinvpitz un» Saalhausen und das kleinere in den Fluren Wurgwitz und Pennrich. Die Länge der Leitung beträgt 6348 Meter, «»für bis jetzt einschließlich der letzten Erweiterungen circa 210 000 M. Baukoste i entstanden sind. Der Wasserverbrauch des letzten Jabres ist annähernd 55 000 Kubikmeter gewesen, die Leitung vermag aber mindestens das sünffache zu liefern. Anlagen, welche Leitungswasser i» größerer Meng, brauchen, siud die Eisenbahn, Ziegelei, Porzellanfabrik, Waschanstalt und Fleischereien, welche ungefähr '/» des Gesammtbedarfs der Ge meinde benölhigen. Da im letzten Sommer eine längere Trockenpenode eii getreten war, so war es erforderlich, während eines Zeitraumes von 32 Tagen den Wasserverbrauch ein- zuschrämen, ein Rückstand wurde dadurch nicht herbeigechRt. Um derartigen Einschränkungen in Zukunft vorzubeugen, wer den die Quellen ammgen so gestaltet, daß den Quellenge- bicten nicht mehr Wasser entzogen wie gebraucht wird und überdies können dem Weißeriysto l l en beliebige Mengen Wasser entnommen werden. Die Beschaffenheit des Lettungs- wassers ist eine vorzügliche, es hat nur 5,2 deutsche Härte grade und ist keimfrei. Eine Vergrößerung der Wasserleitung dürfte für das nächste Jahrzehnt und noch länger nicht nothwendig sein und dann läßt sich dies ohne wesentliche Kosten ausführen. — Bei der Zweiten Kammer ist feiten des Gemeinde- Vorstand Thiele in Schmiedeberg und Genossen eine Petition um Erbauung einer Eisenbahn von der Hainsberg— Kipsdorfer Bahn ab Schmiedeberg durch das Pöbelthal noch Haltestelle Hermsdorf-Nehefeld eingcreichl worden. — In der 2. Kammer sprach zu der beabsichtigten Verbindung von Klingenberg nach Frauenstein Abg Steyer, Naundorf und 'rat für eine Linie Frauenstein— Niederbobritzsch ein : es scheine sich in dem Projekt nur da rum zu Hanseln, wie Frauenstein auf dem kürzesten Wege mit Dresden vorbuwen werde. Abg. Stcver-Ncinbolvshain wünscht, daß den Interessen der östlich uns nordöstlich von Frauenstein gelegenen Orte auch Rechnung getragen und unterhalb Hartmannsdorf eine Haltestelle errichtet werde. Präsident Ackermann als Vertreter der Sadt Frauenstein stellt die Wünsche auf, daß der Babnboi in möglichste Nähe der Stadt komme und der Anschluß nicht in Niederbobritzsch sondern in Klingenbe-g erfolge. Der in dem Projekt gekenn zeichnete Standort des Bahnhofs erfülle ganz die Wünsche der Stadt. Die Anlegung des Bahnhofs auf der Ostseitc sei wegen des sumpfigen Bodens und der abschüssigen Straße, die Anlegung auf der Südseite wegen der damit verbundenen Vertheuerung und Verzögerung nicht anzuratbcn. Abg. Seim-Freiberg befürchtet, daß durch diese Linie der ohnehin unter dem Rückgang des Silberbergbaues leidenden Stadt Freiberg der Verkehr entzogen werde. Er bitte daher, den Anschluß in Bobritzsch zu bewirken, umsomehr, als das Ge lände in erster Linie darauf hinweist. Zu der schmalspurigen Linie Wilsdruf f—Zollhaus Bieberstein—Nossen sprechen die Abgg. Steyer-Naundorf, Horst und Rüder-Roßwein. Der Erstere tritt für e'ne Ausbiegung nach der Chaussee von Haida ein, und der Letztgenannte bittet um versuchsweise Einführung der vierten Wagenklasse und die Herstellung einer Krbindungsstraße von der Station nach der Stadt Sieben- . bn, da der vorhandene Kommunikatienüwcg von der Beier mühle aus durchaus nicht genüge. Schließlich verwendet sich noch Abg. Seim warm für das vorgelegte Projekt. — Ueber das Vermögen des Gutsbesitzers Karl Gottlieb Hauptmann in Spechtritz ist das Konkursverfahren er öffnet. Der Ortsrichler Menzer in Seifersdorf ist zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 11. Januar 1896 bei dem Gerichte zu Dippoldiswalde anzumelden. — Eine umfängliche Gerichtsverhandlung in Dresden betraf eine Nntersuchungssache gegen den Naturheilkundigen, früheren Bau- und Kunstschlosser Karl August Schüller aus Plauen bei Dresden wegen fahrlässiger