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Rabenauer Anzeiger : 30.03.1895
- Erscheinungsdatum
- 1895-03-30
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Stuhlbaumuseum Rabenau
- Digitalisat
- Deutsches Stuhlbaumuseum Rabenau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id178001192X-189503306
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id178001192X-18950330
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-178001192X-18950330
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Bestände des Deutschen Stuhlbaumuseums Rabenau
- Bemerkung
- Vorlagebedingter Textverlust
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Rabenauer Anzeiger
-
Jahr
1895
-
Monat
1895-03
- Tag 1895-03-30
-
Monat
1895-03
-
Jahr
1895
- Titel
- Rabenauer Anzeiger : 30.03.1895
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Zur Sonntagsruhe. Die königliche Kreishauptmannschaft Dresden macht folgendes bekannt: Auf Grund von § 105 s der Gewerbeordnung in Ver bindung mit 8 1 der Verordnung, die Abänderung einiger Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetze über die Sonn-, Fest- und Bußtagsfcier vom 10. September 1870 betreffens, vom 15. März 1895 werden für nachstehende Gewerbebe triebe die dabei angeführten Arbeiten von selbstständigen Gewerbebetreibenden und Arbeitnehmern an Sonn- und Fest-, bez. Bußtagen unter den beivermerkten und den weiteren Bedingungen gestattet, daß 1) bei dielen Arbeiten jedes nach außen hin bemerk bare Geräusch thunlichst vermieden wird und 2) Arbeiter, die auf Grund dieser Ausnahmebestimm ungen mit Sonntagsarbeiten beschäftigt werden, während der aus diesen Ausnahmebestimmungen sich ergebenden Ruhe zeit außer bei Gefahr im Verzüge auch nicht zu solchen Arbeiten, die in den betreffenden Betriebe nach H 105 o der Gewerbeordnung gestattet sind, und auch nicht zu Arbeiten in den etwa mit dem B.'triebe verbundenen Handelsgeschäfte herangezogen werden dürfen. I. Ausnahmen für Gewerbe zur Befriedigung täglicher der an Sonn- und Festtagen besonders hervortretender Bedürfnisse. 1) In Blumenbindereien (Kunst- und Handelsgärtnereien, Blumenverkaussläden) ist das Binden von Blumen, Winden von Kränzen und dergleichen an Sonn- und Festtagen während der für den Verkauf von Blumen in offenen Verkaufsstellen freigegebenen Stunden gestattet. Bedingung: Wenn die Sonntagsarbeiten länger als drei Stunden dauern, so sind die Arbeiter entweder an jedem zweiten Sonntag mindestens in der Zeit von 6 Uhr morgens bis 6 Ubr abends oder in jeder Woche während der zweiten Hälfte eines Arbeitstages, und rwar spätestens von t Ubr nachmittags ab, von jeder Arbeit freizulassen. 2) In Gasanstalten und Elektricitätswerken sind an allen Sonn- und Festtagen Arbeiten, die für den Betrieb unerläßlich sind, gestattet. Bedingung: Die den Arbeitern zu gewährende Rube hat mindestens zu dauern: entweder für jeden zweiten Sonntag 24 Stunden, oder für jeden dritten Sonntag 36 Standen, oder, sofern an den übrigen Sonntagen die Arbeitsschichien nicht länger als 12 Stunden dauern, für jeden vierten Sonntag 36 Stunden. Ablösungsmannschaften dürfen je 12 Stunden vor und nach ihrer regelmäßigen Beschäftigung zur Arbeit nicht Verwendet werden. Die den Äblösungsmannschaften zu ge währende Rube muß das Mindestmaß der den abgelösten Ar beitern gewährten Rube erreichen. 