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slksfreunö Volkfivund Zchm«b«A. Hirafpe«ib»e« Lckneeb-ng 10. Ku s LI Lehwaeroa! Dr Äs tzl.M- MdtkchsnMMninMs.GMHam.Larkn8lM.AchE ..-^>1- ß P-rWsrach<KrßM DuMm.SchMbsrg,SchwavrnberL hrmMl-rnfsk Königliches Amtsgericht. Schneeberg, den 5. Dezember 1907. und vor werde möglichst zt Bemessung der Z doch sollte das Ei Grundsatz gesetz nich «0. Jahrg. Montag, den SO. Dezember LV07, vormittags LV Uhr zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf Montag, den LO. Februar L007, vormittag- LV Uhr dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. E^^^^^WEMNE»MNWMM»^aMWMMMWWWWMWWaWWWWWNWMWM»W»WWWWMW K,,«t<r014e «»ächcund" «Ichilnt a,Nch mit Auinah« d« ich Nnb-irll«»»»;)««»«,«. mmmUtch« Sonnabend, 7. Dezbr. 1907. Fortsetzung der Beratnng über das sächsische Wahlgesetz. Am gestrigen Donnerstag wurde in der Zweiten Kam» mer des Sächsischen Landtags die Beratung über das Wahl gesetz fortgesetzt. Zuerit erhielt Abg. Ulrich (kons.) das Wort. Er er klärte, es habe den Anschein, als solle aus dem Kompromiß der Parteien mit der Regierung aus der Wahlrechtsvorlage etwas Brauchbares hervorgehen. ES sei selbstverständlich, daß man bei der Bearbeitung dieser Vorlage Rücksicht auf die Tendenzen, die StaatSgesähi lichleit der Sozialdemokratie, nehmen müsse. Redner ging dann auf das Pluralsystem rin. Er sel der Ansicht, daß die eine Pluralftimme voll kommen unzureichend sei. Eure Häufung von Plural- slimmen sei durchaus zulässig. Er bedauere, daß der Regierungskommissar nicht in Aussicht gestellt habe, daß im Rottalle von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden solle, er rechne doch mit der Eventualität, daß die Regier ung schon in Erwägungen darüber eingetretsn sei, das Nommunal-Wahlrccht durch eine andere Form zu ersetzen. Er könne die zwei Klassen von Abgeordneten mcht billigen. Ob der Proporz das richtige Mittel sei, um eine gemeß bare Minderheit von Sozialdemokraten zu schaffen, bezweifle er. Zehn bis fünfzehn Sozialdemokraten würde die Kam mer vertragen können. Wenn düe Zahl wachsen würde, würden die Sozialdemokraten ein großes Hindernis bilden. Hierauf ergriff Herr StaaRmiuister Dr. Graf von Hohenthal und Bergen das Wort und führte aus: Das vom Vorredner erwähnte Stäudeprinzip habe zunächst auch für ihn etwas Bestechendes gehabt- er habe sich aber dann gesagt, daß sich die Stände in den letzten Jahrzehnten so manuiglach und so gewaltig entwickelt hätten, daß eine gerechte Verteilung der Abgeordneten auf die verschiedenen Stände gar nicht durchzuführen sei. Wie die Debatte ergeben habe, werde das Kommunal»Wahlsystem meist angefochten - die Angriff« seien aber unberechtigt. Falsch sei zunächst der Vorwurf, man führe damit eine indirekte Wahl ein, denn eine indirekte Wahl sei doch nur die Wahl mit Urwählern und WahlMnnern. Wenn di« Politik in diese Verbände Das Grundstück ist noch dem Flurbuch« etwa 0,58 Ar 8320 H geschätzt. ES besteht aus den Flurstücken Nr. 669» und buchs nebst dem darauf errichteten Wohngebäude Nr. 651 Abt. des Brandkatasters für Schneeberg, ist mit 33,05 Steuereinheiten belegt, mit 2220 zur LandeSbrandversicher- ung eingeschätzt und liegt an der Karlsbaderstraße. getragen werde, so sei das kein Schaden. Um den etwaigen Einfluß des Amtöhauptmanns auf die Wahlen auszuschalten, könne man ja vielleicht die Wahl aus den Bezirksverbänden etwas anders organisieren. Was das Pluralsystem anlange, so sei er bereit, dies noch etwas weiter auszubauen, viel leicht auf drei oder vier Stimmen zuzukommen- davon jedoch, die Pluralstimmen noch mehr zu häufen und gleich sam eine Rangordnung für das ganze Volk einzuführen, könne keine Rede sein. Sodann äußerte Abg. v. Querfurth (kons.) Be denken