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Sonntag ng. IX« L-Iwn« t>,kkn »ugd aU« «1«r d«S 2m- und Xutla«»«. Nr. 325 S1. November 1847. Deutsche Allgemeine Zeitung. ZM «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» UeberbliS. Meutfchlanb. München. Landtag. — Ausweisung schweizerischer Stu denten aus München. — Der Kurfürst von Hessen. — Hr. Metternich in Maim. — Die Stadtverordneten in Braunschweig. * Frank furt a. M. Baron Billing. Preußen. «Berlin. Sitzung de« FreihandelSvereinS. — Graf Schwerin, tvefterreich. Der ungarische Reichstag. Der Mord in Krakau. Portugal. Die Niederkunft der Königin. Unterdrückte Revolte. Herzog Bernhard von Sachsen-Weimar. Graf Esterhazy. Spanien. Das Cabinet. General de la Concha. Die Corte«. Hr. Sa lamanca. Großbritannien. Die Blätter über die bevorstehende Session des Par laments. Versammlung in Portsmouth wegen der Einkommensteuer. Der Erzbischof von Aork. Schiffbruch. TaS Dampfschiff Cambria. Frankreich. Die Zeitungen. Rundschreiben des Comitö zur Vertheidi- gung der Religionsfreiheit. Die «Presse». Lord Brougham. Otaheitier. u-paris. Die neue Anleihe. Graf Bresson. Dic Bankete. Spanien. Die Schweiz. Die inner» Angelegenheiten. Schweiz. Bern. Lagsatzung. — Kreisschreiben des Vororts. — Armee bulletin aus dem Hauptquartiere. — Artikel I der Capitulation. Frei burg. CantonSbürgerversammlung. Kern. Die Proviantzufuhr. Das Lreffcn bei Geltwyl und Muri. Die Vorposten bei Richterßwyl. Bern. Der Marsch gegen Luzern. Basel. Marsch gegen die luzerner Grenze. Zürich. Da« Bataillon Fäh. — Aufregung in den östlichen Bezirken von Zürich. Affoltern- Schiffbrücke. Tessin. Die Dinge am St.-Gotthard. — Die Oberländer von Graubünden.—Die freiburger Jesuitenzöglinge. Italien. Genua. VolkSliebe. — Die Besitznahme von Fivizzano. — Be kanntmachung in Modena. Florenz. Die englische Flotte. * kam. Die Bewegung. Die Lheilnahmc an Piemont. Lord Minto. Sicilien und Calabrien. Florenz. Genua. Die französischen Gewehre. Die Kinder asyle. kom. Die Gesellschaft Jesu. — Papierene Gesetze. — Graf Bresson. Türkei. Die Cholera. Mejieo. Bericht über die Einnahme MejicoS. —Der Verlust der Amerika ner bei Einnahme der Stadt. Conspiration. Personalnachrichten. Wissenschaft und Kunst. * Prag. Jungmann Handel und Andustrte. * Leipzig. Börsenbericht. London. Zahlungs einstellung. Apcyer. Eisenbahn. — Die Rheinschiffahrtscommission. — Ankündigungen. Deutschland. München, 17. Nov. In dcr heutigen Sitzung der Kammer der Abgeordneten fand Norirag über die von der Regierung den Ständen vorgelegtcn Nachweisungen dcr Verwendung dcr Staatsein nahmen im Jahr 1814/15 statt. Dcr Rcfercnt Dekan Vogel fand die Nachweisungen genügend und bcantragte die Ertheilung ständischer Zu stimmung. Dcr Präsident gibt den Einlauf bekannt: Vorstellung des Fürsten v. Wallerstein über Befreiung deS Grundcigcnthums, angecignet von Abg. Frhrn. v. Elosen; Gesuch mehrer Abgeordneten über Preßfrei heit, und Vorstellung des Abg. Frhrn. v. Pechmann über die Volksschu len. Die Tagesordnung führt nun zur Verhandlung über das Finanz- gesetz. Der Referent Frhr. v. Lerchenfcld glaubt sich gegen die Wil- lich'schen Modifikationen mit ihren Untcrmodificalionen auesprechcn zu sollen, weil er sic nicht für durchführbar hält, und erklärt sich gegen die Kassenanweisungen dcr