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und Trost, in Verdin en durch die cken und zu cn, wie die lüttern wird Heften zu MSI rlage: toinbe Sans npspior. olge erscheinen oneert Zu 5eipzig. er 1848. 8) von rtiv und Sei» Sonant, var- u„s — Lonoer- vorgolragcn lies Orelie- o nur ett uns scr zetraflon von r. — ln^lni- et <Ior Oger » Hiinatlee it Leßleituou le»6o>8soln>- äkalieulwml-1 beim Lo-iwi- in<i am 8in-I : ist dlonlaz l /-7 Vin-, reetion. I rer^ksK- i» Leipzig mit pr. Kaufinann Frl. Charlotte ton Friemel L. Haberer luguste Lnnlic iant Lhristopb! — Hrn. Mim- Dreöden eine C. H. Schn- Frau Amts- ienhatn. Donnerstag — Rr. 349. —— 14 December 1848. teipsiz- Die Zeitung . ' Preis für da« Viertel. ' rMr Deutsche Allgemeine Zeitung. .HW , - «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!-, Uebe-blick. Deutfchtand. Frankfurt a.M. Der Gesandte beiderSicilicn. **Frank- furt a.M. Interpellation Wesendonck's. Die Reichsgcwalt. — Programm des Hrn. v. Gagern. — Hr. Klindworth. * Frankfurt a. M. Ver sammlung der Fraktionen der Nationalversammlung. Empfang beim Reichs- , Verweser. Die österreichische Frage. Dresden. Die Leiche R. Blum's. H Leipzig. Das Wahlcomitc der deutschen Vereine.— Ordensverleihung an den Erbprinzen von Altenburg. — Vcrurtheilungen in Württem berg. Karlsruhe. Die II. Kammer nimmt den Gesetzentwurf über die Schwurgerichte an. Rendsburg. Die Militairuntersuchung. — Excessc in Glückstadt. Schwerin. Landtag. Oldenburg. Landtag. Die Lage der untern Bvlksklaffen. Wiesbaden. Die Stände, Anleihe. Köthen. Das Jagdgesetz. Aus dem Keussischen. Der Anschluß an Sachsen. Frankfurt a. M. Die Reichstruppcn. Erzherzog Stephan. Frank- kurt a. M. Todtenfcier. Die Kaiserwürde. Die preußische Frage. Ferien der Nationalversammlung. Bürgermcisterwahl. Hamburg. Oldenburger. Preußen. Berlin. Der StaatSanzeigcr über die bevorstehenden Gesetze. Berlin. Die ZeitungS-Halle. Die Reform, vr. Oppenheim, vr. Schütte. Das Wahlgesetz. Maßnahmen. — Aufhebung eines Clubs in Ber lin. Delitzsch. Verhaftungen. Halberstadt. Wislicenus. Exceffe. — *Aus der Provinz Preussen. Die Verfassung. Exccsse in Memel. — Die Gerüchte vom Abtreten eines Theiles von Posen an Rußland. V«terr«iH. c Krcmsier. Die Stellung des Reichstags. Der verlangte Credit. Das deutsche Rcichsministerium. Wien. Placatc. Ercessc. Der Krieg mit Ungarn. Der Kaiser. Der Belagerungszustand. Fürst Schwar zenberg. Die Finanzen. Das Handelsdepartement. Entwaffnungen. Jel- lachich. Placat in Betreff des Stadtraths. — Vcrurtheilungen in Wien. — Der wiener Gcmeindcrath. — Padovani. 0 Prag. Die ersten Schritte des Ministeriums. Der Kaiser. Steckbrief. Der Deutsche Verein. Die Slowanska Lipa. Eongreß. Eindrücke— Koffuth's Ministerium. Gpknien. Madrid. Gebete für den Papst. — Die Montemolinistcn. Frankreich. Nationalversammlung. Die organischen Gesetze. Interpella tionen. Die Präsidentenwahl und die Stimmung in Paris. Zur Par teienstatistik. Die «Presse». Die Präsidentenwahl von Valcncicnncs. Hr. de Tocqueville. Hr. de Corccllcs beim Papst. Großbritannien. Msrning Chronicle über Oesterreich. Das Parlament. Mieberlanve. Amsterdam. Der Colonialminister. Die Wahlen. — Her zog Bernhard von Sachsen-Weimar. Schweiz. Basel. Die deutschen Flüchtlinge. Lugano. Die Flüchtlinge. — Exccß württcmbergischer Soldaten. jFtatten. penedig. Forts. Anleihe. Lsie römischen Truppen. Das sardi nische Ministerium Aom. Die Zustände. Die Provinzen. Forli. Die Lega, italigna. kkoM. RundschrKbfn des, Ministeriums an die diplockm " tischen AgenblÄ?'