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Uabenauer Anzeiger und Zeitung für Seifersdorf, Groß- und Kleinölsa, Obernaundorf, Hainsberg, Eckersdorf, Coßmannsdorf, Lübau, Borlas, Spechtritz etc. Verlag von B. Weißer in Rabenau. Für die Redacti>,n verantwortlich (soweit nicht andere Namensnennung erfolgt) A. Weißer, Deuben. Druck (mit Ausnahme der Seite des Ortsanzeigers) von B. Weißer in Deuben. Anzeigen für die ersten drei Seiten des Hauptblattes werden bis Sonnabend, Dienstag und Donnerstag Abend 6 Uhr für die jeweilig nächste Nummer erbeten. Nummer 4 Amtliches. Bekanntmachung. Diejenigen Herren Bürgermeister und Gemeindevorstände, welche mit der zu erstattenden Anzeige über das Er gebniß der Petroleum-Untersuchungen noch im Rückstände sind, erhalten hiermit Aufforderung, dieselbe nunmehr un verzüglich und spätestens bis zum 10. dieses Monats anher einzureichen. Königliche Amtshauptmanrrschaft Dresden-Altstadt, am 4. Januar 1895. vr. 8cüm>äk Ert. Bekanntmachung. Mit Rücksicht auf das eingetretene Schneewetter wird die nachstehende Bekanntmachung zur Kenntnißnahme und Nachachtung Seiten der Gemeinden und Gutsherrschaften des hiesigen Verwaltungsbezirkes anderweit zum Abdruck gebracht. Königliche Amtshauptmannschaft DreSden-Altstadt, am 4 Januar 1895. vr 8olimlät. Schneider. Brkanntmachnng, das Schneeauswerfen betreffend. Zur Verhütung von Gefährdungen und Störungen des öffentlichen Verkehrs bei Schneewehungcn wird hierdurch mit Hinweis auf die Bestimmungen in § 6 des Straßenbau- Mandats vom 28. April 1781 und auf die Bekannt machung des Königlichen Finanzministeriums vom 22. Mai 1872 den Gemeinden des hiesigen Bezirkes aufgegeben, bei Vermeidung einer Geldstrafe von mindestens 2» Mark — Pf. für jede einzelne Zuwiderhandlung in Fällen etwaiger Schneeverwehungen stets sofort und ohne besonvere Ver. fügungen zu erwarten die öffentlichen Wege zum Fuß- und Fährverkehr freizumachen und die Winterbahnen mit hohen Srangen abzustecken, auch die zum Schneeauswerfen auf fiskalischen Straßen Seiten der Königlichen Straßenbauin- spekiion und beziehentlich durch die Amlsstraßenmeister zu requirirenden Arbeiter unweigerlich und rechtzeitig zu stellen- Die Rittergutsherrschaften und die Vertreter sonstiger exemter Grundstücke wollen sich hiernach ebenfalls richten. Königliche Amtshauptmannschaft Dresden-Altstadt, am 24. November 1884. Städtische Sparkasse zu Hharandt. Die Zuschreibung der Zinsen in den Einlagebüchern hiesiger Sparkasse, beziehentlich deren Auszahlung, kann wegen der umfänglichen Berechnung derselben erst vom 25. Januar 1895 ab erfolgen. Für alle übrigen Sparkaffengeschäfte wird dagegen ununterbrochen täglich Vormittags von 8 bis 12 und > —Pa^itjags von 2 bis 5 Uhr expedirt. Tharandt, am 31. Dezember 1894. Die Sparkassen-Verwaltung. vr. Biehayn. Dienstag, den 8. Januar 1895. Bekanntmachung, Bormundschaftsberichte betreffend. Einzelne Vormünder haben ungeachtet der Bekannt machung vom 7. Dezember vorigen Jahres die vorgeschrie benen Vormundschaftsberichte noch nicht erstattet. Diese Berichte sind