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Sächsisches. — Voriges Jahr wußten wirklich manche sächsisch^ Sparkassen nicht mehr, wie sie das Geld alles mir Nutzen unterbringen sollten, das ihnen anvertraut war. Gegenwärtig ist es ofsenbar besser gelungen, die Gelder zu verwcrthen, denn Ende Oktober des vorigen Jahres hatten die sächsischen Sparkassen zusammen einen Baarbestand von 9,405,401 Mark, Ende Oktober dieses Jahres aber nur noch von 7,915,335 Mark. Trotz der starken Zunahme der Einlagen haben sich somit die Baarbestände im ganzen Königreich nicht unerheblich vermindert, was wegen möglichst hoher Zinscrträgnisse als eine günstige Erscheinung zu be trachten ist. — Die Nacht zum Sonnabend war die Andreas nacht, welche von der Altvordern Zeiten im Zeichen des Aberglaubens steht. Da vereinen sich zur Geisterstunde „Gläubige" und „Ungläubige" zum Bieigießeu, Kartenschlagen, Pantoffclzuwcrfen und anderem Wahrsager-Spuk, um den Schleier der Zukunst zu lüften und mit dieser Pythia-Arbeit im frohen geselligen Kreise allerhand belustigende Kurzweil zu verbinden. Besonders lebhaft im Schwünge sind die Andreas Gebräuche in den katholischen Ländern, woselbst der Eultus des Apostels Andreas, der nach der Sage zu Pa.rä iu Achaja deu Märlyrcrtos erlitt, ein sehr cisriger ist. In den Familien hütet man als sog. „Heckegeld" Andreasdnkaten, Andreasgulden und Andreasgroschen, wie auch geweihte Nachbildungen des „Andreaskreuzes" in den Kirchen zu haben sind. Es ist dies ein von der gewöhnlichen Forin abweichendes, die Gestalt eines X zeigendes Kreuz, an welches der Apostel Andreas einst genagelt worden war. Bei uns steht die Andreosfeier nur noch im Nahmen eines heiteren Familienscherzes, bei welchem der neckische Amor ausgiebig Beistand zu leisten hat, da die wettgroßte Zahl der am Andreasabend resp. in der Andreasnacht versuchten Zukunfts- Enthüllungen ja doch nur der allbezwingenden „Liebe" gilt. — Die Schon- und Hegezeit der Rebhühner beginnt vom 1. Dezember ab und währt bis mit 31. August nächsten Jahre». — Die grauen M äntel der Offiziere und Mannschaften sollen, wie eine aus der Reichshauptstadt vorliegende Mit- theilung besagt, nicht weiter beschafft werden — man will zu dem alten bewährten Manteltuch zurückkehren. — Von der Staatsbahnverwaltung war ursprünglich beabsichtigt, den Arbeiwrzug, welcher an Sonnabenden nachmit a zs 5 Uhr 25 Minuten vom Dresdner Koblen- bahnl ' ans nach Klingenberg abgeht und wegen seiner günstigen Absabrtzeit Vorzugs,reise von Bauhandwerkern benutzt wird, mit Ende November d. I. einzuziehen und dafür den an allen Werktagen abends 0 Uhr 55 Minuten nur bis Tharaud verkehrenden Arbeitcrzug an Sonnabenden und an Tagen vor Festtagen bis Klingenberg auszudehnen. Die gute Besetzung jedoch, die der zuerst erwähnte Zug bisher gefunden, giebt der Staatsbahnverwaltung Veranlassung, den selben auch noch im Monat December d. I. im Verkehr zu behalten. Danach wird nach wie vor nachmittags 5 Uhr 25 Minuten ein Arbeiterzug an Sonnabenden und an Lagen vor Festtagen von Dresden bis Klingenberg und allen Werktagen abends 6 Uhr 55 Minuten ein gleicher Zug bis Tharand abgehen. — Die letzte öffentliche Sitzung des Bezirksausschusses der königlichen Amtshauptmannschaft Dresden-Altstadt bot eine umfängliche Tagesordnung. Es wurde Dispensation zur Abtrennung von Grundstückstheilen ausgesprochen für Reick Fol. 40, 'Niedersedlitz Fel. 32, Burgk Fol. 49, Löbtau Fol. 72, 238 und 394, Plauen Fol. 28, Naußlitz Fel. 21, Cossebaude Fol. 2, Naußlitz Fol. 7. Z ir Errichtung eines Brennofens in der Nötzoldschen Ziegelei in Briesnitz, einer Schlächterei im Schützelschen Hause zu Cotta, sowie zur Veränderung der