Tötung eines Menschen und Uebertretung einer Berufspflicht. Die Ver- theidigung führte Rechtsanwalt Lothar Volkmar aus Berlin; zur Aufklärung des Sachverhalts waren 18 Zeugen aus Birkigt, Plauen, Löbtau, Coschütz u. s. w., sowie als ärztliche Sachverständige, beziehentlich sachverständige Zeugen Gerichtsarzt Medizinalrath Or Donau und Gerichisassistenz- arzt Or. Bachstein, beide von Dresden, Or. mack. Pohle aus Plauen bei Dresden, sowie Or. mack. Schulze und Or. mack. Weil, b ide aus Berlin, vorgeladen. Der Angeklagte ist am 24. Oktober 1863 in Dresden geboren, verheiraihet, Valer von zwei .Kindern, und wegen Uebertretung der Gewerbe ordnung mit einer Geldstrafe von 20 Mk. belegt. Schüller hat das Schlosjerhandwerk erlernt und dasselbe bis 1893 betrieben. Der Angeklagte gab dasselbe dann auf, da der selbe durch ein Brustleiden verhindert worden sein will, cs weiter betreiben zu können. Der Angeklagte widmete sick nunmehr der Naturheilkunde, da er durch diese seine Ge sundheit wieder erlangte. Schüller gab an, er habe bei den Naturheilkundigen Pretzschner in Dresden und Kulm in Leipzig praktische Kurse durchgemacht, sowie sich durch Selbst studium die nörhigen Kenntnisse angeeignet. Binnen vier Jahren bade er das Lehrbuch der „Gebrüder Böhm", die Naturbeilkunde von Or. Hahn und Or. Klenke, das neue Heilverfahren von Bilz, das Buch der neuen Heilwissenschaft von Louis Kuhn, die sämmllichen Werke des Pfarrers Kneipp und außerdem noch verschiedene Fachzeitschriften durchgearbeiter. Unterricht über den inneren Bau des Menschen habe er nicht gehabt. Schüller wohnt in Plauen und betreibt sei! zwei Jahren dorr seine Praxis. Er behauptet in dem ersten Jabre hätten ihn 150 bis 200 Personen in seiner Sprech stunde besucht und in dem zweiten Jabre sei er von noch mehr Personen konsulUrt worden. Schüller hat während der Zeit von Mitte November 1894 bis 7. Januar d. I. das am 7. Inli 1894 geborene Kind der iGlograpbenS-Ebefran Trammann in Plamn ärztlich behandelt. Das Kind litt an einer Kopfhautkrankbett. Am 28. Januar d. I. ist der Tod desselben eingetreten. Dem Angeklagten wird bcigc- mcssen, den Tod des Kindes aus Fabrlässigkcil verursacht und hierbei zugleich diejenige Ausmciksamkeit, zu wckcker er vermöge seines Berufes besonoers verpflichwt ist, außer acht gelassen zu haben. Schüller soll die ncthwensige Reinigung uns eine Herbeiführung der Absonderung unterlassen, iowie das Kind nur mit Wasser, Einpackungen und Siv bädem bebandelt haben, infolgedessen eine Gehirnent zündung septischer Natur bei dem Kinde eingetren ist, die den Tod desselben herbeigesührt hat. Schüller stellte in Abrede, daß er den Tod des Kindes verursacht habe. Das selbe erkrankte unge,ähr zwölf Wochen nach der Geburt an einem Augenleiden und Gesichtsausschlag; die Mutter des Kindes wendete sich, da ihr Ehemann von einem approbirten Arzte nichts wissen wollte, wegen einer Naturheilkur an Schüller. Dieser verordnete zunächst Reibesitzbäder und da eine Besserung der kleinen Patientin darauf nicht eintral, kalte Wasserumsckläge. Der Kopf des Kindes schwoll in einer besorgnißerregenden Wette an, io baß sich die Mutter der Kleinen schließlich an Or. meä. Pohle wendete. Trotz der größten Mühe gelang es diesem nicht, das Kind zu heilen; bereits am darauffolgenden Tage trat der Tod bei der Kleinen ein. Im Laufe der Voruntersuchung sagte Schüller aus: „Nach sechs Wochen ging ich nicht mehr zu Trautmanns; meine Kunst war erschöpft!" Der Angeklagte versicherte beu'e, als er zu der kleinen Patientin Hinz:gezogen worden sei und dieselbe in einem trostlosen Zustande gefunden, habe er erst seine Hilfe ablehnen wollen, dies jedoch deshalb nicht gethan, weil die Angehörigen des Kindes für die Naturbeilkunde sebr eingenommen gewesen seien; er habe den Zustand des Kindes v-m Anfang an für wenig hoffnungsvoll gehalten. Scküllcr soll auch zu der