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IV3S gen anerkannt werden, die in dem verbrieften Rechte wie in dem Bedürfnisse des Lande« auf« tiefste begründet seien. Der Redner schließt mit der Erklä rung, daß er der Adresse seine volle Zustimmung gebe und nur noch im Ramen der Rheinländer die Erklärung hinzufüge, daß nach dem Besitzergrei fung-patent vom 5. April 1815 bei allen Steuern den Ständen ein Recht der Mitwirkung zustchc. Er erfülle diese Pflicht um so lieber, als er glaube, daß die Versammlung dem Willen eines hochsinnigen Königs Nur dann ent sprechen werde, wenn sie überall ohne Rückhalt die -ganze Wahrheit sage, und von dieser Wahrheit, die sie beseele', in ihrem ersten Act ein feierliches Zcugniß ablege. Nach dieser Rede dringen mehre Stimmen auf Schluß der Debatte, der Abg. Hansemann trägt auf Vertagung derselben an, und nachdem noch Graf v. Arnim erinnert hatte, daß die Versammlung nicht eher über die vorgeschlagenc Adresse beschließen möge, als bis sic sich vollständig über die selbe geprüft habe, entschied sich dieselbe für Vertagung der Debatte auf die nächste Sitzung. (Fortsetzung folgt.) (A. P. Z.) Griechenland. Zur Vervollständigung der diplomatischen Korrespondenz über das griechisch-türkische Zerwürsniß theilt die augsburgcr Allgemeine Zeitung noch zwei der neuesten Actenstücke mit: „1) Note Ali-Efendi'«, Ministers der auswärtigen Angelegenheiten der Pforte, an Hrn. Argyropoulos, königl. griechischen Geschäftsträger in Kon stantinopel. Mein Herr! Das Ereigniß, welches das gute Einvernehmen zwischen der griechischen Regierung und der hohen Pforte störte, lastet mit seinen unvermeidlichen Folgen noch auf beiden Staate». Wir haben verge ben« gehofft, daß die so gerechten Fodcrungcn, die wir gestellt, ohne Zögern angenommen würden. Se. Maj. der König von Griechenland hat wirklich an Se. Maj. den Sultan, meinen erhabenen Herrn, ein Schreiben voll von Freundschaftsoersicherungcn gerichtet, welches dieser Monarch mit Vergnügen empfangen hat, und welche Sc. kaiscrl. Maj. entgegnen wird in einem Schrei ben an Sc. Maj. den König von Griechenland. Aber diese Privatcorrespon- denz ändert in nichts die Lage der Angelegenheiten, die wir zu verhandeln haben- Der Gesandte dc« Sultans, öffentlich beleidigt, hat eine öffentliche Genugthuung zu erhalten. Weit entfernt, ihm dieselbe zu gewähren, hat man ihn gezwungen, seine Pässe zu verlangen und hierher zurückzukehren. Wäre dieser Fall nicht geeignet, den Klagegründen hinzugefügt zu werden, welche wir geltend gemacht habend In dem Schreiben, welches der Mini sterpräsident Sr. Maj. des Königs von Griechenland an mich zu richten die Güte hatte, erklärt derselbe, daß cs ihm unmöglich sei, eine Genugthuung zu geben. Er wird, wir haben die volle Ueberzcugung, nicht auf dieser Er klärung beharren. Die hohe Einsicht des Hrn. Kolettis und die Versiche rungen, die er uns jederzeit gegeben hat über seinen Wunsch, die Beziehun gen einer guten Nachbarschaft zwischen den beiden Staaten aufrecht zu erhal ten, lassen unk hoffen, daß er auch diesmal es nicht verweigern werde, auf Das zu achten, was sic zu ändern gewiß nicht verfehlen könnte. Er kennt die freundschaftlichen Gesinnungen des Sultans in Beziehung auf Griechen land; ebenso, daß der Gedanke der Mäßigung, der alle Jene beseelt, welche die Ehre haben, im gegenwärtigen Augenblick im Rathe des Sultans zu sitzen, der vorherrschende ist, aber er weiß auch, daß jedes Ding sein Maß und Ziel hat, und daß wir dieses nicht überschreiten dürfen, ohne unsere heiligsten Pflichten zu verletzen. Ich habe daher die Ehre, Ihnen, mein Herr, auf Befehl Sr. Maj. des Sultans zu erklären, daß, wenn nach ei nem Monate vom Datum des gegenwärtigen Schreibens die Angelegenheiten unglücklicherweise noch auf demselben Punkte ständen wie bisher, und wenn Hr. Mussurus nach seiner Zurückkunst nach Athen keinen Besuch des Hrn. Kolettis erhalten hätte mit dem Ausdrucke des Bedauerns der Negierung Sr. Maj. des Königs von Griechenland, wir uns in die unangenehme Noth