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UrMbWolksfreunö dvisr). W Tageblatt M Amtsblatt K WM.) Nr. 288 WMWlq ZhmIlkkM Miltmck sbsek sollen Freitag, den 1S S N. - Stämme orn Mittenst. Oberst. Unterst. : aus Reisslängen sofortige Bezahlung und unter den vorher bekannt gebenden Bedingungen der» gegen LU Der Stadtrat. Neustädlel, den 9. Dezember 1907. Der Rat der Stadt. 4—6 7 ässtsr ks^sr. sr. u. IUir. Der Stadtrat. vr. Richter, B. dringlichen Angelegenheiten geschlossen. Schwarzenberg, am 9. Dezember 1907. aufberettet im Einzelnen in Abt. 4, 9, 10, 29, 30 u. 31, Bi. Dcrbstangen N. - SM sbults!', eduNer, uälar. 1 iRz Telegram m -It-rssf» - volk-freund ZchnesbeiA. Ternsirrrctzer: Sehnesvsrg 10. --- idtaer lrbett steigert werden. Schneeberg, 10. Dezember 1907. Aue, den 9. Dezember 1907. 2 Im Restaurant zur „Haltestelle Oberschlcma Dezember 1907 von vormittag Es wird hierdurch bekannt gemacht, daß der Kirchenvorstand zu St. Nieolai aus folgenden Mitgliedern bcffeht: Uhr an 10—15 16-22 23—29 30—35 17—25 7—15 16—22 23—47 10—15 8—9 10—12 13—15 3 6 2 5626 179 21 45 2785 3603 994 1140 10250 1650 Bu. Klötzer R. - - 511 295 >>1 vUs. Sosa. Wegewärter, der abwechselnd den Dienst als Nachtschutzmann mit zu übernehmen hat, ab 1. März 1SV8, bei vorläufig 1 Monat Kündigung, gesucht. AnfangSgehalt: 800 jährlich und freie Wohnung im Gemeindchause. Unbescholtene, gesunde Personen — gelernte Maurer bevorzugt — wollen Ge» suche bis 31. Dezember 1907 hier einreichen. 2 Der Gemein berat. Liebold, G.-V. Herr Pfarrer Temper, Vorsitzender, - Pastor Oertel, - - Hesse, - Gutsbesitzer Hermann Becher, - Sparkassenkassierer Eniglein, - Klempnermeister Hermann Fischer, - Prokurist a. D. Heinze, Ritter pp. - Fabrikbesitzer Karl Hoffmann, - Fabrikbesitzer Bernhard Lorenz, - Bürgerschuloberlehrer Nestler, - Realschuloberlehrer oanä. rsv. min. Pflugbeil, - Sägdwerksbesitzer Tauber, selbst Borschrifteil cinfügen, um die polizeilichen Befugnisse zum Einschreiten zu begrenzen, einzuschranteal Und etwas anderes will auch dieser Entwurf nicht. Hie verbündeten Regierungen haben an der Lösung dieser Aufgabe ehrlich gearbeitet, sie haben Wünsche zurückgestellt, die sie in bezug auf Vors hrrten hegten, die si y in ihren einzelstaatlichen Berenwge.e^en be.vährc Haven. Die Regierungen haben sich aus praktische, vernünftige Vorschläge beschränkt. Weggefallen ist die Einreichung des Mitgliedewerzeich» nisses bei der Polizei. Die DelttatSfraae der Berufsver- Freitag und Sonnabend, den 13. uni! 14. Dezember 1907, bleiben die Rats-, Sparkassen- und Standesamtslokalitäten vorzunehmender Reinigung halber für alle nicht Vas Heicks-vereinsgslet;. Iw Deutschen Reichstage begann am gestrigen Montag die erste Lesung des Neichö-BeretnSgesetz-Entwurfs, die mit einer Rede des Staatssekretärs von Bethmann - Hollweg eingeleitet wurde. Trotz der Bedeutung des Beratungs» gegenständes zeigte das Haus nur eine mittelmäßige Be» setzung. Staatssekretär von Bethmann-Hollweg führte ungefähr - Kaufmann Hermann Wendler, - Fabrikant Paul Schneider, l Als Vertreter - Prokurist Oettel, / für Auerhammer. Zugleich wird bekannt gegeben, daß nach dem durch die Einweisung und Ver pflichtung der wieder- bez. neugewählten Herren Kirchenvorsteher erfolgten Abschluß des Wahlverfahrens nunmehr weitere Anmeldungen zur Aufnahme