Volltext Seite (XML)
Nr. M 30. März 1848. Donnerstag flüügj Deutsche Allgemeine Zeitung tS «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gcseh!» rdbahn. a, oder" Du n 1 Acten m flotow. Sittsamkeit en aller G< on Ratiboe und Stettin desverweserschast eintreten ließen. Und zwar könnte, nach den oben bezeichneten drei Hauptmassen, die Verweserschaft etwa alle drei Jahre wechseln zwischen Oesterreich, Preußen und einem der übrigen Bun- deskönigc, welche nach dem Alter unter sich an die Reihe kommen würden, sodaß innerhalb 36 Jahren auch jeder von ihnen die dreijäh rige Verweserschaft einmal bekleidete. Es würde freilich nöthig sein,, daß der jedesmalige Bundesverweser, wenigstens während bestimmter Fristen des Jahres, in der Bundesstadt Frankfurt persönlich seinen Sih aufschlüge. Auch müßte sein Antritt durch Erscheinen der übri gen Bundesfürstcn feierlich gemacht werden. Allerdings würde der Bundesvcrwcscr auch ein Bundesministerium zur Hand haben müs sen. Die Unkosten dafür hätten aber die Bundesstaaten nicht zu scheuen, da sic dann am Bundessitze keine Gesandten, sondern allen falls nur Commifsare zu halten hätten. Und was noch mehr ist, sie würden für die deutschen Bundcslande auch keine besondern Ge sandten bei den auswärtigen Höfen zu halten haben, indem die aus wärtigen Gesandtschaften und diplomatischen Verhältnisse vom Bund aus durch die Bundesvcrweser, also auf gemeinschaftliche Kosten, besorgt würden. Nur diejenigen Bundesstaaten, welche auch außerbündische Besitzungen haben, wie Oesterreich, Preußen u. s. w., hätten für diese auch auswärtige Gesandte und Unterhandlungen. Durch den Bundes verweser mit dem Bundesministerium wäre für die Bundesverwaltung nach innen und außen hinreichend gesorgt. Diese Verwaltungsbehörde wäre beständig. Sie hätte die Bundesbcschlüsse zu veranstalten und zu vollziehen.- Der Bundestag selbst aber wäre nach Ähnlichkeit des ehemaligen. Reichstags und des Kammcrgerichts einzurichtcn, mit den durch das Bedürfniß der Zeit nöthig gewordenen Veränderungen. Auch für diese Einrichtung findet sich das Analoge schon m der bisherigen Erfahrung: wir meinen die von den Regierungen veranstalteten Zusammenkünfte für gemeinsame Angelegenheiten des Zollvereins, des Postvercins, des Wechselrcchts u. dergl. Alle diese Vereinbarungen würden leichter und schneller von statten gehen, wenn sic in eine geregelte Form gebracht worden. Sollte der Bundestag zwei Kammern bilden, so würden sich die Elemente dazu in den doppelten Kammern der Bundesstaaten finden.: Es versteht sich, daß nach der Volkszah'l in den einzelnen Bundes staaten sich auch die Anzahl ihrer Abgeordneten richten würde. Wie ehemals außer dem Reichstage noch die Kreistage bestanden, , so wür den jetzt außer dem Bundestage noch die Landtage und Vereinigten Landtage der einzelnen Staaten vorhanden sein. Diese Landtage aber geben schon ein hinreichendes Vorbild für die Kammern des Bundes tags ab. Deren Einrichtung wird aber geringere Schwierigkeiten dar bieten. Diese Bundestage, d. h. die Versammlungen der Abgeordne ten, brauchen nicht eben am Bundessitzc gehalten zu werden, sie könn ten in einer Hauptstadt des jedesmaligen Bundesvercins, also die drei ersten Jahre in einer österreichischen Hauptstadt (wie Wien oder Prag), die andern drei Jahre in einer preußischen (wie Berlin oder Köln), die