wendigkeit, versetzt sähen, die diplomatischen Beziehungen zwischen den beiden Staaten als gänzlich abgebrochen zu betrachten, und daher aufhören würden, Sie als Geschäftsträger anzuerkenncn, welches auch unsere persönliche Hoch achtung wäre. Empfangen Sic w. Konstantinopel, 28. Febr. 1847. Ali." „ll. Depesche des Hrn. Kolettis, Ministerpräsidenten und Mini sters der auswärtigen Angelegenheiten, an Hrn. Argyropoulos, königl. grie chischen Geschäftsträger in Konstantinopel. Athen, 10. März. Ich habe Ihr Schreiben vom I. März und die bcigcfügte Abschrift der Note, die Ihnen durch den Minister der auswärtigen Angelegenheiten Sr. Maj. des Sultans zugescndet worden, erhalten. Sc. Exc. Ali-Efcndi sagt in dieser Note: «Daß datz Schreiben Sr. Maj. des Königs von Griechenland ebenso wie die Ant wort Sr. Maj. des Sultans nur aus dem Gesichtspunkt einer Privatcorrc- spondcnz beurtheilt werden könnte und nichts ändere in der Lage der Dinge, die wir zu verhandeln haben.» Dies ist durchaus nicht und kann auch nicht die Idee des Königs und seiner Regierung sein. Das königl. Schreiben, das für Sc. Maj. eine Gelegenheit war, seine persönlichen Gefühle auszudrücken, hatte zum Zweck, ein unangenehmes Ereigniß und seine Ursachen zu erklä ren in ihrer ganzen Bedeutung der großen Interessen der beiden Kronen. Der König glaubte, daß ein offener loyaler Schritt der würdigste, der wirk samste Hebel wäre, um diplomatische Schwierigkeiten zu heben. Sie begrei fen, daß »in solcher Fall keine weitere Discussion zuläßt; ich bin einzig und allein beauftragt, seine ganze Wichtigkeit festzuhalten in dem Gedanken, wel cher dem Schreiben des Königs, meines erlauchten Gebieters, zum Grunde liegt. «Weit entfernt, sagt die Note weiter, dem Gesandten des Sultans die Genugthuung angcdeihen zu lassen, deren er nöthig hat, hat man ihn gezwungen, seine Pässe zu nehmen und hierher zurückzukehren.» Zch kann nicht umhin, einer solchen Behauptung, die durch kein Wort und keine Hand lung gerechtfertigt wird, entgegentretcn. Es ist gerate das Gegentheil, was stattgefunden, als Vie Regierung Sr. Maj. des Königs dem Gesandten Sr. Maj. deS Sultans das Schreiben mitthcilte, welches ich die Ehre hatte am 15. Febr. an Se. Exc. Ali-Efcndi zu übermachen. «Ehe ich schließe, sagte ich in jener Note, habe ich noch beizufügcn, daß dieses Schreiben dem ge sandten der Türkei mitgetheilt worden ist.» Wir haben dem Gesandten der Türkei sein Benehmen nicht vorzuschreiben, und wir machen uns nicht zu Richtern über das Maß der Freiheit, die ihm seine Instructionen lassen, al lein mußte ihm nicht die Mittheilung einer Note, welche einen hohen Schritt ankündigtc, die Idee erregen, ehe er seine Pässe verlangte, deren AuSfer tigung so lange verzögert wurde, als es die Schicklichkeit erlaubte, die letz ten Entschließungen seiner Regierung in Athen abzuwartcnd Ich habe daher das Recht und die Pflicht, auf die bestimmteste Weise in Abrede zu stellen, daß der Gesandte des Sultans gcnöthigt worden sei, seine Pässe zu verlan gen und Athen zu verlassen. Zch' komme nun zu dem wiederholten Ansinnen einer Genugthuung, die in der Rote, welche Sic mir gesendet haben, ent halten ist. Se. Exc. Ali-Efendi beruft sich mit Recht auf meine Gesin nung, und daß ich von je her bethcuert habe, wie sehr ich wünsche, die freundschaftlichen Beziehungen der beiden Nachbarstaaten aufrecht zu erhal ten. Ich hoffe, Gott werde es nie gestatten, daß ich mich in den wahren Interessen meines Landes irre, und ich bchauptc, daß mir nichts so sehr am Herzen liegt, als nicht blos die friedlichen, sondern die wohlwollenden Be ziehungen mit der Türkei zu erhalten. Um einen solchen Zweck zu erreichen, muß man Bürgschaften gebend Die griechische Regierung hielt es immer für ihre Pflicht, nichts zu vernachlässigen, damit das Einverständniß der bei den Länder fortdauernd ihren gemeinschaftlichen Interessen diene,'allein sie ist auch überzeugt, daß cs ganz den Zweck verkennen hieße, den man sich von einer wie von der andern Seite mit gleichem Vertrauen