Volltext Seite (XML)
Dje Berliner Zeitunqshalle erwähnt, daß der bisherige Staats- kanzleiratb Vesquc v. Püttlingen, mit dem Hofrathstitel, att die Stelle deS verstorbenen Hofraths de Pont bei der Haus-, Hof- und Staatskanzlej getreten ist, weiß aber von ihm nur anzuführen, daß er als ausgezeichneter Musikbilettant gerühmt werde. Näher hätte es gelegen, hcrvoMhebcn, daß «ein äußerst gründliches Werk über die RechiSber- häftnisse dier Fremden in den österreichischen Staaten herausgegebön hat. - - Dem Journal de FrancMt wird aus Wien gemeldet,' daß die Hofcommissicn, welche die Reductionen im Htere vörbcreiten'soll, schön ernannt sei und auch bereits ihre Sitzungen begonnen habe; die Ver minderung der Truppen soll sich aus mindestens 15—20,0vflM. belaüfen. SkPanie«. Obgleich der Heraldo vom 14. März dem verbreiteten Gerüchte von einer entdeckten Verschwörung zur Jnsurgirüng von Navarra widerspricht, meldet doch die heutige madrider Cörrespondenz, daß der in Folge von Rachrichttn aus Navarra versammelte Ministertath Tags zuvor beschlossen habe, den General Serrano als Generalcapitain dahin zuschickcn. Das dazu verfaßte Decret sei der Königin zur Unterzeichnung vördelegt worden, sie habe dieselbe aber mit dem Bemerken verschoben, dass sie die Sache noch in Erwägung ziehen wolle. Es hat noch nichts darüber ver lautet, ob sie den Wunsch des Ministeriums erfüllen werde, und man ver sichert, General Serrano selbst habe dem Conscilpräsidcntcn erklärt, daß er den Posten, den man ihm zugedacht habe, nicht annchMen werde. Es Heißt, «denn die Königin sich weigern sollte, zu unterzeichnen, so weide eine Umgestaltung des Cabinets unter den Auspicien ver'HH. Bravo Murillo und Olivan erfolgen, und der General Narvacz und Hr. Mon würden dann wieder mit Portefeuilles bedacht werden. "Von anderer Seite wird behauptet, daß sich eine Neigung der Krone kundgebe, sich der prögressistischcn Partei zu nähern; in letzterm Falle würden der General Serrano, die HH. Luzurriaga, Salamanca, Concha und Cor tina sich zur Bildung einer neuen Verwaltung vereinigen. Nach einer dritten Ansicht würde nur der General Oraa aus dem Ministerium tre ten und das'Kricgsportefeuille dem General Jose de la Concha übertra gen werden. — Es wird im Espanol vom 5. März in Bezug auf dje Projekte der Carlisten gemeldet, daß m Algier sich'ebenfalls einegroßeÄnzahlcarlistischer Emigranten zu einem Einfalle in Spanien rüsten. In Oran sind viele Carlisten im Augenblicke verhaftet worden, Mo sie mit der Versendung von Flinten und Munitionskisten beschäftigt waren, die an der Küste von Torrcviejas gelandet werden sollten. In Algier wurde am 4. März der vormalige Commandant der Truppen Cabrcra's, Don Francisco Maca- ralla, cingezogen, welcher mit seinem ehemaligen Chef in Korrespondenz gewesen war, und man versichert, daß derselbe bereits über IOÜV Mann, die er angcworben, nach Spanien geschickt habe. Macaralla wurde in seinem Hause von einem Polizcicommissar verhaftet, welcher ihn nach Toulon zu bringen beauftragt ist, von wo er nach Lyon geführt werden wirh. Auch vernimmt man, daß eine spanische Dame, welche sich in Al gier aufhält, mit der Anwerbung von verabschiedeten Mannschaften der Fremdenlegion und von Soldaten des frühem Heeres Cabrera s, die nach ihrem Uebcrtrittc auf das französische Gebiet sich nach Algerien begeben hatten, sich beschäftigt. Großbritannien. Lonhon, 1L. März. Im Obcrhause erhielten gestern die 8-Mill.