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gegen die Preußen gerichtet, und man wolle diese nach Brandenburg trei- sucht dieselben als nichtig darzuthun. Stehe somit, fährt « fort, die That- bem Ein Entlastungszeuge bekundet: daß Bialkowski und RadonSki bei fache fest, daß sämmtliche fünf Angeklagte Theilnehmer an der Conferenz Sokolnickigewesen. Ob dort von statistischen Notizen gesprochen worden, weiß vom 4. Febr. gewesen, so seien noch Lhatsachen vorhanden, welche jeden er nicht.. Schießübungen hätten bei Hialkowski stattgefunden; doch hat Einzelnen besonders gravirten. PoninSki habe eingestanden, daß er durch der Zeuge nicht gehört, daß dabei von einer Revolution gesprochen wor- gidschwur einer Verbindung bei,»treten.sei-Düse Verbindung könne keine den. Auf Antrag des VerthcidigerSj werden noch mehre Aktenstücke über andere sein als die bewußte Verschwörung. Sokolnicki eoneurrire mit die Krankheit des Angeklagten und seine Behandlung in der Voruntersu- Thaddäus Radonski und BialkowSki in der Angelegenheit der statistischen chung verlesen, worauf eine halbstündige Pause cintritt. Nach Ablauf Notizen. Diese an sich ganz unverfängliche Sache erhalte ihre Bedeu- dcrselben wird zur Vernehmung des Angeklagten Anastasius v. Radonski tung durch das Eingcständniß MieroSlawski'S, daß die Sammlung von geschritten. Dieser ist 34 Jahre alt, machte den polnischen Revolution«- statistischen Notizen den Zwecken der Verschwörung gedient habe. Sokol krieg mit, studirte nach seiner Begnadigung in Berlin und siedelte sich nicki sei ferner am 4. Febr. im Bazar zu Posen gewesen und habe sich darauf auf dem Gute Glcbocki im schrcdaer Kreise an. RadonSki war auch am 14. Febr. wieder «ingefunden. Wenn er jetzt sage: er sei am Mitglied des polnischen Casinos in Posen und Secretair des agronomi- 14. Febr. nur gekommen, um abzurathen, so zeige sich hier di« Schwit schen Bertins in Gnesen. Als solcher kam er in vielfache Berührung rigkeit, bei dem allgemeinen LäugnungSsystem« der AngeÄagten »och eine mit vr. Liebelt, dem Director dieses Vereins, den er schon von früher Aussage zu deren Gunsten auszulegen. Eine Mitwiffenfchaft bleibe im- kannte, indem er im RcvolutionSkriege mit ihm ein und dasselbe Geschütz mer bestehen. Habe indessen Sokolnicki mehr eine passive Rolle gespielt, bedient hatte. Ebenso stand er mit Or. Matecki in freundschaftlicher Be- so trete dagegen Thaddäus v. Radonski als durchaus activ auf. Der ziehung und hatte überhaupt eine äuSgebreitete Bekanntschaft, namentlich Staatsanwalt geht hier die verschiedenen, dem Angeklagten zur Last ge- unter den Mitangeklagten. Im Frühjahr 1845 traf RadonSki mit Mit- legten Thatsachen durch, begründet in gleicher Weist di« Anklagen gegen roSlawSki in Pakuslaw zusammen und wurde hier zum CommissariuS des Bialkowski, wo er noch besonders die gravirenden Zeugenausfagen h«r- schrodaer Kreiscö designirt. Inzwischen wirkte er als Reisrcommissarius vorhebt, sowie gegen den letzten Angeklagten Anastasius v. Radonski, und für den Aufstand und war besonders beauftragt, Geldbeiträge einzusammeln, schließt dann mit dem Antrag auf Anwendung der gesetzlichen Strafe ge- DieseS Auftrags entledigte er sich namentlich dem Joseph v. SzoldrSki gegen- gen sämmtsiche fünf Angeklagte. Hierauf wird vom Präsidenten die heu- über, welchem er im December 1845 in Schmiegel Mittheilungen über die tigc Sitzung ausgehoben. Organisation der Verschwörung machte und zugleich 1000 Thlr. für die Ver- * Berlin, 23. Aug. Die Deutsche Zeitung berührt in einem aus West bindungszwecke abfoderte. SzoldrSki zahlte ihm am 15. Jan. zu Pofen falen datirtcn Artikel nochmals unsere Bemerkungen über die von ihr be° nur 5V Thlr. Am 4. Febr. war Radonski wieder in Posen und kam im Bazar in das Zimmer des Wolniewicz, als die