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rMWolksfreunö N Tageblatt MMntzblatt M W»„g». jur Lie kal.un- LtMschenZchd'r-en in Ms.Grünhain.Sattens1em.FohanN' MWN8M-j.Lsßntt5 KeuM1el.-schneeberg,Zchrvavenb-rLbMWil-enM Aus LI so Freitag, 17. Mai 1907 2.) 3.) Schneeberg, am 14. Mai 1907. vr. von Woydt. Der Rat der Stadt. Infolge Umbau unserer Gasanstalt sind nachfolgende Apparate und ein Gasometer frei und verkäuflich geworden: 3 1 1 1 1 1 Gasanstalt Aue (Erzgebirge). Königliche Amtshauptmannschast. Zwickau, am 14. Mat 1907. 1 3 chu» !te«. ihn ver. werden. Aue, den 1b. Mai 1907. Erinnert wird an die sofortige Abführung des 1. Termins dec StaatS- und städtischen Einkommensteuer sowie des 1. Termins der Ergänzungssteuer. Mit dem Beitreibungsverfahren muß auf Kosten der Säumigen sofort begonnen Vorm.- IO UHr verlegt. Lößnitz, am 15. Mai 1907. Ausgang 150 nun. Teerscheider Pelouze 150 mm Ein- und AuSgang mit Ventilen und Um- gang für 3000 odm Tagesleistung. Gassauger mit Umgangsregler 150 mm Ein- und Ausgang mit Ventilen und Rohrleitung für 3000 odm Leistung. Teerscheider für 4000 obm Leistung mit 200 mm l. W. Ein- und Ausgang und Umgang mit Ventilen. Teerwäscher System Fleischer mit 200 mm Ein- und Ausgang mit Ven tilen, 1 m hoch 60X60 Am Geburtstage Sr. Majestät des Königs Sonnabend, den SS. H. M., soll Weckruf und Mittags Festgeläute und Platzmusik stattfinden, sowie abends 7 Uhr im „Ratskeller" Festmahl, wozu dort Zeichnungen bis 22. dss. bewirkt werden wollen. Zahlreicher Beteiligung hieran, wie auch reicher Beflaggung der Gebäude wird zu Ehren des Tags entgegengesehen. Der Festaktus der Schule ist der Pfingstferien Halber auf Mittwoch/29. dsS., Schneeberg. Hunde betr. Wir verbieten hiermit das Mitbringen von Hunden in öffentliche Verkaufsläden aller Art, dies bei Strafe von 60 Geld oder 8 Tagen Haft. Sosaer Staatssorstrevier. — Holzanweisung. Die wegen hohen Schnees unterbliebene Anweisung der am 20. Februar 1907 versteigerten Hölzer in Abt. 29 soll Sonnabend, den 18. Mai d. I. stattfinden. Zusammenkunft: früh in der „Sonne" zu Sosa und in Adners Restauration in Riesenberg. Königliche Forstrevierverwaltung, den 15. Mai 1907. Schubert, Stadtrat. Hdl. Reinigerkästen 2500 mm lang, 1500 mm breit i, L., 1000 mm tief, ver bunden mit Wekschem Wechsler 150 mm l. W. Ein- und Ausgang, sowie dazu gehörigen Verbindüngsrohren. Reinigerkasten als Nachreiniger mit Ventilen und Rohrleitung 150 mm l. W, Scrubber 3300 mm hoch, 1000 mm Durchmesser mit Ventilen, Ein- und Vorlage mit Trory Abgang für 7 Retorten. Gasometer für 800 obm Nutzraum mit 150 mm Ein- und 200 mm Aus gang mit 2 Wassertöpfen und 2 Ventilen, sowie eine Wendeltreppe dazu. Kaufliebhaber wollen sich direkt an uns wenden. gnseralen-Rnnahm« slr die am «achmina» aschevi««»» Rammer R» Sor»! «Ma, II Uhr. «ine »llrglchase sile die «LchskLzl,« «uinahm» der R»««I-m b«j. an den dorgeichri ebenen Laae« I»w!« an bestimmter Stell« wird gegedea, ebenso »Kd für dk Richtigkeit tiiedlmtischtausgeaedener Rn,eia«nl ! nichtgor-mltert. Luiwllrttg« «ustrLge nur gegen vorauebeMlung. Ylli Stück-1 gab« eingesandter Manuskript« «acht sich dl, Redaktion nicht vrrännoartltch ß Holzauktion im Grünhainer Stadtwalde. Das im Stadtwalde aufbereitete Nutz- und Brennholz, sowie Streureisig wird am Pfingstsonnabend, den 18. Mai 1VV7, nachmittags von S Uhr an in der Goldhahn'schen Schankwirtschaft gegen sofortige Barzahlung versteigert. Grünhain, den 14. Mai 1907. 