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h Pro. «V Sonntag, den 7. Juli 1907 Nr. 156 Laain l,»l< AlchNzr-NtÄ ost. !Sj>« rgi. Stämme w. Oberst., Hartenstein, den 4. Juli 1907. Königliches Amtsgericht w. Nutzkniippel, rrn 214, Drei Irr so >n mit isrunZ ;ms. »NA- srsucl». Lt aUsr sell tier. mg , und nhdlg-, fest, olleger» .-n, sich egeben, >orf. 912 845 240 38 7 3085 47 20 0/- 54,z 8/z Uichen . jährl. können -.ü- D«r „Srigetirallche «»Nlstoind" «phtlnt «igllch «U «uiim-uu d«r Log« »Ich d«o Loni» und v«sit°r«n. »domianvtt m-nnUich so VI». Iuitrate: lm «mUtl-tt».»« derSi-vm der Ssp eeNyeile WM. U-al. für aulolrl» IS M. tm amtlich« Lell der Raum der SW. Lor»«»»«, 4S M- an Rell.-reU dl» -Id. r-qnl»ttUr SS M. Teleqromm-K-ress« - volnfwund -ehm«b«I. V«rnß»r«itz»r: Sc^nesösng IS. Pflichtfeuerwehr Lößnitz! Sonntag, 7. Juli d. I. früh 8 Uhr 2. Uehung 1. Komp . für öiekLl.WöMLtir<henHchSr-en in Me, Grünham LartensMSchMN» r"- »-'s'- n Mrgsv8tadt.Lsßmtz. R-U8tMl.-sLhmeberg.ZchwafzenberL bzw.M-enfelL 10—15 om Mittenst., 16—22 - . Jnliraten-Snuahnu sdr die,» «achSNon» ertchebiooe Stummer bw vor»! mPa, II Uhr. «ne vaisMIt iS» dt« nichfUdKee «utnndme der «n,«we» t«t. an de» »or^Ichrtelenen Laaen I,n>l« an desümmter chleNe wirk nicht weeeden, «Lens» wird sür ch» Nlchttekett reledianisch ausgesebener «niete«» «tchs-arnntlert. «uiwralMluftchp» nur„»««mautdejahluu,. JürMch. gada «t»ga»«dter ManuskridtTmächt sich dt« RedLtNsanUhrvernniie-rtUch LILL Spezielle Verzeichnisse der zu versteigernden Hölzer werden, soweit der Vorrat reicht, aus Verlangen von dem unterzeichneten Forstrentamte abgegeben. Hundshiibel und Eibenstock, am 4. Juli 1907. König!. Forftrevierverwaltnng. Kgl. Forstrentamt. Wegen weiteren Bedarfs für die südwestafritanische Schutztruppe können sich Mannschaften der Reserve aller Waffengattungen sofort an jedem Wochentage Nachm. 2 Uhr persönlich beim Bezirkskommando Schneeberg melden. Auf die nachstehenden Vergünstigungen wird noch besonders aufmerksam gemacht. Bez. Kdo. Schneeberg. Vergünstigungen, welche unter Umständen den ehemaligen Schutztruppeil-Angehörigen, die nach Ablauf ihrer Dienstverpflichtung bei der Schutztrnppe behufs Ansiedelung im Schutzgebiet verbleiben, gewährt werden können: 1. Den ausgeschiedenen Schutztruppen-Angehörigen wird, falls sie auf Heimbe»^ förderung verzichten nnd sich verpflichte», als Ansiedler im Lande zu bleiben, das Heimreisegeld als Ansiedelungsbeihilfe gezahlt. 2. Ausgeschiedene Schutztruppen-Angehörige werden beim Kauf von Regierungs- land hinsichtlich des Preises bevorzugt, wenn sie ein eigenes Vermögen von mindestens 2000 Nachweisen können. 3. Diejenigen ausgedienten Schutztruppen-Angehörigen, welche auf eigener Farm wohnen, können ein unverzinsliches Darlehn bis zum Höchstbetrag von 6000 bewilligt erhalten und finden hierbei gegenüber anderen Bewerbern in erster Linie Berücksichtigung. Auf diese Vergünstigungen besteht ein rechtsverbindlicher Anspruch nicht. Breunscheitc, I 0,. rm Brennkmippel, j 1 rm h. 28,^ - rm w. Stöcke, Staatsmrmfrer N». Graf von Hohenthal mrd Bevgen über die Reform des Land tagswahlrechts. Ans Anlas; des Gemeindetages in Bautzen hat Se. Exzellenz der Herr Staaisminister, Minister des Innern und der auswärtigen Angelegenheiten, vr. Graf v. Hohen- thal und Bergen folgende Rede gehalten: Meine Herren! Wenn ich Sie heute an dieser Stelle ansrichtigen Herzens der Sympathien der Staatsregiernng versichere, so spreche ich eigentlich ein ganz selbstverständliches Gefühl aus. Denn wie es natürlich ist, daß die zahlreichen Glieder.einer großen Familie herzlich willkommen sind, wenn sie sich im Vater- Hause zusammenfinden, so ist es nicht minder natürlich, daß die Vertreter der Gemeinden, wenn sie sich zu gegen seitiger Aussprache und Beratung vereinigen, der Re gierung des Staates willkommen sind, von dem sie ja nichts anderes als einzelne Teile sind. Meine Herren, ich habe nicht die Gewohnheit zu sprechen, wenn ich nichts zu sagen habe. Aber ich kann Sie versichern, dyß ich heute so viel