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I9S6 Krossen); Wilhelm Ernst Adolf an« dem Winkel auf Kötteritzsch (der Hqlljstmänn v. d. A. Iuliu« Jnnocenz v. Einsiedel auf Gnandstein); der Gerichtsdirector und Advocat Heinrich Ludolf Kasten auf Krostau ss. Direetoriums (Friedrich Wilhelm Adler aus Treuen untern Theils); Franz Gustav Emil Kreller auf Untermcischlitz (Ferdinand Hartenstein auf Oberlosa); Gustav Adolf Robert Frhr. v. Beust auf Lhoßfell (FranzLud wig Golle auf Mylau). 6. Abgeordnete der Städte: der Stadtrath Karl Ludwig Meisel (der Kaufmann Gottfried Heinrich Jordan); der Finanzprocurator Karl Ju lius Küttner (der Finanzprocurator Ferdinand Adolf Opitz); der Ap- pcllationsrath vr. Karl Heinrich Haase (der Stadtrath Or. Robert Iu liu« Vollsack); der Buchhändler Heinrich Brockhaus (der Stadtrath Georg Friedrich Fleischer); der Stadtrath zu Chemnitz, Franz Laver Rewitzer ss. Directoriums (der Advocat zu Chemnitz, Magnus Ottomar Kolz); der Bürgermeister zu,Borna, Advocat Johann Amadeus Helbig (der Advocat, Gerichtsdirector vr. Moritz Ferdinand Meißner zu Rötha); der Rathmann zu Leisnig, Gerichtsdirector Georg Friedrich Wehner (der großhcrzogl. sächs. geh. Justizrath vr. Christoph Reinhard Dietrich Mar tin zu Mügeln); der Bürgermeister zu Wurzen, Julius TheodorSchmidt (die Wahl eines Stellvertreters ist wegen eines Formfehlers zu wiederholen); der Bürgermeister zu Meißen, Karl Hugo Tzschuckc (der Advocat zu Oschatz, Kranz Ludwig Siegel); der Stadtrath zu Neustadt, Advocat vr. Wilhelm Michael Schaffrath (der Bürgermeister zu Radeberg, vr. Karl Gottfried Kuntzsch); der Bürgermeister zu Dippoldiswalde, Advo cat Ernst Ludwig Maukisch (der Advocat zu Pirna, Gerichtßdirec- tor Johann Traugott Katzer); der Stadtrichtcr zu Freiberg, Karl Friedrich Sachße (der Stadtrath zu Freiberg, Robert Beyer); der Rathmann zu Hainichen, Julius Werner (der Advocat und Gerichtsdi rector, Vorsitzender der Stadtverordneten zu Nossen, Emil Lehmann); der Bürgermeister zu Oederan, Karl Friedr. Metzler (derKaufmann zu Zscho pau, Georg Bo dem er); der Bürgermeister zu Annaberg, Joh. Aug. Scheib ner (derKaufmann zu Annaberg, Emil Christian Hänel); der Oberförster zu Eibenstock, Ernst Ludw. Thiersch (der Pfarrer zu Oberwiesenthal, öl. Karl Ludw. Einenkel); der Bürgermeister zu Zwönitz, Advocat Joh. Kaiser (der Kaufmann und Stadtverordnetc zu Lößnitz, August Oppe jun); der Bür germeister zu Glauchau, Friedrich Wilhelm Pfotenhauer (der Stadtrath zu Glauchau Franz Wilhelm Reichenbach); der Stadtverordnete Friedrich August Neidhardt zu Reichenbach (der GerichtSdirector Advocat und RathSmitglied Karl Adolf Beutler zu Reichenbach); der Advocat zu B u- dissin, Samuel Erdmann Lzschirner (der Bürgermeister zu Kamenz, Ad vocat Daniel Ferdinand Haberkorn); der Stadtrath zu Zittau, Adolf Ernst .Hensel (der GerichtSdirector und Advocat zu Zittau, Gustav Wolde mar Kretzschmar). 