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»w betteffende Person bei ihrem Entschlusse beharrt und diSpositionSfähig ist, in keinem Falle über vier Wochen verzögert werden." Sind aber die vier Wochen nach der Anmeldung vorüber, so haben die Uebertretanden die le galen Schritte gethan »Ich dir »orgeschriebenen Bedingungen erfüllt. Der Nebertritt ist als vollendet zu betrachten, wenn cS auchmicht möglich «ar, wie eS in Gelenau bei der großen Anzahl von Uebertretenden der Fall gewesen ist, die erfoderlichen Meldescheine sogleich beizubringen. Daß dies keine willkürliche Präsumtion sei, geht aus der Verordnung des CultuS- ministeriumS hervor, welcht durch den Stadtrath in Dresden an den Pfar rer Bauer wegen ÄbhaltN, eines Gottesdienstes in Gelenau ergangen ist, und in welcher eS ausdrücklich heißt, daß „der Austritt der Dissidenten als vollendet angesehen werden kann". Aber auch jetzt haben sie ihre Meldescheine noch Nicht, wie damals. Di« Vierwochenfrist war am Him- melfahrtötage längst vorüber, und darum gingen jene zwei Geistlichen im Auftrag« ihrer Gemeinden nach Gelenau, um d«n ersten Gottesdienst daselbst zu feiern. Den Gottesdienst im Freien zu halten kam ihnen sicher nicht in den Sind. Der Pachter deS htrrschaftlichen Gasthauses erklärte sich am Vor abende vor Christi Himmelfahrt als einverstanden, daß in dem Tanzsaal« 'seines Hauses der Gottesdienst stattsinden könne. Erst als der Gottes dienst bald seinen Anfang nehmen sollte, äußerte sich der Wirth, er häbedie Sache genauer überlegt, er mache sich zu viele Leute zu Fein den, er werde in seinem Geschäfte beeinträchtigt rc., wenn er den Got- tesdienst in fernem HaNse g«statte. Ein anderes Local war Nicht Vorhand den, UNd darum sahen sich die Betreffenden in die traurige Nothwendig keit verseht, entweder den Gottesdienst gänzlich aufzugeben und dadurch den Gegnern der Deutsch - Katholiken Anlaß zu geben zu neuen Kränkun gen und Verspottungen gegen die junge Gemeinde, oder die Nvthwen- dlgkeit über die Verordnung zu erheben. Sie zogen das Letztere vor m dtr Absicht, dÄß eben durch dtn Gottesdienst am sichersten die entzweiten und gereizten Gemüther wieder versöhnt werden sollten. Daß diese Ab- sicht großrnthrils erreicht worden ist, werden Tausende in und um Gelenau bestätigen. Wollte Gott, daß man allenthalben dahin wirkt«, den Frie den aufrecht zu halten. Und dazu tauglichere Mittel wählte als öffentli- chen Tadel, lieblofts Richten, harte Beleidigung und fvrtwährendesAuf- tegen der Parteien! Freiberg, Ich Jun. In wenigen Tagen werden zehn Bergleute hön'tziernach Adelaidr'iNAüstraheN aüSwandttn, zugleich mit dem vr. Bruhn, der als BergwerkSdirtttor dahin geht. Der Metallreichthum je ner Gegend mag wirklich groß sein und die Ausbeutung zunächst »ür Leute vom Fache erheischen, um wichtig zu werden; namentlich verspricht die Kcknguru-Jnsel viel. Durch den deutschen Mineralogen Menge, wel cher sich dort seit S Jahren befindet, sind nicht allein Blei- und Kupfcr- gruben, mehr als man kannte, üufgefunden worden, derselbe hat auch Quecksilber-, Silber-, Eisen-, Mangan- und Zinkerze, und in den Al- luvionen Gold, Platin, Kid ». entdeckt. Bor zwei Jahren schon wurde eine größere Anzahl von Bergleuten vom Harz für jene Gegend enga- Mt, und diese sollen sich in ihrer neuen Heimat wohl befinden. (L. Z.) — Aus Karlsruhe vom 13. Jun. bericht^ die-Karlsruher Zeitung: „Die dem Deutschen Bunde gegenüber bestehende Mtt-fiichtWg her Regie- rung, keinerlei politische Vereine zu dulden, hat das Ministerium'des In nern bewogen, durch Beschluß vom II.Jun. nach Maßgabe des Gesetzes vüm 26. Oct. 1833 den Mannheimer Tunverein aufzukosrn und die