Sohreschen Gerberei in Deuben wurde bedingungsweise Genehmigung ertheilt. Auf Gesuche um Konzession zum Schankbetriebe, beziehentlich zum Kleinhandel mit Drantwein, wurden abfällig beschiedcn Langfort in Reick, Körner in Neucoschütz, Förster in Löbtau, Jäpel in Golber- oda, Kliem in Plauen, Dachsel in Löbtau, Müller iu Welsch- Hufe, Piex in Cotta, Standfuß in Naußlitz, Schöne in Löb tau. Genehmigt wurden die Schankkonzesionsgesuche Bene dix in Löbtau (nur für Kaffeeschank), Körners in Lockwitz. Zimmermanns in Cotta (nur sür Kaffeeschank), Fischers in Löbtau (ohne Branntweinschank), Zülchners in Schweinsdorf, Knöfels in Tharand und Ulmers in Somsdorf. Außerdem wurde dem Gasthoss- besitzcr Neumann in Kleinnaundorf die Ge nehmigung zur Abhaltung von Singspielen crrhcilt. Es wurde ferner die Errichtung von Standesännern in Tölizschen und Großburgk befürwortet und für diese, sowie sür die Standesämier in Pesterwitz und Löbtau wurden Vorschläge sür die Wahl der Standesbeamten und deren Stellvertreter gemacht. Ein Regulativ, die Vorgärten und Wagenhalteplätze in Löbtau betreffend, wurde genehmigt, auch beschlossen, für sämmtliche Ortschaften der Amtshauptmannschaft die Erlaub- niß zum Oeffncu der Vcrkaufsläden an den drei letzten Sonn tagen vor Weihnachten und am Sonntage vor Neujahr zu ertbeilen. Mit der Aenderung einiger Bestimmungen des Regulativs übe«- das Meldewesen im amtshauptmaunschaftlichen Bezirke erklärte sich der Bezirksausschuß einverstanden, ebenso mit dem Erlasse eines Regulativs über die Einrichtung der Pferdeställc in den Gasthöfen. Die übrigen Gegenstände der Tagesordnung betrafen Gemcindeangelegeuhciten. — Das in Deuben in Aussicht genommene Elektri zitätswerk, welches auch der Umgegend zu Gute kommen soll, würde theilweise auf Niederhäsl ich er Flur zu stehen kommen, weshalb vom Bezirksausschuß die Ausflurung der betreffenden Parzelle und Einflurung nach Deuben vorgeschlagen und genehmigt wird. — Von den Gemeinderäthen zu PKschappel, Deuben, Hainsberg, Eckersdorf, Niederhäslich, Schwcinsdorf usw. ist e.m 30. November dem königl. Finanzministerium und der Ständcversammlung ein Gesuch um die Genebmigung zur Erbauung einer Straßenbahn durch den Plauenschen Gjrun d überreicht worden. — Die Kirchenvorstandswahl für Bannewitz, Boderitz, Kleinnaundorf und Alt-Coschütz findet Sonntag den 8. Dezember d. I, von '/,11 bis 2 Uhr im Gemeindeamt zu Bannewitz statt. Es ist ein Kirchenvorsteher an Stelle des ausscheidenden — wieder wählbaren Herrn Gemeindevorstandes Ernst Graf in Bannewitz zu wählen. Stimmberechtigt sind für diese Wahl nur Diejenigen, welche sich rechtzeitig augemeldet und Auf nahme in die Wählerliste gefunden haben. Wählbar sind nur diejenigen Gemeindemitglieder, welche die Eigenschaft der Stimmberechtigten besitzen und das 30. Lebensjahr er füllt haben. Der Stimmzettel ist persönlich abzugebcn. Stimmzettel, welche mehr als die erforderliche Zahl von Namen enthalten, sind ungiltig. Die Wähler haben ihr Augenmerk auf Männer von gutem Ruf, bewährtem christlichem Sinn, kirchlicher Einsicht und Erfahrung zu richten. Die Wählerlisten liegen in Dresden an der Kreuzkirche 5 part. vom 3. bis 5. Dezember und in den Gemeindeämtern der betreffenden Landgemeinden vom 2. bis 4. Dezember zu Jedermanns Einsicht aus. — Vom Gemeindeamt in Löbtau ging dem Klempnergehilsen Bruno Paul Spalteholz eine Geldstrafe von 10 M. zu, da ibm zur Last gelegt wurde, sich an einen Kandelaber auf der Dresdner Straße angelehnt und geschlafen zu haben. Es konnte dein Beklagten seine Angabe, von einem Verbot, sich nicht an einen Kandelaber in N'biau lehnen zu dürfen, keine Kenntniß besessen zu haben, nicht widerlegt werden und erfolgte