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Sächsisches. — Die milde Witterung hat in den letzten Tagen ganz erheblich unter den Schnee- und Eismassen aufgeräumt. Für unsere Felder und Fluren ist jedenfalls dieses Abthauen der Schneemassen das günstigste. Die Feuchtigkeit kann dadurch recht in die Erde dringen und so dem Boden in ergiebigster Weise das befruchtende Naß zu führen. Freilich vorläufig möchte es noch nicht so warm bleiben, damit die Natur nicht zu frühe hervorgelockt wird, um dann bei spätern, selten ausbleibenden Frösten erbarmungslos wieder vernichtet zu werden. — Die königl. Brandversicherungs-Kammer giebt bekannt, daß mit Genehmigung des königl. Ministeriums des Innern bei der Ge bäu d e versi ch erungs-Abtheilung der Landesbrandversicherungs-Anstalt am April-Termine dieses Jahres ein Erlaß an den Brandversicherungs-Beiträgen von einem halben Pfennig an der Beitragseinheit eintreten wird. Die gedachten Beiträge werden daher nur in Höhe von einem Pfennig für die Beitragseinheit zur Erhebung gelangen. — Bor dem Kgl. Schwurgerichte zu Dresden hatte sich der Gasthofsbesitzer und Landwirth Paul Otto Gabriel wegen Brandvcrsicherungsbetruges zu verantworten. Der am9. Okt. 1863 in Grumbach geborene, noch nicht vorbestrafte An geklagte ist beschuldigt, während der Nacht zum 23. Oktober l894 auf Grumbacher Flur eine Noggenfeime, die bei der Landwirthschaftlichen Feuerversicherungsgenossenschaft gegen Feuergefahr versichert war, in betrügerischer Absicht in Brand gesetzt zu haben. Gabriel besaß im Jahre 1894 ein Gut in Grumbach, das er vor ungefähr 10 Jahren von seinem Schwiegervater Ohme für 85 000 M. übernommen hatte. Dasselbe war mit 43 000 M. Hypotheken belastet. Der Angeklagte hatte außerdem noch andere Schulden. Am 8. August 1894 versicherte Gabriel bei der Agentur in Grumbach eine auf seinem Felde siebende, 100 Schock enthaltende Feime für die Summe von 1600 M. auf die Dauer von drei Monaten. Die Feime stand 300 Schritt vom Gutsgebäude und 100 Schritt vom Fußwege. Als der Angeklagte die Versicherung abschloß, war er bereits seit 5 Wochen mit der Zahlung der Hypothckenzinscn im Rückstände. Nachdem Gabriel sich während der Nacht zum 23. Oktober 1894 um zwölf Uhr von seiner Weckeruhr hatte wecken lassen, zog er seine Kleidungsstücke an, nahm eine Schachtel schwedische Streichhölzer, ging an die Feime, brannte dieselbe an, eilte dann in seine Wohnung zurück und legte sich vollständig angezogen wieder in das Bett, bis ec Feuerlärm hörte. Der Angeklagte war hierbei von seiner Ehefrau bemerkt worden. Am 30. Oktober 1894 erhielt Gabriel von der Versicherungs gesellschaft für die verbrannte Feime 840 M. Entschädigung ausgezahlt. Der Angeklagte verwendete das Geld zur Be zahlung von Zinsen und anderen Schulden. Einige Zeit darauf wurde Gabriel von der Versicherungsgesellschaft auf gefordert, die Versicherungssumme zurückzuzahlen, eventuell Anzeige gegen ihn erstattet werden würde. Es ist von dem Angeklagten auch Ersatz geleistet worden; er hat sich das Geld von seinem Schwager geliehen. Gabriel unterhielt damals ein Verhältniß mit der Putzmacherin Müller, die er auch heirathete und sich von seiner ersten Frau scheiden ließ. Der Angeklagte zog mit seiner zweiten Frau nach Renners- dvrf in Böhmen und bewirthschaftete dort einen Gasthof, während die erste Frau mit sechs Kindern in Grumbach zurückblieb. Die Konzession zur Führung der Gastwirthschaft in Rennersdorf ist dem Angeklagten jetzt entzogen worden. Gabriel kehrte öfters nach Grumbach zurück. Er soll hierbei einmal seine frühere Gattin