ferner« Theilnahme daran bei Vermeidung der in jenem Gesetze ange drohten Strafen zu verbieten. In Anerkennung des Werthes des Tür mens an sich hat jedoch das Ministerium des Innern (dem Anträge der KreiSregierung gemäß) zugleich ausgesprochen, daß der neuen Bildung eine- Turnvereins nichts in den Weg zu legen sei, wenn derselbe aus reichende Garantien biete, daß er wirklich nur mit dem Turnen sich be^ schäftige und sich von politischem Treiben fern halte." ^Wnmar, 15. Jun. Unter den mehren Gesetzen, welche in dem R«gierungSblatte vom gestrigen Tag als Resultate des Landtags publi- «irt werden, heben wir namentlich zwei hervor. Eins, womit das aus dem römischen Recht abgeleitete Vorrecht des FiScus, des Regenten und des sen'Gemahlin, fremde Sachen und Rechte durch Veräußerung an Dritte vollgültig zu übertragen, für die Zukunft außer Anwendung gesetzt und, mit der LandeSgefetzgebung übereinstimmend, nunmehr festgcstellt wird,, daß -die von jetzt an bewirkten Veräußerungen durch den Fiscus sowie durch den VandeSfürsten oder drssen Gemahlin keine stärkere Wirkung haben sollen als Veräußerungen durch Privatpersonen; daß vielmehr jene Ver äußerungen allem bei lehtern geltenden Rcchtögrundsähen unterliegen sollen. DaS andere von uns genannte Gesetz betrifft die Arrogationen und Adop tion»», in Bezug auf welche der gesetzlich und gcrichtsbräuchlich statt? findenden Verschiedenheit wegen der äußern Form derselben die allgemein gültige Bestimmung gegeben wird^ daß jede Arrogation und Adoption im «eitern Sinne, welche von jetzt an stattfinden wird, außer den sonstigen geschlichen Erfodernissen als nothwcndiges Requisit ihrer Gültigkeit die landesherrliche Bestätigung erfodern soll und die Gültigkeit der bestehen den Adoptions- und Arrogationsverträge lediglich nach den Rechten und nach der Verfassung desjenigen LandcSthcils, in welchem sie errichtet wur den, zu beurtheilen sei. Von Wichtigkeit ist noch «in drittes hiestr Ge setze, vermöge dessen fortan in diesem ganzen Lande in allen Criminal- fachen, in welchen die Landesregierungen in erster Instanz rin Erkenplniß gesprochen hab«n, den AngeschMPten dB Rechtsmittel der Appellation an daS Hberappcllatiowsgrrktzt zuftrhen M und durch welches die D«m entgegenstehenden bisherigen gesetzlichen Bestimmungen aufgehoben werde». *,Homburg, IS. Jun. Die Feldgerichte, welche in dem Amte Homburg bestehen, haben unter Anderm vermöge ihrer Instruction eine Obliegenheit auf sich, deren Ausübung unter Umständen sehr wohlthätig rinwirken kann, die nämlich, nachlässige Landbebauer zu beaufsichtig««. Diese Beaufsichtigungspflicht ist namentlich im jetzigen Jahre von Wich tigkeit, wo vielen unbemittelten Landbobauorn-die nöthige Saatgerste und Gteckkartoffeln verlagSweise auf öffentliche Kosten verabreicht worden Md. Daß bisse Lettie damit nicht unredlich verfahren, etwa den Sam« -ander- «eit verbrauchen und darüber den Anbau vernachlässigen, liegt sehr im Interesse d«s Gemeinwohls. Es ist daher eine dankenSwerlhe Maß regel unsers Verwaltungs««»», wenn es in einem soeben bekannt.ge wordenen Erlasse jene Feldgerichte anweist, sich davon Ueberzeugung zu verschaffen, daß die gelieferten Saatfrüchtr auch wirklich zu dem beabsich- tigten Brhuf verwendet worden sind,'diejenigen Begütert«» aber, welche etwa ihr« Grundstücke ganz oder zum Theil unbebautchaben liegen-lassen, zur Anzeige zu bringen. * Frankfurt a.M., 15. Jun. In diesen letzten" war chier das Gerücht verbreitet, die in mehren deutschen Staate» winckrmchrund mehr ausblühenden Turnvereine würden in Folge eines BundeSbeschltzs- ses sämmtlich aufgehoben und das Turne» fortan nur als ein Zweig P«S Schulunterrichts geduldet