0. Abgeordnete des Bauernstandesvonden Wahlbezirken: Der Guts besitzer zu Lindenau, Advocat Herrmann Jose pH (der Gutsbesitzer zu Rasch witz Karl Christian August Pusch); der Gutsbesitzer zu Berndorf, Johann Christoph Huth (der Gutsbesitzer zu Leipcn, Karl Lindner); der Erb- lehnrichter zu Laura, Friedrich Wilhelm Müllcr (der Gutsbesitzer zu Kertzsch, August Eberhard Kirmse); der AmtSlandrichtcr zu Görnitz, Johann Gott lieb Kleeberg (der GerichtSschöppc .zu MainSberg, Gotthelf Fürchtegott Beck); der Gutsbesitzer zu Kiebitz, Christian Traugott Oehmichen (der Gutsbesitzer zu Kammlitz, Christian Wolf); der Amtslandschöppc zuRic- dergohliS, Johann George Wend (der Gcmeindevorstand zu Döltzschen, Johann Gottlieb Fehrmann); der Gutsbesitzer zu Nenntmannsdorf, Gott lob Fürchtegott Haußwald (der Gutsbesitzer zu Oelsen Wilhelm Ludwig Haußmann); der Gutsbesitzer, Ortsrichter und Gcmeindevorstand zu Göda, Karl August Cuba sch (der Amtslandrichter und Gcmeindevorstand zu Saupsdorf, Karl August Thiermann); der Frcigutsbcsitzcr zu Lotzdorf, AblösungScommissar Wilhelm August Ernst Haden (der Amtslandschöppc zu Piskowitz, Karl Friedrich August Kunzmann); der Amtslandschöppc zu Omsewitz, Johann Gottlob Ludwig (dcr Gutsbesitzer zu Daubnitz, AblösungScommissar Karl Heinrich Schmidt); der Gutsbesitzer zu Schre bitz, Karls Friedrich Wolf (dcr Gutsbesitzer zu Kreina, Johann Gott fried Eulitz); dcr Crbrichtcr zu Ansprung, Friedrich Anton Daniel Hilbert (dcr Mühlenbcsitzcr zu Naundorf, Karl Gottlob Steyer); dcr Erbrichter zu St. Michael, Angust Friedrich Siegert (der großhcr zogl. sächsischeOekonomicrath Karl Friedrich Otto Geyer zu Langenrinna); dcr Richter und Freigutsbesitzer zu Gablenz, Karl August Müller; der Erblehnrichtcr zu Leubsdorf, Karl Ferdinand Oehme (der Lchngutsbesitzer zu Heinzebank, Johann Traugott Heinrich Lutze); der Erbrichter zu Groß pöhla, Karl Friedrich Wilhelm Heyn (dcr Erbrichter zu Hormersdorf, Karl Heinrich Scheidhauer); der Amtsoberrichtcr zu HcrmerSgrün, Jo hann Georg Christoph Ney del (der HammcrwcrkSbcsitzer zu Wittigsthal, Karl Gotthelf Nestler); der Gutsbesitzer zu Grobau, Johann Georg Erdm. Elbel (der Gutsbesitzer zu Roitzschau, Johann Gottfried Dietzsch); der Gutsbesitzer zu Kleinschönau, Christian Gottlieb Riedel; der Gutsbesitzer zu Obcrlcuba, Christian Gottfried Zimmermann (dcr Lchngutsbesitzer zu Schlegel, Johann Benjamin Mönch); der Gutsbesitzer zu Zöblitz, Johann Gottlob Unger (dcr Gutsbesitzer und Gcmeindevorstand zu Alt-Eibau, Christian Friedrich Elstner); dcr Gutsbesitzer zu Auris, Peter Traugott Herrmann (der Gutsbesitzer zu Preuschwitz, Joh. Traug. Lehmann); dcr Gutsbesitzer zu Spittwitz, Joh. Traug. Herrmann (dcr Gutsbesitzer zu Crostcwitz, Joh. Georg« Wenke. k.Vertreter de« Handels und F abri kw c scn s. DcrFabrikant zu Sebnitz, Christian Traugott Leuner (derKaufmann zu Dresden, Franz Ludwig Gehe); der Handlungsdcputirtc zu Leipzig, Gustav Harkort (der Bankier zu Leipzig, Wilh. Thcod. Seyfferth); K. Alex. Albrecht zu Meerane (Bcrnh. Friedr. Hecker zu Glauchau); dcr Fabrikinhaber zu Chemnitz, Jak. Bcrnh. Eisenstuck. Der Fabrikinhaber zu Chemnitz, Adolf Hecker; Spinnereibcsitzcr zu Sicbenhöfen, Eli Evans. Die Geschäftsordnung dcr preußischen Nationalversammlung. Serlin, 23. Mai. Die dcr gestern eröffneten constituircndcn Na-- tionglversammlung überreichte Geschäftsordnung lautet: 8- 1. Die Versammlung wird durch den König in Person oder durch den von ihm dazu beauftragten Minister eröffnet und geschlossen. 