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« « »MM «MMM Ns» ÜMkM. ki). Ikikakk M Freitag »»- Tovuabeub, de» il. Dezember I2V2, bleibe« sämtlb Der Rat der Stadt. Schwarzenberg, am 6. Dezember 1909. Ler Gemeinbevoystand. Bockau, am 6. Dezember 1909. wur! der , dahingehende Virnfp^eeh-r, Sehneevei'g 1v. Aus St »ngelegrnhiite« geschlossen. Das Standesamt ist an beiden Legen vormittags vo« I I HW LR Uhr geöffnet. , Herrmann. 200 Christbäume aus dem Lößnitzer Kirchenwald sollen Donnerstag, den I«. Dezember IVOS, von nachmittag I Uhr, in Herrn Louis Härtels Garten in Lößnitz, Hospttalstraße, gegen sofortige Bezahlung versteigert werde«. Der Kirchenvorstaud zu Lößnitz. Einig« Bestimmungen de» Dekret», die ihm noch der Klarstellung zu bedürfen schienen, brachte der Abg. Dr. Böhme (kons.) zur Sprache. Hierauf ergriff StaatSmlnister Graf Vitzthum v. Sckstädt nochmal» da» Wort. Er wie» darauf hin, daß, fall» Abänderungsvorschläge angenommen werden sollten, Aba. Brodaus (freis.) begrüßt« «», daß da» D«kr«t einen liberalen Gedanken verwirklicht«, Und machte einig« AenderungSvorschttge. SScbNlcüer Landtag. In der Sitzung der Zweiten Kammer am gestrigen Dienstag wurde über die ersten beiden Be ratungsgegenstände, allgemeine Vorberatung über da» König!. Dekret Nr. 15, den Entwurf eine» Gesetze» über die Einwirkung von Atzmrnunterstützuug auf öffentlich« Recht« betreffend, und allgemein» Vorberatung üb«, den sachlich denselben G«genstand be treffenden Antrag de» Abg. Kleinhempel und Gen., die Aussprache gleichzeitig eröffnet. Htaaominister Graf Vitzthum v. Eck stützt be rührte kurz die ENtstehuNgSgeschtcht» de» Entwurf» und führt« an», dtestr solle, entsprechend dm ««ichsges», vo» 1L März M M Kstshwö» Hi«-» ä«»-lstG« D«nn e» gäbe Zuwendungen, dtt am dem GmiigebM! einzelne sein«, Mitglieder ermächtigen. Der AufstchtSrat kann einzeln«« Mitglieder« -e» Vorstandes di« Befugnis «rtril«n, die Gesellschaft allein zu vertreten. Hierzu wird Wetter veröffentlicht: Der Vorstand der Gesellschaft besteht a«» einem ob« mehrer«« Mitgliedern (Direktoren). Die Wahl d«r Vorstandsmitglieder und die Bestimmung ihrer Zahl erfolgt durch den Aufsichtsrat. Die Ernennung erfolgt zu notariell«« Protokoll und ist öffentlich bekannt zu machen. Der AufstchtSrat kann dir «twa ««forderliche Stellvertretung für die Mitglieder de» Vorstandes anordnen. Die Name« der Stellvertreter sind bekannt zu machen. Die Berufung der Generalversammlung der Aktionär, erfolgt durch de« Aufsichtsrat, soweit da» Gesetz auch ander« Person«« daz« für befuat erklärt, durch diese. Di« Einladung zur Generalversammlung ist gemäß 8 9 de» G»fellschaft»v«rtr«g» unter Angabe drr Tage»ordnung so, daß zwischen dem Tage d«r Bekanntmachung und dem Tage der Generalversammlung mindestens 21 Tag« inne liegen, öffentltth bekannt zu machen. Bekanntmachungen drr Gesellschaft gelten als rechtsverbindlich erlasse», wen» sie durch di« hierzu zuständigen Organe in der für Urkunden und Erklärungen der Ge sellschaft vorgeschrtebetten Form einmal in dem Deutschen R«tchsanz«iger veröffentlicht sind. Die Gesellschaft behält sich vor, außerdem di« Bekanntmachungen in anderen vom AufstchtSrat jeweilig vorgeschriebenen Blättern zu veröffentlichen, ohne »atz