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Donnerstag —— E 119. . 28. April 1847. WM Deutsche Allgemeine Zeituug. MM «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» Ueb«r-1ick. Deulfchlanb. Dresden- Bekanntmachung die Getreidcthcuerung betref fend. Verbot de« Branntweinbrennen«. * Hannover. Das Zudcnge- setz. — Hr. Lederer. Prof. Bayrhoffcr. — Gctreideinventur im Groß- herzogthum Hessen. * Weimar. Das Erdbeben. Röhr. Unterstützungs maßregel. — Nassaser Landtag. ** Kremen. Die oldenburgische Ber- fassungsfrage. Die Auswanderer. ^»«uGen. »Kerlin. Die politische Bildung. Der Landtag. (-^)Kerlin. Deutsch-katholische Synode. Die französische Presse. — Gesetzentwurf. Strafurtel. — Excesse in Eilenburg. — Excesse in Strausberg. — Die hintcrpommerschen Brüche. ASeskerreich. Der stanislauer Kreis. Die Trennung Galiziens. Ekroßjbritannien. Parlament. Die Rheder. Espartero krank. Frankreich. Parlament. Hr. Cunin-Gridaine. Der Schatz. Nothmaß- ' maßregeln in Rouen. Prinz Ludwig Napoleon. O'Connell. Capitam - Böchqmiel. Unglücksfall. Otaheiti. ** Paris. Die Progressisten. Matten. Hirtenbrief zu Gunsten Irlands. LTnHland UNv Molen. * Petersburg. Großfürst Michael. Die Grippe. Die auswärts studirenden Russen. Das Eis. Livland. Griechenland. Äthen. Ostcrfeier. Exceß. Hr. Pacifico. Moldau und Walachei. Standrecht in Bukarescht. Ä-Ürkei. Konstantinopel Der Krieg gegen die Kurden. Akordamerika. Die Gefechte bei Saltillo. Die Landung bei Veracruz. Merfonalnachrichten. Handel und Industrie. * Leipzig. Börsenbericht. *Kerlin. Eisen bahn. * Weimar. Eisenbahn. — EssenbahncurS von Berlin nach Wien. - Vom Rhein- Postwesen. — Lotterie. — Wasserstand der Elbe. — Berlin: Ankündigungen. Deutschland. Dresden, 27. April. Untcrm25. April hat das Ministerium des Innern folgende Bekanntmachung, die, Getreidetheuerung betreffend, erlassen: „Die hohen Preise deß Getreides und mancher andern unentbehrlichen Lebensmittel haben in den letztvergangcnen Tagen in mehren Städten des benachbarten Auslandes Veranlassung zu unruhigen Bewegungen und Aus brüchen roher Gewaltthätigkeit gegeben, durch welche die öffentliche Ordnung gestört, ja selbst das Privateigenthum angegriffen worden ist. Wohl lastet der Druck der Zeit schwer auf einem großen Theil unserer Bevölkerung; aber Jeder, welcher Klasse er auch angchöre, muß eS einsehen, daß ein Uebel, nicht herbeigeführt durch menschliche Willkür, nicht abwendbar durch mensch liche Vorsicht, ja, in solchem Umfange nicht einmal vorauszuschen durch menschlichen Scharfblick, sondern hcrvorgegangen aus einem Zusammentref fen ungünstiger, fast über ganz Europa verbreiteter Witterungseinflüsse, durch gewaltthätigeS Eingreifen in den Gang der Verhältnisse nicht gemil dert, wohl aber verschlimmert, ja bis zu einer in ihren traurigen Folgen nicht xu berechnenden Höhe gesteigert werden kann. Der Sinn für Recht, Gesetz und Ordnung, tief begründet im sächsischen Volk und gekräftigt durch die Verfassung, gibt dafür Bürgschaft, daß auch in dieser Zeit der Noth bei uns der öffentliche RcchtSzustand ungefährdet bleiben, daß Jeder Recht und Ei genthum des Andern ehren Und heilig halten werde. Nicht also eine