Mitglieder der Con? ferenz noch versammelt waren und über den Aufstand sprachen. Hieraus begab sich derselbe mit Malczewski zu dem von Krakau zurückzckehrtcn MieroSlawski und erhielt hier den Auftrag zu einer Reise in die nord östlichen Kreise. Am 6. Febr. trat Radonski seine Reise an, traf in GleSno mit Kosinski zusammen und setzte mit diesem gemeinschaftlich sei nen Weg nach Bromberg fort, wo sie am 13. Febr. eintrafen. Hier hör ten sie von den stattgefundenen Verhaftungen. RadonSki begab sich eilig nach Posen zurück und wurde hier eingezogen. Bei seiner Heutigen Ver nehmung erklärt der Angeklagte: er sei im Jahr 1845 mit MieroslawSki nicht zusammengetroffen, habe denselben nie gesehen und habt so wenig ein Kreiscommissariat als ein Rcisecommissariat übernommen. MieroslawSki als Zeuge vorgerufen, sagt auS: der Angeklagte sei nicht der RadonSki, dem er Aufträge gegeben. Diesen habe er nie gekannt. Zu Geldbeiträ gen will der Angeklagte Niemanden aufgesodert haben. SzoldrSki als Zeuge vorgerufen, erklärt: er habe dem Angeklagten 50 Thlr. als Bei trag für die Familien der Verhafteten gegeben. RadonSki fährt fort: er sei am 4. Febr. bei Wolniewicz in Posen gewesen; man habe aber nicht von einem Aufstande gesprochen. Bei MieroslawSki sei er mit Malczewski nicht gewesen und habe auch keine Aufträge für eine Reise erhalten. Die erwähnte Reise habe er in Angelegenheiten seiner Schwiegermutter ge macht und sei auf derselben mit Kosinski zusammengetroffen, habe aber mit ihm so wenig als später mit Sadowski in Bromberg über Vorberei tungen zu einem Aufstande bcrathschlagt. Auf Antrag des Vertheidigcrs werden noch mehre Actenstückc verlesen. In Folge einer Auffoderung des Präsidenten erhebt sich der Bcrthcidiger des Angeklagten Sokolnicki, um noch mehre Punkt« zu Gunsten seines Clienten zu erörtern. Derselbe wendet sich un ter Anderm gegen den allgemeinen Theil der Anklageactc und trägt daraufan, durch die französischen Behörden die Mitglieder der französischen Ccntralisation darüber vernehmen zu lassen, ob bei der letzten Berathung der Centrali- sation ausdrücklich beschlossen worden, daß das Unternehmen der Ver schworenen nickt gegen Preußen gerichtet werden solle. Der Präsident lehnt diesen Antrag ab und fodert nach Beendigung der Erörterungen des Vertheidigcrs den Staatsanwalt auf, seinen Antrag gegen die fünf Angeklagten zu begründen. Allen Angeklagten gemeinsam, äußert der Staatsanwalt, sei die Theilnahmc an der Zusammenkunft vom 4. Febr. im Bazar zn Posen. Diese Zusammenkunft sei durch Wolniewicz veranlaßt. WaS man jetzt über den Zweck derselben angcbe, verdiene keinen Glauben. Früher hät ten die Angeklagten ausgesagl, sie seien wegen wichtiger Dinge von Wol- nicwicz berufen worden. Mit Hinzunehmung der Aussagen Mieroßlawski's und Kosinski's stelle sich dir Sache so: MieroslawSki sei mit Kosinski in Krakau gewesen; hier seien Instructionen entworfen worden; Kosinski habe diese an Wolniewicz mitgethrilt, welcher nun die Conferenz berufen Habs, um die Instructionen zu besprechen. Alle diese früher» Aussagen sollten nun wieder nicht wahr sein, und die Angeklagten widerriefen ihre Ge ständnisse. PoninSki habe Alles offen eingestanden, was seine eigne Per son betreffe; dagegen Alles widerrufen, was die Mitangeklagten gravi«. Dieses Verfahren PoninSki'S sei psychologisch leicht zu erklären. Derselbe sehe, daß die Mitangeklagten sich durch Läugnen von der Schuld befreien wollten, und nehme nun einen Theil seiner Aussagen zurück, um seine . Genossen nicht zu compromittiren und in ihrem VertheidigungSsysteme zu stören. Der Staatsanwalt geht hierauf in Kürze die Gründe durch, welche die übrigen Angeklagten für ihren jetzigen Widerruf anführen, und gehrte Wahlreform. Obwol sie dabei in der flüchtigen, absprechend««, bloß auf das