3) Bäckereien und Konditoreien. ». In Bäckereien ist die Backarbeit bis Vormittags 8 Uhr, aber wo der Bormittagsgottesd-enst früher beginnt, nicht während des Gottesdienstes, sowie von abends 10 Ubr an aestattet- Bedingung: Neben diesen Arbeiten dürfen Arbeitnehmer nur bis 6 Uhr abends mit Arbeiten die zur Wiederaufnahme des Betriebes am nächsten Tage nötbig sind, längstens 1 Stunve beschäftigt werden. d. In Konditoreien sind die gewöhnlichen Arbeiten von Mitternacht bis Sonn- oder Festtags Mittag außerhalb der Zeit des Gottesdienstes gestattet- Im Falle dringenden Bedürfnisses kann jedoch die untere Verwaltungsbehörde für ihren Bezirk oder für Theile ihres Bezirkes die Arbeit.» auch während des Vormittagsgottesdienstes, aber nicht über 10 stundengestatten. In den Nachmittagsstunden ist nur die Herstellung und das Austragen leicht verderblicher Waaren, die unmittelbar vor dem Genüsse hergestellt werden muffen (Eis, Cremes und dergl.) nachgelassen. Bedingungen: Sind in Konditoreien Arbeiter aus Grund vorstehender Bestimmung noch nachmittags beschäftigt, so mässen sie an einem der nächsten 6 Werktage von mittags 12 Uhr an von jeder Arbeit freiielaff n werden- Zu a. und b- Für Betriebe, in denen sowohl Bäckerwaaren- als Konditorwaaren hergestellt werden, ist die Beschäftigung solcher Arbeiter, die ausschließlich imt der Herstellung von Kon- ditormaaren beschäftigt werden, nach den Bestimmungen für Konditoreien, die Beschäftigung der übrigen Arbeiter nach den Beuimmungen für Bäckereien zu regeln. Als Bäckerwaare ist dasjenige Backwerk zu behandeln, wel ches herkömmlich unter Verwendung von. Hefe oder Sauerteig ohne Beimischung von Zucker zum Teige hergestellt wird. 4) Im Fleischereigewerbe sind die regelmäßigen Handwerks arbeiten an allen Sonn- und Festtagen für 3 Stunden, die bis zum Beginn der für den Hauptgottesdienst festgesetzten Unter brechung der Verkaufszeit im Handelsgewerbe reichen dürfen, gestattet. Bedingung: wie zu 1- 8) Im Barbier- und Friseurgewerbe sind die gewöhnlichen Arbeiten an ollen Sonn- und Festtagen im allgemeinen nur bis 2 Ubr nachmittags freigegeben, darüber hinaus aber nur in den Wohnungen der Kunden gestattet. Bcdingnna: Wenn die Sonntagsarbeitcn der Arbeitnehmer läng'r als 3 Stunden dauern, so sind die Arbeitnehmer entweder an j-dem dritten Sonmag für volle 36 Stunden oder an jedem zweiten Sonntag mindenens in der Zeit von 6 Ubr morgens bis 6 Uhr abends oder in jeder Woche während der zweiten Hälfte eines Arbeitstages, und zwar spätestens von 1 Uhr nach- mittaos ab, von jeder Arbeit freizulassen- Wenn Lie Arbeitnehmer durch die Sonntagsarbeiten am Besuche des Gottesdienstes behindert werden, so ist ihnen an jedem dritten Sonntage die zum Besuche des Gottesdienstes er forderliche Zeit sreizugebsn. 6) In Wafferversorgungsanstalten ist die Vornahme von Arbeiten, die für den Betrieb unerläßlich sind, an allen Sonn- und Festtagen freiaegeocn- Bedingung: Bei bloßem Tagesbetrieb wie zu 5, bei ununter brochenem Betriebe wie zu 2. 7) Den Zeitungsdruckercien ist der Betrieb an allen Sonn- und Festtagen, mit Ausnahme des zweiten Weibnachts, Oster und Pfingstfeiertages, bis 6 Uhr morgens zur Herstellung der Morgenausgabe gestattet. Bedingung: Nach Herstellung dieser Ausgabe muß der Be trieb bis um 6 Uhr morgens des folgenden Werktages ruben- 8) In photographischen Anstalten ist s. an den letzten vier Sonntagen vor Weibnachien die Auinahme von Por.räts, das Kopiren und R-touch.reu für 10 Stunden, bis spätestens 7 Ubr abends, b. an allen übrigen Sonu- und Festtagen die Aufnahme von Porträts für einen fünfstündigen ununterbrochenen Zeitraum, der in der Zeit vom 1 April bis 1. October spätestens um 5 Ubr nachmittags, in der übrigen Zeit des Jabres spätestens um 3 Uhr nachmittags end n muß, zugelassen. Die Ausnahme unter b. findet keine Anwendung aut den ersten Weibnachts-, Oster- vnd Pfingstfeiertag, den Charfreitag, die Bußtage und den Todtenfestsonntag. Bedingung: wie zu 5. 