Volltext Seite (XML)
L4LS Steinherr? gM« Röhricht: „Vst» TZr» verein, welch« feit Herhst de» vorig«» Jahres hierbrstanden hotte, ist plötzlich und unerwartet au-fgelöst und ex abreisen. Abend« 8 V, Uhr beharrte Hr. Georgi durch ein Schreiben de« Hrn. Wolff auf seinen Änfoderungen, erklärend, da« Anerbieten seine« Geg ner« nicht zu äceeptiren. v. Sägern und die Unterzeichneten blieben den aan- Wd mWipartung W Lgrvstadt und «Wn spät«, da ibyM nÜht« herzoglichen Zeitung vom 3. d. wird da« Publicum in Stand sehen, den Werth derselben zu würdigen. Darmstadt, 7. Jun. 1847. Wcrnher. v. frnlln «ichtii Mrm -u v« ßm p t«a. llchten MM leihe ... M3 Schul Erl schwi» Die ff Supp Hörde' aüch r Mam! btü-in Mote fhukt misieik Vie'B ster Fi ssätnink därNNt Mjiiitl ftn, 8 dein 4i dttUn das D lich tit Empfa^ bemitte anschli, Mes löffeln 3211 F Famili, vierte j ä 1 gr an 451 Scheff- sparend Scheff. Netzr 11« M Woche Nichlsp We 51 -- Hn ftrn nö zeichniß pfanaen der Bei verein, f«ln ode hat ger< erst blo« kommen gen Nil Sparvs waltung HSlföve! laubt, d versteht - jrv.stzg^ rücksichti welche v ren; Ar gusamm' Arme bi bräilcht > mehr all gen im 91S ein ! RMvh untersagt worden. Am 4. Jun. Abend« erhielt der Sptecher (Vorsteher) diese« Vereins ein Rescript de« nachfolgenden Inhalts: ! «Gießen, am 4. Zun. 1847. Beto.: Gesuch de« Turnverein« zu Gie ßen um Genehmigung seine« Nestchen« und seiner Statute«. Derrchoßher- zogl. hessische Krei«rath de« Kreise« Gießen eröffnet dem dahier bestehenden , Turnverein, auf die Gingabe vom 30. März d. I., worin um Genehmigung der Ber«nSstatut«n nachgesucht wird, daß guf hierdurch veraistaßt« Anfrage bei höchstpreiilichem Ministerium d«S Innern und Pep Justiz höchstdasselbe mir «widert hat: .Er sei dem vorliegenden Gesuche nicht zu willfahren, weil beabsichtigt werde. dwErrlchtupg von Schulspielplätzen zum Zwecke d« leiblichen Erziehung, Pflege und Ausbildung dk« Köcher« in größerer Aus dehnung wie blther in Ausführung zu bringen, überhaupt die Einführung körperlicher Uebungen bei der Jugend zu veranlaffen und die Sache auf eine dem Zweck entsprechende Weise zu organisiren.' Gleichzeitig bin ich ange wiesen worden, den ohne Cyncession höchstprei-lichen Ministeriums gebilde ten hiesigen Turnverein sofort aufzulösen und zu untersagen. Ich entspreche hierdurch dem höchsten Auftrag und weise Tie an, die Auflösung Zhre» Ber ein« ohne Verzug einzuleiten und zu vollziehen» Oje AaMsMg der Turn übungen der BereinSglieder auf dem VeremS-Lurnplatz D von h^ -n ein zustellen. Prina.» Der Gruny der stqttgefundenen Auflösung unser« Turnvereins läßt sich au« dem mitZetheilten Reftripte nicht erkennen, dtm -er beabsichtig- ten Errichtung von Schulspielplähen rc. kann unmagltch da« Bestehen eines Vereins hindernd in den Weg treten, der auS Jünglingen und Männern gebildet ist, die der Schule entwachsen sind. ES müssen daher andere, aus höhern Staatsrückfichten hergenommene Beweggründe dieser, hie, natürliche Freiheit der Bürger beschränkenden Maßregel unterliegen.