-Anlcihebill und die irische JndemnitätSbiÜ (wegen der über die ArbeitSacte der vorigen ^es- Herzoathums ihm vuwilligten Donativaeld« im Gesammtbetraae von 1000 Thlr. vom 1. Nov. 1847 an zu einer Stiftung in der Weise be stimmt hat, daß dieselben, auf gute Pripathypothek angelegt und . die Zin sen jährlich, LU einer Prämie unter der Benennung „Albertsprämie" für diejenigen Lchrer an einer Bürger- und Volksschule des hiesigen Landes yllwendet werden sollen, welche sich durch Geschicklichkeit, treuen Fleiß im Berufe und sittliches Verhalten auszcichnen. Mroaßoa. **SerltN, 22. März. In diesen Tagen ist hi« unter dem Titel: „Preußen im Januar 1847 und das Patent vom 3, Februars, ein 24'/, Bogen umfassendes Buch des Hrn. v. Bülow-Cummerow über die neuen ständischen Gesetze erschienen. Der Verfasser beschäftigt sich in der ersten Hälfte seiner Schrift einleitend mit der gejammten Lage des preu ßischen Staats nach innen wie nach außen, um den Leser auf den rech ten Standpunkt für die Beurthcilunq der im zweiten Theile der Schrift behandelten großen legislatorischen Acte zu stellen. Die Ansichten des Hrn. v, Bülow über die preußische Staatsverwaltung und namentlich über die Finanzverwaltung des Landes sind aus den frühem Schriften des Autors zu bekannt, als daß wir hier auf eine nähere Erörterung dersel ben einzugehen brauchten. Wir bemerken nur, daß die düstere An schauungsweise des Verfassers und der ihm zur Natur gewordene Trieb, Alles zu tadeln, zu bekritteln, als gefahrdrohend und hoffnungslos dar- zustcllen, aus dem neuesten Werke wo möglich noch greller hervortritt als aus dessen frühem Geistesproducten. Was dagegen die VerfassungSfräge betrifft, so steht der Autor im Ganzen und Wesentlichen auf dem Standpunkte der neuen Gesetze. Er ist entschieden der Ansicht, daß für Preußen nur eine ständische Vertre tung und keine Volksrepräsentation nach modernen Theorien heilsam sei, sowie daß die wohlverstandenen Rechte der Krone unverletzt aufrecht er halten bfeiben müssen. Er ist ferner der Ansicht, daß in einer Monarchie wie die preußische, die mit verhältnißmäßig geringen physischen Kräften ihre Unabhängigkeit behaupten und eine Macht ersten Ranges bleiben wolle, eine starke Staatsgewalt bestehen müsse, welche die ganze Kraft der Regierung in sich concentrire, während dem Volke freie Bewegung gestattet und die Verwaltung seiner Communalangelcgenheitcn unbeengt eingcräumt werde. Aus diesem Gesichtspunkte will er keine constitutio- nelle Theilung der Gewalten und hält berathende Stände, wie sie durch Has Gesetz vom 3. Febr. eingesetzt worden, für allein heilsam. Die ses Gesetz erklärt er für das unwandelbare Fundament, auf dem die Thätigkeit der Ständeversammlung sich zu bewegen habe, und äußerl in dieser Beziehung: „Unser Bestreben wird durchweg entschieden dahin ge richtet sein, dem Lande zu beweisen, wie Mes dazu auffodcrt, bei dem Ausbaue der Verfassung mit Aufrichtigkeit auf den Plan des Königs einzuachen und ihn zu unterstützen." Sind dies die Grundansichtcn des Verfassers über das legislatorische Werk vom 3. Febr., so ist derselbe im Einzelnen sehr abweichender Mei nung von vielen Bestimmungen der ständischen Gesetze. Hr. b. Bülow erhebt in dieser Beziehung vielfache Einwendungen, welche sich zum Theil so sehr ins Kleinliche verlieren und so wortreich ausgesponnen werden, daß er z. B. eine ganze Seite darauf verwendet , um die Unangemessen heit des Wortes „Patent" zur Bezeichnung des Gesetzes über den Ver einigten Landtag zu erweisen. Seine wichtigem Einwendungen richten sich vornehmlich gegen die Beschränkungen dcß Petitionsrcchtß, gegen die Zusammensetzung des Herrcnstandes, gegen eine Veränderung des bis herigen Stimmenverhältnisses in den Provinzialversammlungen, und end lich gegen die ungewisse Aussicht einer künftigen Wiederkehr der allgemei nen ständischen Versammlung. In Betreff des lehtern Punktes wünscht Hr. v. Bülow die regelmäßige jährliche Ausammenberufung des Vereinig ten Landtags, und will die ständischen Ausschüsse ganz beseitigt wissen, während zur weitern Vereinfachung des ständischen Berathungsyrgqnis- mus entweder den Provinziallandtagen die Geschäfte der Communaltagc, oder umgekehrt den Communallandtagen die Geschäfte der Provinzialstände übertragen werden sollen. Hinsichtlich der