8) Den Garküchen sind die gewöhnlichen Arbeiten an allen Sonn- und Festtagen gestaltet. Bedingung: wie zu s. 10) In den Befteidungs- und Reinigungsgewerben mit handwerksmäßigem Betriebe ist die Ablieferung bestellter Ar ¬ beiten an die Kunden bis zum Beginns der für den Haupt- got'eSdienst festgesetzten Unterbrechung der Verkaufszeit im Handelsbetriebe zugelassen. II. Ausnahmen für Betriebe mit Wind oder unregelmäßiger Wasserkraft. 1) Die nach Z 105« der Gewerbeordnung zulässigen Aus nahmen von dem Verbote der Sonntagsarbeit kür Betriebe, die vorwiegend mit Wind oder unregelmäßiger Wasserkraft arbeiten, sind von den darauf Anspruch erbebenden Gewerbetreibenden, vorbehältlich der Bestimmung unter 2, zu beantragen. Dem Anträge sind die zu seiner Bsurtbeilung erforderlichen Angaben über Art und Umfang des Betriebes, über den Um fang dec Verwendung von Wasser- oder Windkraft, die Stärke der etwa daneben benutzten sonstigen elementaren Triebkraft, die Zahl der beschäftigten Arbeiter und soweit thunlich die Dauec der in den l tzien drei Jahren infolge Wasser- oder Windmangels nötbig geworoenen Unterbrechungen des Betriebes und die zur Bescheinigung dieser Angaben dienlichen Beweismittel beiz -fügen Für Anlagen, denen wegen vorwiegender Benutzung von Wind oder unrezelmäßiger Wasserkraft nicht bereits bisher Sonntagsarbeaten gestattet gewesen sind, ist eine Berücksichtigung der Anträge nicht zu stellen. 2) Dagegen wird mit Rücksicht auf den zeitherigen RschtS- zustand allgemein, und ohne daß es eines besonderen Antrages bedarf, der Betrieb der ausschließlich mit Wind arbeitenden, so wie solcher Getreidemühlen, denen eine erdebftch.'n Schwankungen untsftiegende Wasserkraft ausschließlich als Triebkraft dient, an 26 Sonn- und Festtagen, jedoch mit Ausnahme der drei hohen Festeres Charfreitags, der Bußtage und des Todtentestsonntages, außerhalb der Zeit des Gottesdienstes und ausschließlich der Zeit von vormittags 7 Uhr bis zum Beginn des Bormittags- gottesdienstes, sowie der Betrieb solcher Papier- und Prppsn- fabriken. Holzschleifereien. Holz- und Strohstoffiabriken, die aus schließlich mit einer unregelmäßigen Wasserkraft arbeiten, an zwanzig Sonn- und Festtagen, jedoch mit Ausnahme der ersten Feiertage der drei hohen Feste, des Charfreitags, der Bußtage und des Todtenfestsonntages, den ganzen Tag über nachgelassen- Diese Vergünstigung erstreckt sich nicht nur aur diejenigen Arbeiten, welche uwer Benutzung des Wind- oder Waffertcieb- wsrks ausgefüürt werden, sondern auch aut solche Arbenen, die mit jenen Arbeiten derart im Zusammenhangs stehen, daß sie nicht wohl am vorhergehenden oder nachfolgenden Werktage vorgenommen werden können- Bedingungen: Den Arbeitern sind mindestens Ruhezeiten gemäß 8 105o Abi- 3 oder Abs. 4 der Geweroeordnunz oder die oben in der Bedingung zu 1 5 angegebenen Ruhezeiten zu gewähren- Dis Sonn- oder Festtagsarbetten sind von dem Gewerbe-, treibenden mit den im Z l05o Abs. 2 dec G--O- bezeichneten Angaben über die Zahl der