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so. August 1848 onntag *) Vorläufiger Bericht. Preis für das Viertel jahr 2 Thlr. — JnscrtionSgebühr für den Naum einer Zeile 2 Ngr. sslipfig- Die Zeitun, ^scheint tLglich Abend«. Zu beziehen durch alle Pestimier de« In- und An«lande«. Deutschkand. ** Frankfurt a. M>, 17. Aug.*) Die heutige Sitzung der Itlutschcn Nationalversammlung war sehr schwach besucht, da I m großer Theil der Mitglieder noch in der Heimat oder sonst auf I Ausflügen weilt. Die erste Mitthcilung des Präsidenten betraf den I Austritt der Abgg. Albrecht, Schuselka und Schmidt. Sodann folgte I die Aufzählung n«uer Beiträge für die deutsche Flotte. Präsident v. Eagern trat nun aus die Rednerbühnc und stattete im Namen der Deputation zum kölner Dombaufeste Bericht ab. Die Reise längs leS Rheins war durch wahrhaft großartigen Empfang ausgezeichnet; kein Dorf, das nicht seine Freude bei dem Herannahen der Vertreter deutscher Einheit an den Tag gelegt hätte. In Köln war der Empfang eden so herzlich. Daß die Deputation den religiösen Festlichkeiten nicht im gewünschten Maße beiwohnen konnte, rührt daher, daß ein religiö ses Volk seine Rechte geltend machte, sodaß trotz aller Polizeimaßre- geln die Deputation sich der ihr zugedachtcn Plätze nicht erfreuen konnte. Sie hat dies jedoch gar nicht übel genommen, vielmehr es ganz natür lich gefunden, daß bei einem solchen Feste dem Volke volle Freiheit gelassen wurde. Besonderes Gewicht wird aber in dem Berichte auf den politischen Theil des Festes gelegt. Die gegenseitige Begrüßung des Reichsverwesers und des Königs von Preußen war herzlich, der Empfang der Deputation beim König herzlich und Hoffnung erweckend Wenn der König in seiner Antwort an die Deputation geäußert, die deutsche Nationalversammlung werde hoffentlich nicht vergessen, daß es in Deutschland Fürsten gäbe und er zu diesen gehöre, so zeigten anderer seits alle später« Aeußerungen des Königs, daß er für seine Person wie für seine Regierung fest entschlossen sei, mit der deutschen Natio nalversammlung in dem Streben nach dem großen Ziele der deutschen Einheit Hand in Hand zu gehen. Der Bericht erwähnt sodann auch, daß bei dem Festmahl im Gürzenich der Reichsverweser sowol als der König von Preußen das Wohl der anwesenden und abwesenden Rcichs- tagSmitglicder ausgebracht habe, und schließt mit der Hoffnung, daß die Wiederkehr eines ähnlichen Festes den Bau der deutschen Einheit bereits fest begründet sehen werde. Abg. Eifenstuck intcrpellirtc hierauf den Ausschuß für das Gesetz übst die Verantwortlichkeit der Reichsminister. Er wünschte zu wissen, wann dieses so dringende Gesetz zur Vorlage kommen würde. Abg. Mittermaier erwiderte, der Bericht sei fertig und könne jeden Tag cr- , stattet werden. Abg. Behr erklärte, daß auch ohne besonderes Gesetz die Verantwortlichkeit der Minister sich von selbst verstehe. Nunmehr , ging man zu den Grundrechten über. Art. II., ß. 8 lautet: „Die Woh- i nung ist unverletzlich, eine Haussuchung darf nur auf Grund eines rich- - terlichen Befehls vorgenommcn werden. Dieser Befehl muß sofort oder spätestens innerhalb der nächsten 24 Stunden dem Betheiligten vorge- , wiesen werden. Für die Verhaftung in einer Wohnung finden keine - besondern Beschränkungen statt." An der Stelle dieses