Beschränkungen des Petitions rechts bringt er dieselben Argumente vor, welche schon oft genug in der Presse gellend gemacht worden sind, und beruft sich namentlich darauf: daß 27 Stimmen des Herrenstandes cs in ihrer Hand hätten, jeder Bitte den Weg zum Throne zu verschließen und damit den gesetzlichen Fort schritt im Lande zu hemmen. Wir erwidern darauf nur, daß solche Ba- Hauptungen völlig illusorisch sind, indem diejenigen Petitionen, welche wahrhaft dringende Bedürfnisse betreffen, auch ohye Zweifel stets die er- fodcrliche Majorität erlangen werden. Wenn dies aber nicht der Fall, so gelangt die Petition schon durch die Verhandlungen selbst zur Kcnn-niß der Regierung, die ja überdies bei ihrer Stellung über den Parteien sind Sonderinteressen und bei der selbständigen gesetzgebenden Gewalt des Monarchen durchaus freie Hand behält, diejenigen gesetzlichen Acte ins Leben treten zu lassen, welche durch wirklich vorhandene fühlbare Bedürf nisse des Gesammtwohls gefedert werden. Was nun die Zusammensetzung des Herrenstandes betrifft, so ist Hr. v. Bülow der Meinung, daß eineß- theils namentlich in den alten Provinzen manche Adelsgeschlechter vorhan den seien, welche mit den gegenwärtigen Mitgliedern durch ihre Verdienste nm die Monarchie gleichen Anspruch auf Sitz und Stimme, in d« Her renkammer hätten, während anderntheils die bestehende Herrenkammcr nicht hinlänglich die Elemente gründlicher, crfahrungsmäßigcr und unbe fangener Bcurtheilung der allgemeinen Landesangelegenheiten in sich ver einige, um sich volles Vertrauen von Seiten des Volks zu erwerben. Um beiden Mängeln abzuhelfen, wünscht der Verfasser eine Vermeh rung des Herrcnstandes, die dadurch eintrctcn soll, daß theils Ver treter alter Adelsgeschlechter, theils Repräsentanten der hohen Geistlich keit beider Kirchen, theils die Oberbürgermeister der 12 größten Städte der Monarchie, endlich Abgeordnete der Universitäten als Vertreter der Wissenschaft in der Herrcnkammer Sitz und Stimme erhalten. Mait sieht, die. Wünscht des Hön. v. Bülow verlangen nichts Geringes. Bei dem grpßep Umfange derselben ahü'vermW wir fast durchgängig elüe gründliche Motivjrung, wip sie bei Gegenständen von so gewichtiger Btt deutsamkeit doch wol sehr am Orte gewesen wäre. Was der Verfas ser ausspricht, sind eben Ansichten und subjcctive Vorschläge) die uns weiter nichts beweisen, als daß sie den Weg anzeigen, den Hrn. v. Bü low eingeschlggxn haben würde, wenn cS seines Amtes gewesen wäre, die preußische Verfassung zu eittwerfen. — Dem Nürnberger Korrespondenten schreibt man vom Main unterm 19. März: „Die seither ümgelaufenen Gerüchte von einem von Seiten Preußens bei der Bundesversammlung zu stellenden Antrag auf Abfas sung eines allgemeinen, den Charakter der Preßfreiheit tragenden Preß - ge fetz e s sind zur Wahrheit geworden. In der Sitzung der BÜriheS- versammlung am 11. März stellte der Graf v. Dönhoff im Namen sei nes Monarchen diesen Antrag, dem sogleich mehre Stimmen, unter än dern die BaiernS und Württembergs, beitraten- Man zweifelt nicht, daß die Majorität der Bundesversammlung sich für den Antrag auSsptt- chen werde." — Als Erwiderung auf ein offenes Sendschreiben des Predigers Henry zu Berlin hat die französisch-rcformirte Gemeinde in Königsberg eine besondere Broschüre, verfaßt von dein dazu beauf tragten Prediger Detroit, drucken lassen und darin hie Schritte daraelegt, welche diese Gemeinde bisher gethan. Als Anhang enthält das Pam phlet das Bekenntniß der reformirten Kirche in Frankreich vom Jahr 1559 nebst dem jetzigen Bekenntnisse der französisch-reformirten Gemeinde in Kö nigsberg. Hr. Detroit gibt zu Letzterm die Bemerkung, daß dasselbe keine Glaubensvorschrift oder Glaubevssessel sein soll, und daß solches vyn sämmtlichen wirklichen Mitgliedern der.Gemeinde angenommen und von 74 selbständigen Männern derselben unterschrieben ist. (B. 3)