2 Der Bürgermeister. i > . " m 0er IranMscbo Miniker »es ÜuswSrtigen über Vie interna- tioaale Politik. Der gegenwärtige Leiter der Auswärtigen Politik Frank' rrichs,Minister Pichon hat sich über die Haltung, die er Deutsch' land gegenüber einzunehmen gedenkt sowie über die sonstigen internationalen Fragen, die augenblicklich im Vordergründe de» Interesses stehen, in einem Interview geäußert. Er erklärte dem Pariser Korrespondenten des Genueser Se- colo, vorläufig bestehe kein Anlaß zu Abmachungen mit Deutschland, ein solcher Anlaß könnte aber kommen und würde vielfaches Echo in Frankreich finden. Pichon uhr fott: „Wenn Deutschland, wie dessen Staatsmänner »echchM, »Haltung ks Arstden» ernstlich bedacht ist, so begegnet es sich mit unS in solchem Bestreben, welchem einen sichtbaren Ausdruck zu geben zurzeit freilich noch ein rechter Anlaß fehlt. Er könnte auf kolonialem Gebiete sich wohl finden. Von einem Vierbund im äußer sten Osten war niemals die Rede. Die der Friedenssache dienenden, niemand bedrohenden Abmachungen sollen keines wegs auf Frankreich, England, Rußland und Japan be schränkt bleiben, die Gelegenheit zu weiteren Abschlüssen könnte eintreten. Zur Bagdadbahn-Unternehmung, diesem eminent zivilisatorischen Werke, verhalten wir uns sympa thisch. wenngleich wir nicht verkennen, daß dort auch andere als deutsche Interessen in Frage kommen. Da- wichtigste Problem des Augenblickes ist Marrakesch. Lassen wir einst weilen da» offizielle Marokko gewähren! Würde aber die Ohnmacht deS Maghsen offenkundig, so müßten die Mächte, und hoffentlich einmütig" — Pichon betonte dies nachdrück- lich — „bie der Lage entsprechenden Maßnahmen treffen." Auf Blatt 63 des hiesigen früher beim Kgl. Amtsgerichte Schneeberg für die Städte Aue und Neustädtel sowie die Dorfschaften geführten Handelsregisters ist heute das Erlöschen der Firma W. Kahlenberger in Aue eingetragen worden. Königliches Amtsgericht Aue, den 14. Mai 1907. v« „»»-«tlrgklch« v»N«st«un»" «s-Uitt »U «uliuch»« und 8U"agni. Ld»nnrme»t ownatltch SO V«. Vik. HO. für LU-würts I» Vig.» im avmuym Leu ver Raum ver vsp. Torpus-eug 4» kn skn-rm d» »i». «oqmstUl. aa Am 1». Juni 1VV7 hat nach Maßgabe des Reichsgesetzes vom 25. März dieses Jahres (Reichs-Gesetz-Blatt Seite 87) und nach der Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom 4. April dieses Jahres (Zentral - Blatt für das Deutsche Reich Seite 93 flg.) sowie der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 30. April 1907 — Gesetz- und VerordnungS- Blatt Seite 95 flg. für den Umfang des Reichs eine Berufs- und Betriebszählung und in Verbindung damit eine Zählung der Personen, für die zu der reichsgesetzlichen Invalidenversicherung Beiträge entrichtet werden, derjenigen Personen, welche auf Grund der Reichsgesetze Unfall- oder Invalidenrente beziehen, und der Witwen und Waisen stattzufinden. Die Ausführung dieser Zählung liegt den Gemeindebehörden für jeden Gemeinde- bezirk einschließlich der selbständigen Gutsbezirke ob. Die Gemeindebehörden — Bürgermeister und Gemeindevorstände — können mit der unmittelbaren Leitung der Geschäfte unter fortdauernder eigener Verantwortlichkeit Zähl««gsausschüsse beauftragen. Die Bildung der Zählungsausschüsse muß bis zum 22. Mai erfolgt sein. Die Teilnahme an den Zählungsausschüssen ist ein Ehrenamt. Für die Zählungs- auSschüffe sind nur solche Personen zu bestimmen, welche die Wichtigkeit dieser Zählung zu beurteilen imstande sind, Interesse an deren zweckentsprechender Ausführung nehmen und die das Vertrauen der Gemeindeangehörigen sowie Kenntnis der örtlichen Ver hältnisse besitzen. Die Zählung ist in abgegrenzten