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» M !V Aue, den 19. Dezember 1907. uätsu ^ew^hnt^i s SN looluor Avtor schneeäs r gerichteten E Vereinen und Arbeiter vor! LStSlL- släsL- liisbo iio uu5vrn Zapiitzy vir ä Lslranu- Zoüulkrsnn- ür äis Ls- I S I » v » I Der Rat der Stadt Aue. I. B.: Schubert Stadtrat, Ficker. Der Rat der Stadt, vr. Rüdiger, Bürgermeister. lioüsn r'2SNS- lä Ls- ). vs- s^ital- Ii äss Zur Sonntagsruhe irn Handelsgewerbe. .LI'N u. Laterne« - Verkauf. Infolge Einführung von Gasbeleuchtung sind eine Anzahl guterhaltene Petroleum-Straßenlaternen (Rundbr, Schne«l,srg 10. Äus LI oah Ich.mein alle" Unterstützung, er der. voikssrsund ZchnesbeiA. V«rnf,,r«ch.rr ,r«-r»ntiert. »urwSrN,« Auj , Ä»,«s«idtrk MaauMp», i Wochenmarkt Ane. In der Weihnachtswoche wixd der erste Wochenmarkt Dienstag, den 24 Dezember abgehalten, während der Markttag am Sonnabend, den 28. Dezember ansfällt. soüluö LUZsra ASLäsr öruäsr ÄinitMche im SM- M KWMe in w detl. Auf Antrag der hiesigen selbständigen Barbiere und Friseure auf Abänderung der Bestimmungen über die Sonntagsruhe hat die Königliche Kreishquptmannschaft zu Zwickau beschlossen, daß in Aue im Barbier- und Friseurgewerbe die gewöhnlichen Arbei ¬ ten in den Geschäftsräumen und in den Wohnungen der Kunden am 2. WeihnachrS-, Oster- und Pfingstfeiertage gänzlich »erboten, an den übrigen Sonn« und Festtagen nur bis 2 Uhr nachmittags gestattet, darüber hinaus aber verboten sind, - - Von diesem Verbote soll aber das Damen- und Theaterfrisieren- in - den Wohn» ungen der Kunden bezw. im Theater ausgenommen bleiben. - Aue, den 19. Dezember 1907. - Der Rat der Stadt» Polizeiabteilung: —I. V.: Schubert, Stadtrat. Ficket. , vor LviZ- Besuche des Gottesdienstes nicht gehindert werden. Die Festsetzung der Beschäftigungsstunden kann für verschiedene Zweige des Handelsgewerbes verschieden erfolgen. Der Bundesrat trifft über die Voraussetzungen und Bedingungen der Zulassung der in den Absätzen 1 und 3 bezeichneten Ausnahmen und über den Umfang der Ausnahmen nähere Bestimmungen- diese sind dem Reichstage bei seinem nächsten Zusammentritte zur Kenntnisnahme mitzuteilen, tz 146 a. Statt „den auf Grund des H 105 v Absatz 2 erlasse»rbn statutarischen Bestimmungen" ist zu setzen: „den auf Grund des ß 105 0 genehmigte» Beschlüssen". 2llmNblsben0srNönigin-witwb. Di« feierliche Beisetzung der hochseügen Königin-Wltwe Carola fand am gestrige» Mittwoch abend 6 Uhr in der rarholtschen tzoftirche-u Dresden statt. Um '/,6 Uhr setzte da-Geläut der Glocken ein ynd bald begann bas Schiff der Kirche sich zu Wen. Zu Häupten des Sarges nahmen MeMmelster v. Malortie und Hofmnrschall v. Metzsch- SsetcheMctz zu Füßen zwei OfftM vom Husaren.Reg! ' ' - . . 7 ' - 3nsv»t«l'«AAa-mg Freitag, 20. Dezember 1907. Dienstag, den 24. Dezember STe> und Dienstag, de« »4. Dezember a. e. werden bei durchgehender Geschäftszeit die Rats», Standesamts- und Sparkaffen-Expeditionen um 2 Uhr geschlossen, was audurch bekannt gibt. Rathaus Hartenstein, am 18. Dezember 1907. Forberg, Bürgermeister. 8 105 b Absatz 3 ist zu streichen, ebenso Absatz 2 des 8 105 s- hinter dem jetzigen Absatz 3 de» 8 «sind folgend« Bestimmungen einzuschalten r Für alle oder einzelne Zweige des Handelsgewerbes darf neben den nach . Absatz 1 zuge lassenen Ausnahmen mit der jederzeit widerrufliche» Ge nehmigung der Aufsichtsbehörde durch Beschluß eines weitern Kommunalverbandes oder in Ermangelung eines solchen Beschlusses durch Beschluß einer Gemeinde an Sonn- mtd Festtage», mst Ausnahme des ersten Weihnacht--, Oster- und Pfingsttage-, .eine beschränkte