Majorität des Ausschusses. Ebenso gegen dieMo- Lificationcn deS Abg. Schlund, sodann auch gegen jene dcr Abgg. Heinz, Vogel und Kirchgeßncr, wobei er ein Contrahircn von 3'/- Mill, mit der Arrosirung für gänzlich unvereinbar hält. Die Edel'sche Modification er scheine doch vor der Hand als zureichend durch den erhöhten Zins zu 4^/„ Proc., und halte die Parithcorie fest. An dieselbe Theorie halte sich die Schwindl'sche Modification, welcher auch Referent huldige. Die Ablö sung wove er aufrichtig, aber er glaube, die Regierung könne sich nie mals hcrbeilasscn, die Ablösung, welche sie verordnungsmäßig festsetzen dürfe, auf dem Gcsehwcg ordnen zu müssen. Er halte keine Anleihe al pari für durchführbar, deren Zinsfuß ständisch im voraus festgesetzt würde; worauf er die Anträge der Minderheit vcrlhcidigt, welche man ohne Grund das Bankprojcct zu nennen beliebt habe. Ministerialrath v. Pfeuffer: Die Bedeutung, welche das Ministerium des Innern dcr Bankanleihe deigclegt, erkläre sich aus Folgendem: Zwar wolle er nicht den Angriffen auf die Bank allenthalben folgen, Das stehe ihm, als Ministcrialcommis- sar, nicht zu; er habe auch von allen finanziellen Erwägungen Umgang ,zu nehmen, und nur zu erörtern: I) darf die Bank dem Staate Geld geben? Dies sei schon vom Referenten bejahend entschieden; 2) leidet die Solidität der Bank durch die projcctirte Anleihe? Man könne «icht wohl annchmcn, daß der Staat der Bank weniger Garantie biete als Prioathypothckcn; zwar erinnere man an die Folgen weiterer An leihe; aber Das dürfe man ja dcr besonnenen Negierung um so mehr überlassen, als ja schon das Ministerium des Innern die erste Vankofferte abgelehnt habe. Würden die Wcchselgcschäfte dcr Bank bcnachthciligt? aber dieselbe habe keine gesetzliche Verpflichtung, sondern nur die Befug- niß, bis zu zwei Fünfteln Wechselgeschäfte zu machen. Endlich leide dadurch das nationale Volksinteresse? Die Bank habe aber schon 2 Mill, über die gesetzlichen drei Fünftel auf Grundbesitz geliehen. Die gegenwärtige Gcldlage aber möchte die Bank (ohne Staatsanleihen) lcicht veranlassen, dem Grundbesitz nichts mehr zu leihen und selbst den Ueberschuß der 2 Mill, allmälig zurückzunchmcn. OaS Ministerium des Innern hält es für eine große Calamität, falls die Bankanleihe Wirt würde. Der Red ner versucht die Einwendungen gegen das Bankprojcct im Einzelnen zu- rückzuweiscn. Ministerialrath v. Wanner: Es stche fest das Bedürfniß von 20 Mill, pro 1817/10; feststehe in der Bcrathung, daß zur Deckung auS andern als den eignen Mitteln 10'/- Mill, nothwendig wären; fest stehe, daß dieser Betrag nicht zu 3'/, Proccnt »I pari aufzu bringen wäre; fest stehe, daß dieser Betrag schnell «nd sicher herbei- zuschaffcn sei. Hierfür wäre dcr Gesetzentwurf eingebracht mit der Ver zinsung zu 1 Proc.; wolle man aber auch bei diesem Zinsfüße nicht un ter Pari contrahiren, so müsse man bei der obwaltenden Geldklemme, wie bisher, dcr Regierung bezüglich des Zinsfußes freie Hand geben; sie würde davon einen angemessenen und geschlichen Gebrauch machen: Zeuge Dessen wäre die Ständeberufung selbst. Im Angesichte der Nothwcn- digkeit, außerdem den Bahnbau einstcllcn zu müssen, würde die Re gierung auf einem erweiterten Mandat in Betreff des Zinsfußes bestehen , bleiben; sie könne sich durch die Modifikationen