^ Rssemblea CostitUante. Rußland und Polen. Von der polnischen Grenze. Die Truppen. Bereinigte Gtaaten. Hr. v. Rönne. Wissenschaft und «unss. Deutschland. Frankfurt a. M., II. Dec. (Amtlich.) Der Reichsvcrwc- ser hat heute dem.außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister Sr. Majestät des Königs beider Sicilien, Hrn. Freiherr« v. Antonini, eine Audienz zum Behuf der lleberrcichung des Schrei bens des Königs crtheilt, welches in verbindlichster Weise die durch den Gesandten, Hrn. Heckscher, an den königl. Hof nach Neapel ver brachte amtliche Benachrichtigung wegen Errichtung und Uebcrnahmc dcr provisorischen Ccntralgcwalt für Deutschland beantwortet. "Frankfurt a. M., 11. t)cc. Zn der heutigen Sitzung der deutsche »Nationalversammlung wurde folgende Interpel lation voM Abg. Wescndonck verlesen und von dem Justizministcr die Beantwortung derselben auf den 15. Dec. angekündigt. „In Erwä gung, daß die Nationalversammlung bereits seit Monaten die Geneh migung zur Einleitung einer Untersuchung gegen die Abgg. Zitz, Schlöf fel und Simon aus Trier erthcilt Hatz in Erwägung, daß dieser Pro- ccß schon damals bis auf die Vernehmung dcr Beschuldigten vollständig instruirt ipar, und auch diese Vernehmung bald darauf erfolgte; in Er wägung, daß gerade in neuerer Zeit die Tcndenzprocefse sich häufen, ohne mit der gebührenden Schnelligkeit betrieben zu werden; in Erwä gung, daß das Reichsjustizministcrium, da cs aus die Einleitung dcr Untersuchung amtlich ciygcwirkt, die Verpflichtung hat, das hiesige Crj- minalgcricht zur- schleunigen Beendigung der Untersuchung anzuhaltcn, interpellirc ich das Rcichsministerium der Justiz, 1) ob demselben das Re sultat der HsM die Abgg. Zitz, Schlöffel und Simon cingeleitctcn Un tersuchung bekannt geworden; 2) ob, wenn die Untersuchung noch nicht beendet sein sollte, dem ReichSministerium bekannt ist, wie weit die Un tersuchung gediehen sei, 3) ob Has Ministerium nicht gedenkt, das hiesige Erimmalgericht zur Beschleunigung der Unltersuchung anzutreiben." Hierauf fuhr die Versammlung mit dcr Bcrathung dcS Ver- fasfungsentwurfs Abschnitt III. über den Reichstag fort. §. 4, welcher die Wahl dcr Mitglieder des StaatcnhauscS zur Hälfte den Regierungen, zur Hälfte den Volksvertretern dcr Einzelstaaten zumeist, sand lebhafte Anfechtung von Seiten der Abgg. Mohl und Gfrörer, welche in einem unter Mitwirkung der Regierungen gewähl ten Staatenhause nur einen wieder aufgewärmten Bundestag, eine Versammlung von Burcaukraten, Diplomaten und Beamten erblick ten. Abg. Gfrörer nannte dieses Staatenhaus das unglücklichste Pro duct, daS er jemals gesehen, eine verunglückte politische Quacksalberei u. dcrgl. Der tz. -t wurde auch, jedoch in verschiedenem Sinne, durch die Abgg. Ahrens und v. Linde angefochten, und nur vom Abg. Dahlmann vertheidigt. Bei dcr Abstimmung unterlag jedoch die Opposition, in dem ein Antrag des Abg. Eisenstuck, welcher die Wahl dcr Mitglieder des Staatenhauscs ausschließlich den Volksvertretern zuwenden wollte, mit 292 gegen 153 Stimmen verworfen, ebenso mehre andere Anträge in gleichem Sinne (von den Abgg. M. Mohl, Freudentheil u. A.) ab gelehnt, und der Ausschußantrag angenommen wurde. Die tztz. 5, 8, 7,8 gingen ebenfalls unverändert durch. Bei h. 9 wurde ein Zusatz vom Abg. Koch angenommen, des Inhalts: daß bei einer nach Ablauf der Wahl periode deS Staatenhauscs und vor Eintritt dcr Erneucrungswahlen vorkommcndcn außerordentlichen Reichstagssitzung die frühern Mitglie der das Staatcnhauö bilden sollen. Dcr