seine Freisprechung. — Ain 28. Nov. ist ein dem Spitale der königlichen thierärztl chen Hochschule in Dresden zur Bebandlung zugeführter Hund unter den Symptomen der Tollwutb ver endet. Da dieser Hund den angeftcllten Erhebungen nackt vor seiner Einlieferung in das crwähnw Spital frei umbcr- gelaufcn und dabei mit anderen Hunden in Berübrung gekommen ist, hat der Rath für deu Stadtbezirk Dresden die Hundcsperre bis zu und mit dem 25. Februar 1896 verfügt. — Abermals ist die Direktion des Residenztheatcrs in Dresden bemüht gewesen einen interessanten Gast zu ge winnen : Nuscha Butze wird demnächst ein Gastspiel dortselbst beginnen. — Der Vittoria-Salon in Dresden hat ein sensationelles neues Programm. Baronin vorr Rahden, die einzige S ^ulreiterin auf der Bühne, ist mit ihren eigenen 2 Sclnl erden „Monte Christo" und „Hamlet", dein Steiger „1-zaeeas" und dem Springpferd „Miß Lorff" an gekommen. Ferner: Mdlle. Paulette Rosse. Dm reine cku oirio, die unvergleichliche Ercemrique-Soubrette in ihren eigenartigen, splendiden Kostümen. Außerdem: Frl. Clementine v. Bernar's Mimatur-Fantoche-Tbcater; Ille 8Uver krinoe, Tableaur militärischer Bronze-Gruppen; Signvrina Virginia Maudini, Lieoersängerin uns Gcigen-Virluosin; Bau-Malaga, echt spanisches Instrumental-, Tanz- wird Gesangs Trio; Jos6 und Mrs. Erna Valmor, Kunstschützcn (großartige Leistungen im Präzisions- und Schnellfeuer); Tommy und Fred, Clvwus-Ercentrigucs, und Herr Fedor Markow, Gesangs- Humorist. Im Tunnel-Restaurant findet allabendlich großes Frei-Konzert, ausgeführt von der Kieler Damen-Marrosen- Kapelle, statt. — Am Sonnabend zeigte sich das erste Treibeis auf der Elbe und zwar in ziemlicher Menge, so daß der Strom in seiner ganzen Breite damit bedeckt war. — Einen recht erfreulichen Aufschwung hat in letzter Zeit die besonders in dem oberen Theile des Müglitztbales betriebene Strohflechtindustrie genommen. Sowohl in Bären stein als auch in Geising haben sich neue Firmen niedergelassen, welche hauptsächlich sogenanntes Kunstgeflechte anfertigen lassen. Erfreulicherweise geht mit diesem Aufschwünge auch eine Steiger ung der Preise und des Arbeitslohnes Hand in Hand. — Donnerstag Morgen verunglückte im Erbgericht in Langhennersdorf die 61 Jabre alte Arbeitsfrau verwittwete Theresie Waise, indem sie init eitlem Fuße in die Transmissions-Welle der Dreschmaschine kam, wobei ihr der Fuß vom Beine abgetrennt wurde. Der sofort herbeigerufene Arzt ordnete die Neberführung der Bedauernswertsten in das Krankenhaus zu Freiberg an. — Eine Nummer der „Sächsischen Feuerwehrzeitung" vom Juli d. I. wurde iu Erlbach im Vogtlande im Sep tember der Anstalt zur Ermittelung eines Brandstifters. Ter ledige Geigenmacher Christian Friedrich Büttner wohnte als Mitglied der Erlbacher Feuerwehr am Abend des 18. Septbr. einer Hauptversammlung bei, bei welcher davon die Rede war, daß nächstens eine nächtliche Alarmirnng stattfinden werde. Als Büttner, etwas angetrunken und ärgerlich darüber, daß ihm seine Geliebte den Korb gegeben, nach Hause ging, zündete er aus „Aerger" den Schuppen des Hausbesitzers Dick an. Zu der Brandstiftung verwendete er eine Nummer der „Feucr- wehrzeitung", welche er erst in der Feuerwehrversammlung in Empfang genommen hatte. Glücklicherweise verlöschte das Feuer, bevor noch irgend welcher Schaden entstanden war. Der Distriktsgendarm suchte nach, wem die betreffende Nummer der „Feuerwehrzeitung", deren Datum man noch an der Asche ablesen konnte, gefehlt hat. Dies führte zu der Entdeckung des Thäters. Nach anfänglichem Leugnen legte Büttner ein Geständniß ab. Büttner wurde vom Schwurgericht Plauen wegen versuchter Brandstistung zu neun Monaten Gefängniß