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Nr. 29S ittwoch Deutsche Allgemeine Zeitung d»ia. UnthätiM i bczeichnet, a man ihm und sclbss- den Bodin rheit stehen it dem Ein stände wie- erklärlich und ihrer chen Gren- Fortschtti- m Zustande lt ist nicht welche allein en vermag, vor einer sregierung, m Verbri' «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz I» tadelnden :g auch die a zu deren ch und die en die An nliche Zci- Wahrheil. sprechen, da leider die Erfahrung gemacht worden wäre, daß Vereine sich zu Verführung der Soldaten herbeigclasscn hätten. Abg. v. Beschwitz findet darin keine Verletzung des VereinSrechtS der Soldaten, wenn ihnen von den Obern ein solcher Rath gegeben würde, zumal wenn er Vereine betreffe, deren Organe vor kurzer Zeit den Chef des KriegSministcriums so verdächtigt. Unser Heer sei ein zig und allein stark durch seine musterhafte Disciplin, deren Erhaltung jeder Staatsbürger wünschen werde. Staatßministcr Georgi: Mit dem Zwecke des Antrags, den Soldaten das Vcreinsrecht unverkümmert zu erhalten, sei er einverstanden, nicht mit dem Anträge selbst. Eslwürde wol kaum eine Regierung geben, welche den Soldaten die politischen Rechte in solchem Maße gewährt wie die sächsische. Die Regierung habe es gcthan im begründeten Vertrauen auf den gesunden Sinn der Sol daten, und habe sich auch nicht darin irren lassen, wenn sie vernommen, daß von gewissen Seiten her darauf umgegangcn worden, die Disciplin zu untergraben. Derselbe Geist und dieselben Ansichten, welche die Regierung dahin geführt, würden sie auch ferner bei der Wahrung des verliehenen VereinSrechtS der Soldaten leiten. Möge die Kammer da her ihr Vertrauen schenken. Der Antrag drücke aber auch ein Miß trauen gegen den sächsischen Offizierstand aus, da- die Regierung nicht teixstg. Dit ZkUun, erscheine etglich Übend«. Zu bestehen durch alle Postämter oe» In- und iluslande« oird. 9) Die rung desselben n reife Erwä- ung über de» ist die ander utschland von dere aber di, nye Nothwen ! > soll die Ein it freigcgebe« erung direct,r l 12) Bei Be- I :r Einhaltung! Verzollung derl cht genommen I den finanziel-I Zollbclegung! , daß dadurch I aller Arbeite I rigkeit, 1S Petitionen die Trennung in städtische und ländliche Bezirkt, 3 Petitionen die Beibehaltung eines Eensuö, 4 Petitionen die einjäh- rige Periodicität der Versammlung, 5 Petitionen die Annahme deS Entwurfs ohne alle DiScussion, 1 Petition der israelitischen Gemeinde hier die Abänderung des §. 41 v. des Wahlgesetzoutwurfs. (Or. I.) -t-Dresden, 23. Oct. Die heutige Sitzung der ll. Kammer brachte die Bcrathung über den Tzschirner'schen Antrag: „die Staatß- regierung zu ersuchen, durch das Kriegsministerium unverweilt an sämmt» liche Offiziere der Armee einen Befehl zu erlassen, daß sie sich aller und jeder Einwirkung auf die Soldaten hinsichtlich deS Vereinsrechte- zu enthalten haben, dies auf ihr Ehrenwort zu verlangen und Diejeni gen, welche dies verweigern, zu veranlassen, ihren Abschied nachzu suchen." Abg. Tzschirner erklärt, er habe nicht einen Major Worm, sondern einen Hauptmann Worm gemeint, es habe ein Zrrthum statt- gesunden. Sodann geht er auf seinen Antrag über. Bereits im Mak dieses Jahres sei den Soldaten durch eine Verordnung freigegeben wor den, an allen Vereinen Theil zu