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Staat Sh aus- tode 1908/09. die Einnahmen »eranschlagt, wo« U- 206700 M.), die Einkommensteuer unter Zugrnndeleg»ng der Steuer ¬ sätze deS Tarifs des Gesetzes vom 1. Juli 1D2 50575000 M. (-s- 5 340000 M.), die Ergänzungsstemr 4005 000 M. <-j- 400000 M.), die Steuer vom Geweriebetrlebe im Nm- herziehen 220000 M. (— 6000 M.), de»,'Nrkundenstempel 2157000 M. (— 1636 000 M., weil infolge des Reichs- erbschaftssteuergesetzes vom 3. Juni 1906 sie sächsische Erb schaftssteuer, die in Stempelmarken zur Verwendung kam, ebenso wie der sächsische Urkundenstempel von Schenkungen, und zwar dieser zu seinem wesentlichsten Teile, vom 1. Juli 1906 ab in Wegfall gekommm sind), Kanzlei- gebühren 38 000 M. (-s- 3000 M.) und'onstige Einnahmen 112000 M (— 37 000 M.) entfallen. ! Die Ausgaben sind mit 3 737 067 M. (-f- 202 073 M.) ptziffert, sodaß ein Ueberschuß von 58 148 433 M, (-s- 4 068 627 M.) erwartet wird. Bet dem Beamtenpersonale treten mehrfache wesent liche Neuerungen in die Erscheinung. Die Besoldungen der Bezirkssteuerinspektoren waren abgesehen von 2 herausge- .hobeucn Stellen zu je 6600 M. bisher mit 3600—6000 M., 'durchschnittlich 4800 M. etatisiert, und von den in dieser Weise besoldeten Stellen, 27 an der Zahl, entfiel auf 3 Stellen der Höchstgehalt von 6000 M. Diese drei Stellen sollen aus dienstlichen Rücksichten ebenfalls heransgchoben werden, so daß das Aufrücken nach dem Dienstalstr auf die übrigen 24 Stellen und zwar mit Gehältern vom3600 biS 5700M. beschränkt bleibt. Um dem Bedürfnisse nach weiterer Ver mehrung der zum Vorsitze zu den Einschntzungskommissionen befähigten Beamten zu genügen, sollen rpm 1. Juni 1908 ab 10 Sekretäre und 10 Burcauassisten neu angestellt wer den. Zur teilweisen Ausgleichung der hindurch eintreteuden Mehrbelastung des Etats soll aber gleichzeitig die Zahl der Expedienten um 20 vermindert werden. Bei den aus Zöllen und NeichSsteuern sowie aus landesrechtlicheu Steuern sich zusammensetzendeu indirekten Abgaben (Kap. 21, das bisher die Aufschrift: „Zölle und Verbrauchssteuern" führte, das aber geändert werden mußte, weil die neu hin- zugetretene Neichserbschaftssteuer begrifflich nicht zu den Verbrauchssteuern gezählt werden kann) sind die Ein nahmen auf 11914239 M. (-s- 2066 043 M.) beziffert,, wovon auf die vom Reiche zu gewährenden Vergüt ungen für Erhebung und Verwaltung der Reichsabgaben 3 940 688 M. (-st 282 186 M.), den staatlichen Anteil an der Neichserbschaftssteuer 1 709925 M. (neu), auf die landes rechtliche Schlachtsteuer nebst Nebergangsabgabe und Ver- orauchsabgabe von Fleischwerk 5 889 803 M. (wie im Voretat), und zwar 5466 839 M. auf die Schlachtsteuer und 422 964 M. auf die Nebergangsabgabe und Verbrauchs abgabe von Fleischwerk, auf Mietzinsen und Pachtgelder 88 338 M. (-st 35 661 M.), Gebühren 225 813 M. (-j- 35 813 M.) und auf sonstige Einnahmen 59 672 M. (-st 2458 Al.) entfallen. Die Ausgaben sind auf 5 574004 M. (-st 388 526 M.) veranschlagt, sodaß ein Ueberschuß von 6 340235 M. (-st 1677 517 M., Haupt- sächlich infolge des Hinzutritts des staatlichen Anteils an der Neichserbschaftssteuer, dem aber entsprechende Minder einnahmen bei Kap. 20 gegenüberstehen) verbleibt. - Das finanzielleVerhältnks Sachsens zum Reiche (Kap. 104) erfordert gegenüber dem vom Reiche zu gewährenden staatlichen Anteile an den sogenannten