beschäftigten Arbeiter, di- Lauer ihrer Beschäftigung, sowie der Act der vorgenommenen Arbeiten in das das.lbst vorgeschriebene Verzeichnis einzutragen. Zur Waylvewegung. An Stelle des erkrankten Vorstandes des consecvativen Vereins im Plau-nschen Grunde, Baron von Burgk, eröffnete am Mittwoch Amlsgerichlsrath Dc. Herrmann bis füc diesen Tag aoends 8 Uhr in dec herrschaftlichen Teichschänke zu Burgk anberaumte Versammlung des erwähnten Vereins, in welcher der Reichstagscandidat der Conseroatioen, des Bundes dec Land- wirtbe und dec Nationaltiberaleu. Rittergutsbesitzer Anorae auf Braunsdorf sich den Wählern derOcdnungsparteien bekannt machte. Redner gedachte des Umstandes, daß der Wahlkreis den Conseroatioen vor 2 Jahren verloren gegangen sei infolge der Unzufriedenheit des Volkes mit der Wirthschaftspolitik dec Reichsregierung, für die man die ihr fernstehende conseroatlve Partei verantwortlich gemacht habe. Er betonte ferner die aus dieier Politik hervorgegungene Nothwendigkeit des Bundes der Landwirthe und erachtete einen Vuno der Handwerker eoenfalls für nöthig. Bei der Besprechung der socialen Frage wies Herr Andrä auf den Werth der freien Bermswavt gegenüber dem socialdemokratischsn Zwangs-Zukunftsstaate bin und wener auf die wciale Gesetzgebung seit Kaiser Wilhelms bekannter Botschaft- Redner ist für die Umsturzvorlage und besonders gegen die Auswüchse in der.Presse und die Agitation in Heer und Marine; berechtigte Kritik solle aber nicht beschnitten w -rden- Die sociale Frage werde nur von Mensch zu Mensch gelöst werden und der erste Schritt dazu sei die Rückkehr zum bürgerlichen Leven. — Der zweite Hauptpunkt der Rede betraf den Niederganz dec Lmdwicloichaft, die — wenn der Bauer kein Geld habe — auch den Niedergang des Handwerkes uno des Handels bedinge- Die Interessen der Groß ', Mittel- und Kleingrundbesitzer seien identisch uno nicht entgegengesetzt, wofür Reoner rechnerische Unterlagen bringt und wieoerholt betont, daß die Landwirthschaft zu 40—50 o/o verschuldet sei- Für das einzige Mittel znr Hebung der Landwirthschaft erachtet er gegenwärtig den Antrag Kanitz, nach welchem auf ausländisches Geireide eine Verbrauchssteuer derart gelegt werde, daß der Durchschnitt der Getreidepreise der letzten 40 Jahre erreicht werde. Die Doppelwährung ließe sich nur auf internationalem Wege erreichen; nothwendig fei eine Reform der Produktenbörse damit das Einheimsen von Millionen in kurzer Zeit zur Unmöglichkeit werde; mit Brodfrüchteu oürfe keine Spekulation getrieben werden. Bezüglich der Großindustrie erwähnte der Canüidat, daß diese exporttähig bleiben müsse. Am Niedergang des Handwerks sei dis Geweroeordnunz schuld. Zu erstreben wäre Regelung des Lebclingswesens, Estttüdrung ordentlicher Legitimationspapiere, Einschränkung des Hausic- bandels, Beschränkung der Wrnoerlager, Muß-zahmen gegen betrügerische Konkurse, Einziehung des Lurch solche erworbenen Vermögens, Abgabe kleinerer Lose und Zurückweisung von Schundangeboten bei Submissionen; Zuchthausarbeil dime nicht zur Konkurrenz für freie Gewerbebetriebe werden, der Konsum- vereinsschwindU müsse beschnitten werden, alle Konsumvereine außer landwirthschaftlichen Wirkten vecderslich. dem Bauschwindsl müsse aesteuerc werden- Zwangsinnung und Befähigungs nachweis sind zu erstreben, der unlautere Wettbewerb im Gewerbe muß durch Gesetz bekämpft werden- — Redner wendete sich dann zur deutschsocialen Reiormpartei, deren