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Deutsche Allgemeine Zeitung. Zweite Beilage zu Nr. AAK. (Donnerstag Abend 30. November 1848.) Unser heutiges Blatt ist als Beilage des gestern Abend ausgegebenen und mit demselben Datum bezeichnet, weil Ei mit der von morgen an veränderten Zeit der Ausgabe der Zeitung das bisherige Vordatiren derselben aufhört. Vorschläge zu machen habe. Diese möge sich hierüber aussprechen, ia'chdem hierauf mit 241 gegen 156 Stimmen beschlossen worden, daß Deutschka«». ** Frankfurt a. M., 28. Nov. In der heutigen Sitzung der rutschen Nationalversammlung erstattete Abg. Riester den Bericht der Commission für Blum s Leichenfeier. Die Commission hat sich über alle Parteimeinungen und individuelle Ansichten hinwcggeseht und als Grundlage und Bedeutung der Feier blos den frühzeitigen Hintritt eines talentvollen und einflußreichen Mitgliedes der Versamm lung und dessen gesetzwidrige Tödtung im Auge gehabt. Allein sie sei über mehre Punkte verschiedener Meinung gewesen, namentlich dar über, ob sie selbst zu entscheiden oder blos der Nationalversammlung Abg. Hayden beantragt, die Feier zu sistiren, bis die Rcichßcom- missare den Tharbestand der Berurtheilung Blum's hinlänglich constatirt haben werden. Diese beiden Anträge wurden verworfen, die kirchliche Feier auf den 3V. Nov. angenommen, dagegen der Zug nach der Kirche unter Anschluß der Behörden und Corporationcn adgelehnt. Hierauf erklärte Abg. Raveaux: Er habe bei seinem Antrag auf eine Trauerfeier keine blos kirchliche Feier, sondern eine öffentliche, unter Theilnahme der Corporationcn, beabsichtigt. Die Furcht, daß eine solche die Leiden schaften erhitzen und zu politischen ungesetzlichen Demonstrationen An laß geben könnte, habe er vergebens im Ausschüsse zu bekämpfen ge sucht. Er erklärte seinen Austritt aus der Commission. Abg. Wigard folgte ihm mit der Aeußerung: Er habe diesen Ausgang vorausgesehen. Nachfolgende Interpellation vom Abg. v. Blumröder: Daß Rund schreiben des Reichsministers am 3. Oct. an die Regierungen der Einzelstaaten, die politischen Vereine betreffend, wurde, wie vielfach in Baiern, so auch im Wahlbezirke Wunsiedel in der Art in Anwendung gebracht, daß solche Vereine landgerichtlich aufgefodert wurden, ihre Statuten, die Zahl der Mitglieder, ihre bisherigen Beschlüsse re. unverzüglich vorzulegen. Diese Vereine haben nun dagegen als eine Verkümmerung des freien Vcreins- rechts protcstirt und mich veranlaßt, das Reichsministerium der Justiz zu fragen: ob dasselbe Kenntniß davon habe, wie die bairische Regierung jenes Rundschreiben unterzeichnet und zur Anwendung gebracht hat? Ob das RcichSministerium diese Anwendung mit seinem Erlasse in Uebereinstimmung fände oder nicht? Welche Schritte das Reichsministerium bereits gethan oder noch zu thun beabsichtigt, um solchen Eingriffen in die Volksrechte zu begegnen? wird vom Justizministcr am 1. Dec. beantwortet werden. . Der Antrag vom Abg. Estcrle: Das Ministerium werde aufgefodert, aus Gründen der Gerechtigkeit und Humanität, im Interesse der Ehre Deutschlands und im Interesse einer unglücklichen Nation mit allen ihm zu Gebot« stehenden Mitteln, sich zu verwenden, damit in den lombardisch- venetianischen Provinzen: I) die Militairheirschaft durch eine Civilregie- rung ersetzt werde; 2) daß die Zusicherungen Sr. Maj. des Kaisers von Oesterreich, sowie die übrigen Verträge geachtet und vollzogen werden, und daher die nach denselben unzulaßliche, auf Privatpersonen verhängte Strafe der gezwungenen Contributionen oder der Gütcrconfiscation sofort zurück- gcnommen werde; 3) daß so bald als möglich ein billiger und ehrenvoller Friede geschlossen werde, geht an den internationalen Ausschuß. Die zwei noch übrigen Paragraphen über das Reichsgericht*) wurden, und mit ihm der ganze Entwurf, vollständig angenommen. Morgen Bcrathung der österreichischen Frage. *) Diese beiden Paragraphen lauten: §. 2. „Zur Zuständigkeit des Reichsgerichts gehören: a) Streitigkeiten zwischen der Reichsgewalt und den Einzelstaaten über den Umfang ihrer Befugnisse, d) Streitigkeiten al ler Art, politische und rechtliche, zwischen den einzelnen deutschen Staa ¬ ten. Gewillkürte Austräge sind nur zulässig, insoweit durch die Entscheidung der Streitfragen ein Reichsinteresse nicht berührt wird, o) Streitigkeiten über Thronfolge, Rcgierungsfähigkeit und Regentschaft in den einzelnen Staaten, cl) Streitigkeiten zwischen der Regierung des EinzelstaatS und dessen Volksver tretung über die Gültigkeit oder Auslegung der Landesverfassung, o) Be schwerden der Angehörigen eines EinzelstaatS gegen die Regierung desselben, wegen Aufhebung oder verfassungswidriger Veränderung der Landesverfas sung. k) Klagen gegen den Reichsfiscus. g) Klagen gegen deutsche Staa ten, wenn die Verpflichtung, der Foderung Genüge zu leisten, zwischen mehren Staaten zweifelhaft oder bestritten ist, desgleichen wenn die Ver pflichtung mehre Staaten zugleich trifft. Ii) Strafgerichtsbarkeit über die Anklagen gegen die Reichsminister wegen Verletzung der Reichsverfaffung öwie wegen aller im Gesetz über die Verantwortlichkeit der Reichsminister ;cnanntcn Verbrechen, i) Strafgerichtsbarkeit über die Anklagen gegen ne Minister der Einzelstaaten, wegen Verletzung der Landesverfassung, in- öfern nicht ein Gerichtshof des Landes angegangen werden kann, k) Straf- zerichtsbarkeit mit Urtelsfällung durch Geschworene über die Dienstvcrbre- chen und Vergehen sämmtlicherRcichsbeamten. l) Strafgerichtsbarkeit mit UrtelSfällung durch Geschworene in den Fällen des Landes- und Hochver raths gegen das Reich, m) Beschwerden wegen verweigerter oder gc- -cmmter Rechtspflege, wenn die landcsgesetzlichen Mittel der Abhülfc er- chöpft sind, n) Streitigkeiten zwischen dem Staatcnhaus, dem Volkshaus und der Rcichsregicrung, welche die Auslegung der Reichsverfaffung be treffen, wenn die streitenden Theile sich vereinigen, die Entscheidung des Reichsgerichts einzuholen." 8.3. „Ueber die Einsetzung und Organisation des Reichsgerichts, über das Verfahren und die Vollziehung der reichsge richtlichen Entscheidungen und Verfügungen wird ein besonderes Gesetz ergehen." die Commission ihr Programm vorlegen soll, thcilte Abg. Riesser mit, daß sämmtliche Mitglieder für eine am 5. Dec. zu haltende kirchliche Feier, nur drei Mitglieder aber dafür seien, daß die Nationalversamm lung sich zu derselben von ihrem Sitzungslocale gemeinschaftlich nach der St.