letzten drei Jahre dann in der eines der übrigen Bundcskönige (wie München, Dresden re.), hierauf wieder von vorn angehend drei Jahre hindurch in einer österreichischen, einer preußischen und einer ander weitigen Hauptstadt, abgehaltcn werden. Die Archive aber und et- wanige Ausschüsse müßten immer in -dem Bundessitze bleiben. Hierdurch wird man wol unwillkürlich ebenfalls an ein Analogon, das für Deutsch land auch keineswegs fremd ist, an die Vororte in der Schweiz erin nert, und insofern könnte sich der alte Spruch erfüllen: Ganz Deutsch land wird Schweiz werden. Die Sache ist aber in Deutschland doch eine andere und schwie rigere. Hier gilt es nicht blos, aus vielen besondern Souverainetä- ten eine einheitliche und starke Bundesverwaltung auszurüsten, son dern auch, das Monarchische und Dynastische aufrecht zu erhalten und für dasselbe eine gcsammtheitliche und einheitliche Wirksamkeit zu er möglichen. An Vorschlägen, diese Aufgabe zu lösen, wird es nicht fehlen. Es scheint aber auch wünschcnswcrth, daß man mehre Vor schläge zu vergleichen und unter ihnen zu wählen habe. Und da dürfte unter den verschiedenen Mitteln und Wegen auch der hier ange gebene Ausweg, welcher der Hauptsache nach in dem wechselnden Bun-- desverweser liegt, vielleicht nicht übersehen werden. Die hier vorgc- schlagcncn Einrichtungen würden sich dadurch andeutcn, daß der Bun- Leidig. Die Z-Uunz „scheint täglich «b°»OS. beziehen durch «Ile Mimter be» 3»- und Auslandes. Wand gr°> ungen, theil abt, auch dl« dem ihr cuq rlandes da , und Sech tschcn Arbci licht Almostj , Arbeit uul fällig! zösischcn Eb Nachweisen! höneres Feil :icht. kvrm lhlr. Cour, cha Preis für das Viertel jahr 2 Thlr. — ZnsertlonSgebühr für den Naum einer Zeile 2 Ngr. Deutschland. *Aus dem östlichen Deutschland, 27. März. Die Weiter I entwilkelung der deutschen Bundesverfassung ist in der Bun- I desurkunde selbst sowie in dem Vortheil und den Wünschen des Volks I und seiner aufgeklärten Fürsten begründet. Dabei treten aber allerdings I Schwierigkeiten ein. Denn wenn bisher der Bund ein bloßer Fürsten- I bund war und so das Einheitliche und Volksthümliche vermissen ließ, l so fragt cs sich, wie er aus dieser Grundlage sich entwickeln könne, sodaß er zugleich ein Bund der Völkerschaften werde und die Einheit darstelle und verbürge. Es käme daraus an, nach möglichster Aehnlich- kcit bisheriger Entwickelung und mit möglichst geringer Abweichung »on dem Bestehenden diesen Zweck zu erreichen, gleichsam die schon vorhandenen Räder nur in die rechten Fugen zu bringen. Was erstlich die Darstellung und Verkörperung der Einheit be trifft, so hat man zwar schon von einem Bundeshaupte gesprochen, ist aber dabei auch auf Bedenken gestoßen. Bei Stiftung des Bundes erklärte Oesterreich selbst, nicht ein König über Könige werden zu wol len. Was hatte denn das deutsche Reich in Ermangelung eines Kai sers oder Königs? Dies beantwortet sich durch das Beispiel, daß nach Marimilian's l.Tode dasRcichsvicariatFricdrich dem Weisen, Kurfürsten «onSachsen, übertragen wurde. Was damals der Rcichsverweser war, der im Namen der Fürsten als Erster unter seines Gleichen handelte, das würde jetzt der Bundesvcrweser sein. Er würde nicht die eine oder andere, sondern die gesammte Souverainetät verstellen und sicherstellen. Aber durch wen könnte diese vorgestellt