auf dem Herzen habe, worüber ich zu Ihnen und mit Ihnen sprechen möchte, daß ich von vornherein die Hoff nung aufgeben muß, irgendwie erschöpfend nad vollständig zu sein. An die Spitze aller meiner Worte möchte ich ater doch den Ausdruck der zuversichtlichen Erwartung stellen, daß das Verhältnis zwischen staatlicher und Gemeindeverwaltung und damit auch unser Verhältnis stets so freundlich, wie nur irgend möglich, gestaltet sein möge. Ich meinerseits werde immer dessen «iilgedenk sein, daß ich seit dem Mo mente der Übernahme des hohen und wichtigen Amte-, in welches mich das Vertrauen unseres allergnadigsteu Herr» berufen hat, mit meinen Kräften und Pflichten auch jeder einzelnen Gemeinde des sächsischen LtaateS «»gehöre, und ich darf anderseits wohl erwarten, daß auch Sie, Mine Herren, die Sie an die Spitze von Gemeindeverwaltungen gestellt sind, sich des innigen Zusammenhangs zwischen Staat und Gemeinden nicht minder Zt». ich bewußt bleiben. Nack den Erfahrungen, di« ich auf einem anderen Felde Die enorme Wichtigkeit der Aufgaben, die den Gemeinden und den Bezirksverbänden teils bereits jetzt zugewiesen sind, teils noch zngewiefen werden sollen, lassen es meiner Mei nung nach erwünscht erscheinen, daß den Gemeinden durch die BezirkSverbänbe die Möglichkeit gegeben wird, ihre An schauungen in der Zweiten Kammer zu vertreten und damit auf die.Gesetzgebung und die Verwaltung des Königreichs cinzuwirken. Meine Herren, ich habe weder die Neigung noch den Beruf, Kritik an dem zu üben, was geschehen ist, . bevor ich das Ressort des Innern übernommen habe. Aber ich kann es in diesem Zusammenhänge nicht vermeiden, aus- zusprechen, daß ich damit nicht einverstanden bin, wie die Möglichkeit und Rätlichkeit einer Vertretung der Kommunal verbünde im Landtage durch die Denkschrift der Regierung mit wenigen, aber abfälligen Worten verworfen worden ist. Meine Herren, die ersten Magistratspersonen von 8 Städten revidierter Stadteordnung haben bekanntlich Sitz und Stimme in der Ersten Kammer und niemand tm Lande, am wenigsten die Staätsregierung, möchte diese Repräsentanten der Städte dort vermissen, wo ihre Erfahrung Und ihre Vertrautheit in der Behandlung öffentlicher Geschäfte so oft von Nutzen gewesen ist. Aber ich sehe nicht ein, meine Herren, warum wir nicht miter einigen Nuancen den städtischen und ländlichen Ge meinden eme ähnliche, nur entsprechend zahlreichere Ver tretung auch in der Zweiten Kammer wünschen sollen, in welche freilich diese Art von Abgeordneten nicht kraft König licher Ernennung einzlstreten, sondern von den städtischen Kollegien und Bezirksversammlungen zn wählen sein wer den. Als berechtigte Wahlrechtswünsche waren durch die Verhandlungen des letzten Landtags einige Forderungen fest gelegt worden. Ich habe diese Forderungen nicht von mir gewiesen und die Regierung will infolgedessen an dem Prin zip des allgemeinen, geheimen und direkten Stimmrecht» festhalten, hierbei aber denjenigen Wählern zwei Stimmen geben,' hip entweder- Kes der staatlichen Einkommensteuer ein Einkommen vyn Mhr al» 16M Mk. versteuern oder bet Ler Wahl zum LandeSkulturvat wahlberechtigt sind oder ihre Berechtigung zinst eist ährtg-freiwilligen Militärdienst nach weisen können. Keinem Mähler solle» tttdsffest mehr als »wei Stimmen Dehrn. Ich bade. mich jedoch, meist« der Tätigkeit im Kouigl. Dienste gesammelt habe, bitte ich Sie, mir zu glaube», meine Herren, daß wir mit vollem, gegenseitigem Vertrauen und verständigem Hand in Hand- Ärbeiteu weiter kommen werden, als "mit Mißtrauen^und mit eigensinniger Betonung einseitiger Interessen. Ja, ich gehe weiter, meine Herren, und behaupte, daß noch zu keiner Zeit eine völlige Harmonie zwischen staatlicher und kom munaler Verwaltung so nötig und wichtig gewesen ist, wie in der Gegenwart. Schon auf dem bevorstehenden Landtage gedenken Re gierung und Stände die Grenze zwischen den Gebieten staatlicher und kommunaler Verwaltung einer Revision zu unterziehen. Wenn die Negierung hierbei den Bezirksver- bänden nnd großen Städten