bedroht haben. Letztere erstattete später gegen Gabriel wegen Brandstiftung Anzeige und es erfolgte daraufhin seine Verhaftung, als er sich Ende vorigen Jahres wiederum vorübergehend in Grumbach aufhielt. Der Angeklagte verwirkte wegen ZrandversickerungsbetrugeS unter Annahme mildernder Umstände 1 Jahr 3 Monate Gesängniß und 3jährigen Ehrenrechtsverlust; 2 Monate gelten als ver büßt. Maßgebend bei der Strafausmessung war die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten, daß er sich in pekuniärer Bedrängniß befunden und Ersatz geleistet hat, zu seinen Un gunsten fiel in das Gewicht die Dreistigkeit der Ausführung und die Höhe des verursachten Schadens. — Der 61 Jahre alte, in Niederpretzschen dorf bei Klingenberg wohnende Zimmermann Karl Fried rich Kempe hatte sich vor dem Landgericht Dresden wegen fahrlässiger Tötung zu verantworten. Am 28. September v. I. war der Angeklagte bei dem Abtragen eines Schorn steingerüstes an der Falkenstraße in Dresden beschäftigt. Als bei dieser Gelegenheit Kempe von dem fünften Stockwerke aus dem in der vierten Etage stehenden Arbeiter Schröter Bretter zureichte, ließ er aus Versehen ein Brett fallen. Dasselbe traf den am Fuße der Dampfesse stehenden Ar beiter Gustav Otto so unglücklich, daß dieser sofort tot zu sammenbrach. Nach dem ärztlichen Gutachten hat das 15 Kilogramm schwere Holzstück den bedauernswerlhen Mann auf den Kopf getroffen und die Schädeldecke zertrümmert, sowie eine schwere Verletzung des Gehirns herbeigeführt, die als die Todesursache anzuschen ist. Kempe muß diese Fahr lässigkeit mit einer 6 wöchigen Gefängnißstrafe büßen. — Behufs Verbesserung und Erleichterung der Fern sprechverkehrs sollen zwei Doppelleitungen von Dresden nach Deuben angelegt werden. — Die 22 Jahre alte, schon oft bestrafte Dienstperson Flora Hedwig Aurich aus Deuben wurde wegen wieder holten Rückfallsdiebstahls, Betrugs und Unterschlagung unter Ausschluß mldernder Umstände, zu 2 Jahren 5 Monaten Zuchthaus, fünfjährigem Ehrenrechtsverlust und Stellung unter Polizeiaufsicht verurthcilt. Im Laufe der Monate Oktober bis Dezember v. I. erschwindelte sich die Aurich eine Anzahl Kleidungsstücke, unterschlug mehrere Geldbeträge, die ihr zum Ankauf verschiedener Sachen übergeben worden waren, und schließlich verübte sie noch zum Schaden einiger Personen, bei denen sie sich eingcmiethet hatte, Diebereien. — In Niederhäslich verhaftete die Gendarmerie die Tvckter des gegenwärtig eine längere Freiheitsstrafe ver büßenden Bäckermeisters Weißleder. Sie hat beim Frühstück tragen bei einigen Gutsbesitzern Diebstähle an Kleidungs- 'tücken, Wäsche rc. begangen; von den Objekten trug sie bei der Verhaftung einiges schon am Leibe. Elf dieser Ver gehen hat sie bereits eingestanden. — Der in Großburgk wohnhafte, 1869 geborene, chon oft vorbestrafte Cigarrenarbeiter August Georg Schumann, vurde am 9. November v. I. in der fünften NachmittagS- tunde vom Gendarmeriebrigadier Satowsky aus P ot s ch appel n der Nähe des Angermannschen Gasthofes in Döhlen in Frauenkleidung angetroffen. Der Beamte forderte ihn auf, mit zur Wache zu gehen, welcher Weisung trotz mehr maliger Aufforderung der Angeklagte nicht nach kam, sondern ich durch Einstemmen mit den Füßen und Umsichschlagen mit den Armen des Widerstandes schuldig machte. Das Schöffengericht Döhlen erkannte in der Sitzung vom 12. Januar d. I. auf 3 M. Geldstrafe ev. 1 Tag Haft und 1 Woche Gefängniß. Gegen dieses Urtheil strengte Sch. vergeblich 'Berufung an, indem dieselbe kostenpflichtig ver worfen wurde. — Einige Coschützer Herren haben