Beschäftigung zugelassen wer den, und ztvar: 1. für die letzten beide,» Sonntage vor Weihnachten bi- zur Dauer von 10 Stunden, jedoch nicht über 7 Uhr abends hinaus, S. für drei weitere Sonn« und Festtag», an denen örtliche Verhältnisse einen erweiterten Geschäftsverkehr erforderlich machen, bi- zur Dauer von ü Stunden, .jedoch nicht über 4 Uh« nachmittag- hinauf 3. für die übrigen Sonn« und Festtage bi» zur Dauer von 3 Stunden, jedoch nicht über 2 Uhr vachmlttag- Hinang Dl« auf Grund der Bestimmungen im Absatz 3 zM- lassenen BcschäfttgungSstunden im HandelHgeioerbe su»d unter Berücksichtigung der für den öffentlichen Gatte-dienst bestimmten Zeit so festzusetzen, daß die Beschäftigten am (.1. ... i. -'l: DaS Reichsamt des Innern übermittelte den deutschen Landesregierungen folgenden Entwurf einer Gewerbe- ordnüngS-Novelle über die Sonntagsruhe im Handelsgrwerbe. 8 41 a Absatz 1 erhält folgende Fassung: Soweit nach den Bestimmungen der 88 105 b bis 105 » Gehilfeu, Lehrlinge und Arbeiter im Handrlsgewerbe einschließlich des nach Art des Handelsgewerbes eingerichteten Geschäfts betriebs von Konsum- und anderen Vereinen Md Gesell schaften an Sonn- zmd Festtagen nicht beschäftigt werden hürsen, darf in offenen Verkaufsstellen ein -.Gewerbebetrieb an diesen Tagen »licht stattfinden. 8105 b Absatz 2 erhält folgende Fassung: Im HandelSge- werbe einschließlich de» nach Art de» HandelSgewerbeS «in- Geschäftsbetriebs von Konsum« und anderen ü Gesellschaften dürft»' Geyilftn, Lehrling« und bHaltlich der Bestimmungen in den 88 tOüo und 105 « an Sonn« und Festtaaen nicht beschäftigt welchen. Infolge EMsuyruna von Gasbeleuchtung sind eine Anzahl guterhaltene Petroleum-Straßenlaternen (Rundbrenner) sofort zu verkaufen. Zschorlau b. Aue, am 48. Dezember 1907.. Der Gemei« der« t. Hilbig, Gemeindevorstand. 0«» «0. Unter Bezugnahme auf ß 3 des Gesetzes, die allgem. Einführung einer Hundesteuer betr., vom 18. August 1868 werden hierdurch alle Hundebesitzer aufgefordert- bis zum iS. Januar 4SV8 bei uns anzuzeigen, welche Hunde sie besitzen, und dabet anzu geben, ob der betreffende Hund ein Kettenhund ist oder nicht. Die Unterlassung der Anzeige ist nach 8 3 deS Gesetzes vom 18. August 1868 als Hinterziehung der Hundesteuer anzusehen und mit der oafür angedrohten Straft (dem dreifachen Betrage der hinterzogenen Steuer) zu ahnden. Gleichzeitig ergeht an alle Hundebesitzer die Aufforderung, die Steuer für jeden Hund bis zum s 4. Januar 4V08 gn. hie Stadtkaffe zu bezahlen utzd Kffür die vvrgeschriebem-Steuerwarte in EmpW zu nehmen. Schwarzenberg, am 17. Dezember 1907. D«r „LkjglblrsNche v-lNf^u,»" «»ch-l-t «««ll» »U vuLnahm» nach d«n Tonn» und J«Ill»gm. LboimailoU in»n»tUch SS M. , I-Inatt: Im DnlNlaNd«»!» der Raum der LI stil durmariS lSW,.. Im amtUchm k«U d«r ! «SM. Im Rell.»DeU dl» 2sd-Lorpu»tell« Nr. 50 oes diesjährigen Reichsgesetzblattes ist erschienen und liegt in den Expedi tionen der unterzeichneten Behörden 14 Tage lang zu Einsichtnahme aus. , Inhalt: Verordnung, betreffend die Uebertragung landesherrlicher Befugnisse auf den Statthalter in Elsaß-Lothringen. — Bekanntmachung, betreffend die Ratifizierung der in Paris am 19. März 1902 unterzeichneten Uebereinkunft zum Schutze der für die Landwirtschaft nützlichen Vögel durch Portugal. — Bekanntmachung, betreffend Aeuder- ung der Besonderen Bestimmung (13) zu Abschnitt I des Militärtarlfs für Eisenbahnen. — Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und den Niederlanden über Unfallversicher ung. — Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des am 27. August 1907 