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Donnerstag M 2L 21. Januar 1847. Leipzig. Di« s«Uun« ersNmni täglich Abends. Zu bewirken durch »Uc Postämter deS In- und Auslandes. Deutsche Allgemeine Zeitnng. Preis für das Viertel jahr 2 TM«. - . ^nsertionsgebuhr für den Raum liner Zeile 2 Ngr. «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» NeberLlick. Deutschland. ^Dresden. Der Landtag. 4-Aus Württemberg Maß regeln zum Schutze der Auswanderer. — Württcmbergischer Landtag. — Die marburger kichtfreunde. — Prcßpolizei zu Herskeld- »Aus dem Grosshcrzogthum Hessen. Hr. Reich in Offenbach. * »Hamburg. Hr. Kleinpaul. Unglücksfälle. Nachtwächter. Preußen. »»Berlin. Die Lheuerungsfrage. »Posen. Der Nothstand. Der Garnisonwechsel. Die Landgüterprojectc. Die Untersuchung. Desterretch. Die russischen Truppen. Arbcitsnachweisungsanstalt in Prag- Nothstand im zempliner Comitat. Großbritannien. Der Hof. Die Limes über die Actenstücke, über die spanische Heirath und Lord Palmerston. Der schwedische Protest. Brand von Worthparkhoufe. Der Earl of Lincoln in Manchester. Die große Versammlung in Dublin. Einigkeit der Parteien." Ertrag der Fcnstcr- steuer. Neufundländer Beschwerde gegen französische Fischer. Frankreich. Interpellationen in den Bureaux der Dcputirtenkammer. Die Plataangelegenheitcn. Die Reklamationen in Madrid. Die Ver träge von 1815. Streitige Wahl. Die Untcrschleife in Rochefort. Schweiz. Der Vorort. — Die Gefangenen in Freiburg. — Die waadtcr Maßregeln. Italien. -Nom. Der Papst und die Luden. — Der Vesuv. Rußland und Polen. **Warschau. Neujahrscour. Die Bauern. Die Lheuerung. Nordamerika. Der Cöngrcß. Die Civilvcrwaltung in den eroberten mc- jicanifchen Provinzen. Nachrichten vom Kriegsschauplätze. Wissenschaft und ^unfk. * Dresden- Theater. Handel und Industrie. »Leipzig. Börsenbericht. »Zürich. Eisen bahn. — Wasserstand der Elbe. — Berlin. Ankündigungen. Deutschland. A-Dresden, 19. Jan. In beiden Kammern habe» heute vorbe reitende Sitzungen stattgefundcn. Für die I. Kammer hat der König den Frhrn. v. Frjesen zum Präsidenten ernannt, und als Diejenigen, welche für die Stelle des Vicepräsidenten vorgcschlagen worden, hat die Kam mer zuerst den Bürgermeister Hübler, dann den Frhrn. v. Wclck und den Obcrappellationsrath v. Erregern erwählt. Die II. Kammer hat vier Mit glieder vorzuschlagcn, aus denen der König den Präsidenten und den Vicc- präsidenten ernennt. Der- frühere Präsident Braun erhielt gleich bei der ersten Abstimmung 61 Stimmen von den 68 Abstimmcndcn, und dann wurden nach mehrmals wiederholten Scrulinien die Abgeordneten Georgi (mit 39.Stimmen), v. Thielau (mit 37 Stimmen) und v. d. Planitz (mit 34 Stimmen) erwählt. Die Eröffnung des handtags durch einen königl. Commissar findet am 21. oder 22. Jan. in dem Sitzungssaale der II. Kammer statt. -r-Aus Württemberg, 16. Jan. Die Staatsregierung hat den Maßregeln, die sic schon in mehrfacher Beziehung zum Schuhe der Aus wanderung gegen fremden Betrug wie gegen Selbsttäuschung ergriffen hat, abermals eine neue hinzugefügt, indem sie den GcwcrbSbctricb der Schiffsmäkler und anderer Personen, welche sich mit der Vermittelung des Transports von Auswanderern befassen, einer schärfern Contrcle von