^ H—^Auch UM erschrockenen und mannhaften Vertreter her den Rheinhessen an- Herz gewachsenen Institutionen inständig akssrhen, fich nicht durch eigne Hoch herzigkeit «r einem Schristr verleite» zu lassty, M für da« durch ihn vertreten« Volk vom unb«rchenbarsten Rachtheil? sei» könnt«" re, jFt,J.) — Au« Tießen vom 7. Jun. enthält das K,Mkfupter Journal fol- Aertm, Ist. Jun. In der Sitzung der Curie der drei Stände am 5. Jgn. war zunächst die Petition des Abg. v. Brodowski wegen Nichleinberufung des Abgeordneten v. Kaczorowski auf der Tagesord nung. Der Antragsteller bat aber, diesen Antrag aus sich beruhen zu lassen, da der Betheiligte inzwischen gestorben sxi. Er fei jetzt in den Himmel eingeführt worden, wo nicht der zehnjährige Grundbesitz als Haupthedinguyg gelten werde. (Allgemeines Gelächter.) Man kam dann zu einer ähnlichen Petition wegen Nichteinberufung des Abg. v. Riemo- jewski. Er war nicht einberufen worden, weil er in eine Voruntersu chung wegen Verdachts der Theilnahme an hochverrätherischen Umtrie ben' gekommen war. Der für ihn einbernscne Stellvertreter v. Wen- gierSki'petirte selbst um seine Zulassung. Die Abtheilung hielt sich neben -der bestehenden Gesetzgebung außer Stande, das Aefuch zu befürwortm. Es fand -ber Unterstützung, und zunächst nahm sich der Abg. Schumann der Sache an. Dmm sprachen die Abgg. Frhr. v. Vincke und Traf v. Schwerin für-den Antrag, weil der Fall ein ganz anderer als bei dem Trafen Reichenbach, die Wahl nämlich schon rito bestätigt gewesen, auch «noch nicht Ckiminaluntcrsuchung erkannt worden sei. Für den Antrag er -klätten sich 267, dagegen ISO, sodaß er nicht die erfoderlichen zwei Drittel ierhirlt. Dann ginaman zu der Petition des Grafen v. Fürstenberg für An stellung katholischer Militairgeistlichcn bei der Armee und Einführung katholi scher Religionslehrer in den Cadettenhäusern über. JnBetreff dcs ersten Theiles hatte man M in der Abtheilung, nach den erhaltenen Mitthylungen der Regierung, dahin vereinigt, lediglich um den baldigen Erlaß der inAuS- !sicht gestellten MWr-Kirchenordnung bitten zu wollen, welchem Antrag auch chieüberwiegendtRehlMbeitrat. Die Abtheilung hefürwottete auchdenzwei- ten Theil des Antrag« für solche Cadettenbäustr, in denen sich katholische. -Zöglinge befinden. Der Kriegsminister und GeneM v. Heyher «Mer ten die Sachlage uqd steyttn praktische Bedenke»., entgegen. Es wäre üherqst.hasslr gesorgt, daß di« katholischen ZWnge Unterricht von ihren Geistlichen erhieltkn. Für den Antrag sprachen der Abg- -Hansemann, dem der Frhr. v. Vin-e bei dieser Gelegenheit Inkonsequenz vorwarf, weil er provinzielle Rücksichten geltend .gemacht, Traf Galen und der Referent Wr. P- MtzliuS; gegen ihn-v. BpännÄ, Arhk. v. Vincke, GrgfSchwe- ri», v. Saückrn und v. Bardeleben, und er ging mich» durch. Ein An- "" " " >egen Aenherung-des Verfahrens bei Wahl und Geistlichen fand weder in ber Abtheilung noch «Rechtlich« Erörterung über den Inhalt und »«stand der der Provinz «hein- deffen landesherrlich verliehenen Garantie ihr« Rechttversaffung ,c., Worm« 1847», sich nicht entblödet, den Unterzeichneten in einer Weise zu schmähen, welch« gleichmäßig den Urheber der Krjnktzng (Minden, da« GevechtigkeitS- gefühl empören, in dem HjtsHmätzWr aW> tzäc U«berzG«M» MWtzMtW »nußte, daß eine mit G »ql'U»b«HMtzh ZuM»rMene-WWGchPUNP MM Person und- seiner konstitutionellen Stellung vordem Gewissen und dem Ge setz einen Schritt rechtfertig,^ P« Ul SWAu Lqgen