werden? wer sollte Bundesver- wescr sein? Hier tritt uns wieder eine Analogie entgegen, die uns lei ten kann. Bekanntlich wechselt der Befehl über die wichtige Bundcs- feste Mainz zwischen Oesterreich und Preußen. Durch eine solche Be stimmung hinsichtlich des Kriegswesens drückt sich das Staatsverhält- niß wol am unzweideutigsten aus. Aber allerdings gibt es, ohne auf französische Zuflüstcrungen hören zu wollen, außer diesen beiden Haupt massen noch eine dritte Hauptmasse, die aus einem Zusammentritte der kleinern Staaten erwachsen möchte. Diese dritte Hauptmasse stellt sich vornehmlich dar durch die vier übrigen Bundeskönige: Baiern, Sach sen, Württemberg und Hannover. (Allenfalls noch Kurhcsscn als Ver treter des gesammten Hessenlandes und des oberrheinischen Kreises.) Da nun schon zwei Majestäten in einer Befehlsangelegenheit als ein ander gleich, wie der Arpinate sagt, „die Abwechselung nicht für un billig gehalten haben" (viomsituclinsm non iniguam putarunt), so würde es wol auch für die Verwaltungsangclegenheiten nicht unbillig erscheinen, wenn sämmtliche Majestäten eine Abwechselung in dcrBun- «eve-bkick. Deutschland. *Aus dem östlichen Deutschland. Die deutsche Bun- dcSvcrfaffung. — Dresdner Wahl für Frankfurt a. M. 0 Leipzig. Die Preßvcrordnung. " Leipzig. Zur Abwehr. * Plauen. Bürgermeister Todt in Adorf. Chemnitz. Feuer. — Drohbriefe in Purschenstein. München. Die Adresse der ReichSräthe. Die Ministerien. Die Er nennungen. — München. Der König von Preußen, Göttingen. Professor Briegleb. Osnabrück. Die Bauernunruhen. Hildesheim. Die Bürgermeister abgcsetzt. Auflauf in Lammspringe. Heidelberg. Die Volksversammlung. Aufruf. — R. Mohl über die deutsche Reichsver- ! fassung. Karlsruhe. Die Wahl für die Nationalversammmlung. — Autodafe in Karlsruhe. Kassel. Die Mitthcilung der Landtagscom mission über Umgestaltung des deutschen Bundes. — Jordan. Mainz. Adresse an die Oesterrcichcr. — Feuer, n Von der Elbe. Statistisches über die Herzogthümer Schleswig und Holstein. — Etatsrath Francke tritt an die Spitze der schlcSwigschcn Regierung, ch tveimar. Hr. v. d. Gabelcntz. Das Ministerium. Consistorialrath Krauße. 0 Al tenburg. Das Wahlgesetz. Hr. v. Lindenau. Staatsministcr v. Wüste mann. Illumination. Braunschweig. Bolksdankfcst. Oldenburg. Tu- multsccncn. Detmold. Exccsse. Der Landtag. * Bernburg. Volksver sammlung. Zkrankfurt a. M. Nachrichten aus Bordcaur. Hamburg. Die Nachrichten aus Kopenhagen. Subscriptionen für Schleswig-Holstein. Preußen. ---Berlin. Der Bürgersinn' Die Urwahlen. Das Ministe rium. Berlin. Ministcrialerlaß. — Hr. Camphausen. — Die Stadtver ordneten. Breslau. Die Professoren. Königsberg. Hr. Bötticher. Postsccretair Krause. Köln. Polen. Koblenz. Die deutschen Handwerker aus Frankreich. lvesterreich. Nachrichten aus Venedig und Mailand. Handel und Industrie. Unkünbigungen. ivkte» Brendel in - Hr. K« in Welch» mit! reuen. — Hra mit Frl. Lchl idler D. Ren-I cvlzn. — Hr^ idenz mit MZ — Hr. KqH ahme mit F,lI uel Wolf inl er Keitel im euhagcn. -D l Dresden nnD - Hr. Hem«« OberländerD :rg in BertiD emialicntcMW ein Sohn.-D 1 Zöblitz mW vzig cmclchW Fricdrit M i-gmchteM'W - Hr». AMM Daudiell mW in Berlin ciW r in LWüM tüncbnrz iW gcrichlSnsschW e Tochter. -W ohn. 'c in DessiM Berlin. — t'M :lin. - FoiM ni in BerlinM hncsorzc iW ,aaf in MW ner in BntW risnan WittW