nunmehr bei Vermeidung von spätestens bis zum 31. Januar dieses Jahres bei dem Vormundschaftsgerichte einzureichen. Döhlen, den 5. Januar 1895. Königliches Amtsgericht. Uerrmann Zwangsversteige rnng. Das im Grundbuche auf den Namen ErZtUgt! Michael Krbstolln und Grudtllftld eingetragene, zum Erliegen ge kommene Bergwerk Folium 182 des Grundbuchs für Mohorn, 81 Maßeinheiten, mit den KtWkbÜllbtll Nr. 516, 517*, 520* des dortigen Flurbuchs, welche aus Wohnhaus, Scheune, Maschinengebäude, Schmiede, Geräthe schuppen, Wasch- und Scheidebankgebäude, Kaue, Pulver- und Wasserhaus bestehen und zusammen auf 10 000 M. geschätzt sind, und mit den großentheils mit Halde überschütteten Flurstücken Nr. 501*, 502^, 503', 517^, 573* des Flurbuchs, zusammen 2'z Acker und auf 2000 M. geschätzt, soll nebst den vor, handenen Maschinen und anderen Gegenständen des Berg werksbetriebes im Taxwerthe von 900 M. zwangsweise versteigert werden. Es ist der 6. Februar 1895 Vormittags 10 Uhr als Anwridetermia, fernerSouuabend der23. Februar 1895 Vormittags 10UHr als Nkrsteigernngstermin, sowie der 9. März 1895 Vormittags 10 Uhr als Termin zu DerkLndnng des Uertheilungsplans an beraumt worden. Die Realberechtigten werden aufgefordert, die auf dem Grundstücke lastenden Rückstände an wiederkehrenden Leistungen, sowie Kostenforderungen, spätestens im Anmeldeterminc an zumelden. Eine Ucbersicht der auf dem Grundstücke lastenden An sprüche und ihres Rangverhältnisses kann nach dem Anmelde termine in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amts gerichts eingesehen werden. Tharandt, am 3. Januar 1895. Königliches Amtsgericht. vr. Uucko Bekanntmachung. Unsere Bekanntmachung vom 22. Dezember 1894, das Bestreuen der Fußwege bei Eisglätte betreffend, wird hierdurch dahin ergänzt, daß die Haus- und Grundstücks besitzer, bez. deren Stellvertreter verpflichtet sind, 1 ., die Kutzwege längs ihrer Hrnndstücke ebenso kei Schneefall bez Krost von Schnee und Kis sorg fältig zu reinigen, als 2 , dieselben bei stattfindender Glätte tagüber so oft und so dicht, als eben nothwendig, mit Sand zu bestreuen. Weiter wird bemerkt, daß das Auswerfen von Schnee und Eis aus den Gc Höften auf die Gang- und Fahrbahnen, sowie in den Schloitzbach oder Mühlgraben verboten, da gegen als Abladeplatz für Schnee derselbe wie für Asche und Bauschutt - Dresdner-Straße rechts zwischen dieser und der Eisenbahn, nahe der Pastritz — bestimmt ist. Nichtbeachtung vorstehender Bestimmungen wird nach K 366?° des Reichsstrafgesetzbuches mit Geldstrafe erst malig bis zu zehn Mark, im Wiederholungs fälle bis zu fünfzig Mark oder entsprechender Haft geahndet außerdem aber das Versäumte auf Kosten der Säumigen durch Gemeindearbeiter besorgt werden. Tharandt, am 5. Januar 1895. Der Bürgermeister, lle. öivks>n. 8. Jahrgang. Zwangsversteigerung. Die im Grundbuche auf den Namen deS Brauers Ernst Albert ?0r8l6IN eingetragenen Grundstücke nämlich: 1. Folium 84 des Grund- und Hypothekenbuchs für Rabenau, bestehend aus Ä. dem Garten Parz. Nr. 210 des Flurbuchs für Rabenau, 2,1 Ar mit 0,7 7 