de/ Leheis M letzte Zuflucht de« Manne« von Esst« erscheint. Er hat aber Hr. Heinrich v. Sä gern vergessen, daß nach den allgemeinen Ehrcngcsetzen, ganz besonder« aber nach denen seine« freiherrlicheu Stande«, e« für Denjenigen, welch« ohne aL« Pvavoc.ation, ohne die geringste Veranlassung «inen Dritten, der sich» nicht erinnert, ihm jemalt auch nur im mindesten verletzend «ntgcgengetreten SU sM, mit ein« so schweren Kränkung heimsucht, eine heilige Wicht, ist, hä« oerianat, Genugthuung zu gewähren» eS Hot der Hr, Heinrich v. Ga*! gern di, Gesetze der Ehre öergessen, welche gebieten, daß man Demjenigen, > Welchen man in einer zur Oeffentlichkeit gebrachten Druckschrift der Beleidi gung würdigt, auch die entsprechende, von dem Beleidigten nach dem Grade der Schwer« der zugefügtrn Beleidigung zu bestimmende Genugthuung schul dig ist. Dann nachdem Hr. Heinrich v. Gagern meine AuSfoderung ohne Bprbehalt angenommen hatte, verweigerte er in zwei spät«» Erklärungen die Annahme der Bedingungen, die ich von Anfang an gepellt hatte, die ich, her so tief, so rücksichtslos Gekränkte, zu bestimmen berechtigt war; erklärte er wiederholt, ohne nur einmal aNzüdeuten, welche der einzelne« Bedingun gen ihm nicht genehm seien: auf keine andere Wesse al« in einem einfachen Durst fich mit mir schlage» zu wollen. Indem aber der Hr. Heinrich v. Ga- gern, tzie von mir gestellten Bedingungen ganz allgemein ahlchnend, auf Me Alt de« Duells provocjrt, die imMerhästniß zu der mir zugefügten Be- keidigung nichts Andere« ist alS ein Dunst, mit welchem « vor den Augen de« getauschten Publicum« den Mangel des persönlichen MutheS verhüllt- SrrStyet er nicht, zur Rechtfertigung einer Weigerung, den Gesetzen der Ehre BtNüge zu leisten, sich hinter dieselben RechtSgesetz« zu verkriechen, die er in spinzr oben angezogenen Druckschrift so vielseitig mit Füßen getreten hat.' Hiernach bleibt dem Unterzeichneten nichts mehr übrig, al« die Abreise des Hrn. Heinrich v. Gag«n, welche derselbe, nachdem ihm am spaten Abend von gestern wiederholt kund gegeben ward, daß ich auf den gestellten Be dingungen beharre, unter dem Heutigen für räthlich erachtet hat, vor seinen Standesgenoffen sowie vor dem hessischen Volke, welches er alS Landtags- qbgeardneter vertritt, für eine feige Flucht zu erklären. Dqrmstadt, 2. Jun. >647, Georgi, Landtagsabgeorbneter." 1l. „Wn in der Großherzoglich Hessischen Zeitung vom 3. Jun. letzthin mit «Oesfkntliche Erwiderung» (siehe oben) überschriebenes, vom 2. Jun. datirteß und Georgi, Sandtagsabgeerdneter, unterz«ichn,te« Publicandum P>ll jetzt duvch genau« Darlegung der ZHatsachrn d« Prüfung de« Publi- «umS hiermit üvergMn worden- Da der porsönUch« Muth de« Hrm Hein rich v. Gagen» au anerkannt und erprobt ist, HS daß bei asten Denen, die ihn kennen, auch nur ein entfernter Zweifel bestände, so ist die Absicht der unterzeichneten keineswegs, den Stuf der Ehrenhaftigkeit deS v.GageM-gegen einen Angriff zu vertheidigen — er bedarf dieser Bertheidigung nicht! -n- sondern sie »ollm da« Publicum durch Vorlage der Detail« nur in die Lage fetz«n, ein selbständige« Urthtil zu. fällen. Am 29. Mai, Morgen« zwischen 8 und S Uhr, erschien auf dem Zimmer de« v. Gagern der Hr- Abgeordnete Aolff in Begleitung