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-iMbMlksfreunö volkfrvun- -chneebefA. «SM gns-«t«.«n»a»»« str »k «« m«N-, U Utz», «n« Mr,,q«st »«i »»«Lrte»«n««r, Nr. 237. Ä»g< rmarkd von Joh. Lorenz. auf an und Lurückrieliung Ser lpamMen Iruppen aus Marokko? Montag, den 21 Oktober. Dienstag, den ÄS. Oktober das kett V«rnff,-«ch,e-. Schneeberg 1t), ÄWt ßk ßliii!ii»iiWtWmi, WMz. so. Mobiliar - Versteigerung. Erbteilungshalber sollen die aus dem Nachlasse des Herrn Lobegott Giersch in Lauter vorhandenen Möbel und Hausgeräte Montag, den 14 ds». Mts. von nachmittag 1 Uhr ab an Ort und Stelle öffentlich versteigert werden. Lauter, am 7. Oktober 1907. 2 Herrmann, OrtSrichter. D« „<kr»«»IrMe «.«iftaln»" «schont U««ch «U «u«»-»«« d« nach den E-NI». undUd-nnrairnt «u>n»UUH «»N,. I —. Donnerstag, 8. ONvver 1907. «s H». w m-u.-rw dl« Sl». LS Ws». j Der Ausbesserknrsns beginnt Montag, den 14. Oktober d. I. und wir- Frl. Schlosser von der Stickerfachschule Plauen i. V. erteilt werden. Die Teilnahme an dem Kursus ist unentgeltlich. Anmeldungen erbeten an den Unterzeichnetem Schneeberg, 23. September 1907. mid zögernd dem Vorgehen der Franzosen in Casa- blanea angeschlossen hat. Und nachdem es Truppen in Casablanca gelandet hatte, kam es dort zu wiederholten Zwischenfällen zwischen dem französischen und spanischen Oberbefehlshaber. Durch die Stellungnahme eines Teils der französischen Presse diesen Vorfällen gegenüber fühlten sich die Spanier verletzt. In letzter Zeit hat nun vor allem das von Frankreich geforderte Durchsuchung-recht der nach Marokko fahrende Schiffe in Madrid unangenehm be rührt. Die Stimmung in der Dänischen Bevölkerung ist gegen die weitere Beteiligung Spaniens an den Unter» nehmungen in Marokko Md per größte Teil her spanischen Presse gibt dieser Volksstlmmung auch Ausdruck. Seit einigen Tagen fordert die spanische P«ffe offen die Zurückziehung der spanischen Truppen au» Marokko. In Ergänzung he» gestrigen Telegramms wird noch aus Pari» mitgeteilt, der spanische Oberbefehlshaber Santa Ollala nehme al» . Poltzeichef extra muroy das Recht füx sich in Anspruch, jedem Europäer den Aufenthalt vor den Toren zu verbieten. Das Verbot werde nicht beachtet, aber häufig zwängen die spanischen Wachen Europäer zur Rück- kehr in die'Stadt. Santa Ollala habe auch eine Entschei dung getroffen, derzusolge das Haus des internationalen Klubs L'Union mit Truppen belegt werden sollte und hie Türen durch seine Soldaten gewaltsam öffnen lassen. Wegen dieser Handlungsweise sei beim spanischen Konsulat Klage erhoben worden. Inzwischen hat sich auch die militärische Lage bet Ca sablanca von neuem verwickelt. Kundschafter melden von dort, eine zweite Mahalia Mulatz Hasty» ' 't. Befehligt werde die - Hafid», üyer die betrej Die Mitteilung im Depeschenteil der gestrigen Num mer über Meinungsverschiedenheiten zwischen dem spanischen Oberbefehlshaber Santa Ollala und den französischen Behör- den scheint neben anderen Differenzen zwischen den spanischen und den französischen Offizieren jetzt dahin zu führen, daß Spanien sich von dem ganzen Unternehmen zurückzieht, an dem e» von Anfang an nur widerwillig teilgenommen hat. 'Die Madrider Correspondencta Militär» bereitet auf diesen Entschluß in folgender Form mk: „Infolge her letz ten Zwischenfälle in Casablanca dürste man, wie e» heißt, mit der Möglichkeit einer Zurückziehung der spanischen Trup pen ans Marokko und ihrer Rückkehr nach Spanien rechnen.^ Es ist bekannt, daß sich Spanieu nur ungern A Tageblatt Rntäblatt W . für die kal.Mö rlMschenBehörden 'mMe.GMHai«.Lackn8kinSohaM- ff Mrgen8M.Lsßnltz, LeusMel. -schnee borg. ZehwMenberg tsnMldensels. hmarkt: Für jedes Rind ist Ursprungszeugnis mitznbringe«. 8 85. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich al» Urliste für die Auswahl der Geschworenen. Die Vorschriften der 88 32 bis 35 über die Berufung zum Schöffenamte finde» auch auf das Geschworenenamt Anwendung. Gesetz, die Bestimmungen zur Ausführung des Gericht-verfaffnngsgesetze- vom 27. Januar 1877 rc. enthaltend; vom 1. März 1879. 