Feindseligkeit gegen die conseroaiivs er nicht begreift. Viele Forderungen beider Parteien seien aleiche; Ausnahmegesetzen gegen die Juden könne er jedoch nicht zustimmen, auch nicht einem Maximalarbeitstage, der sich in Handwerk und Land- wirlbschaft nicht durckftühren lasse. Bei Nothwendigkeit sei er kür Aufbesserung der Beamtengehalte. Einer Versicherung gegen Arbeitslosigkeit und allgemeinem Stimmrecht für oen Landtag könne er nicht beipfüchten. Er ist Judengegner, hofft aber, daß die Auswüchse des Judcntbums durch Gesetze bcschnttten werden könnten, dis auch die christlichen Juden träfen. Der Znzug der ausländischen Juden müsse beichränkt werden. Dies sem Stand punkt gegenüber den Reformern — Bezüglich der Reichsfiaanzen erklärte Herr Andrä, daß Deutschland 2 Milliarden, Frankreich aber 30 Milliarden Schulden habe- Er sei gegen eine Reichs einkommensteuer zur Deckung des Fehlbetrags, wie sie der Abg. Zimmermann wünsche; zu erstreben fei Sparsamkeit am rechten Orte, auch in der Heeresverwaltung, aber ohne Verletzung der Schlagfertigkeit- Redner ist ferner Gegner des Milizheeres, selbst schweizerische Stimmen hätten das System verworfen; er ist für die Bewilligung von Kreuzern als Angriffsflotte, wünscht keine neuen Kolonien, aber Schutz der Arbeit in den jetzigen und empfiehlt Börsen-, Quittungs-, Checksteucr, Erhöhung der Tabak- und Brausteuer und schließt mit einem Hoch auf Bis marck. Nachdem noch Amtsgerichtsrath Herrmann aus die be vorstehende Bismarckftier und den Geburtstag Sr. Mai. des Königs hingewiesen, werden Telegramme an Se. Majestät den Kaiser und Se- Durchlaucht Fürst Bismarck aufgesetzt und ver ¬ lesen, die im wesentlichen den Inhalt des von uns bst wähnten Tharander Entrüstungstelegramms (Min der Versammlung einstimmig genehmigt wsrden. Mitgl. Kind. N 10 Hausbes. Gottsmann-Braunsdorf 8 2 2 1 1 1 1 1 2 13 1 1 I - Lenkst d Daß he! i Siehst t ! Und Gi Darniet c Siecht I l Und flc > Auf He Aus al k Einsam In Ho' s Wie ei> i Die M ; Was n t Von je - Die sch ) Im ra Das 2 Ein V Wenn Doch i Warm Dann Das 8 H zi - Kaufm. Kühnscherf-Burgk - „ Roßberg-Burgk - Bergarb. Pfilipp-Deuben - Kaufm. Birndt-Döhlm - Lehrer Weber-Dölzschen - Ob.-Lehrer Felgner-Kleinnaundorf - Kaufm. Müllec-Neucoschütz - Gem.-Vorit. Schroth-NiederhäSlich - Kaufm. Müller-Potschappel - Kantor Burgardt-Nuppendorf - Kirchenkaff. Fischer-Somsdorf - Lehrer Starke-Unterweißig - Bergarb. Wsißflog-Zauckeroda Bezirkskassirer. Hr. Trichinensch. Mattheck-Birkigt 27 15 2 6 13 3 2 5 1 5 6 32 2 4 7 Sächsisches. — Nach § 1 der Verordnung vom 11- die Beobachtung der geschlossenen Zeiten iu pMl.' Hinsicht betreffend, dürfen Tanzbelustigungen a" Uchen Orten und Privatbälle, auch wenn diEÄ Pcivathäusern oder in Lokalen geschloffener abgehalten werden, in der Zeit vom Montag Mi) Sonntage Lälare bis zu und mit dem 1. OstM^ nicht abzehalten werden. i! — Vom nächsten Montag an sind die Postanstalten von früh 7 Uhr an geöffnet. 1: — 22 sozialdemokratische Schulvorstands- meinderathsmitglieder von Birkigt, Cotta, D euben,^ Döltzschen, Gittersee, Kleinnaundorf, Niederhäslich, * Pesterwitz, Oberpssterwitz, Potschappel und Unt^ veröffentlichen in der Arbeiterztg. eine Protests gegen die Veranstaltung einer Bismarckfeier in den dieser Gemeinden. . — Im Monat März sind dem „Koufi^ Ausste.