hierin nicht binden lassen, so würden die Willich'schen Modifikationen mit den Untcrmodificationen die Zustimmung dcr Regierung nicht erhalten können. Die Aufnahme der Anleihen und deren Modus wäre Sache der Administration. Der Redner befürwortet die Bankanleihe und erklärt sich gegen die sonstigen Modifikationen. Eß erfolgte die Abstimmung dcr Modifikationen und Zusätze, und es lautet sonach dcr Kammerbeschluß: Art. I. Dcr Bedarf für die Fortsetzung des EiscnbahnbaueS in Folge der Gesetze vom 15. Aug. 1843 und 13. Mai 1846 wird für die Jahre 1847/48 und 1848/4» auf die Summe von 2V Mill, festgesetzt. Art. ll. Dieser Bedarf soll gedeckt werden: I) durch die budgetmäßige Dotation von jährlich 1,280,880 Fl-, I) durch die in Gemäßheit des Landtagsabschieds vom 25. Aug. 1843 hierfür bestimmten Ueberschüsse der Finanzperiode, 3) durch die nach Erfüllung des durch das Gesetz vom 1. Jul. 1834 für den Festungsbau von Ingolstadt bestimmten Credits von 18,310,800 Fl. frei gewordene Do tation desselben, und 4) durch eine Anleihe im Maximalbeirage von 10'/, Mill. Gulden, zu deren Aufnahme im vollen Nominalwerthe und ge gen 4 Prccent Verzinsung die Regierung ermächtigt wird. Art. ill. Die Regierung ist ferner ermächtigt, verzinsliche Kassaanweisungen bis zum Betrage von 6 Mill. Fl. zu emittiren, zu deren Annahme je doch Niemand verpflichtet ist. Diese Kassaanweisungen sollen bei allen Staatskassen an Zahlungsstatt angenommen und bei mehren zu be zeichnenden Anstalten oder Personen stets gegen Haares Geld umgcwech- selt werden können. Der Gcsammtaufwand für dieses Unternehmen ein schließlich der Verzinsung darf in keinem Falle 3'/, Proc. übersteigen. Art. 1V. Endlich ist die Regierung ermächtigt, eine Arrosirungsanleihe zu 4 Proc. auszunehmcn, wobei dem Darleiher nicht nur für den baar bezahlten Geldbetrag 4proccntige Staatsschuldfcheine auszustellen sind, son dern ihm auch noch ein gleicher Betrag an ältern 3'/,procentigen Obli gationen auf den Zinsfuß von 4 Proc. erhöht wird. Diejenigen Staats gläubiger, welche vorzugsweise hierzu berechtigt sind, sollen durch das LooS bestimmt werden. Art. V. Kommt die im Art. II. bezeichnete Anleihe zu Stande, so ist von den im Art. III. «nd IV. ertheilten ErmächtigunglN Umgang zu nehmen; ist dieses jedoch nicht der Fall, oder wird nur ein Theil des Bedarfs dadurch gedeckt, so wird die aufzunchmcnde Gesamml- summe auf 12 Millionen erhöht. Zur Deckung dieses Bedarfs ist jeden falls von dcr im Art. III. bezeichneten Emission von Kassaanwcisungcn und nur für den etwa noch verbleibenden Rest von dcr im Art. lV. er theilten Ermächtigung zu einer Arrosirungsanleihe Gebrauch zu machcn. Art. VI. Die Regierung ist ermächtigt, von obigen 12 Mill. 3>/, Mill. Fl. unter dem Nominalwerth auszunehmcn, wenn nach ihrem Ermessen, durch Baaraufnahme zu 4 Proc. -il pari, durch Emission von Staats- kassenscheincn und Arrosements die erfoderlichen Summen nicht rechtzeitig flüssig gemacht werden können. In ihrer Sitzung am 16. Nov. vollendetedicKammer dcrReichS- räthe ihre Berathungen über die Preßangclcgcnheit. Der Antrag der Kammer der Abgeordneten, „es habe die Entziehung des PostdebitS für nicht verbotene Zeitschriften nicht mehr stattzufinden", gelangte nach mehr fachen Erörterungen über dcn Unterschied zwischen Postdebit, d. h. Debit