sich vereinigt, um der Parochie Gitterfee-Coschütz einen Kirchenbauplatz im Werthe von über 5000 Mk. zu schenken. Die Gemeinde Coschütz trägt zum Kirchenbaue auf diesem Areale 3000 Mk. bei. Die Gittersee'er Vertreter im Kirchenvorstande beab sichtigen diese Geschenke abzulehnen, da der Bauplatz nicht auf Gittersee'er Flur liegt. — Die Gemeinden Löbtau und Naußlitz, welche früher zur Parochie der Kreuzkirche in Dresden gehörten, bilden jetzt eine eigene Kirchengemeinde. Ihre Anhänglichkeit und Dankbarkeit hat die Kirchengemeinde Löbtau der Kreuz- kirchenparochie gegenüber neuerdings wieder zum Ausdruck gebracht, indem der Kirchenvorstand zu Löbtau in anerken- nenSwerther Weise beschlossen hat, der Parochie der Kreuz kirche zum würdigen Wiederaufbau ibres Gotteshauses eine Geldspende von 12,000 M. zu gewähren. Auch hat der Gemeinderath zu Löbtau zu demselben Zwecke 3000 M. für die Kreuzparochie bewilligt. Solche Werke opferwilliger Liebe dürften um so mehr anzuerkennen sein, als die Kirchenge meinde wie auch die politische Gemeinde Löbtau selbst keineswegs als wohlhabende Gemeinden angesehen werden können. — Innerhalb der letzten Tage ist durch verschiedene Blätter die Nachricht verbreitet worden, daß zwischen den Vertretungen der Stadt Dresden und der Landgemeinde Löbtau Verhandlungen wegen der Einbezirkung der letzteren Gemeinde nach Dresden angeknüpft worden und im Gange wären. Die fragliche Nachricht beruht durchaus auf Erfindung. Die Gemeinde Löbtau denkt, wenigstens zur Zeit, durchaus nicht daran, ihre Selbstständigkeit aufzugeben und dieselbe der Stadt Dresden zum Opfer zu bringen. Die Gemeinde, welche früher allerdings mit schwierigen Ver hältnissen hat kämpfen müßen und der die Existenz durch manch' unerwünschten Umstand schwer gemacht worden ist, befindet sich seit einigen Jahren erfreulicherweise im Stadium der Erhebung und haben sich ihre Verhältnisse so vortheil- haft gestaltet, daß fast allgemein im Orte die Anschauung besteht, durch die Einbezirkung nach Dresden in der Ent wickelung nur gestört und aufgehalten zu werden. Löbtau zählt jetzt 22,000 Einwohner. — Eine alle Instanzen durchlaufene Prozeßsache hat durch die Jnhaftirung des Buchdruckereibesitzers Woldemar Glöß in Dresden ihren Abschluß gefunden. Derselbe war s. Z. vom königl. Schöffengericht Dresden wegen Be leidigung des Getreidehändlers Baruch Heller, begangen durch zwei allgemeines Aufsehen erregende, in der „Deutschen Wacht" veröffentlichte Artikel zu 3 Monaten Gefängnis; ver- urtheilt worden. Das Berufsgcricht setzte diese Strafe auf 2 Monate herab und die hiergegen eingelegte Revision wurde vom Oberlandesgericht verworfen. Nachdem nunmehr ein von Anhängern der Reformpartei unterstützte» Gnaden gesuch an Se. Majestät den König abschlägig beschicken worden ist, hat Glöß zur Abbüßung der ihm zuerkannten Strafe in der dortigen königl. Gefangenen-Anstalt Auf nahme gefunden. — Der Handelsmann und frühere Bademeister Fritz Heilmann-Leuteritz ist mit Hinterlassung zahlreicher Schulden aus Dresden verschwunden. L. war Mitglied des social demokratischen Vereins Dresden-Altstadt und hat diesen Um stand benutzt, zahlreiche Parteigenossen um Geld zu betrügen. — Am Montag begann man mit dem Umbau des Schlesischen (künftigen Neustädter) Bahnhofs inDresden. Es wurden die Bäume des Wäldchens gegenüber dem ge nannten Bahnhofe niedergelegt, an dessen Stelle der Jnterimsbahnhof errichtet werden soll. Nach Inbetriebnahme des letzteren kann dann erst die Niederlegung des jetzigen Schlesischen Bahnhofes und weiterhin der Bau des neuen Bahnhofes