vorgesetzt hat, wenn man zu etwas seine Zustimmung ertheilte, was die Billigkeit nicht fodert. Wir haben die von uns verlangte Genugthuung nicht leichtsinnigerwcise ver weigert, und jetzt noch, nach reiflicher Ueberlegung, müssen mir aufs neue behaupten, daß nichts sie rechtfertigen würde. Niemals würden wir zugeben, daß eine Beleidigung stattgefunden habe, sei es gegen die Regierung Sr. Maj. des Sultans oder gegen seinen Repräsentanten. Was die Rückkehr des Hrn. Mussurus nach Athen betrifft, so kennen Sie die Gründe, die sie unmöglich machen; sie sind nicht bloS enthalten in der Correspondcnz, welche das gegenwärtige Ereigniß veranlaßte. Die griechische Regierung in ihrem Geiste des Friedens und der Verträglichkeit hat darauf Verzicht leisten müs sen, die Verbindungen mit einem Agenten aufrecht zu erhalten, der dieselben immer so schwierig machte, oft auf eine Weise, die unverträglich mit sei ner Würde war; sic wieder anknüpfcn, wäre gewiß, ich scheue mich nicht cs zu sagen, das sicherste Mittel, diese Schwierigkeiten unheilbar zu ma chen. Wenn nun in Anbetracht Dessen die Regierung des Königs cs mit Leidwesen erkennen müßte, daß sic dic Vorschläge, die ihr gemacht wurden, nicht annehmcn könne, und auch in diesem Augenblicke, wo sie erneuert wer den, nicht anzunehmcn im Stande sei, so sucht sic mit nicht minderer Sorg falt und einem ganz andern Gefühle dic Mittel auf, durch welche sie frei und offen dic Versöhnlichkeit an den Tag legen kann, von welcher sie durch drungen ist. Sie sind daher beauftragt, zu sagen, daß die Regierung des Königs bereit ist, bei der hohen Pforte einen Gesandten zu ernennen, dessen erste Pflicht es sein soll, da« Bedauern auszudrücken, welches die hellenische Regierung darüber empfindet, daß ungünstige Umstände eine vorübergehende Beeinträchtigung der freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staa ten herbeigcführt hätten. Sie sind ferner ermächtigt, der hohen Pforte mit- zutheilen, daß, wenn dieselbe einen Gesandten nach Athen schicken möchte, welcher wirklich ihre Gesinnungen und Absichten verträte, derselbe vom Kö nig ausgenommen werden würde, wie der Repräsentant des Sultans immer ausgenommen worden ist; daß er sogleich bei seinem ersten Erscheinen von der griechischen Regierung die lebhaftesten Beweise ihre« Wunsches erhalten würde, von diesem Ereignisse selbst ein den sich von Lag zu Tag mehr verbindenden Interessen entsprechendes inniges Verhältniß aüsgehcn zu lassen. Möchte die hohe Pforte auf einen solchen Vorschlag eingehcn, um sogleich den unumstößlichsten Beweis der Gesinnungen zu erhalten, welche ihn ein- gegcben haben. Sie werden Sr. Exc. Ali-Efcndi diese Note vorlescn und eine Abschrift davon mittheilen. Empfangen Sie rc. Kolettis." Verantwortliche Redaction: Professor BÜlau. Druck und Verlag von F. Al. Brockhaus in Leipzig. Ankündigungen. Durch alle Buchhandlungen upd Postämter sind zu beziehen: s. NWWSrVA, von I>1. Fr. Sran. Inhalt des ersun löanbcs 1847 (221. Land): Aus den Erinnerungen des Grafen Henkel von Donncrsmark. — Publicist. Bemerkungen einiger wichtigen Fragen der Gegenwart. — Notizen zur Tagcsgeschichtc. — Der Stcrnenhimmcl. — Die Religion unserer Urväter. — Der Zustand Irlands. — Neueste Dichter (Alfr. Meißner). — Ucber einige pädagog. Probleme der Gegenwart. — Aus dem Gebiete der Naturphilosophie (Wesen und Eigenthümlichkcitcn der nächtlichen Thierc). — Sind feste Plätze für heutige Kricgsführung nöthigd Erster Brief. — Die Trockenlegung des Haarlemer Meeres. — Das Patent vom 3. Februar u. s. w. NU8LVHSH aus der neuesten ausländischen Literatur. li539s Jena, Bpan'sche Buchhandlung. In Frankfurt a. O. ist in meinem Hause lMrdsmGsmße Nr» N ein großes Meßgewölbe nebst Vomp toir, Stuben rc., welches die Herren Mildes Co. aus Brcslau 14 Jahre inne hatten, zur näch sten Margarethen- und folgenden Messen zu ver- miethcn, gleichzeitig auch dic Vcrkaufslocalc von den Herren Heß, Ruben >k Co. aus Hamburg. Hierauf Rcflcctircnde belieben sich an mich dircct zu wenden. (1451—531 LI.