eines hessischen Offiziers und erklärte, der HofgerichtS- rath Georgi födere durch ihn den v. Gagern wegen ein« beleidigenden Stelle iv der Broschüre «Rechtliche Erörterung über den Inhalt und Bestand der, der Provinz Rheinhessen landesherrlich verliehenen Garantien ihrer Rechts- Verfassung» zum Zweikampf auf Pistolen- Sine Angabe näherer Bedingun gen deö Zweikampfes fand nicht statt, v. Gagern erklärte, er werde be stimmen lassen. Hn der unmittelbar darauf begmnenhen Kammersitzung bat v. Gaaern den Abgeordneten der Stadt Bingen v. Steinherr, ihm in dieser Ehrensache zur Seite zu stehen und mit Hrn. Wolff di« nähern Verabredun gen über da« Duell zu treffe», v. Steinherr sagte seinen Dienst zu. v. Ga- gern benachrichtigte Hm. Wolff von dieser Zusage und daß « nach der Sitzung nach seinem Wohnorte MonSheim abreisen, seine Angelegenheiten ordnen und Montag den 31. zurück sein werde, v. Steinherr ersuchte den Abgeordneten Wernher von Nierstein, Zeuge sein zu wollen, und Beide ver fügten sich 3llhr deS Nachmittags den 29. Mai zu Hrn. Wolff, den sie von ihrer Visite vorher avertirt hatten. Da sie indessen Hrn. Wolff allein fan den, der Überdies an di» Möglichkeit »in«« Widerrufs jener Sftlle in der Broschüre des Hrn- v- Gqgsvn dachte, welchen p. Gagern nicht geben wollte, somit, wie e« schien, nicht im Besitze definitiver Vorschläge zur Ausführung des Zweikampfes war, so konnte üb« denselben nichts Definitives verabredet werden, sondern diese Bestimmungen wurden auf eine Zusammenkunft Dien stags den 1. Zun., Morgens 6 Uhr, verschoben. Zn dies« legte Hr. Wolff falzende alt von Hrn. Georgi bestimmte Bedingungen vor: 1) Mensur von n«gn Schritten in nächster u»d stoben«,wzwanz«g Schritttn in weitester Ent- f«nung; 2) gezogene Pistolen mit Stechschloß und zwar jedem Kämpfer in ttber Hand «ye Pistole; 3) Kampf aufLepen und Lod oder hie zur gänzlichen Kampfunfähigkeit. Wir Unterzeichnete «klären hierauf, daß wir die Beranlas- jvna in keinem Verhältnisse ^« diesen Kampfbedingungen hielten und auf keinen Küll zu «in« solchen-Metzele, unsere Einwilligung und unsern Dienst hsrgcben würden. Um unser« Ansicht zu prüfen, versammelten wir nach der Kammer sitzung sämmtlich« amvespndeAbgeordnete von Rheinheffen mitHusnahme de« Hrn-Hügel, den wir nicht glaubten h-jziehen zu dürfen, da er hie, bekannt« Prvtcstation gegen v. Gagern mit unterschrieben hatte, und legten denselben ausführlich den Fall und unsere Meinung vor. SSmmtlichc Anwesende Vil- Ugten ünf« B-rfahren. v. Gagern «klärte, baß « einm: Zweikampf der Art ,weder zugtsagt-habe noch zusagen werde, dagegen bereit sich ftdM Augenblick auf einen Zweikampf auf Pistolen unter den herkömmlichen Be- dingungen zu stellen. Unmittelbar darauf, Nachmittag« I Uhr, theilten wir diese Erklärung de« v. Gagern dem Hrn. Wolff mit. DeMbest Nachmit- > tag« 2>/, Uhr erschien Hr. Wolff bei un« mit der Antwort do« -Hin.'Georgi, daß d«ftlbe auf den von ihm gesteMn Bedingmtmn-unter q««n Umständen beharre, v.Gagern,«h«t-sich, bzs- 12UhrMitt.>^l--'S<,nds,rn^ag»(2-Aun.) m.Darmstadt M bleebn,;.wurde bis dprchjn ftm Hegner dem Boltzug des^OL des Abg.-äkrLUse wy Duells in den herkömmlichen Formen nicht zur Ausführung bringen, so werde Anstellung evangelischer v