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Dienstag LetpUg. Dir Zeitung erscheint tiiglich Abend«. Zu beziehen durch alle Postämter de« 2n- und Auslandes. Nr. I6S. 13. Junius 1848 Deutsche Allgemeine Zeitung. «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» Preis ftir da« Diertel- i°br 2 Tklr. — JnsertionSgcbuhr für den Naum einer Zeile 2 Ngr. U-b-rvli». »eutschland. »*Vom Main. Die Allianzpläne. Der Lindcnau'sche Plan. Das Programm der Linken. Frankfurt a. M. Die Constitui- rende Versammlung. Dresden. Gesetzentwurf. Lhemnits. Die Ar beiter. München. Eisenmann und Behr. Hannover. Landtag. Mili- tairwesen. Aus dem Hannoverschen. Volksversammlung in Eystrup. Aus dem Seekreis. Hecker'S Anhänger. Aus dem Hegau. Umtriebe. Darmstadt. Die Gesandten. Soldatenexcesse. — Die Vorgänge in Schleswig-Holstein, ch Eisenach. Da« Wartburgsfest. Braunschweig. Landtag. Oldenburg. Die Truppen. Frankfurt a. M. Gesetze. * Hamburg. Tumult. Die Zollvereinsfrage. Lheaterexcefse. Preußen. ^Berlin. Die Nationalversammlung. 6Bertin. Hr. Sy dow. Hr. Bauer. Ministcrlisten. Die Bauern von Nixdorf. Vereine. Die Nationalversammlung Hr. Uhlich. Berlin. Die Stadtverodneten. *po- sen. Die Russen. *l)on der Oder. Die schwedische Note. Oesterreich. ^Wicn. Der Krieg. Die Arbeiter. Oeffentliche Arbeiten. Rcaction. Schuselka. Der SichcrheitSausschuß. Der Handel. Postgebüh ren. Die Nationalgarde. Wien. Prager Studenten. Innsbruck. Land tag. Die Umgebung de« Kaisers. Der Ban von Kroatien. Prag. Der Slawencongreß. Volksversammlung. Ankündigungen. Deutschland. Main, 8. Jun. Bei der beabsichtigten Allianz mit Frankreich und Nordamerika, falls nämlich an diesem Gerücht etwas Wahres ist, scheinen die heutigen Diplomaten übersehen zu ha ben, daß sich die Vereinigten Staaten niemals zu einer Allianz gegen Rußland verstehen werden, wie denn dies gerade der Staat ist, mit dem sic von je her in dem besten Vernehmen gestanden haben Und noch stehen. Die Aankces kennen überhaupt keine Politik der Principicn, sondern nur eine solche der Interessen. Die Allianz mit Frankreich könnte wenigstens den Nutzen haben, die Franzosen noch etwas un schädlicher zu machen, als sie bei ihrer zunehmenden innern Schwäche und Zerrüttung cs ohnedies sind. — In dem Projekte des Hrn. ».Lin denau (Nr. 151) ist gewiß viel Gutes. Dem Oberhause möchten wir aber doch eine mannichfaltigere Zusammensetzung wünschen. Hauptsäch lich aber nehmen wir an der Verantwortlichkeit der Fürsten Anstoß, wenn er dieselbe auch sehr eingeschränkt und in ihren Folgen gemäßigt hat. Immer scheint uns darin ein Aufgcben eines Grundprincips der constitutionellcn Monarchie zu liegen, und würden wir, wenn dies er folgte, lieber gleich zur Republik übcrgegangen sehen, so sehr wir diese sonst, als eine nur für unreife Verhältnisse geeignete Staatsform, per- horresciren. In der constitutionellcn Monarchie muß der Regent immer nützen, schon durch seine Existenz nützen, aber niemals schaden können. Ein Verantwortlichkeitsfall kann für ihn gar nicht Vorkommen, weil der Wille des Fürsten, ohne die hinzukommcnde Contrasignatur des Ministers, ein bloßer Gedanke bleibt ohne Kraft und Folge, erst durch diese zur That wird, folglich die Schuld, die darin liegen mag, nur der Mini ster zu büßen hat. In dem Wunsche, den Fürsten persönlich verantwort lich zu machen, liegt eine dem constitutionellcn Staate fremde Tendenz, auf ein persönliches Eingreifen und Regieren des Fürsten zu rechnen, während die constitutionelle Monarchie gar nicht darauf rechnet, es, wo cs nützlich ist, zuläßt, cs, wo cs schaden würde, verhindert, den Staat selbst aber nicht auf die Kraft eines einzelnen Menschen, sei er durch Erbrecht oder Wahl berufen, sondern auf einen Organismus baut, dessen sichernder Schlußstein nur der Monarch ist. Würde aber Ler Erbfürst verantwortlich gemacht, so ginge —und deshalb sagten wir eben, daß wir dann lieber gleich Republik, oder, worum cs sich eigent lich handelt, ein Wahlreich wollten — ein Hauptvorthcil der Erbmonar chie verloren. Bei ihr ist es von höchster Wichtigkeit, daß die oberste Würde allem Einfluß menschlicher Willkür, allen Strebungen des Ehr geizes entzogen und einem, durch die Fügung der Vorsehung berufenen, in völlig gesicherte und über das Gedränge des Lebens erhobene Lage gc- stelltcn Trägcr vertraut sei, der, soweit das für Menschen möglich, nichts zu hoffen und nichts zu fürchten habe und wie über den Parteien, so über den,Interessen stehe. Ließe man abcr auch nurDas zu, was jcnerVorschlag will, so würde die Jntrigue sich gegen die Sicherheit des Regenten verschwören, ihn in Verwickelungen zu bringen, anzuklagcn, zu stürzen suchen, und auf der andern Seite möchte die Verfassung in dem