Be sorgniß, eine Mahnung nur möchte das unterzeichnete Ministerium ausspre chen, wenn eS dringend vor Abwegen warnt wie die oben bezeichneten; wenn eS jeden Einzelnen auffodert, vorsichtig zu sein in Wort, in Rath und Lhat, damit nicht die Spannung erhöht, die Unruhe der Gemüthcr vermehrt und so die Noth vergrößert werde. Die Regierung, unterstützt von der Thätigkeit und Pflichttreue aller Be hörden und vieler Einzelnen, ist unablässig bemüht, Hülfe zu bieten, wo Hülfe noth thut, dem Lande jede irgend erreichbare HülfSquelle aufzuschlie ßen und so mittelbar und unmittelbar für Beschaffung des Bedürfnisses, so weit sie es vermag, zu sorgen; aber erfolglos müßte Alles sein, wenn die gesetzliche Ordnung verletzt, wenn Handel und Wandel in seinen gewohnten Dahnen gestört, wenn der Producent und Gewerbsmann auf unsern Märk ten in seiner Person und in seinem Eigenthum sich gefährdet glauben und daher von deren Besuch sich zurückgeschreckt sehen müßte. ES gibt in der Zeit der Noth keine bessere Hülfe als: Selbstbeherrschung, gefaßtes Ertragen der gebotenen Entbehrungen, umsichtige und besonnene Benutzung der in der Nähe und Ferne sich darbietcndcn Hilfsquellen, ganz besonder« aber gewis senhaftes, bis in« Kleinste haushälterisches Gebühren mit den vorhandenen Lebensmitteln aller Art; endlich: ein thätiges, allem Eigennutz fremdes Ver halten der Vermögenden und Besitzenden gegenüber ihren minderbcgünstig- ten Mitbürgern. Von allen Behörden seine« Ressorts und jedem einzelnen Mitgliedc derselben endlich fodert Md erwartet das Ministerium, daß sie von früh bis spät auf ihren Posten sein, überall, wo eS nöthig ist, helfend, verständigend, rathend eingrcifen, ihren Mitbürgern mit dem Beispiel fester, besonnener Haltung vorangehen, endlich aber ebenso jedes widerrechtliche, betrügerische Gebühren wie jeden Versuch gewaltsamer Selbsthülfe mit dem gamen Nachdrucke de« Gesetzes und Hintansetzung jeder persönlichen Rücksicht zu begegnen wissen werden." Durch Verordnung des Finanzministcrs und des Ministers des In nern vom 27. April ist, vorläufig vom I.Mai ab bis mit Ende October d. I., das Brennen des Branntweins aus Getreide oder Kartoffeln verboten, mit der Bestimmung jedoch, daß die für den April bereits angemeldcten, aber erst im Mai zur Abbrennung gelangenden Einmat schungen nicht gehindert werden. * Hannover, 24. April. Das erste aus der nun vertagten Ständever sammlung hervorgegangene Gesetz, was publicirt wird, ist das über die Rechts verhältnisse der Juden, wodurch das allgemeine desfällige Gesetz vom 3V. Septbr. 1842 ergänzt wird. Dasselbe erklärt die bekannten reichsgeseh- lichen Bestimmungen, wonach Juden Federungen an Christen nicht auf andere Christen übertragen und Verträge mit Christen nur vor der Obrig keit der letztem errichten dürfen, für ferner unanwendbar; eS legt dem Zeugnisse eines Juden gleiche Kraft mit dem eines Christen und den jü dischen HandclSbüchern gleiche Glaubwürdigkeit bei; cs gestattet den Ju den, ein Haus mit I'/« Morgen Landes zu erwerben, verbietet nur den Erwerb von mehr als Einem Hause und von mehr als 1Morgen Lan des, obwol auch hier DispcnsationSerthcilung Vorbehalten wird. Am