Volltext Seite (XML)
für öis kal.unö MdtirchsnBshSr-rn in Mie.Gninham.KartcnstsinSohann' as-rqen8ra-t,LShM IsuÄSM.-Zchn«bsrg.S<yw<lMnberL bzw.Wil-enf«lL L-h^nderglS. ZtzHsZML Mrdt««» SV Sonnabend, 25. August 1S06 4b PIg , tm R«N.-! Handelsregisters für Schneeberg, die Firma Gustav Feiner Schneeberg betreffend, ist heute eingetragen worden, daß die Keine Inh. Curt Kunz lairtet, daß der Kaufmann Otto mit 4. September a. « latt 66 des § Ver- Bestimmun n n n r n Wut nach gewandter Z Gewiß ist LMMWWM nieberA. 3 ie n n n st t. ä t. Scffmeng 10. Aus Anlaß des Kram- und BiehmarkteS ist der -* Transport von Langholz durch hiesige Stadt vom S. bis September a. e. Verbote». mmarkt am 3. und 4. September 1906. tzmavkt am 4. September 1906. Besorgnis eüllt werden, wenn man nicht derartige Konflikts drohungen if der Balkanhalbinsel schon gewohnt wäre. Allerdings shen die gottesdienstlichen Angelegenheiten der »«Kan Volks. Meb.Mslkssreunö. RUagrblMunöMntzblMW Mr dir am RaL«Ut«- erlchrtnmd« Rummn bt» «»r- «tni- U UbrEink BLr-Ich«Il Mr«« nlqUtrit« Aufnahme der Ani et-rn Fv. d«. -n den «r^wrt»e«n La-e» f»«t« an »eAaunlrr «nll, wird °I»I -««». «Hag, wird Mr dte Mchtt-kett leledhoutfch aufge-ebener Anzetaen nicht-aranttrrt.«uewlrtl-eAuftrLaenur«--nAarauidüah.uu-. FUrRück- vNyrg «« «tuaefandlm vtatmftrtute «ach« sich dt« diedaltian nicht aerannoortttch. Der Fährverkehr auf dem durch die Lichtenfteinerftraffe nach Zschockes führenden Wege wird während der Zeit vom L. bis 4. September a. e. auf die fiH- kalische Straffe verwiesen. Stabtrat Hartenstein, am 20. August 1906. Forberg, Bürgermstr. ,, „.Kindler in <— » Firma küns: Gustav Feine Inh. Cnrt Kunz lairtet, daß Karl Ewald iindlcr in Schneeberg als Inhaber ausgeschieben und daß der Kaufmann Albin Curt unz daselbst Inhaber ist. . Schberg, am 23. August 1906. König!. Amtsgericht. Deutschland. — Kaiser Wilhelm und König Eduard. Die Zweifel an der Richtigkeit der gestern erwähnten Wie ner Kombination über die Friedrichshofer Begegnung wer den bestätigt und ergänzt durch eine Information des Berl. Tageblatts. Aus den halbamtlichen, die Begegnung betref fenden Mitteilungen war schon zu entnehmen, daß eine so bestimmte Form der politischen Beziehungen, wie es eine „General-Entente" über alle schwebenden Fragen sein würde, in Friedrichshof nicht erörtert worden sein kann - ganz ab gesehen davon, daß man von speziellen schwebenden Fragen zwischen Deutschland und England überhaupt nicht sprechen kann. Es ist daher auch nur eine private Vermutung, daß man in deutschen Kreisen für nahe Zeit mit besonderen Folgen der Friedrichshofer Ent- revue rechne, und daß man im Hinblick darauf eine Begegnung des Reichskanzlers mit dem englischen Minister des Äußeren vorbereitete. Man hält es für ausgeschlossen, daß'aus Berlin von unterichteter deutscher Seite eine so irr tümliche Auslegung der Friedrichshofer Zusammenkunft an das Wiener Blatt gelangt sein kann. Der Berliner Korre spondent des Londoner Daily Graphic berichtet jetzt, Kaiser Wilhelm habe mit dem Unterstaatssekretär des englischen Auswärtigen Amtes, Sir Charles Hardinge, in Friedrichs- Hof eine lange Unterredung gehabt und die Besprechung Hardinges mit Tschirschky habe allen bisherigen Argwohn beseitigt. Das sind doch recht vage Mitteilungen. — Die Stellung des Erbprinzen