verehelichten Trautmann geäußert haben: „Sie können ja meinetwegen einen Arzt noch holen, nöthig ist das aber nicht, denn dieser kann dem Kinde auch nur ein Beruhigungsmittel geben." Nach den Ergebnissen der Beweisaufnahme sprach das Gericht Schüller von der wider ihn erhobenen Anklage kostenlos srei. Die Berliner Sach verständigen geben an, die Unterlassung der Sitzbäder seien die Ursache zur Verschlimmerung des Zustandes der Kranken gewesen. Zu dem Mord ans der Dresden-Moritzburg- Großenhainer Chaussee, sei noch erwähnt, daß der ermordete Kretzschmar wäbrend seiner Dienstzeit nur den Rang eines Postsckreiärs bekleidete, erst bei seiner Pensionirung wurde ihm der Titel Oberpostsckretär zuerkannt. Obgleich Kretzschmar eine sehr auskömmliche Pension hatte, welche es ihm ge staltet hätte, innerhalb Dresden zu wobncn, miethete sich dieser in dem Orte Reichenberg ein, von wo aus er tagtäglich größere Spaziergänge unternahm, da er noch körperlich rüstig war. Am Freitag Nachmittag hat die gerichtsärzlliche Leichen schau stattgefunden: sie wurde durch die Gerichtsärztc Medizinalrath Dr. Donau und Dr. Bachstein ansgeführl und dauerte über vier Stunden. Es wurden zwei Schuß wunden festgestellt, von welchen die größere, die in der unteren rechtsseitigen Nippcnparlie sich vorfand, unbedingt tövtlich ge wesen ist. Die zweite Schußwunde befand sich an der rechten Achsel, woselbst der Schuß unter audercm das Schlüsselbein zerschmettert hatte. In den Schußwunden wurde ein Flinten pfropfen, sowie eine Anzahl grober Schrotkörner vorgesunden, welche Dinge selbstverständlich beschlagnahmt und der Staats anwaltschaft übermittelt wurden. Durch die Obduktion wurde ferner festgestellt, daß der Schuß nicht (wie von Ziegelarbeilce Lehmann ausgesagt wird) von einem im Straßengraben Liegenden abgefeuert worden ist, denn dann müßte der Schußkanal auf wärts gehen, was aber nicht der Fall ist. Derselbe geht vielmehr abwärts. Da keinerlei Motiv für den Mord be kannt ist, wird jetzt auch angenommen, daß die Schüsse v»n einem Wilderer abgcfeuert worden seien, in der Annahme, ein Stück Mild vor sich zu haben. Es läßt sich dieser Auffassung aber entgegenhalten, daß die Schüsse aus so großer Nähe abgefeuert worden sind, daß der Schießende ganz genau sein Zielobjekt erkannt haben muß und ist ein derartiger Jrrthum deshalb völlig ausgeschlossen. Leider ist nicht die geringste Spur verbanden, welche auf den Tbärer hinwicse. Ein unweit dcö Thatortes aufgesnndencr dunkel blauer Hut ohne Futter wird gerüchtweise mit dem Morde in Verbindung g^acht. — In Nörhnitz hackte sich am Dienstag der 17- jährige Sohn des Bergarbeiters Imhof den Zeigefinger beim Holzspalten total von der linken Hand ab. — In Pirna wurde am Montag früh in der dritten Stunde ein Gutsbesitzer aus Döltz sehen wegen eines größeren Zechbetrugs an Polizeistelle gebracht. — Ein Ereigniß von weittragender Bedeutung spielte sich in Halsbrücke ab. Es wurde in den Silberschmelz hütten durch den Bevollmächtigten der Elektrizitäts-Aktien gesellschaft vorm. Schuckert u. Co. die elektrische Beleuchtungs anlage zum Gebrauch übergeben. Aehnliches wiederholt sich ja heutzutage oft. Aber hier galt es, von der ersten Gas anstalt auf dem europäischen Festlande sich zu verabschieden. Diese Gasbcleuchtungsanstalt ist aus Lampadius Betrieb im Jahre 1815 gebaut und 1816 in Gebrauch genommen worden. Achtzig Jabre also hat sie, zum Theil in aller Ur sprünglichkeit, bestanden und den Hüttenwerken gedient. Ehe auch noch eine einzige Stadt des Festlandes Gasbeleuchtung besaß, strahlte bereits in Halsbrücke dieses einst als wahres Wunder angestaunte Licht. In Dresden z. B. brannren erst 1828 anläßlich der Geburt König Alberts auf der Augustus- brücke und dem Schießplatz die ersten Gaslalerncn. — Der Bahnwärter Wolf, Urheber d.s entsetzlichen Eisenbahnunglückes vor dem Bahnhof Oederan am 