und zweijährigem Ehrenrechtsverlust verurtheilt. Tages-Kreignisse. — Das schriftliche Erkenntniß in Sachen Liebknechts wird jetzt dem Wortlaute nach veröffentlicht. In der Be gründung werden zuerst die Stellen aus der Rede Liebknechts bezeichnet, welche die Grundlage der Anklage gebildet haben, und der Standpunkt der Anklage dargelegt. Dann folgen die Erwägungen des Gerichts, die zur Verurtheilung des An geklagten geführt haben, und endlich die genauere-Prüfung der inkriminirien Sätze, inwieweit sie auf die Person des Kaisers zu beziehen sind. Das Erkenntniß kommt zu dem Schlüsse: „Es ist danach angenommen worden, daß sich selbst in einem politisch unbefangenen Hörer durch die Worte des Angeklagten die Vorstellung festsetzen mußte, der Kaiser stabe . . . (hier folgt die beleidigende Wendung). Daß dicseJ'luf- sassung, die bei der dem Angeklagten klaren politischen Stell ung der Hörer einen besonders geeigneten Boden finden mußte, iu der Tbat Wurzel gefaßt, ergiebt sich einmal zur Evidenz aus dem lebbaften Beifall, den gerade der inkriminirte Passus der Rede des Angeklagten bei der Versamnlung gefunden bat, und zwar unmittelbar, nachdem er ausgesprochen war, gefunden hat, ferner aber auch aus dein Umstande, daß, wie Angeklagter zugestanden, die qu. Stelle ter Rede von den Parteiorganen nicht veröffentlicht wurde, und zwar, so nimmt das Gericht an, weil die Publikation als gefährlich erkannt wurde. . . . Es liegt klar auf der Hand, daß die Bebauptung objektiv eine schwere Beleidigung des Kaisers, eine die Geringschätzung, die Mißachtung des Kaisers zum Ausdruck bringende Kundgebung ist, um so m.br, als, wenn eS schon beleidigend ist, daß dem Kaiser die Begebung einer Beleidigung vorgeworfen ist, in vonoreto noch die Niedrigkeit, die Gemeinheit dieser Beleidig ung durch den gewählten Ausdruck noch besonders gekennzeichnet ist. Es wird auch einem Zweifel nicht unterliegen können, daß ein so gewandter und erfabrener Politiker, als den der Angeklagte sich selbst hinstellt, bei subjektiver Beziehung seiner Aeuj crung auf den Kaiser sich des ebrenkräukeuven Cbaratters derselben wobl bewußt war. Bezüglich dieser subjektiven Be- ttebuug sei in rechtlicher Hinsicht folgendes bemerkt: .Der Augi iss der Beleidigung erfordert neben dem auf die äußere Handlung gerichteten Willen die Vorstellung des Tbäters von der Kausalität seines Tbuns. Die Majestätsbeleidigung hat die allgemeinen Vorbedingungen der Strasbarkcit mit den gewöhnlichen Beleidigungen gemein, deshalb ist erforderlich das Bewußtsein des Tbäters von dem ebrenkränkenden Charakter der Kundgebung gegen die verletzte Person . . . Hierfür ge nügt aber schon der sogenannte Eventualdolus, das Bewußt sein der Möglichkeit der Kausalität. Dieser Eventualdolus inuß im konkrete» Falle als dem Angeklagten inuewobnend angeseben werden. Ter Angeklagte wngte, daß derjenige Er folg, von dem das Gesetz die Strafbarkeit abbängig macht, durch seine Handlung herbeigesührt werden könne, uns er war mit diesem Erfolge sür den Fall seines Eintrittes — daß der Erfolg thatsächlich eingetreten, ist oben ausgefübrr — einver standen, hat ihn eventuell gewollt." — Das Polizeipräsidium in Berlin giebt die Schließung von 11 socialdemokratischen Vereinen bekannt, uns zwar von 6 Reichstagswahlvereinen, der Preßkommission, der Agitationskommission, der Lokalkommission, der Vereine öffentlicher Vertrauensmänner, des Parteivorstandes der socialoemokratischen Pattei Deutschlands, auf Grund des § 9 der Verordnung über die Verhütung deS die Freiheit und Ordnung gefährdenden >-Mißbrauchs des Vereins- und Versammlungsrechts vom II. März 1850. — Es ist nunmehr erwiesen, daß die Stadt Berlin mit dec Bewirthschafluug