Ueberweisungssteuern, der auf 15 046 430 M. (-st684450 M.) beziffert ist, und dem au das Reich abzusühreudeu Ma- lrikularbeitrage in der veranschlagten Höhe von 17 902 676 M. (-j-940696 M.) einen Zuschuß von 2 856246 M. (-st 546 405 M.), der in voller Höhe aus laufenden Etat mitteln gedeckt werden muß, da der frühere Ueberweisungs- steuerfouds aufgebraucht ist.) Ju der Belastung der Bundes staaten mit ungedeckten Matrikularbeiträgen ist trotz des Zustandekommens der RcichSstcuergesctze vom Jahre 1906 keine Besserung, sondern eine Verschlechterung eiugetreten, da dem RcichShaushalte durch diese Gesetze nicht völlig die erwarteten Einnahmen zugeführt worden sind, außerdem aber der Bedarf des Reiches inzwischen weitere auMrordent- liche Steigerungen erfahren hat. auf 61885500 M. (-st 4270700 M.) von auf die Grundsteuer 4778500 Al. Die Steuern im sächsischen haltS-Etat für die Finanzpe Bei den direkten Steuern (Kap. 20) sin Das neue Besoldungsgesetz für die Volks- schull ehrer. Unter den dem Landtage zngegangenen De kreten befindet sich ein Gesetzentwurf betreffend die Gehalts- Verhältnisse der Lehrer an den Volksschulen und die Gewähr ung voir StaatSbeihilsen zu ihren Alterszulageu. Des gro ßen Interesses wegen, dem gerade dieser Entwurf begegnen wird, seien nachstehend oie hauptsächlichsten Bestimmungen wicdcrgegeben. 8 1. Das zn Geldeswcrt angeschlagene Gesamteinkommen eines ständigen Lehrers an einer Volks- jchnlc darf nicht unter 1300 Mk. jährlich betragen. Die freie Wohnung oder die WohnungSeutschädigung ist in die ses Einkommen nicht einzurechneu. Die Wohnungsentschä- vigung ist neben dem Gehalte stets besonders auszuwerfen. 8 2 Den Schuldirektoren, welchen zehn oder mehr ständige Lehrer oder Hilfslehrer unterstellt sind, ist neben freier Wohnung oder Wohnungsentschädigung eilt jährliches Ein kommen von nicht weniger als 3300 Mk., den übrigen ein solches voll nicht weniger als 3000 Mk. gleichfalls neben freier Wohnung oder einer Wohnnngsentschadigung zu ge währen. 8 3. Jedem Hilfslehrer ist neben freier Wohnung und Heizung oder einer von der Bezirksschulinspektion ge nehmigten Entschädigung dafür ein bares Gehalt von wenig stens 900 Mk. jährlich im ersten Dienstjahre, voit 950 Mk. im zweiten uud von 1000 Mk. vom 3. Dicnstjahre ab auszusetzen. 8 4. DaS Einkommen der Schuldirektoren ist durch drei von der Schulgemeinde zu gewährende Zulagen von je 400 M. nach fünfjähriger beziehentlich zehnjähriger und fünfzehnjähriger Dienstzeit als Schuldirektor zu erhöhen. Das Einkommen ständiger Lehrer an Volksschulen ist durch Zulagen, welche die Schulgemeinde zu gewähren hat, folgender maßen zu erhöhen: Nach einer vom erfüllten 25. Lebens jahre des Lehrers an zu rechnenden ständigen Dienstzeit von 5 Jahren bis auf 1600 M-, von 10 Jahren bis auf 1900 M., von 15 Jahren bis auf 2150 M., von 20 Jahren bis auf 2400 M., voll 25 Jahren bis auf 2600 M., von 30 Jahren bis auf 2800 M. Die Zahlung der Zu lagen hat mit Anfang des nächsten Monats nach Vollendung der vorstehend festgesetzten Dienstzeiten zu begiunen. Es haben jedoch auf alle diese Zulagen, bei lvelchen weder die freie Wohnung noch die dafür zu gewährende Entschädigung in Anrechnung kommt, nur solche Lehrer Anspruch, deren sittliches Verhalten und amtliche Leistlingen zn begründeten Beschwerden keinen Anlaß gegeben haben. Neber die Ver sagung von Älterszulagen entscheidet, beziehentlich auf Antrag und »ach Gehör des Schulvorstandes,die Bezirksschulinspektion. 