8- 2- Nach der Eröffnung nimmt dcr Aelteste der Abgeordneten den Vorsitz ein. Die vier Jüngsten übernehmen das Amt der Schriftführer. 8- 3. Durch das LooS werden acht Abtheilungen von je 15 Mitgliedern zur Prüfung der Vollmachten gebildet. 8- 4. Die Wahlprotokolle mit den Belägen und den etwa eingcgangenen Protestationen werden durch den Präsidenten unter die acht Abtheilungen vertheilt. Eine jede derselben ernennt» nach vorgc- nommener Prüfung einen Berichterstatter, um der Plenarversammlung das. Gutachten der Abtheilung varzutragen. Dasjenige Mitglied, um dessen Wahl es sich handelt, scheidet in Beziehung auf die Prüfung seiner Wahl von der Berathung aus. 8- 5. Die Versammlung entscheidet mit Aus schluß desjenigen Mitglieds, um dessen Wrhl es sich handelt, über die Rechts gültigkeit dcr Wahlen. Sie hat das Recht, die Aufklärung etwaniger Zwei fel zu verordnen und die Zulassung der dadurch betroffenen Mitglieder bis zu deren Erledigung aufzuschiebcn. Dcr Präsident erklärt Diejenigen für erwählte Abgeordnete, deren Wahlen für rechtsgültig erachtet worden sind. 8. 6. Nachdem die Wahlen bis auf die einer nähern Aufklärung vorbehal tenen festgcstellt worden sind, wählt die Versammlung in drei abgesonder ten Wahlacten einen Präsidenten, vier Viccpräsidcnten und acht Schrift führer. Die Wahlen erfolgen durch Stimmzettel nach absoluter Stimmen mehrheit. Ergibt sich diese Mehrheit nach zweimaliger Abstimmung nicht, so genügt bei der dritten die einfache Mehrheit. Im Falle der Stimmen gleichheit geht der Aelteste vor. 8- 7- Die Schriftführer stellen die Zahl der Stimmenden fest. Das Scrutinium wird von den durch das Loos ge zogenen Scrutatoren vorgenommen. 8- 8. Nach geschehener Wahl wird das Ergcbniß derselben und die Constituirung der Versammlung dem Kö nige angezcigt. 8- 9- Dem Präsidenten und im Falle seiner Verhinderung dem Viccpräsidentcn liegt ob, die Verhandlungen zu leiten, die Ordnung zu handhaben, das Wort zu ertheilen, die Fragen nach den Beschlüssen dcr Kammer zu stellen und die Enschcidungen festzustellen und zu verkünden. Unter den Vicepräsidcnten hat derjenige den Vorrang, welcher bei her Wahl die meisten Stimmen erhielt. 8- 10. Der Präsident eröffnet und schließt die Sitzungen, er kündigt bei deren Schluffe, nachdem er die Versammlung zu Nathe gezogen hat, die Stunde des Anfangs der nächsten Sitzung an und verliest da« Verzeichniß der zu verhandelnden Gegenstände, welches in dem Sitzungssaals angcheftet wird. 8- 11- Wenn dcr Präsident in einer Verhandlung nicht blos die Lage der Sache auscinandersetzen, sondern für oder wider den Gegenstand da« Wort nehmen will, so muß er den Vorsitz bis zur Beendigung der Verhandlung über diesen Gegenstand aufge- bcn. 8- 12. Die Schriftführer haben für die Aufnahme des Protokolls zu sorgen. Sie lesen die Aktenstücke vor, halten den namentlichen Aufruf, vermerken die Stimmen und leiten die schriftlichen Arbeiten. 8- 13. Die Minister des Königs und diejenigen Staatsbeamten, welche sie zu ihrer Vertretung oder Assistenz abordnen, haben Zutritt zu dcr Versammlung und müssen auf ihr Verlangen gehört werden. ES sind ihnen eigne Plätze -im Saale angewiesen. Die Versammlung kann die Anwesenheit der Mi nister verlangen. Die Minister haben nur Stimmrecht, insofern sie Mit glieder der Versammlung sind. 8-14. Dcr Verhandlung in der Plenarversammlung geht eine Berathung in Abtheilungen vorher. 