Sei ten des Staats unterwirft. Im vorigen Jahre hat sic bereits mit einer allgemeinen Verwarnung zur Vorsicht bei der Auswanderung nach Ame rika und ferner durch Aufstellung eines Agenten in Mannheim zur Be- ralhung der Auswanderer bei ihrer Einschiffung das Interesse dersel ben zu wahren gesucht. Gemäß der neuen, sich auf eine königl. Ent schließung vom 9. Jan. stützenden Verfügung soll überhaupt zum Be triebe der Vermittelung des Transports von Auswanderern obrigkeitliche Erlaubniß erfodcrlich sein; auswärtige Schiffsuntcrnchmer und Schiffs- mäklcr aber sollen zu dem Geschäftsbetrieb im Hande nur unter der Be dingung zugelassen werden, daß sie einen im Hand ansässigen Hauptagcn- ten bestellen, welcher sie in Beziehung auf alle im Land abgeschlossene Verträge zu vertreten hat. Die Bestellung desselben wird nur unter ge wissen allgemeinen Bedingungen geschehen,' insbesondere daß der Schiffs mäkler, beziehungsweise der ausgestellte Hauptagent ein fortlaufendes Vcr- zcichniß über die Personen, mit welchen cr selbst oder seine Untcragcntcn UeberschiffungSvcrträge abgeschlossen haben, zu führen und solches auf Verlangen jederzeit zur polizeilichen Einsicht vorzulcqcn habe; daß diefe Verträge schriftlich und in deutscher Sprache ausgescrtigt dem Bezirks amte zur Legalisirung der Unterschriften im Original cingchändiat wer den müssen; daß in jedem UeberfahrtSvertrage gewisse Punkte nicht feh len dürsen, als: die genaue Bezeichnung des Cinschiffungstags und der Schiffsgelcgenheit, die bündige Verpflichtung des Transporlanten zur unentgeltlichen Verpflegung und Verköstigung des Auswanderers rc. Für die richtige Erfüllung der den Auswanderern gegenüber übernommenen Verpflichtungen hat der Schiffsmäkler oder der ausgestellte Hauptagcnt durch Bürgschaft oder andere genügende Sicherhcitsmittcl eine Camion zu bestellen. Es wäre, wie schon vielfach und oft in dem Bereiche der Presse und in den deutschen Ständekammern (Baden, Darmstadt, Nassau) angeregt worden ist, zu wünschen, daß ähnliche und noch wirksamere Maßregeln bal digst in allen deutschen Staaten zur Ausführung gebracht, noch mehr, daß die Angelegenheit zur gemein-deutschen gemacht würde, damit endlich die tief in unsere Seele einschneidenden Schilderungen von dem bcklagens- werthen Schicksale, welchem die Auswanderer durch scheußlichen Betrug und Habsucht entgcgengcführt werden, nicht mehr täglich unserm Blicke vorschweben. — In der würtsemvergischen II. Kammer ward am 16. Jan. ein Antrag Duvcrnoy's: „die StaatSregierung zu bitten, eine beruhi gende Erklärung über die Angelegenheit der Presse noch auf dem gegen wärtigen Landtage mitthcilcn zu wollen, indem die Kammer der Abge ordneten hie Verfassungsmäßigkeit der Ccnsur nicht anzuerkcnncn vermöge und indem sie sich der Hoffnung hingcben zu dürfen glaube, daß endlich ihren wiederholten Gesuchen um Aufhebung jener Einrichtung entsprochen werde", einstimmig angenommen. (Wärt.Bl.) — AuS Marburg vom 17. Jan. schreibt man dem Frankfurter Jour nal: „Gestern hielt die Polizei bei einem hiesigen sogenannten Licht- freunde Haussuchung. Der Uhrmacher Schmid hatte nämlich mehre Exemplare der Erklärung hiesiger Lichtfrcunde an das Consistorium ausge- gcben.. Dies erfuhr die