8 5. Eine Anrechnung des Einkommens vom Kirchendienst in daS Einkommen vom Schuldienst findet nicht statt, 8 6. Eine Verminderung des mit der Schulstelle verbundenen Einkommens darf nur mit Genehmigung der obersten Schul behörde vorgenommen werden. 8 7. Bei Schulen, welche einen, Direktor nicht unterstehen, ist dem Lehrer uud beim Vorhandensein mehrerer Lehrer den« ersten Lehrer beziehent lich den» an seiner Stelle mit der Leitung der Schule beauf tragten Lehrer für die Besorgung der Verwultungsgeschäfte aus der Schulkasse eine jährliche Vergütung von 100 M. und bei dem Vorhandensein von 4 oder mehr Lehrern eine solche von 200 M. zu gewähren. Die Vergütung bleibt bei der Berechnung der Pension außer Betracht. 8 8. Artikel 3 des Gesetzes vom 26. Februar 1900 wird durch folgcude Bestimmung ersetzt: Gegen besondere Vergütung, die nicht unter 70 M. jährlich für eine wöchentliche Stunde betragen darf, hat der Lehrer noch bis zu sechs Stunden wöchentlich an der Volks- oder Fortbildungsschule zu über nehmen. 8 9. Unter „Lehrer" im Sinne dieses Gesetzes sind auch die Lehrerinnen zu verstehen. 8 10. Den Schul gemeinden werden zur Aufbringung der von ihnen nach 8 4 zu zahlenden DienstalterSzülagen .Beihilfen aus der Staatskasse gewährt. In der Begründung wird unter anderem gesagt: Her vorzuheben ist/ daß die Staatsregierung an dem Grund sätze festhalten zu sollen glaubt, daß nur die Mindestgehalte der Lehrer gesetzlich festgelegt werden. Von der den Schul gemeinden bisher gewährten Freiheit, die Lehrergehalte ortsgesetzlich zu regeln und über die Mindestsätze hinaus zugehen, haben schon seither die größeren Schulgemeinden in weitem Umfange Gebrauch gemacht, was nicht nur im Interesse der Lehrerschaft liegt, sondern auch der allgemei nen Entwicklung des Volksschulwesens förderlich ist. Weiter wird ausgeführt: Tritt die Erhöhung der Gehalte mit dem 1. Juli 1908 in Kraft, so ergibt sich nach den auf gestellten speziellen Berechnungen für die Finanzperiode 1908/09 ein Mehraufwand bei Kapitel 96 Titel 14 des Staatshaushaltsetats von 1 210 000 M. gemein jährig. Darin ist aber der Mehraufwand mit enthalten, der auch ohne eine Erhöhung der Gehalte sich für die Finanzperiode 1908/09 in Höhe von 103 000 M. erforder lich gemacht haben würde. Die Beibehaltung des bisherigen Anfangsgehaltes der ständigen Lehrer von 1200 M. erschien untunlich, da, ganz abgesehen von den Erwartungen der Lehrerschaft, die allgemeine Preissteigerung sich,'gerade bei den Einkommen am schärfsten geltend macht, die sich über das sogenannte Existenzminimum nur wenig erheben. Ein Antrag zur Lehrerbesoldung. Die konservativen Abgg. Nudelt und vr. Spieß haben einen die Lehrergehalte betreffenden Antragtu der Zweiten Kammer eingebracht. Der Antrag lautet: „Die Kammer wolle be schließen: in Anerkennung der Notwendigkeit der Er ¬ höhung der gesetzlichen Lehrergehalte die Königliche Staats- regierung zu ersuchen, die erweiterte Nebernahme der Volks- schullasteu, im besondere»» die persönlichen Ausgaben der Gemeinden für den Volksschulunterricht, in Erwägung zu ziehen und zu diesem Zwecke a. Erhebungen darüber anzu- stellen einerseits, wieviel im Lande diese persönlichen Ausgaben nach dem Durchschnitte der letzten drei Jahre jährlich betragen haben in den Großstädten, in den Städten von über 15 000 bis 