8- 15- Die Versammlung theilt sich durch das Loos in acht durch die Zahl bezeichnete Abtheilungen. 8- 16- Jede dersel ben wählt einen Vorsitzenden und einen Schriftführer durch absolute Mehr heit. 8- 11- Die Gesetzcsvorschlägc werden in jeder Abtheilung der Prü fung und Berathung unterworfen. Rach gepflogener Berathung über einen Vorschlag erwählt die Abtheilung nach absoluter Mehrheit einen Bericht erstatter. Sic zeigt dessen Ernennung dem Präsidenten der Versammlung an, sobald sie den betreffenden Gegenstand für hinreichend aufgeklärt er achtet. 8- 18- Wenn diese Anzeige von fünf Abtheilungen eingcgangcn ist, so beruft der Präsident dcr Versammlung die Berichterstatter zu einer Centralabtheilung zusammen und benachrichtigt davon die noch zurückge bliebenen Abtheilungen. 8- 19. In der Centralabtheilung führt dcr Prä sident oder der von ihm beauftragte Viccpräsident den Vorsitz. 8- 20. Nach gepflogener Berathung erwählt die Centralabtheilung mit absoluter Mehr heit aus ihrer Mitte einen Berichterstatter, welcher in einem gutachtlichen Berichte die Ansichten der einzelnen Abtheilungen und dcr Centralabthei lung und die motivirten Anträge dcr letztcrn zusammenstellt. Dieser Be richt wird gedruckt und mindestens drei Tage vor der Verhandlung in der Plenarversammlung an sämmtlichc Abgeordnete vertheilt. Dem Ministe rium wird mit gleicher Frist eine angemessene Zahl von Exemplaren über sendet. 8- 21. Zur Vorberathung dcr cingegangencn Petitionen ernennt jede Abtheilung eins ihrer Mitglieder. Diese treten zu einer Commission zusammen und bcrathcn über die Petitionen. In jeder Woche wird dar über durch einen Berichterstatter der Plenarversammlung Vortrag erstattet. Mindestens drei Lage vor diesem Vortrage muß auf einem im Sitzungs saal auShängendcn Verzeichnisse dcr Name und Wohnort des zuerst Unter schriebenen, dcr Gegenstand dcr Petition, der Lag, an welchem der Bericht erstattet werden soll, und die Zahl, unter welcher die Petition in das Re gister dcr Commission eingetragen ist, bekannt gemacht werden. 8-22. Diese Commission wird monatlich erneuert. 8- 23. Der Plenarversammlung bleibt es Vorbehalten, über einen oder mehre Gegenstände eines Gcsetzvorschlags besondere Commissionen zu bilden und deren Mitglieder durch Loos >oder Wahl oder durch sonstige Uebereinstimmung zu ernennen. 8- 24. Jede solche Commission erwählt ihren Präsidenten, ihren Schriftführer und ihren Be richterstatter. 8- 25- Die Minister oder die von ihnen beauftragten Staats ¬ beamten Mission, vor der Zeit de; Verhall reitet, s derselbe: lung, dc §. der Prc zu einer I diesen ? Eröffnu: I die Ran Derer, > verlesen ohne U I langen I lcsung d I enthalte, I 2) die I I schlüffe. I welcher s I nicht crl I Falle de: I Sitzung I Das Pr I zogen. > I geführt 1 I ner der^ I cingegan I angeordn I nehmen 1 I mit Aus 8- 35. I Wort ve I Wort ve: I beamten; Überzuges Diejenige ocdnung, heit rede: schriftlich geht dem darüber 8- 38. 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