und behandelt werden- Ein solcher Beschluß ist jedoch, wie man von zuverlässiger Seite vernimmt, nicht gefaßt. Es >ft>ll an die verschiedenen Regierungen lediglich das Ansuchen ergangen >sejn, sorglichst darüber, zu wachen, daß die Turnvereine nicht den Charakter po litischer Gesellschaften annähmcn, und daß die Turnerei nicht als Deck mantel für politische Bestrebungen und Richtungen benutzt,werde. Dem zufolge sind denn auch bereits, wie verlautet, mehre Turnv<r«i«e inchen Großherzogthümcrn Baden und Hessen durch polizeiliche Verfügungen Ae- schloffen worden, ohne daß jedoch kine Wiederherstellung solcher -Beeline auf andern Grundlagen «» den Orten, «o die aufgelösten Gesellschaften bestanden-hatten, gchindert werden würde. — Unsere Polizeibehörde Hat den sogenannten Kippern (Unterhändlern) den Zutritt zu dem hiesi gen Vichmarkte streng untersagt, nachdem eine Untersuchung zur -Enthül lung vielfacher schreiender MiSbräuche solchen Zwischenhandels geführt hat. Diese Leute, sämmtlich Angehörige von Nachbarstaaten, verlieren durch diese im allgemeinen Interesse gefaßte Maßnahme, die sich übrigen» auf längst bestehende Gesetze gründet, eine sehr ergiebige Einnahmequelle; sie wendeten sich dem Vernehmen nach an-.ihre resp. Regierungen um -eine Verwendung für Rücknahme dieses Verbots, ein Gesuch, drm jedoch-nicht gewillfahrt werden konnte. Berlin, 16. Jun. In der Sitzung der vereinigten Euriien am 12. Jun. sprach zuvörderst Graf Merveldt 'gegen mehre Vorschläge in Betreff der Klaffensteuer. Nicht darin sri' Gerechtigkeit, einen gryßen Theil der Bevölkerung auf einmal gänzlich zu entlast«» und di« L-st-xi- nem andern Theil aufzuleg««, sondcrn darin, daß «in Jeder nach-femen Kräften steure. Der Armuth abzuhelfen, sei nichts unzweckmäßiger, al» wenn man der geringer» Klaffe einige Silbergroschen auf das ganz« Jahr Nachlasse und dafür die Wohlhabendem, von denen doch zunächst die Be- chaffung des Arbeitsverdienstes ausgehen müsse, durch bedeutende EHö- >ung ihrer Steuern entmuthige. Was werde es im Lande für einenWn- druck machen, wenn man mit einer Verdoppelung der Klasseysteuer vpm Landtage zurückkchre? Abg. Dittrich empfahl nochmals sein Amendement. Abg. Milde fand die Einwürfe gegen die Mahl- und Schlachtstcuer. in der Theorie begründet, aus den ehrenwcrthesten Motiven geflossen, .aber praktisch unerheblich. Nachtheile habe jede Steuer. Auch in EMgnd sei man mit schwerem Herzen an die Einkommensteuer gegangen. Auch >ürfe man sich in finanziellen Dingen nicht vom Gefühle hinreißen lM». Dann ward über die Fragstellung gesprochen, wobei der Landtagscommis- ür-unter Anderm erklärte, daß es der Regierung von Interesse sei,„die Ansichten der Versammlung, auch wenn sie zunächst zu keinem praktischen Ergebnisse führten, zu vernehmen, da über kurz oder lang doch wesent liche Veränderungen in der Besteuerung schon deshalb eintreten müßte», weil in Folge des langen Friedens das Vermögen sich immer «ehr «on- centrire und die jetzige Besteuerung nicht ausreiche, dcnReichthM veMlt- nißmäßig zu den Staatslasten hcranzuziehcn. (Zustimmung.) Mg. Kupfer ieß durch einen Sccretair eine Abhandlung M'Culloch's über di« Einkommen teuer verlesen, worauf sich Abg. Hansemann erbot, eine sehr großeAbhandlung m entgegengesetzten Sinne vorzulcsen. In Frankreich, meinte Hr. Küpser weiter, denke Niemand an Abschaffung des Octroi. Der Abg. Möwes zollte den geäußerten philanthropischen Ansichte^„alle Anerkennung", be hauptete aber, daß durch sie „an und für sich auch rein gar nichts er reicht" würde ; Arbeit solle man den Armen schaffen, daö sri nöthiger, und die Fabrikanten sollten sich ihrer Arbeiter in Zeiten der Noth anneh-