nehmen. Aus den Berathungen der Kammer sei bekannt, daß nur das Kriegsministerium berechtigt sein solle, eine Suspension vom Vereinsrechte zu verfügen, indem dieses nur den Ständen gegenüber verantwortlich sei. Wenn nun auch nicht direkt gegen diese Verordnung gehandelt worden, so seien doch Fälle vorge kommen, daß die Offiziere den Soldaten den Rath gegeben, den Va terlandsverein nicht zu besuchen. Die Stellung der Soldaten aber mache einen solchen Rath zu einem Befehl. Folge entweder der Soldat sei ner Ueberzeugung, so mache er sich miSliebig, oder folge er dem Rathe, so müsse er seine Ueberzeugung opfern. Entweder befänden sich die Offiziere nicht auf dem Standpunkte der Neuzeit, oder, woran er mehr glaube, seien sie der Meinung, daß durch das Besuchen der Vereine von Seiten der Soldaten die Subordination gefährdet werde. Daß dies aber der Fall nicht sei, gehe aus der Verordnung hervor. Und ei» politisch ausgebildeter Soldat werde wissen, daß er gehorchen müsse. Nur ein mit politischer Bildung ausgerüsteter Militair werde mit Be geisterung für sein Vaterland kämpfen. Politische Ausbildung gewähr ten nun die Vereine, und cs müsse daher deren Vereinsrecht geschützt werden. Wenn er daß Ehrenwort verlange, so könne eS scheinen, als komme er mit sich in Widerspruch, als wolle er eine besondere Ehre. Er habe darunter das Manneswort gemeint. Das Militair lege aber auf dieses Wort einen besonder» Werth, und er sei überzeugt, wenn die Offiziere es gegeben, sie sich dann gewiß jeder Einmischung in das Vereinsrccht der Soldaten enthalten würden. Er wolle den Antrag als eine Ehren- und GewisscnSsache betrachtet wissen. Kriegßministcr v. Buttlar erwidert: Der Hauptmann Worm hab« nichts gethan als seinen Mannschaften anzurathen, nicht die Vereine mehr zu besuchen, weil Ideen von denselben unrichtig aufgefaßt wor den seien. Dabei habe derselbe jedoch den Soldaten ausdrücklich er klärt, daß sie aber nicht gezwungen werden könnten, einen Verein zu meiden. Er könne nur dem Hauptmann Worm seine Billigung auS- / Deutschland. j Dresden, 23. Oct. Bei der fortgesetzten Berathung über daß ID Wahlgesetz hat die 1. Kammer die Zehmcn'schen Anträge zu §. I M und 2 auf Eintheilung des Landes in 6V Wahlbezirke und auf gleiche D Mitgliederzahl beider Kammern, jenen mit 22 gegen 15, diesen mit 25 D gegen 12 Stimmen angenommen, dagegen die von der Minorität der W Deputation vorgeschlagene Trennung der Wahlbezirke in städtische und I ländliche mit 25 gegen 12 Stimmen abgeworfcn. Der Antrag, die D Wählbarkeit an einen vorhergehenden fünfjährigen Aufenthalt im Lande D zu knüpfen, wurde mit 28 gegen S Stimmen angenommen. Bei §. 4 I wurde die von der Minorität der Deputation bevorwortete Stimmbe- I rechtigung des Militairs gegen 4 Stimmen genehmigt. Ebenso rin I Amendement Ritterstädt'S, daß daS Militair an seinem jemaligen Auf- I enthaltSorte zu stimmen habe. Schließlich wurde noch der Antrag des I Hm. v. Metsch, für die Stimmberechtigung das 25. Jahr (der Ent- I mrf beantragte das 21.) zu fodern, mit 21 gegen 15 Stimmen zum I Beschluß erhoben. Dem Berichte über das Wahlgesetz der ersten Deputation der I 1. Kammer ist eine interessante Statistik der Thcilnahmc beigesügt, I welche das Volk für die Art und Weise der Gründung eines neuen I Wahlsystems kundgegebcn