50000 Einwohnern, den Gemeinden von über 3000 bis 15000 Einwohnern nnd den kleinen Schulge meinden unter 3000 Einwohnern, und andererseits, welche Staatsbeiträge hierzu nach dem gleichen Durchschnitte jähr lich an diese Gemeinden geleistet worden sind,- b) eine andere Verteilungsart der Staatsbeiträge für Schnlzwecke als die jetzt bestehende unter Mitwirkung der Stände in die Wege zu leiten- L. die hohe Erste Kammer zum Beitritt zu diesem Anträge einzuladen". Der Antrag ist von 30 konservativen Abgeordneten mit unterzeichnet worden und kommt in nächster Zeit schon zur Beratung. Hus Sattsten. Dresden, 20. Oktober. (Kamm er Herr von dem B.ussche-Str eit Horst -f.) Nach langem Leiden ist gestern Freiherr Cuno v. dem Bussche-Streithorst, Kam merherr Sr. Majestät des Königs, Majoratsherr usw., in Lhale (Harz) gestorben. — Sächsische Staatseisenbahnen. Dievor- läufig festgestellten Verkehrsetnnahmen der Sächsischen StaatSetsenbahnen im Monat September d. I. betragen 13 180000 M. oder 621900 M. mehr als im gleichen Monat deS vergangenen Jahres, wovon 4559000 M. (303900 M. mehr) auf den Personenverkehr und 8621000 M. (318000 M. mehr) auf dcln Güterverkehr entfallen. Die Gesamteinnahmen der Sächsischen Staatseisenbahnen vom 1. Januar bis 30. September d. I. betragen nach vorläu figer Feststellung 112 987032 M. oder 5991933 M. mehr als im gleichen Zeiträume des Vorjahrs. Hierzu trugen der-Personenverkehr 38950856 M. (889857 M. mehr) und der Güterverkehr 740036176 M. (5102166 M. mehr) bet. — Aufnahmeprüfungen für die sächsischen Seminare. Die Aufnahmeprüfungen für die sächsischen, Seminare finden in der Zeit vom 13.' bis 15. Januar 1908 statt. — Belohnung treuer Arbeiter. Wie auS Dresden berichtet wird, hat die sächsische Staatseisen« bahnverwaltung im' dritten Vierteljahr 1907 an 153 ihrer Arbeiter für längere Dienstzeit und befriedigende Dienst leistungen Geldbelohnnngen bewilligt, und zwar an je einen Arbeiter nach 50 bezw. 45jähriger Dienstzeit, an neun Arbeiter nach 40, an 30 nach 35, an 70 nach 30 und an 34 Arbeiter nach 25 Jahren Dienst. In Dresden fanden am Freitag abend fünf öffent liche sozialdemokratische Versammlungen mit der gleichlauten den Tagesordnung „Der Hochverratsprozeß Liebknecht und der Militarismus" statt. In einer der Versammlungen er griff der National-Soziale Or. Schneider das Wort, um auch auf die politische Seite des Hochverratsprozesses ein- zugehen. Während seiner Ausführungen erhob sich zeitweilig aus der Versammlung ein heftiger Widerspruch.' Durch die später anhaltende Unduldsamkeit der Sozialdemokraten ver anlaßt. zog es der Debatteredner dann vor, weiterhin auf das Wort zu verzichten. Auf diesen Ausspruch des Wort- verzichts entstand ein derartiger Lärm, daß der überwachende Polizeibeamte sich gezwungen sah, die Versammlung aufzulösen. Der Saal mußte nunmehr unverzüglich geräumt werden, vr. Schneider wurde verfolgt und tätlich angegriffen. Er erhielt einen Stoß in die Magengegend. Weitere Tätlichkeiten wur den von der Gendarmerie verhindert. Für den Haupttäter wird die Angelegenheit noch ein gerichtliches Nachspiel haben. — Nach deni Genüsse von eingelegten Erdbeeren erkrankte in Löbtau bei Dresden ein Ehepaar. Der Mann starb infolge eingetretener Vergiftung, da die Erdbeeren verdorben waren, während die Frau sich auf dem Wege der Besserung befindet. — Im Ratsarchive zu Chemnitz ist jetzt, von