Zählbezirke« mit Hilfe von Zählern, deren Amt al» Ehrenamt zu betrachten ist, vorzunehmen. Es empfiehlt sich, die Zählbezirke in der Art zu begrenzen, daß sie höchstens 50 Haushaltungen umfassen und sich an die in den Gemeinden bereits bestehenden Einteilungen tunlichst anschließen. Die Einteilung der Gemeinde im Zählbezirke und die Annahme der Zähler ist spätestens bis zum SV. Mai zu beenden. Die Zähler find durch die Gemeindebehörde rechtzeitig mit den Zählpapieren zu versehen, sodaß sie für den Beginn des Zählungsgeschäftes (die Austeilung der Listen) schon am 7. Juni vollständig berei: sind. Die Ablieferung der ausgefüllten Zählpapiere sowie der Kontroll-Listen durch die Zähler an die Gemeindebehörde oder an den Zählungsausschuß hat spätestens bis Montag, de« 17. Juni abends zu geschehen. Die Ablieferung sämtlichen Zählungsmaterials sowie der unbenutzt gebliebenen Drucksachen hat alsdann von den Gemeindebehörden an die Königliche Amtshauptmann schaft Zwickau spätestens bis 1S. Juli 1SV7 zu erfolgen. Im übrigen werden die Ortsbehörden auf die ihnen bereits übersandte Ver ordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 30. April 1907 und die An weisung für die Gemeindebehörden verwiesen. Die Königliche Amtshauptmannschaft nimmt schließlich noch Veranlassung, sowohl auf di« in Aussicht genommene Mitwirkung der Ortseinwohner, als insbesondere noch auf die Wichtigkeit und Bedeutung der Berufs- und Betriebszählung selbst hiermit htnzuweisen. Zugleich wird noch auf die in Z 5 des ReichSgesetzeS, betreffend die Vornahme einer Berufs- und Betriebszählung im Jahre 1907, vom 25. März 1907, enthaltene Bestimmung, nach welcher mit Geldstrafe bis z« dreißig Mark bestraft wird, wer die auf Grund dieses Gesetzes an ihn gerichteten Fragen wissentlich wahrheits widrig beantwortet oder diejenigen Angaben zu machen verweigert, welche ihm nach diesem Gesetz und den zur Ausführung desselben erlassenen und bekannt gemachten Vorschriften obliegen, aufmerksam gemacht. Nr. 870. V. rasesgesMclilo. Deutschland. Homburg v. d. H., 15. Mai. Die Kaiserin wird morgen nachmittag von hier nach Wiesbaden fahren, von wo aus das Kaiserparr Freitag abend nach Potsdam reist. Die Ankunft in Wildpark erfolgt Sonnabend vor mittag 11 Uhr. Berlin, 15. Mai. Prinz Friedrich Leopold von Preußen begab sich heute nach Madrid, um auf Befehl deS Kaisers den Tauffestlichkeiten beizuwohnen. In seiner Begleitung befinden sich Hofmarschall Graf Schwerin und die persönlichen Adjutanten Major von Hofmann und Hauptmann von Stolzenberg. Berlin, 15. Mat. (Sächsische OrdensauS- zetchnun g e n.) Der König von Sachsen hat Lega- Gleichzeitig bringen wir die schon früher wegen der Hunde von uns erlassenen Bestimmung in Erinnerung, indem wir unter Bezugnahme aus 8 367 Zif. 11 R.-St.-G. 8 18 Abs. 1 unserer Straßenordnung vom 27. Mai 1884, unsere Bekanntmachungen vom 4. August 1890 und 15. Juli 1897 darauf Hinweisen daß größere Hunde, wenn sie bissig sind, nur mit Maulkorb und an kurzer Leine auf die Straßen und Plätze der Stadt 'gebracht werden dürfen, sind sie nicht bissig, ohne Maulkorb an kurzer Leine zu führen sind, kleinere Hunde, wenn sie bissig sind, nur mit Maulkorb auf die Straßen und Plätze der Stadt, jedoch ohne Leine gelassen werden können, sind sie nicht bissig, auch ohne Maulkorb, wir das Mitbringen von Hunden aller Art in öffentlichen Restauratio nen und Vergnügungsorte abgesehen von den außerhalb des Stadtweich bilds liegenden, bei Strafe von 60 Geld, oder 8 Tage Haft verbieten. ff I Vvlnfrnmd -Hn«gb-!g.