in Angriff genommen werden. — Ueber die ^Versicherung der Dresdner Kreuzkirche erfährt man nunmehr: „Wie alle Gebäude im König'eich Sachsen, so mußte natürlich auch die Kreuzkirche auf Grund ges 8 des Gesetzes vom 25. August 1876 bei der Landcs-Jmmobiliar-Brandverstcherungsanstalt versichert werden, und zwar einschließlich aller Ausbaugegenstände, der Orge Uhr und Glocken, sowie der großen Kirchengeräthc, als Altar mit Bild, Taufstein, Kanzel usw. Die beweglichen Gegenstände dagegen sind vom Kirchcnvorstand freiwillig mit 15,900 M. bei der Feuerversicherungsbank f. D. zu Gotha versichert. — Zu der Verhaftung des Restaurateurs Hanisch in Dresden, de« Kassirers des Allgemeinen Musiker-Vereins dvrtselbst, wird jetzt mitgetheilt, daß die von ihm unterschlagene Summe nicht 13000, sondern nur 3500 Mark betragen soll. Die Revisoren des letzten Rechenschaftsberichtes sollen angeblich für die Verluste haftbar gemacht werden, weil die Revision in ganz unverantwortlicher und lässiger Weise ausgeführt worden ist. — Der Gemeinderath zu Leuben hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, einen Berufsvorstand anzustellen, dessen Anfangsgehalt auf 1800 M. festgesetzt worden ist. Als Kaution sind 3000 M. zu legen; für die erforderlichen Erpeditionsräume sorgt die Gemeinde. — Ein Unglücksfall ereignete sich am Mittwoch Vor mittag auf der Straße von Frankenstein nach Oberschöna. 2em Knechte eines Gutsbesitzers, welcher Milch nach der Molkerei Haltestelle Frankenstein gefahren hatte, scheute auf dem Nachhausewege das Pferd. Dasselbe ging durch. Bei der Einbiegung der Frankensteiner in die Freiberger Straße kürzte der Wagen um und schleuderte die Insassen heraus. Eine Frau, welche mitgefahren war, erhielt bedeutende Ver letzungen im Gesicht; der Kutscher hingegen, welcher das Pferd festhielt, wurde bis an die Brücke der Striegis ge- chleppt, wo herzueilende Leute das Gefährt aufhielten. Auch der Knecht hatte an Armen und Händen bedeutende Ver letzungen davongetragen. — Der in der Einertschen Stuhlbauerei in Frauen bach bei Neuhausen als Bretschneider beschäftigte Arbeiter Hoffmann wollte im Getriebe der Schneidemühle eine Schraube anziehcn. Dabei mag er die das Kammrad hem mende Stütze umgestoßen und damit das Getriebe gangbar gemacht haben. Hoffmann wurde zwischen Rad und Getriebe hineingezogen, wobei ihm der untere Theil des Kopfes zer malmt und die eine Brustseite vollständig zerquetscht wurde. Der Tod trat nach einigen Minuten ein. H., der unter Anderem auch die alleinige Stütze seiner mehr als 90 jähr igen blinden Schwiegermutter war, erfreute sich als pflicht treuer Mann der allgemeinsten Achtung. — Der Schweinemagen kann unter Umständen auch eine Sparbüchse sein, wie ein Gutsbesitzer in Mülsen St. Jacob erfahren mußte. Ein von ihm geschlachtetes Schwein hatte zusammen 9 Geldstücke im Magen verborgen. — Unter ungeheurem Zudrang von Publikum fand am Mittwoch die Verhandlung gegen den Maurer Friedrich Gustav Hoche inBautzen wegen Mordes und Sittlichkeitsverbrechens statt. Der größte Theil der Verhandlung fand unter Aus schluß der Oeffentlichkeit statt. Die Ermordete hat mehrere Töchter aus erster Ehe, welche der Angeklagte in der scheuß lichsten Weise mißbrauchte. Hoche ist, wie die Beweisaufnahme ergeben hat, ein arbeitsscheues, dem Trünke ergebenes, gemein gefährliches, vorbestraftes Subjekt. Der Ermordeten war wenige Tage vor ihrem Tode erst bekannt geworden, wie ihr Mann die Töchter mißbrauchte; sie that ihrem Manne am Tage vor dem Tode Vorhalt in dieser Richtung. Offenbar fürchtete nun Hoche die