Wi derstande eines mächtigen Fürsten gegen solche Dinge ganz andere Ge fahr laufen, als wo cs sich blos um einen Ministerwechsel handelt. In dem Programm der Linken (Nr. 158) ist wolder Haupt punkt der, daß sie die Wahl monarchischer oder republikanischer Ver fassungen den einzelnen Staaten zugesprochen wissen will. In gewis ser Hinsicht versteht sich das von selbst, und es kann und wird der Con- stituircnden Versammlung nicht bcifallen, aussprechen zu wollen: cs sollten nur monarchische, oder nur republikanische Verfassungen in Deutsch land sein, oder cs sollte unter allen Umständen so bleiben, wie es ge rade jetzt steht. Aber wohl ist sic berechtigt und es dürfte ganz in dem Kreise ihrer Pflicht liegen, die bestehenden Verfassungen zu garantiren und dafür zu sorgen, daß diese nur auf verfassungsmäßigem Wege ab- geändcrt werden können. Würde irgendwo ein Ucbergang von der Monarchie zur Republik gemacht, so müßte er doch nicht auf dem Wege des Krawallcns und Zwanges, sondern auf dem des rechtlichen Ver trags vermittelt werden. Ucbrigens würde Mancher anders über die Republik urtheilen, wenn er sich sagte, daß es sich dabei lediglich um die Frage handelt, ob die oberste Würde im Staate, nicht die höchste Herrschcrmacht, einem Einzelnen nach Erbrecht zustehen, oder ob sie Ei nem oder Mehren durch Wahl verliehen werden solle. Daß an der obersten Stelle die Einheit besser ist als die Vielheit und daß das Erb reich Vorzüge hat vor dem Wahlreiche, hat die Geschichte sehr ost und sehr deutlich erwiesen, und es finden sich auch sonst gar gute Erklä rungsgründe dafür. Frankfurt a. M., s. Jun. Auf der heutigen Tagesordnung der Constituirenden Versammlung stand die Berathung über den Bericht des Ausschusses für völkerrechtliche Fragen in Betreff der schleswigschen Angelegenheit. Der völkerrechtliche Ausschuß hatte folgenden Antrag gestellt: „Die Constituirende Versammlung er klärt, daß die schleswigsche Sache,,als eine Angelegenheit der deutschen Nation, zu ihrer Wirksamkeit gehört, und verlangt, daß bei dem Ab schlusse des Friedens mit der Krone Dänemark das Recht der Herzog- thümer Schleswig und Holstein und die Ehre, Deutschlands gewahrt werde. Auch spricht die Constituirende Versammlung die zuversichtliche Erwartung aus, in der Voraussetzung, daß der Rückzug der deutschen Bundestruppcn nach dem Süden Schleswigs strategischen Gründen beizumeffen sei, daß für die crfoderliche Verstärkung des Bundesheers in Schleswig-Holstein sowie für die Sicherstellung des durch den er wähnten Rückzug den fcindlichcn Einfällen etwa bloßgestellten nördli chen Schleswigs schleunige und wirksame Fürsorge getroffen werde." Der erste Redner war Abg. Dahlmann. Er hegt die feste Zuversicht, daß Schleswigs Sache jetzt siegen müsse. Der Ausschuß hat verlangt, die Ehre Deutschlands zu wahren. Die Ehre Deutschlands wahren in dieser Sache heißt altes Unrecht sühnen, heißt neues Unrecht nicht begehen. Altes Unrecht, schweres altes Unrecht ist von deutscher Seite begangen wor den. Es ist schon behauptet worden, Schleswig habe den Rechtsweg nicht betreten. Schleswig hat ihn betreten; aber er ist ihm abgeschnittcn worden. Im Jahr 1822 hat die holsteinische Ritterschaft die deutsche Bundesver sammlung angegangen; nur diese erstere konnte den Weg betreten; denn allein Holstein gehörte zum Deutschen Bunde. Die Sache ward ver zögert; vergebens ward diese Sache, an welcher die höchsten Interessen Schleswigs hingen, in einem gründlichen Referat erörtert. Diesem Referat entgegen folgte eine Erklärung des damaligen Bundcstagsge- sandten von Holstein. Als gegen letztere die Ritterschaft mit einer neuen Darstellung der Rechte ihres Landes und des unauflöslich ver bundenen Schleswigs auftrat, so duldete cs der damalige Bundcsprä- sidialgesandte nicht, daß diese Eingabe überhaupt verthcilt oder zurück- gegeben wurde. So blieben die eingcscndetcn (2600) Exemplare in der Kanzlei liegen, und erst später erhielt der Redner, damals Professor in Göttingen, die Nachricht, daß er die Exemplare wieder in Empfang nehmen könne. Es war damals darauf hingcwirkt worden, Gesandte, welche der Sache Schleswig-Holsteins günstig waren, vom Bundestage zu entfernen. Es erfolgte ein Beschluß, daß die Verfassung Holsteins, für welche damals die Ritterschaft ausgetreten war, nicht als in aner kannter Wirksamkeit bestehend betrachtet werden könne, daß die Bun desversammlung aber wachen werde, daß in der zu gründenden Ver fassung die Rechte Holsteins bezüglich seiner Verbindung mit Schleswig gewahrt werden. Dieses Wachen war so wirksam, daß Schleswig be züglich der Landstände von Holstein abgctrcnnt, und blos berathcnde Stände cingcführt wurden, also im Widerspruch mit der von den frü-