tz. IO ging unverändert durch; im tz. II dagegen wurde dcr erste Satz (vierjährige Wahl der Mitglieder des Volkshauses) verworfen und dafür folgender auf Antrag des Abg. Widenmann und Consorten angenommen: „Die Mit glieder des Volkshauses werden für das erste Mal auf vier Jahre, dem nächst immer auf drei Jahre gewählt." tz. 12 wurde im ersten Satze nach dem Majoritätsantrag, im zweiten nach dem Minoritätsantrag ange nommen (wonach die Mitglieder beider Häuser ihre Tagegelder und Reisekosten aus der RcichSkasse erhalten). Die tztz. 13 und 14 wurden unverändert genehmigt. Außer bei den tztz. 1—6 und- 9 sind säMmtliche Abstimmungen ohne vorgängige Debatte erfolgt.*) Morgen wird mit Art. V. h. 15 und folgenden forlgefahren werden. Frankfurt a. M., 1I. Dec. Dem Vernehmen nach hat Hr. v. Gagern ein Programm eingerescht, welches die Bedingungen ent hält, unter welchen er das Portefeuille des Innern anzunehmcn sich *) Die in dcr heutigen Sitzung angenommenen tztz. 4—14 des Ent wurfs über dcn R c i ch s t a g lauten : Art. II. tz. 4. Die Mitglieder des Staatcn- hauses werden zur Hälfte durch die Regierung und zur Hälfte durch die Volksvertretung der Staaten ernannt. Wo zwei Kammern bestehen, wäh len diese in gemeinsamer Sitzung nach absoluter Stimmenmehrheit, tz. 5. In denjenigen Staaten, welche nur Ein Mitglied ins Staatenhaus senden, schlägt die Regierung drei Candidatcn vor, ans denen die Volksvertretung mit absoluter Stimmenmehrheit wählt, tz. 6. Wo mehre Staaten zu ge meinsamer Vertretung im Staatenhausc verbunden sind, haben diese über die gemeinschaftlich vorzunchmende Wahl ein Abkommen unter einander zu treffen. Das Princip dcr Thcilung der' Wahlberechtigung zwischen Regie rung und Volksvertretung darf dabei nicht verletzt werden. Das ganze Abkommen ist dcr Rcichsrcgicrung zur Genehmigung vorzulcgsn. tz. 7. Wenn mehre deutsche Staaten zu einem Ganzen verbunden werden, so ent scheidet ein Reichsgesetz über die dadurch etwa nothwendig werdende Ab änderung in dcr Zusammcnsctzung dcs Staatenhauscs. tz. 8. Mitglied des Staatenhauses kann nur ein Solcher werden, welcher 1) Staatsbürger des jenigen Staates oder Staatenverbandes (tz. 6) ist, welcher ihn sendet; 2) das 30. Lebensjahr zurückgelegt hat; 3) sich im vollsten Genüsse der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte befindet, tz. 9 Die Mitglieder des Staatenhauscs werden auf 6 Jahre gewählt. Sie werden alle drei Jahre zur Hälfte erneuert. Bei außerordentlichen Rcichstagsversammlungcn, welche nach Ablauf dcr für die theilwcisc Erneuerung bestimmten Periode und bevor noch die neuen Wahlen zur nächsten ordentlichen Reichstags sitzung erfolgt sind,,berufen werden, bilden die Mitglieder der letzten ordent lichen Sitzung auch für die außerordentliche Sitzung das Staatenhaus. Art. III. tz. 10. Das Volkshaus besteht aus den Abgeordneten des deut schen Volkes, tz. II. Die Mitglieder dcs Volkshauses werden für das erste Mal auf vicr Jahre, demnächst immer auf drei Jahre gewählt. Die Wahl geschieht nach dcn in dcm Rcichswahlgesctz enthaltenen Vorschriften. Art. IV. tz. 12. Die Mitglieder deS Reichstags beziehen ei» gleichmäßiges Tagegeld und Entschädigung für ihre Reisekosten. Das Nähere bestimmt ein Reichs gesetz. Den Mitgliedern dcs Reichstags werden die Tagegelder und Reise kosten aus der Rccchskasse gezahlt, tz. 13. Die Mitglieder beider Häuser können durch Instructionen in ihrer parlamentarischen Thätigkeit nicht ge bunden werden, tz. 14. Niemand kann gleichzeitig Mitglied von beiden Häusern sein^