darüber, daß die Einteilung in ländliche und städtische Wahlkreise aufgehoben werden solle. Sowohl im Gesetz von 1868 wie in dem von 1896 sei dieser Unterschied auf- recht erhalten worden. Er hoffe, daß auch in dem neuen Gesetz der Unterschied zwischen Stadt und Land be stehen bleibe. Abg. Langhammer (natlib.) ging zunächst auf die gestrige Rede des Herrn Staatsministers ein. In der Be kämpfung der Sozialdemokraten seien sich alle Parteien einig, das Parteiwesen aber, das sowohl im Dekrete wie in den Ausführungen des Herrn RegierungSkommiffars mit einer gewissen Geringschätzung behandelt worden sei, halte er für notwendig zur Förderung des Staatswesens und der Kultur im allgemeinen. Redner ging dann auf die Haltung der Regierung zur Wahlrechtsreform näher ein. Lie nationalliberale Partei sei zu positiver Mitarbeit be reit. Redner kam dann auf die gestrigen Ausführungen des Herrn RegierungSkommiffars zu sprechen, von dem er eine andere Art der Begründung der Vorlage erwartet hätte. Abg. Kunath (kons.) legte seinen Standpunkt über das Berufs- und Jntereffenwahlrecht dar und trat für eins Vermehrung der Wahlkreise ein. Abg. Andrä (konsi) sprach über das Verhältnis des platten Lande- und des Bundes der Landwirte zur Wahl rechtsreform- Die Landwirte fordern ein einfaches Wahl recht auf tunlichst einheitlicher Grundlage, Kommunalver bands- oder Verhältniswahlen können nicht befriedigen. Er machte gegenüber dem Regierungsvorschlage folgenden Vor schlag: Einteilung des Landes in 90 Wahl kreise, Gewährung von Pluralsttmmen an reifere Wählerund an solche mit akademischer Bildung. Sodann sprach er sich für Beibehaltung der Abg. Hettner (natlib.) bemerkt, die nationalliberale Partei sei einverstanden mit der Beseitigung des Unterschieds von Stadt und Land, mit der Beseitigung der Dritteiecneuerung, mit der Beseitigung der indirekten Wahl und mit der Bei behaltung der allgemeinen Wahl. Die Rückkehr zum 68er Wahlrechte würde heute fast der Einführung des Reich- tagSwahlrechtS gleichkommen. Die Zahl der Zusatzjtimmen werde möglichst zu beschränken sein, die Bildung sei bet Ler- Bemessung der Zusatzstimmen entschieden zu berücksichtigen, doch sollte das Einjährigenzeugnis nicht maßgebend für den Grad der Bildung sein. Abg. Bär (frets. BolkSp.) beantragt, die beiden An träge, die von den Freisinnige» gestellt worden sind, der noch zu wählenden außerordentlichen Deputation zu über weisen. Zur Wahlrechtsfrage müsse er bemerken, daß er die von seiner Partei beantragte jährliche Einberufung des Landtags für vorteilhaft halte. Das Pturalwahlrechr könne er nicht befürworten,da es ein Klassenwmstrecht sei. Auch die Kommunalwahlen und die Verhältniswahl könne er mch: befürworten. Der Abg. Goldstein habe sich zwar auf Grnno des sozialdemokratischen Programms für die Verhältniswahl ausgesprochen. Wo aber die Sozialdemokratie in der Ma jorität ist, wie in den Krankenkasse», da führe sie die Ver hältniswahl nicht ein. Abg. Hähnel (kons.) bemerkt, er möchte deir Grundsatz an die Spitz« stellen, daß das neue Wahl gesetz nicht nur eilt Gesetz der Zweckmäßigkeit ist, sondern daß e» auch beseelend auf die breiten Massen des Volkes wirke. Das jetzige Gesetz war ein Zweckmäßigkeitsgesetz, um die Ueberflmung der Kammer durch die Sozialdemo kratie zu verhindern. Man dürfe die Wünsche der Sozial demokraten und Freisinnigen nicht einfach negieren, sondern man müsse der Frage auf den Grund gehen, warum «S nicht möglich sei, bas Reichstagswahlrecht für Veit Landtag ein,»führen. Das 68er Wahlrecht wieder einzuführen fet Trennung ländlicher und städtischer Wahlkreise aus. Gegen die Ansicht der städtischen Mittelstandsvereinigung, daß die Regierungsvorlage der einzig gangbare Weg zu einer Ver ständigung sei, müsse energisch Protest erhoben werden. Die Erklärung der Mittelstandsvereintgung sei unverständlich, denn nichts hindere eine fortschrittliche Entwicklung mehr als die Regierungsvorlage. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen das Grund stück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeitler Ein» tragung des am 24. Oktober 1907 verlautbarten BersteigerungSvermerkes aus dem Grund buche nicht ersichtlich waren, spätestens im Verstetgerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen,"widrigenfalls di« Rechte bei der Feststellung deS geringsten Gebots nicht berück sichtigt und bei der Verteilung des BersteigerungSerlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt weiden würden. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muß vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbei führen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an Vie Stelle des versteiger ten Gegenstandes tritt. Über den Nachlaß des am 1. November 1907 in Beutha verstorbenen Gutsbe sitzers Friedrich Hermann Brunner in Beutha, wird heute am 5. Dezember 1907, vormittags U)'/, Uhr das Konkursverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt A. Schroeter in Stollberg wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 31. Januar 1908 bei dem Gerichte anzumelden) Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die WM an der Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. groß und a? - 669 d des Flur- Montag, den 1«. dss. Mts., nach««. S Uhr wird tm Hotel „Zum Erzgeb. Hof" in Aue ein Gememdevertretertag abgehalten. Schwarzenberg, den 4. Dezbr. 1907. Königliche Amtshauptmannfchaft. Das im Grundbuche für Schneeberg Blatt 653 auf de.« Namen deS Moritz Kluge eingetragene Grundstück soll am LS. Januar LSV8, vormittags Rtt Uhr rill'. ^00, «« Mr «awtrti U 0i». tm »» «m Nau Allen Personen, die eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für die sie aus der Sache aoaesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 20. Dezember 1907 Anzeige zu machen. I Königliches Amtsgericht zu Hartenstein. Die Königliche Amtshauvtmannschaft und ihr Bezirksausichuß haben zugestimmt, daß 1. der sogenannte Bärenweg vom Sosa Wildenthaler Kommunikationsweg aus bis zum Austreffen auf die große Bockauthalstraße und 2. der Kommunikattonsweg Sosa-Wildenthal von Wildenthal bis zum Auf treffen aus den Weg zu den Auersberger Häusern als öffentliche Wege eingezogen werden, aber für jedermann offen bleiben und schneefrei gehalten werden, soweit dies forstwirtschaftlich nötig er scheint, 3. der Teil des snb 2 gedachten Weges von Wildenthal bis zum Mtttel- flügel ganz eingezogen wird. Gleichzeitig wirb unter Zustimmung deS Königlichen Finanzministeriums mit Ver ordnung vom 15. Juni 1906 die Straße im Tale der großen Bockau von Zimmersacher bis Wildenthal dem öffentlichen Verkehr hiermit übergeben. 2005 v. Königliche Amtshauptmannschaft Schwarzenberg, am 3. Dezember 1907. Im November sind verpflichtet worden: 1 ., Herr Gutsbesitzer Paul Heinrich Tanscher auS Bockau als S. Gemeindeältester für Bockau, 2-, Herr Sparkassenkontrolleur Hermann Alfred Bauernfeind in Kirchberg als Ge- meindevorstaud für Carlsfeld, 3 ., Herr Wlrtschaftsbesitzer Gustav Hermann Höfer in Dittersdorf als Gemeinde- ältester für diesen Ort, 4 ., Herr Buchhalter Max Prügner in Mnldenhammer anderweit als Gemeinde- ältester für diesen Ort. Schwarzenberg, den 2. Dezember 1907. Die Königliche Amtshanptmannfchaft. Am L. Januar L»V8 tritt die Bestimmung in 8 1 Absatz 2 des Reichsge- setzeS vom 10. Mai 1903, Phosphorzüudware« betreffend, in Kraft, wonach Zünd' Es wird besonders darauf aufmerksam gemacht. Königliche Amtshauptmanuschaft Schwarzenberg, am 3. Dezember 1907.