Polizei und verbot ihm die weitere Ausgabe bei 5 Thlr. Strafe. Um sich nun aber zu überzeugen, ob Schmid noch Exemplare besitze, stellte sie die erwähnte Haussuchung an. Sie fand »ichtß vsrj p»hm jedoch zwci kleine Broschüren mit sich fort, von wel chen die eine nicht einmal bei uns verboten ist. Wegen derselben wird nun, wie man erfährt, Schmid eine gerichtliche Klage auf unrechtmäßige Entziehung des Eigenthums anstcllcn. Sonst sind übrigens die hiesigen Lichtfrcunde durch die bekannten Schritte der Regierung ziemlich in den Hintergrund zurückgedrängt worden. Ob damit ihre Ideen gebrochen sind, wird die Zukunft lehren. Prof. Bayrhoffer ist bereits einige Mal im Verhör gewesen. Gerichtliche Entscheidungen hinsichtlich seiner Kla gen sind noch nicht erfolgt." — Wi,c dem Frankfurter Journal aus Hersfeld unterm 12. Jan. berich tet wird, dauern die Anfechtungen gegen den dasigen Lcscvcrcin (Nr. I I) fort. Nachdem das Verzcichniß der seit 1844 angcschafften Bücher dem Kreisamt eingesendct war, verlangte dieses die Vorlage von zwölf (na mentlich angegebenen) Werken. Die Generalversammlung beschloß, um so mehr zu willfahren, als sie nie weder aus dem Bestehen des Vereins noch aus den Anschaffungen ein Gchcimniß gemacht, oder zu machen Ur sache gehabt hat, behielt sich jedoch, im Fall einer Confiscation, volle Entschädigung vor. —Die dem Buchhändler Schuster auf Widerruf er- theilte Concession zur Errichtung einer Commandite in Homberg ist zu rückgezogen und das dortige Geschäft mit Androhung einer Contraven- tionsstrafe von 5 Thlr. für jeden Verkaufsfall geschloffen worden. 0 Aus dem Grosslltrzoglhum Hessen, 16. Jan. Das Frank furter Journal bringt aus der Hanauer Zeitung folgenden Artikel: „Of fenbach, 13. Jan. Man vernimmt, daß dem hiesigen Kandidaten der protestantischen Theologie und Realschullehrer Reich, welcher durch seine Orthodoxie bekannt geworden, vom großhcrzogl. Oberschulrath in Darm stadt der Religionsunterricht in der Schule seit dem I. Jan. entzo gen worden ist." Wir glauben, daß ein paar Bemerkungen zu dieser Notiz nicht am unrechten Orte sind. Das Factum steht richtig, und zeigt schon der einfache Inhalt der Notiz nicht ganz undeutlich, auf wessen Rechnung dasselbe zu setzen ist, so werden die folgenden sachlichen Erläu terungen dies noch deutlicher machen. Die Maßregel ist allerdings vom großhcrzogl. Oberschulrath, aber in Verbindung mit dem großherzogl. Öberconsistorium, ausgcgangcn; auch ist Der, den sic betrifft, in der That, was man so nennt, ein orthodoxer Theolog. Aber einen an dern Vorwurf wird man ihm schwerlich zu machen wissen. Zwar ist cs wahr, er hat vor fünf Vierteljahren bei Gelegenheit der Anwe senheit Ronge's zu Offenbach gegen die Angriffe, die sich der Letz tere sammt seinem Begleiter gegen Luther und den Protestantismus in (nachher auch gedruckten) Reden erlaubt hat, öffentlich in einer klei nen Broschüre auf eine gemessene Weise seine Stimme erhoben und den „Reformator" nach seiner religiösen Persönlichkeit damals schon so dar- gcstcllt, wie er nun auch so ziemlich allgemein erkannt ist; aber er hat auch in andern größern und kleinern Schriften (wir nennen nur seine Schrift: „Die Auferstehung des Herrn als Hcilsthatsache", die in der