in die Wählerliste jederzeit erfolgen können. Diejenigen, welche sich bereits haben eintragen lassen, bedürfen einer nochmaligen Anmeldung nicht, weil ihre Namen in der auf dem Laufenden zu haltenden Wählerliste weiter geführt werden. Aue, am 10. Dezember 1907. Der Kirchenvorstand z« St. Nieolai. Pfarrer Temper, Bors. folgendes auS: Der Entwurf erfüllt die Zusage des Reichskanzlers vom 25. Februar. Für ein einheitliches RcichSveremSrecht gibt eö zwei Wege: einmal ausschließlich die reichsgesetzliche Garantierung des Vereinsrechtes und weiter nichts, also ohne Detailvorschriften. Die einen loben diesen Weg, aber wie ich meine, mit Unrecht. Denn fehlen alle Detailvorschriflen, so können die Behörden ohne wei teres überall da einschreiten, wo'sie dies im Interesse der staatlichen Ordnung und Sicherheit für notig halten. Brächten unr ein solches Gesetz ein, so würden sicher Sie für Lis W.M- 5tMzchsnZch'6r-<m in Ms.GMHaiil.KarknÄM.Aohann» n gtzHfMKM,STßMMtzuM1r1.Schmeberg,Zc^ Der Rat der Stadt. Dr. Kretzschmar, B. Hke. D-r,.Sttgedirg<Ichc Aoü^eun!>" erscheint täglich Mit Luinrhme derLdz«! nach drn Sann-ur.r F-.sttazen. Ldonnrment monMlch so Plg. S < 4 I-Ierate: lm Tmliblatldedtrk her —rum c:r Ssp.PetltielU lSM., dUal. I Ä/klllfUOfli, 11. süc <ur»wurl« jü Ug. l>n amtlichen T-U oer Raum der SIp. Eoq>u5t«lr k " - ' 45 Az tm Nekl^TcU dl« 2 Id. LorruSjeU« SS M. 8 Or. von Woydt. ->, Wegen Reinigung der Geschäftsräume bleibt Freitag, den 1». Dezember nachmittags «nd Sonnabend, den 14. Dezember dss. JahreS unsere Rats- und Sparkassenexpe dition geschloffen. „ StandesamtSangelegeirheiten werden Sonnabend vormittags von 11 bis 12 Uhr erledigt. ui die Standesämter des Bezirks der Königlichen Amtshauptmannschaft iwi-lau, die Anfertigung und Abgabe der Auszüge ans den Gcbnrts- und Sterbercgistern betreffend. Zur Anfertigung der nach 8 46, 7a und b der Wehrordnung (G.- u. V.-Bl. voin ^ahre 1901 Seite 232 flgde.) vorgeschriebeuen Auszüge auS den Geburts- und Sterbe- f registern wird der erforderliche Formularbedarf den Standesämtern in den nächsten Tagen ' lurzer Hand dnrä: die Post zugeben. Die Standesämter werden hiervon mit der Aufforderung in Kenntnis gesetzt, bis spätestens den 15. Januar 1SV8 ,ene Auszüge, soweit sie das Geburtsregister betreffen, an die zuständigen Stadträte, Bürgermeister und Gemcindevorstäudc abzugebcn, soweit sie sich aber auf daS Sterbe register beziehen, bei dem unterzeichneten Zivilvorsitzenden einzureichen. Zwickau, den 7. Dezember 1907. Der Hivilvorsiheude der Königlichen Ersatzkommission für die Aushebungs- bezirke Zwickau Stadt, Zwickau Land, Crimmitschau und Wiesenburg. Die zur Führung der Rekruticrungsstammrollen verpflichteten Behörden haben die in 8 57 Ziffer 1 der Wehrordnung vorgeschriebene Aufforderung im Monat Januar nächsten Jahres zu erlasse». Diese Bekanntmachung hat nach 'Maßgabe des Gesetzes vom 15. April 1884 zu erfolgen und sind in derselben die Ge stellungspflichtigen besonders darauf hinzuweisen, daß sie sich in der Zeit vom 15. Januar bis mit 1. Februar 1908 zur RekrutterungSstammrolle anzumelden haben, und zwar die erstmalig zur Stammrolle sich meldenden Militärpflichtigen unter Abgabe eines Ge- burtsscheines für Militärzwecke (8 25 Ziffer 5 Wehrocduung) sofern die Anmeldung nicht am Geburtsorte selbst erfolgt, alle