einige Aufgaben zu überweisen beabsichtigt, die bisher dem Staate ganz oder teilweise ob lagen, so wird sie hierbei von keinem anderen Gedanken als von der Ueberzeugung geleitet, daß die großen Städte und Bezirksverbändc diese Aufgaben besser als der Staat er füllen können, weil sie vermöge ihrer lokalen Kenntnisse die unendlichen Verschiedenheiten des örtlichen Bedürfnisses berücksichtigen und auf diese Weise die Härten und Ungerech tigkeiten ausgleichen können, wie sie beispielsweise die Ver teilung der Wegebau-, der Armen- und der EinquartierungS- last noch immer anfweist. Ich weiß sehr wohl, meine Herren, daß die Steuerkraft mancher Stadt« und mancher Landgemeinde keine weitere Spannung verträgt und daß im Gegenteil einzelne Gemeinden einer Erleichterung recht dringend bedürfen. Sie können deshalb das gute Zutrauen zu mir haben, daß ich der eben erwähnten, im allseitigen Interesse an sich höchst wünschenswerten Aenderung doch nstr unter per Bedingung zustlmmey werde, daß die Re- giarung durch di« Kammer» in Pie Möglichkeit versetzt werden wjrd, den Bezirken und Gemeinden entsprechend reiche Man- zielte Mittel zuWerwetstn. Aber, Min« Herren, die Gemeinden können nnd Men -n der Regierung nicht bloß finanzielle«/ kn, der» auch politische» Pertrauen haben. PteseS politische Ver trauen darf nicht geschwächt werden Lurch Zweifel an dem guten Hillen der Regierung und d«r VolttpertretUng, unseren Ver- pstichtungtzn nMukWM, und djese Erwägung, Wine Herren, leitet mm noch auf «inen änderen Ge-mstand übet.'' s 23 37 Doppelttötzer 10-15 - 16—35 Klötzer 7—15 - 16—22 - 23—43 Im Juni dieses Jahres sind verpflichtet worden Herr Direktor des Königlichen Blaufarbenwerks Oberschlema, Bergrat Wünsche in Schlema als Gutsvorsteher für den selbständigen Guts bezirk des Königlichen Blaufarbenwerks Oberschlema, der Gemeiudeexpedient Herr Max Ernst Riedel in Beierfeld als 2. stellvertretender Standesbeamter für den zusammengesetzten Standes- amtsbczirk Beierseld, - der Rendant Herr Paul Müller in Hartenstein als 2. stellvertretender Gutsvorsteher des selbständigen Gutsbezirks Alberoda. Schwarzenberg, den 3. Juli 1907. Königliche Amtshauptmannschaft. . ..... , » -- Das im Grundbuche sür Ncuwittendorf Blatt 8 auf den Namen Karl Emil Bach eingetragene Grundstück soll am 2<r. Angnst 1907, vormittags s Uhr an der Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche 4,3 Ar groß und auf 6 500 H geschätzt. Es besteht ans einem Wohnhause, Hosraum und Garten, ist mit Nr. 8 des Brandkatasters bezeichnet und umfaßt das Flurstück Nr. 903 des Flurbuchs für OLer- zschocken, daS mit 59,37 Steuereinheiten belegt ist. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen das Grund stück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Ein- t wung des am 19. Juni 1907 verlautbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Grund- Suche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerttngsternnne vor der Aufforderung z>ur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu tünchen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berück- ä tigt und Lei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers nd den übrigen Rechten unchgesctzt werden würden. Wer ein der Versteigerung entgegenstehcndes Recht hat, muß vor der Erteilung SeS Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbei- führen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. b. i. der in den Jahren 1884 und 1883 geboreneil Mannschaften (außer Ortsteil hanseil). Sammclort: Rathausplatz vor dem Spritzengebäude. Nichterscheinen lind Un gehorsam der Dienstpflichtigen iverden bestraft - Nichterschienene haben außerdem uachzuttbeil. Lößnitz, am 1. Juli 1907. Das Brauddirektorium. MebMslkssrWnö. A Tageblatt un) Amtsblatt -V Holzversteigeruug auf Hundshübler Staatsforstrevier. Im Gasthaus „zum Muldenthal" lit Nue Sonnabend, de« LS. Infi LSO7 vp« Vorm. V-K Uhr a» 10—29 m lang, 7—9,« m in Abt. 16, 32 u. 66 lang, (Kahlschläge), 2„—4,z m 17, 26, 30, 33, 51 u. laug, 75 w. Zacke», - A-ste, (Schueebrüche).