18. September d. I., wurde wegen fahrlässiger Tötung und Gefährdung eines Eisenbahntransportes in Freiberg zu fünf Jalren Gefängniß verurtbeilt. Deubener Dorschußverein. Der Gewcrbevercin zu Deuben brachte kürzlich in seiner Mitte den Plan der Gründung eines Vorschußvereins zur Sprache, wie solche bereits in hiesiger Gegend inWilsdruss, Tharaud und Pvtschappcl bestehen. Der neue Verein wird sich außer auf Deubens nächste Umgebung vermuthlich auch auf Hainsberg und Cosmannsdorf erstrecken. Anknüpfend an einen Berichttübec tue letzte Sitzung genannten Gcwerbevercins, den wir des nur örtlichen Interesses wegen auck nur im Deubener örtlichen Theile unseres Blattes brachten, wollen wir unsererseits bezüglich As geplanten Vo' ickußvereii.s bemerken, daß das Gesetz Verschiff banken als Akunigesellschaften uns Vorfchnßvereine als eingetragene Genossenschaften kennt. Es kommt in ersterem Falle das Handelsgesetzbuch, im zweiten das GencssenZansgesetz als Grundlage m Frage. Aus Anlaß unserer Erfahrungen rathen wir von der Errichtung einer Aktiengesellschaft ab und empfehlen die Bildung eines Vorschußvereins auf Grundlage des Genossenschaftsgesetzes. Dieses kennt dreierlei eingetragene Genossenschaften; solche mit unbeschränkter Haftpflicht, mit unbeschränkter Nach- ichußpflicht uns mit beschränkter Haftpflicht. Die unbe schränkte Haftpflicht hat viel Unheil angerichtet, (das frühere Genossenschaftsgesetz kannte noch keine unbe schränkte Nachschußpflicht,) denn jeder Gläubiger des Vereins konnte und kann noch im Falle der Zahlungseinstellung je des beliebige Vereins-Mitglied herausgreifen und auf seine Forderung verklagen. Selbstverständlich nahm man zu meist die reichsten; diese mußten zahlen und konnten sich an die weniger Bemittelten halten. Eine Unzahl von Prozessen mit ihrem Nachtrab enormer Kosten war die Folge; manche Stadt und mancher Ort ist dadurch schwer geschädigt wor den. Das Gegentheil der unbeschränkten Haftpflicht ist die beschränkte Haftpflicht. Hier haftet jedes Mitglied den Gläubigern nur bis zu einer gewissen durch die Statuten festgesetzten Höbe ;. B. bis 1000 Mark. Haben alle Mit glieder ihre 1000 Mark eingezahlt, so können die Gläubiger nur diese Einzahlungen in Anspruch nehmen; etwa über- schießcnde Guthaben sind für die Gläubiger anthcilig ver loren. Die Spareinleger, die meist 4^/, erhalten, sind somit gegen solche Vereine zurückhaltender als gegen Genossen schaften mit unbeschränkter Haftpflicht. Das empfehlens- wcrlheste Princip ist das der unbeschränkten Nach- schußp flicht Der Spareinleger ist hier gesichert; kaS Vcreinsmttglicd bat nur für den Theil zu baften, der an- tbeilig durch Umlage verfabren auf es entfälli. Es werden nach und nach in Anspruch genommen: die Rücklagen (Rffcrvefonts) die Außenstände des Vereins, die Stammantheile der Vereinsmitglieder; langt dies nicht, so wird der fehlende Betrag aus die Mitglieder vertheilt und von jedem antheilig eingehoben oder nöchigenfalls eingeklagi. Was bei unbc- miuelten Mitgliedern nicht zu haben ist, wird schließlich von den bemittelten eingchoben, bis alle Gläubiger bez. Einzahler ihr Geld erhalten haben. Diese unbeschränkte Nachschuß pflicht ist bisher allseitig als das beste auf dem Gebiete des Genossenschaftswesens anerkannt; durch sie wird den ver heerenden Folgen der unbeschränkt.n Hauflpflicht vorgebeugt; der Gläubiger ist auch vollkommen gesichert, cs liege denn der kaum vorkommende Fall vor, daß der Vorschußverein aus lauter unbemittelten Leuten besteht und dann würde wohl Niemand etwas bei ihm einlegen, aufmerksam sei noch darauf gemacht, daß die Genossenschaften unter der Oberaufsicht der Amtsgerichte stehen; die Beschlüsse der ersteren unterliegen der Kontrolle der Behörde. Dies ist im wesentlichen erinnerungsiveise der Inhalt der einschlägigen Gesetzgebung
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