Paragraphen schlagen die Abgg. Mittermaier, Adams und Leue folgende Fassung vor: . ,,Dic Wohnung ist unverletzlich. Haussuchungen sowie Verhaftungen in Wohnungen dürfen nur von den gesetzlich dazu ermächtigten Beamten in den Fällen und Formen angeordnet und ausgcführt werden, welche das Gesetz bestimmt. Abg. Schlöffel schlägt vor, nach den Worten des ursprünglichen Antrags: „nur auf Grund eines richterlichen Befehls," einzuschalten: „und unter specieller Leitung eines richterlichen Beamten." . Er schildert in kräftigen Zügen die Willkür und Brutalität, mit wel cher unter dem alten Systeme polizeiliche Haussuchung, Beschlagnahme von Papieren rc. vollzogen wurden, und erinnert dabei an das Schick sal Arndt's und Welcker's. Bei ihm (Schlöffel) selbst sei in^Jahr 1845 ein Polizeiägent mit 18 M. eingedrungen, habe durch einen Schlos ser die Schränke erbrechen lassen, seiner wehrlosen Frau mit Gewalt ge droht und Bücher und Schriften weggeschleppt, die er zum Theil bis heute nicht zurückcrhalten habe. Die polizeiliche Haussuchung sei bisher nicht viel besser als ein Einbruch gewesen. Er hofft, daß seit den März tagen bas Amendement zum siebenten Gebot: „Du sollst nicht stehlen, denn nur uns allein gebührt es," abgeschafft worden. Wir ständen noch in den Flitterwochen der Revolution, und schon sehe man, daß die Gewalten, die im März gezittert, das Gedächtniß für ihre Verspre chungen verloren hätten, die Spione ihr Handwerk wieder trieben, die Männer der socialen Reform verfolgt würden und die Kerker sich füll ten. Er erklärt sich auch gegen den letzten Sah (daß für Verhaftun gen in Wohnungen keine besondern Beschränkungen stattfinden sollen), weil dadurch der Willkür Thür und Thor geöffnet würde. Abg. We- scndonck u. A. sprechen gegen die Bestimmung, wonach der richterliche Befehl zur Haussuchung erst nach 24 Stunden vorgelegt zu werden braucht, sowie gegen die Zulässigkeit nächtlicher Haussuchungen, mit Ausnahme des Ergreifend auf frischer That rc. Abg. Kolb hatte be antragt, den Satz voranzustcllcn: „Jedermann ist befugt, Alles zu thun, was das Gesetz nicht verbietet." Abg. Spatz erläuterte die Nothwen- digkcit dieses Ausspruches dadurch, daß viele Beamte noch dem alten Polizeistaat anhingen, welcher den Grundsatz aufstellte, nur das ist ge stattet, was durch ein Gesetz besonders erlaubt wurde. Als Beleg führte er an, daß in Baiern manche Beamte die Sammlung für die deutsche Flotte verböten, weil keine besondere Erlaubniß dazu ertheilt sei! Abg. Jordan (aus Marburg) wollte einen Zusatz: daß die Haus suchungen unter Zuziehung von Hausgenossen stattsindcn sollen. Bisher seien sie gewöhnlich von Polizeibeamten in Gegenwart von Polizeisol daten vorgenommcn worden und da habe man hinterher oft Manches vermißr. Bei der Abstimmung wurden die meisten Amendements und Anträge verworfen und der tz. 8 in folgender Fassung angenommen: „Die Wohnung ist unverletzlich. Eine Haussuchung darf, außer dem Falle der Verfolgung eines Verbrechers auf frischer That, nur auf Grund eines richterlichen Befehls vorgenommen werden und muß, wenn thunlich, unter Zuziehung von Hausgenossen erfolgen. Dieser Befehl muß sofort oder spätestens innerhalb der nächsten 24 Stunden dem Betheiligtcn vorgewicsen werden." Morgen kommt h. 9 (Brief- gcheimniß) zur Bcrathung. Der