Strafe, und weil die Verewigte ihm auch kein Geld mehr zum Schnaps gegeben hat, ist er auf den Gedanken gikommeu, sie zu ermorden. Er hat das Beil aus dem Hofe geholt, als die Verstorbene ihm drohte, Anzeige zu machen. Im Verlaufe des Zankes riegelte Hoche, als er mit der Frau allein war, die Thüre zu, holte das von ihm am Ofen aufbewahrte Beil herzu und schlug seiner Frau in mehreren wuchtigen Hieben mit der Breitseite des Beiles die Hirnschale ein. Hierauf begab sich Hoche in eine Schank- wirthschaft, woselbst man ihn festnahm, nachdem ec die Ver storbene noch des von ihr in einer Kommode aufbewahrtcn Geldes beraubt hatte. In einer äußerst scharfsinnigen Rede legte der Oberstaatsanwalt klar, daß Hoche die That mit Ueberlegung ausgeführt habe und wegen Mordes auf Todes strafe zu örkennen wäre. Die 13 Jahre alte Tochter der Ermordeten, welche der schreckliche Mensch ebenfalls vergewal tigte, hat durch ein in die Stube führendes Vorsaalfenstcr zugesehcn, wie der Unmensch das Beil herzugeholt und damit die Mutter ermordet hat. Schon am Tage vor dem Morde hat Hoche seiner Frau gedroht, daß er sie ermorden werde und da er das Beil erst aus dem Hofe geholt und am Ofen aufbewahrt, in dem Augenblicke aber, als er sich mit seinem Opfer allein wähnte, dieThat ausgefühlt hat, ist anzunchmen, oaß Hoche mit Ueberlegung gehandelt hat. Gemäß dem Wahrspruche der Geschworenen wurde Hoche wegen Mordes und Sittlichkeitsverbrcchens zum Tode und zum Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf 10 Jahre, sowie zu einer Zucht hausstrafe von 4 Jahren verurthcilt. Weder vor noch nach dem Nrlheile zeigte Hoche Reue. Tages-Ereignisse. — Im deutschen Reichstage fand am Dienstag die zweite Berathung des Reichsinvalidenfonds statt. Zu Kapitel 83 „Zuschüsse zum Dispositionsfonds des Kaisers", Titel 4 „an die Bundesstaaten und Elsaß-Lothringen zur Gewährung von Beihilfen an hilfsbedürftige Kriegstheil nehmer von 1870/71" befürwortet Abg. Frhr. v. Gült- lingen (k.) als Referent den Antrag der Kommission, die ausgeworfene Summe von 1 800 000 auf 2 760 000 Mk zu erhöhen, um allen noch lebenden bedürftigen Kriegstheil- nchmern etwas zukommen lassen zu können. Gegen die Zu lässigkeit des Antrages fei nichts Wesentliches vorgebracht worben. Abg. Müller-Fulda (C.) stimmt dem zu. Viele vollberechtigte Kriegstheilnehmer seien aus Mangel au Mitteln abgewiesen worden. Abg. v. Leipziger (k.) be fürwortet die Resolution, wonach dasselbe Ziel auf dem Wege des Nachtragsetat erreicht werden solle. Etwaige rechtliche formelle Bedenken seien hierfür hauptsächlich maßgebend. Die Resolution wolle außerdem die sogenannten nicht aner kannten Invaliden in die Wohlthat des Gesetzes aufnchmeu Staatssekretär Graf v. Posadowsky erklärt, von den Zinsen des Reichsinvalidenfonds sei nicht etwa gespart wordem Wenn bisher die gesammte Zinssumme nicht eingestellt worden ist, so geschah die« nur, um sie zu thesauriren, iin Interesse derjenigen Kriegstheilnehmer, die nur den juristischen Nachweis ihrer Jnvalidstät nicht führen können. Gegen die Resolution Leipziger würden die Regierungen nichts haben. Daran sei aber gar nicht zu denken, daß alle Kriegstheil nehmer, die bedürftig und würdig sind, eine Rente erhalten können. Im Falle der Annahme der Resolution werde dein Hause ein Nachtragsetat zugehen. Es folgen weitere Be merkungen des Abg. Grafen Oriola (nat.-lib.), der sich gegen die Annahme der Resolution aussprach, und des General lieutenants v. Viebahn. Abg. v. Vollmar (Soc.) hält das Recht bei Haft. 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