-Katharinenkirche begeben und cs den städtischen Behörden und Corporationcn freistehcn solle, sich anzuschließen. Nach eröffneter De batte (an welcher die linke Seite sich nicht betheiliglc) wurde folgender Antrag des Abg. Osterrath u. Cons, verlesen: In Erwägung 1) da- bisher in keinem Falle für ein verstorbenes Mitglied der Nationalversammlung von dieser selbst eine Lodtenfeicr ver anstaltet worden ist, die Anordnung einer solchen für den Abg. Robert Blum also etwas Extraaußerordentliches wäre, daß aber 2) dafür ein be sonderer Grund nicht gegeben ist, wenn nicht etwa die Nationalversamm lung auf diese Weise eine Billigung der Schritte des genannten Abgeord neten, welche dessen Lod zu Folge gehabt haben, zu erkennen geben will, )aß insbesondere 3) die Nichtvollziehung eines RcichSgesetzcs, wenn eine solche in Anwendung des Standrechts auf ein Mitglied der Reichsversammlung gefunden wird, doch nicht wohl den Grund zu einer besondern Lodtenfeicr abgeben kann, vielmehr darin 4) eine der Nationalversammlung unwürdige Demonstration gegen 'die österreichische Regierung oder die Urheber des Belagerungszustandes gesehen werden könnte; in Erwägung endlich 5) daß in einem ganz analogen Falle, nachdem die Erlassung einer Ansprache an das deutsche Volk beschlossen und der Entwurf dazu vorgelegt war, doch zur Tagesordnung übergegangen wurde: aus diesen Gründen wolle die Nationalversammlung über die auf Veranstaltung einer Todtenfeier für den Abg. Robert Blum gerichteten Anträge zur Tagesordnung übergehen. Arndts, Lassaulx, Stütz, Osterrath, Stein, Sepp, v. Linde, Vierer, Hayden, v, Retteler, Beda Weber, v. Wulffen. Uev-rdlt«k. veutschland. **^rankkurt a. M. Die deutsche Nationalversamm lung, Blum's Leichenfeier. Das Reichsgericht. — Bericht des Verfas- sungSausschusses über das Reichsgericht. * Frankfurt a. M. Der Vcr- faffungSentwurf über den Reichstag, — Die Abgesandten der preußischen Nationalversammlung — Auffoderung der Centralgewalt an Oesterreich. — vr Wuttke. — Erklärung des Abg. Fröbel. 0 Leipzig. Das Bud get. *Aus Baiern. Die Ministerveränderungen. — Die Errichtung der vierten Bataillone. Stuttgart. Die Civilliste. Karlsruhe. Frei schareneinfall. Mainz. Der demokratische Verein. Darmstadt. Hr. Zitz. Hadersleben. Das Attentat auf den Hardeßvogt Ahlemann -»-Altenburg. Die Herzogin stirbt. Z Altenburg. Gesetz in Betrc der LandtagSabgeordncten. Sitzung der Landschaft. Schwerin. Di Kammer. Oldenburg. Der Landtag. Hamburg. Der Zeitungsstem pel, das Bürgermilitair. Mreußen. Brandenburg. Der Landtag, s-s Berlin. Die Abgg. Rod- bertuS und Schulze. Das Cabinet. Berlin. Hr. Reichensperger. Hr. ParrisiuS. Die Abgeordneten des Schauspielhauses. Projcctirte Gesetz entwürfe. Der Publicist. Hr. v. Auerswald. — Abg. Neubarth. — Bekanntmachung Wrangel's. — Die Universität. — Die Habcascorpus- Bctc. — Der Aufruf der Centralgewalt. Potsdam. Die Bcglückwün- schungsdeputationen. Erkürt. Begräbniß. Köln. Verhaftungen. Adamski und Niethack. Das Volscomite. Die Untersuchung. Düsseldorf. Auf lösung der Bürgerwehr. Berncastel. Unruhen. Münster. Unruhen. * Posen. Krawall. Generäl v. Schefer. estereeich. *Kremsier. Der Reichstag, Programm des Ministeriums. Sisfenschaft und Kunst. ander und Industrie. knründignngen.