der Rieselfelder ein ganz gründliches Fiasco gemacht hat. Der Ausschuß, der über die Bewirth- schaftung Bericht erstatten sollte, hat jetzt seine Arbeiten be endet und erklärt, seit längerer Zeit gebe die Verwaltung dec Rieselfelder insofern Anlaß zu großen Bedenken, als eine Verzinsung des in denselben angelegten Kapitals nicht allein nicht stattfinde, sondern die Erträgnisse auch von Jahr zu Jahr merkbar herabgehen. — Der Herausgeber und Redacteur der „Ethischen Kultur" Dr. Förster wurde vom Landgericht Berlin wegen Majestätsbcleidigung, begangen durch einen Artikel voi» 14. September d. I. in der „Ethischen Kultur", Z» 3 Monaten Festung verurtheilt. Die Staatsanwallschaft hatte 9 Monaie Gefängniß beantragt. Unter den Zuhörern bei der Verhandlung befanden sich der Oberstlieutenant a. D von Egidv und der Vater dcs Angeklagten, Geheimrath Förster. — In Eisleben berrscht gegenwärtig unter den durch die Ecdsenkungen geschädigten über 200 Hausbesitzern eine bochgchende Erregung wegen dcs aus „purem Mitleid" für die Geschädigten gemachten Angebots von 400,000 Mk- seitens der Mansfelder Gewerkschaft. Dieselbe verlangt dafür die rechtsverbindliche Erklärung, sich damit ein- für allemal als abgefunden zu betrachten. Darauf wird jeden falls wohl kein Geschädigter eingchen, denn für ihre gestörten Häuser, die im Durchschnitt einen Werth von 20,000 Mk. darstellen, würden sie allerhöchsten» 2000 Mark erhalten- Die Stadtverwaltung dagegen hat das hochherzige Geschenk mir „gebührendem" Danke entgcgengenommcn. Die an daS Geschenk geknüpfte Bedingung läßt vermutben, daß man in gewerkschaftlichen Kreisen mehr denn je bestrebt ist, die wahren Ursachen der traurigen Vorgänge zuzudeckcn Es durch' dieser Vorsatz aber nicht gelingen, da bereits das Landgericht Halle a. S. mit der Angelegenheit sich befaßt. Zur Linder ung der nicht zu leugnenden Noth unter den Geschädigten har der Kaiser die Summe von 60,000 Mark als unverzins liches Darlehen bewilligt. — In der lippes chen Thronfolgefrage haben hch Negierung und Landtag über ein Regentschaftsgcsetz verständigt, welches vorläufig bis zur Feststellung des Thronf-lgerS den Prinzen Adolf zu Schaumburg-Lippe als Regenten anerkannte und damit überhaupt erst eine rechtliche Grundlage für stim Regentschaft schuf; die Regierung verpflichtete sich andrerseits, unverzüglich ein Reichsgesetz zu beantragen, welches da, Reichsgericht zur Entscheidung des Thronfolgestreites ermächtigie. Die lippesche Negierung hat diesen Antrag gestellt, er sch^ aber auf Widerspruch gestoßen zu sein. — Der bei dem Versuche, das englische Gebiet > > Neu-Guinea zu durchqueren, ertrunkene deutsche Afrikareisend Otto Ehlers war am 31. Januar 1852 in Hamburg geboren; er stubirte in Heidelberg, Jena und Bonn Lah) wirthschaft und Jurisprudenz und trat dann im Jabre 1^ in den Dienst der deutsch-ostafrikanischen Gesellschaft. mach» und k land er m Berl» «ui > währe und ! Male die G auch l und ungen Es er der P Vcrbli ganz > um U seit zu von 6 Ta arfe keine zuließ. > der S in den letzten reitete. ! fünf > Unrege machte den lei präside I wobl, chronis sein Z damale Genest ! Beine» später ! Herzlci j Fieber; erschöpf Woche, lebhaft den G> wenig / hier li. Am bi- Zustan am fol Segen, verlor Währen leichte von D schöpft» unmitte der Ad Gescbnn ! damals, Nach K vcrsicher ! russische lescicrt, französi ihm un bei Sa gelaufei schriebet Steuers ist. D Ung die bereits Mehrere: »erwiese Pari« stellung begaben Tbeater, Warfen Dcr Zr endet g« Tlasofe dämmen Niedere' wieder c bche Ot Zugleich dm ani ber seit sichten 100 OOl ^lasarb örtert m beschlosst Heilung Prolctar °rdnung öcit dars lvrderlicl ^ichtsde ZUr Wa Nschlüs werden.