-ierungsverein im Plauenschen Grunde nick f gegen)" 45 Mitglieder mit 130 Kinsern und 32? einbeiten, ä 5 Pfg.. veigstcsten, und zwar vrrthe^ dieselben auf 15 Bezirkskassirer in folgender Wriß- immer noch zeitig einbrechenden Dunkelheit vor der« noch etwas beschränkt bleibt. § — Am 1. April d. I., dem 80. Geburtstags Alt-Reichskanzlers Fürst Bismarck, soll auf den H^en Lofchwitz von abends 8 Uhr ab eine größere leuchtung durch Abbrennen von Pechtonnen und lischem Feuer stattfinden, was zur Vermeidung irrthiM' Feuerläcmes anzczeigt wird. — Zwei höchst seltene Gäste gewahrt man seit s Tagen im Elbthale bei Schank> au. Ein Pärchen LHwäne (richtiger Höckerschwäne — O/Zaus owr), wahrscheinlich der Mangel an Nahrung aus dem " j Norden zu und getrieben Hal, hat sich an der Lach^s mündung unweit Wendischfähre häuslich niederg^ft Allabendlich durchstreifen sie in kühnem Fluge das Eu> / — Die unter dem Protektorate Ihrer MajeM^ Königin stehende Strick- und Nähschule in Leubnitz^, anstalttt am 28, 29. und 31. März eine Aussig ihrer Arbeiten im Unterrichtsraume (dem alten Pfarrb^ — Mittwoch Nachmittag brach in Berreuth rn der - des Rittergutes ein Schadenfeuer aus. Es wurde ein fröhliches Glückauf! -'km N-n- — Im „W.'tterbusche" bei Kessels dorf 25. Mäcz der seit 10 Tagen vermißte Tcainsoldat aus Dresden, welcher bereits das 2. Jahr diente, ek^ Mmvv aufgefunden. z — Der preußische Minister des Innern „ ^rav Provinzialbehörden darauf hingewiesen, daß das ' ^us (A „ Vaterländischen Buchverlag" von Ä- NaumbAl^ "d Teno Dresden erschienene Werk: „Deutschlands größter^ ! dessen Reinertrag angeblich zum Besten der pensio^i Invaliden der Kciegsjahrs 1870/71 verwendet , .Der soll, durch Kolporteure unter Vorlegung 80 Abonnentenlisten vertrieben und hierbei auch ein K^,, » schreiben zu Reklamezwecken mißbraucht wird, wonff,- Kaiser ein von dem genannten Buchoerlag überr^, narplat Exemplar des Werkes zwar nicht angenommen, d^- M« leger aber seine Freude über das Werk und seines, ^n. Ka- süc die beabsichtigte Aufmerksamkeit ausgesprochen,- ^ann R Die Polizeibehörden sollen auf dieses Treiben aufA^- ' gemacht und angewiesen werden, in geeigneten Fal^'.H»insS, Einleitung eines gerichtlichen Strafverfahrens geg^ Hsn. Kai betreffenden Colporteure herbeizuführsn. Herr — In den nächsten Tagen wirb aller Vora^, Ae nach die Verlegung der Gleise auf der bei der N,: Trichin brücke in Dresden errichteten UeberschneidungsoM' AS Angriff genommen, die nöthigen Materialien an SEc Laschen und Schienen liegen schon seit einiger Dcuh Auch auf dem künftigen Äbstellbahnhofe, jetzigen AEi Güterbahnvofe, regen sich fleißige Hände, um die 'üm Sä möglichst bald dem Ende zuzuführen; die BauzE) Zeit kehren wieder regelmäßig und befördern die ausgesch^ As Au! Eedmaffen nach dem östlichen Thetle des alten Bö?^ Mwirk Bahnhofes, wo sie bei der Ausschüttung des Hochd^, Ki zweckentsprechende Verwendung finden. — Im Awackff scheu Grunde entfaltet sich beim Tunnelabbruch eb^ Dessau: wieder emsige Thätigkeit, wenn dieselbe auch infolgs., ^ch V An diese Monatsübersicht knüpfen wir die MittheW^ im ersten Viertel des laufenden Geschäftsjahres dein , z überhaupt 115 Mitglieder mit 391 Kindern un2 Steuereinheiten beigetreten sind, daß die fortlaufende « der Mitglieder auf 3557 und die der Steuers bücher auf 9646 gestiegen ist, und daß die SusN^ auszezahlten Spareinlagen, nebst Zinsen und Zin^ft MMl an 391 diesjährige Konfirmanden unseres Vereines Mk. beträgt. Zu immer weiterem An- und AE!
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