dialektische Rechtbchalten berechneten Manier beharrt, die wir wol bei ihrem Schutzzollmann, nicht aber bei ihren Politikern erwartet hätten, so wollen wir doch, in der schwachen Hoffnung, daß cS ihr um die Sache, um die Verständigung über die Wahrheit zu «Hun ist- wenig stens ein paar Worte theils eben zur Verständigung, lheils zur Charak- terisirung des Gegners beifügen. Unsere, durch die Geschichte Englands vor und nach der Reformbill, Frankreichs vor und »ach der Julirevolu- tion, der deutschen Staaten bei asier Verschiedenheit ihrer Wahlgesetze bestätigte, übrigens nur gegen daß Ueberschätzcn einer Form gerichtete Be merkung: der Geist des Volks sei weit mächtiger und wichtiger als alle Wahlgesetze, nennt sie eine „Phrase, bei der man ganz vergißt, daß Form und Inhalt nicht ohne «inander bestehen, daß sie sich vielmehr wechsel seitig bedingen". Wir sage» dagegen: das ausgedehnteste Wahlgesetz ' macht kein erschlafftes und corrumpirtes Volk stark und tugendhaft; ein lebendiger Volksgeist dagegen hat selbst die alten Feudalstände zu Ver tretern des allgemeinen Nationalbcdürfnisses gemacht und an ihrem eignen Untergang arbeiten lassen. Wir haben Geschichte und Erfahrung für uns. In Betreff des Unterschieds, den wir zwiscken formeller und ma terieller Vertretung gemacht hatten, stellt sich die Deutsche Zeitung, als hätten wir ihn als allgemeinen Lehrsatz gepredigt, und macht sich lustig darüber. Wenn der Gegner unsern Artikel nockmals durchlcsen wollte, so würde er finden, daß wir nur von einem factischen Vorkommniß, einer Möglichkeit gesprochen hatten , um der Deutschen Leitung zu zeigen, daß sie Unrecht hatte, sich auf die ständischen Erklärungen selbst zu berufen. Uebrigens kann recht wohl die parlamentarische Institution so geordnet sein, daß sie, auch ohne formell die zahlreichsten Klaffen zu vertreten, glcichwol für materielle Vertretung derselben Bürgschaft bietet. Das ist nicht Sache des „Vertrauens", worüber die Deutsche Zeitung spöttelt) sondern des VolksgcistcS und der ihn kennenden und beachtenden Staalökunst. Unsere Behauptung, daß die Wahlgesetze von England und Frank reich ausschließender seien als die deutschen — von „liberal" hatten wir nicht gesprochen, weil wir auf diese entwürdigte Parteibezeichnung über haupt nichts geben — mag dem Gegner ganz neu gewesen sein, und er vergißt über seinem „Staunen" das Eingehen auf den von uns geführ ten Beweis. Er gesteht höchstens zu: er sei kein Verehrer des französi schen Wahlsystems, halte vielmehr eine gründliche Wahlreform in Frank reich für sehr wünschcnswerth, auch passe das englische Wahlgesetz wenig für unsere Verhältnisse. Nun fährt der gelehrte Kenner der Verfassungen fort: „Oie constitutjoncllcn Verfassungen aller Staaten außer Deutsch land, die holländische ausgenommen, von den deutschen wenigstens in den Hauptpunkten die badische, kommen aber in folgenden drei Cardinalpunk ten überein: die Wahlen zu der volksvertrctcndcn Kammer sind direet, sic beruhen in jedem Lande auf Einem und demselben Princip ohne Glie derung nach Ständen (nur in England hat auch die Reformbill noch eine Verthcilung der Vertretung nach Städten und Grafschaften belassen), die Wahlfähigkcit endlich, wenn auch an Bedingungen geknüpft, ist doch un abhängig von einem vicljährigen Grundbesitz und von der Ansässigkeit in einer Gemeinde oder in einem Bezirke. So lange nicht diese Cardinal- xunkte auch den deutschen Wahlgesetzen zum Grunde liegen, ist jeder Vergleich zwischen ihnen und den Wahlgesetzen der übrigen constitu- tionellen Länder ziemlich müssig." Wir lernen aus diesem Satze nur, daß der Verfasser desselben mit den bestehenden constitutionellen Ein richtungen sehr wenig bekannt ist. Ja da er z. B: Schweden ganz ignorirt, von Baden, wo die Deutsche Zeitung erscheint, behauptet,