von Hohenlohe als Kolontaloirektor sollte nach einer Mel dung der „Hamb. Nachr." erschüttert sein. Diese Nachricht entbehrt, wie die „Tgl. Rdsch." an unterrtchteterStelle erfährt, jederBegründ- un g. Es war auch nicht tm entferntesten einzusehen, wie die bedauerlichen Vorgänge in unserer Kolonialverwaltung, die mit der Person und der amtlichen Tätigkeit deS Erb prinzen in aar keinem Zusammenhang stehen, auf sein Ver bleiben im Amt eine Einwirkung ausüben sollten. ES mag wohl sein, daß die Ereignisse der letzten Monate dem Erb prinzen die Stellung an der Spitze deS Kolonialamtes als eine wenig beneidenswerte haben erscheinen lassen- aber das mit dem Namen Hohenlohe traditionell verbundene Pflicht gefühl wird ihn zweifellos verhindern, in schweren Zetten von seinem undankbaren Posten zu wetten. ' WtlhelmShühe, L3. August. Der Kaiser hörte gestern noch den Vortrag deS ThefS des ZtvilkabtnettS. Nachmittags unternahmen beide Majestäten einen Ausflug in Automobilen nach dem Reinhardswald. Heute morgen machten beide Majestäten einen Spazierritt. Der Kaiser hörte später den Vortrag des Stellvertreters das Chef» des schreckende' lichen schlitzten Ali Marinekabinetts Kapitän zur See v. Krosigk. Ferner ijj hier eingetroffen Flügeladjutant Major v. Friedeourg. Berlin, 23. August. Der Kaiser ließ dem König lichen Hofschauspieler und Regisseur Ernst Keßler anläßlich seines 25 jährigen Jubiläums als Mitglied des Königlicher Schauspielhauses sein Bild im kostbarem Rahmen mit eigene händiger Unterschrift durch den Generalintendanten Grafen Hülsen überreichen. — Verdorbene Reichsstempelmarken. Nach den schon mehrfach erwähnten Ausführungsbestimm- ungen zum neuen Reichsstempelgesetz kann für verdorben». Reichsstempelmarken und für Reichsstempelzeichen, mit wel chen demnächst verdorbene Vordrucke ober Wertpapiere vev sehen sind, Erstattung beansprucht werden, wenn der Schaden mindestens 3 beträgt uno wenn von den Stempelzeichen Vordrucken und Wertpapieren noch kein oder doch kein sol cher Gebrauch gemacht worden ist, demgegenüber durch die Erstattung das Steuerintereffe gefährdet erscheint. Es genügt, wenn der Wert der gleichzeitig zur Erstattung vor- aelegten Stempelzeichen zusammen 3 beträgt, und es kommt nicht darauf an, ob die Beschädigung der einzelnen Stempelzeichen durch ein und dasselbe Ereignis veranlaßt, oder auf verschiedene voneinander unabd ugige Versehen oder Zufülle zurückzuführen ist. Der Erft ungsanspruch ist bei der Steuerstelle des Bezirkes innertzalb dreier Monate, nachdem der Schaden dem Berechtigten bekannt ge worden ist, unter Vorlegung der verdorbenen Marken, Vordrucke und Wertpapiere anzumelden - auf Erfordern sind die quittierten Anmeldungen, welche den Betrag der für die verdorbenen Wertpapiere entrichteten Abgabe ergeben, beizu fügen. Eine bare Zurückzahlung der entrichteten Reichs stempelabgabe findet nicht statt. Bei Vordrucken und Marken erfolgt die Erstattung im Wege des Umtausches, und zwar werden in der Regel für verdorbene Vordrucke gestempelte Vordrucke, für verdorbene Marken Marken abgabefrei ver abfolgt. Den Wünschen des Antragstellers hinsichtlich des Abgabebetrags der einzelnen Stücke ist tunlichst Rechnung zu tragen. Die Landesregierungen können anordnen, daß in solchen Fällen, in denen gewisse gestempelte Vordrucke in