jedoch von der Veröffentlichung in diesen Blätter« die Rechtsgültigktt der Bekanntmachung abhängt. Königl. Amtsgericht Aue, den 7. Dezember 1909. Abg. Illge (Soz.) meinte, auch er sehe in dem Ent« !f einen Fortschritt, eS wäre aber eine weitere Besserung bestehende« Zustände erforderlich. Er trüg dann einige »gehend« Wünsche vor. zwischen Ärm«nunt«rstützung und Pflichtleistung lägen. Diese.aber als Armenunterstützung zu betrachern, wider« spräche de« modern«« Empfinden. Abg. Kleinhempel (natl.) äußert« sein« Fr«ude darüber, daß drr Gesetzentwurf dem in s«tnem Antrag« zum Ausdruck gekommenen Wunsch« entspräche, und be fürwortete ein« weitherzig« Handhabung d«S zukünftig«, Gesetz«». Es dürfte pur derjenige ein« Einbuß« an seinen Rechte« erleiden, der böswillig seine staatsbürgerlichen Pflichten vernachlässigte. Er beantragte, da» Dekret Nr. 15 der GrsetzgrbungSdevutation zu üorrwetsen, und zog den Antrag seiner Fraktion zurück, da dieser durch den Gesetzentwurf erledigt wär« Abg. Ur. Schanz lW) schloß sich dem Veh«» Ende dieses Fahr«» scheide« aw» dem Gemeinderat« nach abgelaufener Wahlperiode 5 Au»fchußp«rsonrn aus und zwar 3 Ansässige: Herren Gutsbesitzer Ernst Geyer (Begüterter), Kaufmann Otto Hennig und Fleischereibesitzer Paul Ullmann (Häusler), I Unansässtger: Herr Paul Bauman« (berrits im Juni d. I. infolge Konkurse» auSgischtiden) u«o der als ansässiger Ersatz mann eingetreten« Herr Bauunternehmer Hermann Schott. Deshalb sind zu wählen: 7 " , 3 Ansässige (1 Begüterter und 2 Häusler) und 1 Unansässiger auf 1910—1915, sowie 1 Ansässiger (Häusler) auf 1910 Und 1911, außerdem für jaden der 4 Erstgenannten ein Ersatzmann auf 1910 und 1911. Die Wahl findet. Montag, de« KV. d. M. nachmittags vo« 2—8 Uhr für den I. Bezirk (Kat.-Nr. 1-59 ö, 13S-170, 174-1858, 186 tm Gasthof „zur Sonne", für den 2. Bezirk all« übrig«» Häuser im Gasthof „zum Reichsadler" statt. Auf den Stimmzetteln sind die zu Wählenden so genau züLbezeichnen, daß über deren Person kein Zweifel besteht. Wahlberechtigt sind a) alle männlichen Gemei«d«mttglwdm!, w«lch« die sächsische Staats angehörigkeit besitzen, über 25 Jahr« alt und hier entweder ansässig sind oder seit mindesten» 2 Jahren wesentlich wohnen, d) alle hier ansässigen weibliche« G«mrtnd«mitgliedrr unter denselben Voraussetzungen- für verheiratete wählt d«r Ehemann. Wählbar ist jedes stimmberechtigte männlich« Gemeindemitglied, welches hier seine« wesentlichen Wohnsitz hat. I iMb.Molksfmmö W Tageblatt Mi Mntsblatt W für H- kgl-mö LMAchenBrMrn in M,Grunhatn.Larlsnstein.FohLl^ st ge-rgönMt,Ld'W5UeuMK1.SchMberg.Hchwairen^ Am 1. Januar 1910 tritt der größte Teil de» Gesetze», betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung, vom 28. Dezemver 1908 (Reichs gesetzblatt Seite 667) in Kraft. Davon wird al» das Wesentlichste folgen« des hervorgeh-ben: Die neuen Bestimmungen kennen di« Bezeichnung „Fabrik" nicht mehr, sondern sie scheiden die gewerblichen Betriebe in zwei Gruppe», und zwar in a) solche mit mindesten- 2Q Arbeiter« (88 134—134 b), d) solche mit mindesten- IG Arbeiter« (88 135—189 aa). Für die unter a) genannten Betriebe gelten iM wesentlichen die früheren Bestimmungen über Fabriken, während für di« unter b) ge» nannten folgend« Nrnderungen zu brachte« sind: 4» löö^iy?) Jugendliche Arbeiter (14—16 Jahre alt) «nd Arbeiterinnen dürfen täglich nur I« Stunden und zwar nicht innerhalb der Zeit von 8 Uhr ab«nd» bis « Uhr morgens beschäftigt werd«». Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit ist ihnen eine ununterbrochene Ruhezeit von «tudesteus I I Stundeu zu gewähren. An den Borabeuden der Sonu- und Festtage dürfen Arbeiter innen «ur bis kl Uhr nachmittags, sowie höchstens 8 Stunden beschäftigt werden. : Arbeiterinnen dürfen vor «nd «ach der Niederkunft im ganzen - Wochen lang nicht beschäftigt werden, davon müssen mindesten- « Wochen «ach der Niederkunst liegen. Nach tz 137 a ist in drr Hauptsache da» Mitgebeu von Arbeit zur Erledigung außerhalb des Gewerbebetrieb» verboten. «US.) Bit U-berarbeit ist jm Allgemeinen die tägliche Gesamt-HrbeitSz-tt auf höchsten» 12 Stunde» festgesetzt und spätestens » Uhr al» Schluß der Arbeit bestimmt worden. (ß lö») Zu beachte« sind ferner di« spezielle« Vorschriften in ff IS4 Absatz I «nd d. Diejenigen Betriebsunternehmrr, deren Arbeitsordnungen mit deti neuen Vorschrift«« nicht mehr übereinstimmen, werden aufgefordert, die Arbeitsordnungen durch Nachträge baldigst zu ändern und die Nach träge d«r Konigl. Amtshauptmannschaft vorzulegen. (88 134 a fgde. der Gewerbe-Ordnung). Anzeige» auf Grund des ff 128 der Gewerbeordnung, die nach dem 1. Januar 1910 nicht mehr Mit den tatsächlichen Verhältnissen über« Anstimmen, sind durch neu« zu ersetzen. Sie sind, zunächst an die Orts« behvrde einzuretchm und von dieser an die König!. Amtshaupt mannschaft weiterzugebe» (88 2, 76 der Ausführungsverordnung). Schwarzenberg, am 2. Dezember 1909. Königliche Amtshauptmanuschaft. Auf Blatt 444 de» Handelsregister» ist heute eingetragen worden: Die Firma Gruft Heffer, Abt. von R-inftrom st Pilz, Aktiengesellschaft Schwarzenberg, in Aue. Das Handelsgeschäft ist «ine Zweigniederlassung der in Schwarzenberg unter de, Firma Reinstrom S Pilz, Aktiengesellschaft, bestehenden Hauptnieder lassung. . Der Gesellschaft-Vertrag ist am SO. Dezember 1899 festgestellt und in den Generalversammlungen vom 18. Dezember 1900, 25. Juni 1906, 19. November 1907 und 15. Oktober 1909 abgeändert worden. Gegenstand des Unternehmens ist die Fabrikation und der Vertrieb von Emaille- Waren (Blechgeschirren, Haus- und Küchengeräten) «nd anderen Artikeln der Metall- Industrie oder damit verwandter Gewerbe, auch Erwerb und Bau diesem Gegenstand dienender Grundstücke, Fabriken und sonstiger Anlagen. Das Grundkapital beträgt eine Million fünfhunderttauseNd Mark und zerfällt in 1500 Aktien zu je eintausend Mark / die Aktien lauten auf den Inhaber. Als Mitglieder des Vorstandes sind bestellt die Herren Fabrikdirektoren Johanu Ludwig R-inftrom und Ernst Moritz Pilz, beide in Schwarzenberg. Alle die Gesellschaft verpflichtenden Erklärungen müssen a.) wenn der Vorstand au» einer Person besteht, entweder von diesem allein oder von zwei Prokuristen, b.) wetin der Vorstand aus mehreren Personen besteht, entweder von zwei Mitgliedern desselben oder von einem Mitglied, und einem Prokuristen oder von zwei Prokuristen abgegeben «erden. Zur Vornahme bestimmter Geschäft« odrr bestimmt«, Art«» von G«schäft«n kann der Vorstand