Schluß enthält das Gesetz auch die allgemeine Bestimmung, daß die aus dem Schutzverhältnisse der Juden folgenden, nach dem Gesetze von 1842 einstweilen beibehaltenen Leistungen vom 1. Juli jetzigen Jahres am gegen Entschädigung der Berechtigten aus der Generalsteuerkasse. Wegfäl len sollen. Damit find denn endlich jene fast in allen deutschen Staaten schon längst antiquirten Rcchtssähe auch in Hannover gefallen. Dessenun geachtet bleibt aber hier immer noch Vieles zu thun übrig, um den Ju den zu der bürgerlichen Gleichstellung zu verhelfen, welche ihnen in eini gen Staaten zu Theil geworden ist. — Das Frankfurter Journal schreibt aus Marburg vom 2 l. April - „Bekanntlich wurde gegen den hiesigen Bierbauer Lederer, Mitglied des StadtratHS und der letzten kurhessischcn Ständeversammlung, wegen einiger Aeußerungen desselben bei einem zum Andenken Luther's veranstal teten Festessen, eine Anklage auf Gotteslästerung gerichtet. Von dieser Anklage ist jetzt Lederer durch Urtel des hiesigen ObergcrichtS völlig frei- gesprochen worden. — Die Untersuchung gegen einige andere sogenannte Lichtfreunde ist noch nicht völlig geschlossen, jedoch ihrem Ende nahe. Pro fessor Bayrhoffer ist unter Anderm auch über die von demselben am 28. Jul. 1845 in der akademischen Aula gehaltene Rede vernommen worden, welche bereits Gegenstand und Grund einer Ordnungsstrafe war." — Aus dem GpoHherzogthum Hessen meldet das Frankfurter Journal vom 25. April: „Auf höchste Verfügung sind gestern in allen Gemeinden des Großherzogthums die Frucht- und Mehloorräthe amtlich ausgenommen worden. Es haben sich zu diesem Zwecke die Bür germeister oder Beigeordneten nebst einem oder zwei Gemeinderäthcn, unter Beistand dcr Ortspolizci, zu allen Producentcn, Frucht- und Mehl- Händlern, Bäckern rc. begeben, bei denselben genaue Einsicht von ihren Vorräthen genommen und den Betrag derselben ausgezeichnet." * Weimar, 25. April. Wenn man alle die verschiedenen Beobach tungen mit einander vergleicht, welche am 8. April hier gemacht worden sind, so ist es keinem Zweifel unterworfen, daß das Erdbeben, welches an jenem Abend in Hildburghausen, Suhl, Günthersfclde und andern Orten bemerkt worden, sich auch bis hierher erstreckt hat, vorzüglich im südwestlichen Theile der Stadt. In der jetzigen Zeit der Noth ist ein sol ches Ercigniß um so unangenehmer, als dadurch die Blicke in die Zukunft noch trüber werden, als sie bereits sind, denn in der Zeit der Noth ist eine unbedeutende Sache hinreichend, die Furcht zu vergrößern. Das noch immer fortdauernde Ucbelbefinden unscrs hochverdienten Oberconsistorial-Vicepräsidentcn Dv. Röhr fängt an, lebhafte Besorg nisse einzuflößcn; demselben war gcrathen worden, sich einige Zeit an ei nem andern Ort aufzuhalten, weil vielleicht die veränderte Luft einen günstigen Einfluß auf seine Gesundheit ausüben könne; er war daher nach Gotha gereist, kam aber am 21. April wieder zurück, und sein Auf enthalt in Gotha soll sein Uebel verschlimmert haben. Wenn dem Frankfurter Journal von hier aus mitgethcilt worden, daß zur Unterstützung des Landes bei den noch immer steigenden Ge- treidepreisen von der großherzogl. Kammer 58,888 Thlr. und von