hat. Petitionen bezüglich derPrincipien des I Wahlgesetzes sind nämlich überhaupt 164 eingegangen. Von diesen sprechen sich auS 66 Petitionen für das Einkammersystem, 95 Petitio nen für daS Zweikammersystem, 3 Petitionen für die Wahlgeschreform im Allgemeinen. Die 66 Petitionen für das Einkammersystem sind , auSgegangen von 41 VatcrlandSvereinen, 4 Bürgervcreincn, I ökono mischen Vereint (Camenz), 2 Volksversammlungen (Wermsdorf, Tha- rand), 18 Gemeinden und einzelnen Personen. Da jedoch der Bczirks- vaterlandsvercin zu Crimmihschau collectiv im Auftrage für andere 17 Vaterlandsvereint mit gezeichnet hat, so dürsten diese 17 selbständigen Vereine noch hinzuzurechnen sein, sodaß sich ihre Zahl auf 58 erhöht. Die Unterzeichnungen zählen 1910 Einzelnamcn, 11 Gemcinderäthe, 2S Obmänner und Ausschüsse; unter Hinzurechnung der von Seiten der Obmänner hin und wieder geschehenen Angabe der Mitgliedcrzahl ihrer Vereine würde die Unterschriftenzahl auf 12,522 für das Einkammer system sich erhöhen. Die 95 Petitionen für das Zweikammersystem kamen von 8 deutschen, constitutionellcn und ökonomischen Vereinen, 3 von 72 Gemeinde», 84 Einzelnen und Gemeinden. Die Unterschrif tenzahl derselben berechnet sich auf 3421 in 331 Ortschaften, cxcl. der durch die Bereinßvorstände gezeichneten Eingaben. Es bevorworten hieruächst 101 Petitionen die direkte Wahl, 8 Petitionen die Wahl männerwahl, 30 Petitionen die Herabsetzung deö Alters der Wählbar keit auf da- 25. Lebensjahr, v Petitionen ditßfallß die bloße Boüjäh- U-berbltck. Dveutschlanb. Dresden, l. Kammer, das Wahlgesetz, -r-Dresden. ll. iKammer, daS Verein-recht der Soldaten. 0 Dresden. Der DeputationS- I bericht über den Gesetzentwurf über die Presse. m> München. Die Be- I Hörden und die Vorfälle am 18. Oct. Die flüchtigen Wiener. — Rach- I träglichek aus dem Krawall. Nürnberg. Generalsynode für die prote- I stantische Kirche dieSseit de- Rheins. Ulm. Die Maßregeln zur Siche- I rang der Ruhe. Karlsruhe. Landtag, die NeichStruppen. klastatt. I Struve und Blind. Mannheim. Lruppenwechsel. 0 Gotha. DerLand- I tag. -^Altenburg. Verhaftung Douai'S. z Altenburg. Die Land- I schäft, Gesetzentwurf über die Dauer der Finanzperioden und der land- I schaftlichen Wahlen und über die landschaftliche Initiative. Schwerin. Berufung des Landtags. Oldenburg. Landtag, die Berathung der Ver fassung. OGera. Hr. Krause. Frankfurt a. M. Prinz Adalbert von Preußen. Graf MenSdorf. Graf Robili. Preußen. Berlin. Nationalversammlung, die Verfassung. Bertin. Ruhe. Dis Kanalarbeiter. Die fliegenden Corps. Der SicherhcitSauSschuß. Pla- cat. Student Schlöffel. Ministerpräsident Pfuel. Hr. Flottwell. Lesterreich. Passau. Proklamation der Reichßcommiffare. Elvirn. Die Ungarn. Der Reichstag. Wien. Die Lage. Ankündigungen. strmelle Bi- uckwitz schlägt Irrer Staaten egulirung bei ng geeigneter Verkehrs, und enst nach au- Nationalvcr- algewalt, die! men bestehen-1 ragt dieselbe,! onalversanm-1 lversammlung I irbeitung von I :wescn in sei-1 a Zweck über-1 möglichst der I ig beauftragt! bereits ringe-1 stcn Tarifs«- D senden Sach-D tschland nach D Srundsähe zu D National»»- D träge in kei- D nssen will. D 50 Fl.L.W D )r.; Darmst. D urhcff. 2t'/,. W Pret« für Sa« Viertel jahr , Thlr. — Jnsertion-gebühr für den Stemm einer Aelle r Ngre