Reichsverw eser ist gestern auS Köln wieder hier eingc- troffen. Frankfurt ll. M., 16. Aug. Der deutsche Gewerbccon- greß hat folgende weitere Feststellungen der Entwurfsbcstimmungen zu einer Gewerbeordnung getroffen: Gesellen. Jeder Geselle muß min destens drei Jahre wandern, eine Abkürzung oder Aufhebung dieser Frist kann nur aus dringenden Gründen von dem Gewerberathe vcr- ügt werden. Das Wandern ist m keinerlei Weise zu erschweren. Awi- chcn Meistern und Gesellen tritt nach Ablauf der ersten 14 Tage, wäh rend welchen beide Theile jederzeit sich trennen können, eine gegenseitige achttägige Kündigungsfrist ein, insofern vertragsmäßig nicht etwas An- Ueverbliek. Ijveutschlanb. ** Frankfurt a. M. Die Grundrechte. Rückkehr des I Reichsverwesers. Frankfurt a. M. Der Gewerbccongreß. ch Dresden. I 1. Kammer, das Cvmmunalgardengesctz. v Dresden. Minister Oberlän- I der. Der König von Preußen. K Leipzig. Deutscher Verein. Aus I Saiern. Die Sammlungen für die deutsche Flotte. Hannover. Die Armee. Göttingen. Die Universität. * Stuttgart. Die Ministcrkrifis. I Die Stände. Die Truppen nach Schleswig. Karlsruhe. Die Truppen nach Schleswig. Katzenmusik. Freiburg. Deputation der Reichsversamm lung nach Mailand. Darmstadt. Die Universität. Die GLrlitz'sche Sache. *Dorms. Volksversammlung, lflendsburg. Entwurf eines Staatsgrund- gesetzeS der Herzogthümer Schleswig-Holstein. Der Krieg. K Alten burg. Die Landschaft. Frankfurt a. M. Die Verfassungsrevision. Hamburg. Petition der demokratischen Vereine, Antwort des Senats. Preußen, ch Berlin. Die Landwehr. Die Cholera. Oberpräsident Flott well. Berlin. Hr. Hansemann. Unterschleif. Berlin. Denkmal im Fried richshain. — Der Senat und die Studenten von Berlin. 6 Halle. Der konstitutionelle Club. Posen. Die Besatzung. Verschwörung, ch Köln. Die Festlichkeiten. Köln. Handschreiben des Königs der Belgier an den Borstand des Central-Dombauvereins. Düsseldorf. Die Vorgänge. Trier. Militairercesse. Vesterreich. ^Wien. Reichstag, der Finanzausschuß, das UnterthanS- verhältniß. Die Deutsch-Katholiken. Wien. Der Kaiser. Der Verkehr. Triest. Die feindliche Flotte. Agram. Die Rüstungen der Kroaten. - Nachrichten aus Mailand. Handel und Industrie. Ankündigungen. Deutsche Allgemeine Zeitung «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» lr Altkrthium mg; Bronze« 3) GemSifi in von Hackaej d BoaS; Neu« ischc Aufgabe! n al. Waffe Fpottfahne n und Kuni . Nachlaß; A Ig; NorweM Btbltothü kcn; Hindus am in kungel g; JSläniM e im Leben di ille und Keri Yards; Urtheil tsche; Dänis« iin Schiffskiel ndtöse Kliches innig; Refoi Sefangencnkol baraktere; Dl sche, eine ft» wutsche GünW Lustspiel. II mntagsschuie! ätter; Biest» Lästigkeit» gkeit; Mäßig! >e. 14) Miß Kopenhagen» iue; Denise» Lind und di! chlicheö; „All „HeusigtsMD en"; Deutsch! AchtsmethodeD ; Historische! n und Schot! , er. HMn! tänische Dorf! r holländisch! s nördlich! en; Holstein! mdelssprache! Skandinavien! >en, Dänen! gliche Neben! Geschriebene» ''s Portrait! der Königin! r Dänemark! rene Pserdc! Zee Mnm! Zens Grand! zöger Däne-! e; Aenßerste! td. Schloß! b auf Kron-! ractatc; Die! chwcden und! igelegeubeit! larirer; Die! e; Flaggen-! Sonst undD che Roland; ! teil von den! ewehrfabrit, W iin Land und! 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