einer un scheinbaren, abgegriffenen Einbanddecke umschlossen, daS verloren geglaubte und seit Jahren vermißte älteste Bürger buch der Stadt Chemnitz aufgefunden worden. Es um faßt den Zeitraum von 1535 bis 1665. — Der, vom Schwurgericht zu Chemnitz l wegen Todschlags und Sittlichkeitsverbrechens an der zehnjährigen Tochter des Schlossers Franz in Rochlitz zu 15 Jahren Zuchthaus ver urteilte Karusselldreher Lehmann aus Leipzig, der die Tat bis jetzt beharrlich geleugnet, hat nunmehr ein um fassendes Geständnis abgelegt. - Er hat sich des ihm zur Last gelegten Verbrechens völlig schuldig bekannt. — In der unteren Mühle zu Langenbernsdorf wurde der 15 Jahre alte, aus Planitz stammende Mühlknappe tot ausgesunden. Man nimmt an, daß ein Unfall vorliegt und daß eigene Unvorsichtigkeit Schuld ist, da der junge Mann in einer Sackschürze hängend gefunden wurde. Die Wiederbelebungsversuche waren erfolglos. — Mit dem Umbau der Kirche in Geyer soll bald begonnen werden, nachdem das evangelisch - lutherische Landeskonsistorium sich entschlossen hat, die Verzinsung samt Amortisation von 12Ü00 Mark bis zum Jahre 1912 zu übernehmen. — Wegen Beleidigung des Ratsassessors Hagemann in Crimmitschau in bezug auf seine Amtsgeschäfte verurteilte das Landgericht Zwickau den Redakteur des „Sachs. Volks blattes" in Zwickau, Robert Müller, zu 2 Monaten Gefängnis und 50 Geldstrafe oder weiteren 10 Tagen Gefängnis. — Als Grubenvorstand des Steinkohlenwerks „Morgen stern" ist nach einer Meldung aus Zwickau Herr Berg direktor Alfred Wiede und als dessen Stellvertreter Herr Bergdirektor Bergmann gewählt worden. Das Kohlenwerk „Morgenstern" baut zurzeit seinen dritten Schacht und eine Verkehrsbahn mit mehreren 12 Meter hohen.Brücken. Die Werksbahn, deren Kosten einige Millionen betragen sollen, mündet in die Zwickau - Brückenberger Kohlenbahn. — Weil es mit seinem Verlobten, dem 22jährigen Fabrik former Fahmig aus Pöhl bei Planen, uneinig geworden und von diesem geschlagen worden war, zeigte ihn in Güstrow (Mecklenburg) ein junges Mädchen der der Polizei an, indem es zu Protokoll gab, sein Bräutigam habe in Plauen i. V-, wo er noch vor einigen Wochen in einer Eisengießerei tätig gewesen sei, nach vorauSgegangenem Streite einen Mann erschlagen nnd seine Leiche verscharrt. Der Former wurde daraufhin festgenommen, und die Staats anwaltschaft in Plauen stellte Erhebungen darüber an. Diese haben aber nicht daS geringste ergeben, waS die Aus sage des Mädchens irgendwie bekräftigen könnte. Weder in der Gegend von Pöhl oder Jocketa, wo sich die Bluttat ereignet haben soll, noch in Planen wird ein Mensch ver mißt. Auch sonst ist nicht der mindeste Anhalt dafür ge geben, daß in Planen eine Mordtat verübt worden sei. M mA Sie oder We UesMii! Ein Katarrh ist keine Krankheit und wohin sollt ich kommen, wenn alle meine Angestellten eines Katarrhs wegen daheim bleiben wollten! Kaufen Sie sich gc- gefälligst eine Schachtel Fays ächte Sodener Mine ral-Pastillen, dann werden Sie Ihren Katarrh schleu nigst los werde»», ohne daß Sie mir die Arbeit liegen lassen. Fays ächte Sodener kaufen Sie für 85 Pfennig die Schachtel in jeder Apotheke, Drogerie oder Mineralwasserhandlung, lassen Sie sich aber keine Nachahmung aufschwatzen, sondern verlangen Sie bestimmt „Fays ächte Sodener". S ufeks* Minder M6lll V. »k. L.L0 ad — 2oUkrsi! — Unstvr «m ^l«civrm»iua! — S«ä«ak»dr!1tt. LRrtoh.