unter- zeichueten Vertrags zwischen dem Deutschen Reiche und den Niederlanden über Unfall versicherung. Die Stadträte vo« Aue, Lößnitz, Neustädtel, Schneeberg und Schwarzenberg, die Bürgermeister von Grünhaiu, Hartenstein, Johaaqgeorgcnstadi und Wildenfels, die Gemeindevorstäude des amtsyauptmnn«schaftlichen - Bezirks Schwarzenberg. IUI tklaSiMch«I^o«n s*.L». MeWslkssiMnö. W Tags blatt M Mntz blatt -Z fürökkLt.MöMNrchmMMllmMe.GMham.LMüM »gtz-M8tüdt,MMM-uMm.SLhmeberg.SchwayMlIbMM-WlL Unter den Schafen des Fleischers Philipp Müller in Bockau ist die Schaf räude abgebrochen. 2430 V. Schivarzenberg, an» 18. Dezbr. 1907. Königliche Amtshauptmanuschaft. Das auf Blatt 405 des Grundbuchs für Zschorlau eingetragene verliehene Berg- baurecht Alexandrine ist von dem Berechtigten, dem Sächsischen BlaufarbettwerkS-Con- sortium, .teilweise, und ztvar bis auf einen 24310 Quadratmeter — 7 Maßeinheiten großen Teil, aufgegeben »vordem Es wird dies unter dem Hinweis bekannt gemacht, daß nach 8 169 o des Ge setzes zur Abänderung des allgemeinen Berggesetzes und des Gesetzes vom 18. März l887, die teilweise Abänderung und Ergänzung deS allgemeinen Berggesetzes betr-, vom 20. Juni 1898 jeder, der auf Grund eines vollstreckbaren Titels die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Bergbauberechtigten herbeizuführen in der Lage ist, binnen dre» Monaten von der Bekanntmachung an die Zwangsversteigerung des zum Teil aufge gebenen Bergbaurechtes beantragen kann. Wird innerhalb der dreimonatigen Frist die Zwangsversteigerung nicht beantragt oder führt die Versteigerung mangels eines wirksamen Gebote- nicht zum Zuschläge, so erlischt das Bergbaurecht zu dem aufgegebeuen Teil. Schneeberg, den 17. Dezember 1907. Königliches Amtsgericht. Über den Nachlaß des am 1. November 1907 in Beutha verstorbenen Gutsbe sitzers Friedrich Hermann Brunner in Beutha, wird heute am 5. Dezember 1907, vormittags 10V, Uhr das Konkursverfahren eröffnet. - Der Rechtsanwalt A. Schroeter in Stollberg wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderunaen sind bis zum 31. Januar 1908 bei dem Gerichte anzumelden. ES wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigeräusschusses und ein- tretenden Falles über die in 8 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände -auf Montag, de« S«. Dezember 49«7, vormittags 4V Uhr gmd zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf , - ^7 Montag, den LV. Februar 1908, vormittags 1O Uhr vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, die eine zur Konkursmasse gehörige Sach» in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von der» Forderungen) für die sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dein Konkursverwalter bis zum 20. Dezember-1907 Airzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Hartenstein. Neujahrsglückwünsche Aue. Von hiesigen Einwohnern, die die Zusendung besonderer Neujahrsglückwünsche vnterlasien und dafür mindestens 1 Mk. für das Kinderheim Margarethenstlst bezahlen wollen, nimmt unsere Stadtkasse, Stadthaus Zimmer 15, diese Beträge bis zum 30. Dezember 1907 nachmittags. 6 Uhr entgegen. Die Namen der Spender geben wir in der am Sylvesterabend erscheinenden Nummer dieser Zeitung vom 1. Januar 1908 bekannt. Aue, den 19. Dezember 1907. Der Rat der Stadt. vr. Kretzschmar, B. F. Alm» Die noch rückständigen Pachtgelder und Gemeindezinseu sind bis S4. Dezember 4S«7 an unsere Stadtkasse, — Stadthaus, Zimmer 15 — zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt Zwangsbeitreibung. Aue, den 19. Dezember 1907. DerRat der Stadt. ür. Kretzschmar, B. F.