Steuereinheiten; d. vollständig eingerichtete Krallet kl mit Malz gebäude, Wagenschuppen, Scheune mit gewölbtem Pferdestalle, Wohnhaus mit Keller, Pichschuppen, Malzboden, gewölbtem Kuhstalle mit Futter boden, Parz. Nr. 216 desselben Flurbuchs, 13,4 Ar mit 154,74 Steuereinheiten; 6. dem Garten Parz. 228 des Flurbuchs, 2,7 Ar groß mit 0,35 Steuereinheiten; — insgesammt auf 36 500 M. gewürdert — 2. Wltsk Folium 129 desselben Grundbuchs und Parz. 496 des Flurbuchs, 84,3 Ar groß mit 43,62 St.- Einheiten auf 1950 M. gewürdert, 3. Feld und Wiest Fol. 12 des Grundbuchs Parz. 119 des Flurbuchs für Kleinölsa, 55 Ar groß, mit 17,91 Steuereinheiten auf 1250 M. gewürdert soll thunlichst ungetrennt an hiesiger Gerichtsstelle zwangs weise versteigert werden und ist der 6. Februar 1895 Vormittags 10 Uhr als Aumel-elttmill, ferner Donnerstag der 21. Februar 1895 Vorm. 10 Uhr als Kerstkigernngstermia, sowie der 6. März 1895 Vormittags 10 Uhr als Termin zur NtrKllNdllNS dtS NtllhtllllNgSplaNtS an beraumt worden. Die Realberechtigten werden aufgefordert, die auf den Grundstücken lastenden Rückstände und wiederkehrenden Leist ungen, sowie Kostenforderungen, spätestens im Anmeldetermine anzumelden. Eine Ucbersicht der auf den Grundstücken lastenden An sprüche und ihres Rangverhältnisses kann nach dem Anmelde termine in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amts gerichts eingesehen werden. Tharandt, am 2. Januar 1895. Königliches Amtsgericht, vr. Uuoko. Zur Ortskrankenkassenfrage. Dem Aitikei üb-r Krankenkassen in letzter Nr. dieses Blattes liegt eine falsche Annahme zu Grunde Die Deu bener Ortskrankenkasse erhebt 2 Prozent vom durchschnitt lichen Tagelohn, aber keine 12 Prozent. Die Beiträge von 6 bis 36 Pf. zur Ortskrankenkasse beziehen sich auf die Woche. Die 2 Prozent der Gemeindekrankenkasse werden vom Tage lohn erhoben. Es lie^t also hier eine Ver wechselung zwischen Beiträgen auf Len Tag und auf die Woche vor. Dennoch kann auch nicht von einem Viertel des Ta^elohnes gesprochen werden. Der höchste Beitrag nach Prozenten wird von Chemnitz erhoben, auch von Pirna leit 1. Januar 1895. Ob die Chemnitzer und Pir naer Kasse die Hälfte des Tagelohncs oder gewährt^ ist mir unbekannt. Wenn sie nur die Hälfte zahlen, könnten sich die Beiträge noch auf 6 Proz. erhöhen. Dies würde ein Viertel von der Annahme des Verfassers des Artikels in letzter Nummer sein. Ec würde dann von einem Sech zehntel des Tagelobnes zu sprechen haben, aber von keinem Viertel. Deuben wird das Armenhaus des Plauenschcn Grundes genannt. Tie Verhältnisse in Chemnitz liegen günstiger. Der durchschnittliche Tagelohn wird sich dort wohl höher stellen. Später zeigt es sich, ob bei den nied rigen Löhnen im Plauenschen Grunde das halbe Tagelohn als Unterstützung reicht. Der Prozentsatz wird sich vielleicht hier in Deuben höher stellen wie in Chemnitz. Am nächsten liegt ein Vergleich mit der Ortskrankenkasse in Potschoppel. Wenn alle Consequenzcn des Gesetzes gezogen werden, ist das Doppelte oder Dreifache des früheren Betrags an Beiträgen zu zahlen. —6.