8 24. Zu dem Amte eines Schöffen und eines Geschworenen sollen nicht be rufen werden: 1) die Abteilungsvorstände und Vortragenden Räte in den Ministerien- 2) der Präsident des Landesconsistoriums - 3) der Generaldirektor der Staatsbahnen - 4) die Kreis- und Amtshauptleute- 5) die Vorstände der StcherheitSpolizeiLrhörden der Städte, welche von der Zuständigkeit der AmtShauptmanuschasten ausgenommen sind. Oeffentliche Sitzung des Bezirksausschusses findet statt Mittwoch, den 1« Oktober 1SO7 vormittags 10 Uhr im Saale des amtshauptmannschaftlichen Dienstgebäudes. Zwickau, den ^Oktober 1907. Königliche Amtshauptmannschaft. Auf Blatt El des hiesigen Handelsregisters ist heute die Firma Mar Richter in Aue und als deren Inhaber der Kaufmann Friedrich Max Richter daselbst einge tragen worden. Angegebener Geschäftszweig: Handel mit Delikates»- und Fischwaren, Wild arld Geflügel. Königliches Amtsgericht Aue, den 8. Oktober 1907. Gerichtsverfassungsgesetz - vom 27. Januar 1877. ß 31. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 32. Unfähig zu dem Amte eines Schöffen sind: 1) Personen, welche die Befähigung infolge strafgerichtlicher Verurteilung verloren haben - 2) Personen, gegen welche das Hauptverfahren wegen eines Verbrechens oder Ver gehens eröffnet ist, das die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann - 3) Personen, welche infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind. 8 33. Zu dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden: 1) Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste das dreißigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben- 2) Personen, welche zur Zett der Aufstellung der Urliste den Wohnsitz in der Gemeinde noch nicht zwei volle Jahre haben- 3) Personen, welche für sich oder ihre Familie Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln empfangen oder irr den drei letzten Jahren, von Aufstellung der Urliste rurückgerechnet, empfanden haben - 4) Personen, welche wegen geistiger und körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet sind- 5) Dienstboten. 8 34. Zu dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: l) Minister - 2) Mitglieder der Senate der freien Hansastädte - 3) Reichsbeamte, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können- 4) Staatsbeamte, welche auf Grund der Landesgesetze jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können - 5) richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft - 6) gerichtliche und prüzelliche Vollstreckungsbeamte- 7) Religionsdiener- 8) Volksschullehrer- 9) dem actjven Heere oder der activen Marine angehörende Militärpersonen. Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Verwal- tungsbeamte bezeichnen, welche zu dein Amte eines Schöffen nicht berufen werden sollen. 8 84. Das Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. Schöffen- und Geschworenen- Urliste. Die Listen, in denen die Einwohner einer jeden der unterzeichneten Stadtgemein den eingetragen sind, welche zum Amt eines Schöffen und Geschworenen berufen werden können, liegen vom 11. d. Mts. ab eine Woche lang in den Expeditionsräumen einer jeden Stadtgemeinde zu Jedermanns Einsicht aus. Innerhalb dieser Frist kann Einspruch gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Listen schriftlich oder mündlich zu Protokoll daselbst erhoben werden. Unter Hinweis auf die unter O beigedruckten gesetzlichen Bestimmungen wird die- hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Aue, Lößnitz, Neustädtel, Schneeberg, Schwarzenberg, am 8. Oktober 1907. Die Stadträte zu Ane, Lößnitz, Neustädtel, Schneeberg, Schwarzenberg, Or. Kpxtzfchmar. Zieger. vr. Richter. vr. von Woydt. Or. Rüdiger, Dussrsm lloobxssolmiMsQ, trsuvsrcliontsn Lirostsollullobrsr, Usrru krauKott Inkadsf-äv». MrLvl>tskpe«re», äsr naob. 30jübriZsr, rviobgsssAnvtor lkLtigksii im LollulLmto sovis u»<ür jabrolaLgar. trsusr, -mslba^uöisr Nitarbeit im 6ismsmclsratv äurob äiv Lrakt samvs ^ort« uns äis Llaobt ssinss Vorbiläss äas obi äsr Amsen Oismvmäs orstrodt unä arkalg- rsiob Askörcivrt bat, sprsobsn vcir im dlamen äor ZanLSn Oomvinäv unsoron tim- smpkuuäsnvu Dank aus mit äsm 'lVunsobo, äaü ibm noob manobas kriväovollv llaar in Lvinsm ILubvstauäs ciurob dotier 6-naäo dvscchsrt soin möge. Oittvrsäork b. I-üüuit2, 6on 8. Oktober 1997. 0kl- 8vku>vo?8tsnü umi kemsimisi-üt ru vittsi-söoi-f. rettag in la durch Da» voW'rrdtge Äufh-mn der Rückkebr von Eingeborene», nach Casablanca wird der Anwesenheit der Mahalla zugeschrteben. Grundstücks - Versteigerung. Erbteilungshalber soll Montag, den 21. Oktober dss. Js., vormittag 11 Uhr das vormalige Giersch'sche Hausgrundstück Nr. 129 8 in Lauter- im unteren Ortstell» der Hauptstraße gelegen, massiv, mit 2 Geschäftsladen und 5 Wohnungen an Ort Stelle öffentlich versteigert werden. Lauter, am 7. Oktober 1907. 2 Herrmann, Ortsrichter.