übrigen Gestellungspflichtigen unter Abgabe deS Losungsscheines (8 25 Ziffer 7 Wehrordnung). Stach Ablauf der Meldefrist sind die Stammrollen umgehend, spätestens aber, bis zum 1O. Februar 1SV8 bei dem unterzeichneten Zivilvorsitzenden einzureichen. Es erscheint angemessen, schon bei der Anmeldung diejenigen Gestellungspflichtigen, deren Familienverhältniffe eine Zurückstellung derselben nötig erscheinen lassen, darauf aufmerksam zu machen, daß dergleichen Gesuche (Reklamationen) rechtzeitig, spätestens aber im Musterungstermin, obrigkeitlich bescheinigt, auzukwmgeu sind, und daß später angebrachte Gesuche (Reklamationen) nur daun berücksichtigt werden können, wenn die Veranlassung zu denselben erst nach Beendigung des MusternugsgeschästcS ent standen ist. Es ist wiederholt vorgekommen, daß in die Rekrutierungsstammrollen Personen als Militärpflichtige ausgenommen worden sind, die die deutsche Reichsangehörigkeit uicht besitzen. Mit Rücksicht auf die hieraus sich ergebenden Unzuträglichkeiten bez. auf Grund der Verordnung des Königlichen Kriegsministeriums vom 13. November 1885 — Nr. 2176 II — werden die mit der Führung der Nekrutierungsstammrolleu beauf tragten Behörden angewiesen, die Stammrollen mit möglichster Sorgfalt auszuslellen und hierbei die Eintragung von Personen, welche die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, zu vermeiden, etwaige ziveifelhafte Fälle aber dem unterzeichneten Zivilvorsitzeuden zur Anzeige zu briugen. Auch werden die Stammrollensührer noch auf die genaueste Befolgung nach stehender Anordnungen behufs Vermeidung ernster Verantwortung hingewiesen: 1- die Nnfnamen sämtlicher Militärpflichtigen sind zu unterstreichen, 2. die zur Kenntnis der Stammrollenführer gelangenden Strafen der Militär pflichtigen — von deren Strafmündigkeit ab gerechnet — sind genau in die Stammrollen einzutragen - aus den Strafvermerken muß ersichtlich fein, wann, vou welcher Behörde, mit welcher Strafe und weshalb der Betreffende bestraft worden ist, ob er die Geldstrafe bezahlt oder die an ihre Stelle tretende Haftstrafö verbüßt hat, 3. bei den Militärpflichtigen, welche sich seit ihrer Strafmündigkeit ununter brochen im Bezirk aufgehalten haben und daher dem Stammrollenführer deren etwaige Strafen bekannt sein müssen, ist zufolge Verordnung des Königlichen KriegsmiuistertumS vom 31. März 1898 Nr. 687 III. H.. in der Stamm rolle unter „Bemerkungen" einzutragen: „Seit Bollendung des 12. Lebensjahres ununterbrochen hier anfhältlich." Zwickau, den 7. Dezember 1907. Der Z vilvorfitzende der Königlichen Ersatzkommission für die Aushebungs bezirke Zwickau Stadt und Land, Crimmitschau und Wiesenburg. Wegen Reinigung bleiben Freitag und Sonnabend, den 13 und 14. Dezember unsere Geschäftsräume im Stadthause geschlossen. Nur das Standesamt ist am Sonnabend vou 10—12 Uhr — dringliche Angelegenheiten geöffnet. Jns-ralen-Annahm« für die am RachmUiaa erscheinende Rümmer dl» vor mittag dl Uhr. Line »ürgschast für die nichsttägige Suklahm« der »»teigen beg. anden doegeschrietene» Togen sowie an bestimmter Stell, wird nicht, gegeden, ebenso wird sür di« Richtigkeit leledhonischs aulgegedener Angetaen nichtgarLntlert.SugwLrtigevustrraemngegenvoralwbetLhlung.FLrRim- xZNyrg gäbe eingesandter Manuskripte macht sich di, Redaktion nichtderantworttlch