größerer Menge im Umtausch gegen verdorbene Vordrucke oder Marken beansprucht werden, die Herstellungskosten für die erstbezeichneten Vordrucke zu erstatten seien. An Stelle der verdorbenen Wertpapiere hat die betreffende Steuerstelle nach näherer Anweisung der Direktiv- behörde dem Berechtigten auf Grund vorheriger An meldung neu ausgestellte Wettpapiere von demselben Steuerwert abgabefrei abzustempeln. Die etwa entstehen den Portokosten trägt der Antragsteller. Die verdor benen Marken und Vordrucke, sowie die aus den Wett papieren herausgeschnittenen Stempelzeichen, werden bei einer von der Direktivbehörde zu bestimmenden Amtsstelle in Gegen watt zweier Beamten vernichtet. Reichsstempelmarken undge- wisseamtlich gestempelte Vordrucke können, wenn sie unbeschädigt sind, bei den von den Landesregierungen bestimmten Steuer stellen gegen Marken oderVordrucke zu anderen Steuerbeträgen oder für andere Geschäfte umgetauscht werden - indessen findet auch hier in der Regel der Umtausch von Vordrucken nur gegen gestempelte Vordrucke, der Umtausch von Marken nur gegen Marken statt. Der Verabfolgung gestempelter Vor drücke steht die Abstempelung von eigenen Vordrucken del Antragstellers gleich. Uber Anträge auf Erstattung zu Uw recht entrichteter Abgabenbeträge entscheidet die Direktwbehörde — Scheinwerfer aus Eisenbahnzügen. Wie auS Köln gemeldet wird, wurden infolge des Attentat! auf einen Schnellzug Brüssel-Köln Versuche mit Azetylen scheinwerfern auf dieser Strecke angestellt, die, an der Loko motive befestigt, die Strecke 300 m weit erhellen. Da dü Versuche gut ausgefallen sind/ steht die Ausrüstung der Schnellzüge Brüssel-Köln mit Scheüuverk« bevo«. Zu griechisch-bulgarischen Konflikt. Von bmrischer wie auch von griechischer Seite fährt Man fort, di Brand zu schüren, der mit der Hetze zwischen beiden Natialitäten bereits gefahrdrohend entfacht ist. Kckrrjkttsch arbte Noten werden ausgetauscht und bei Formuliert seiner Forderungen scheut sich keiner der streitenden Ae, bis zum Äußersten zu gehen. Der Berliner Vertrag wirkräftig angesprochen, ohne daß vermutlich die jeweiligen Prtführer die berühmte Kongreßakte anders als dem Nameymch kennen. Neuerdings hatstsich die Pforte befchwerdesüend in Sofia vernehmen lassen und darauf die bulgarische tgierung die türkische Note als nicht existierend erklärt und jnzugesügt, die Griechenhetze in Bulgarien gehe die Türkei s eine innerbulgarische Angelegenheit gar nichts tzn. Das deine Sprache, wie sie der Kriegsfanfare vorauf zugehen pflt. Man könnte also durch sie mit einer gewissen unter den labernden christlichen Völkerschaften zu schaffen und Bulgaen als dem Staate auf die Finger klopft, von dem die Pfcte meint, daß dieser Staat zu Unrecht die Griechcn- hetze innerllb seiner Grenzen geduldet habe. Denn wenn sich die Miste wirklich zu einem Schritte irgendwelcher Art bewogen fülen sollten, so würden sie sich wahrscheinlich in erster Reih! an die Pforte mit dem Ersuchen wenden, ihrerseits Eignete Maßnahmen zur Aufrechterhaltung dec Ordnung z ergreifen. Wenn die bulgarische Negierung in ihrer Antchrt auf die jüngste türkische Note hcrausfordern- derweise bwnt, die Verfolgungen der griechischen Elemente in Bulgarist seien nur die Rückwirkung der in Mazedo nien an Äügaren verübten Grcueltaten, so wird damit nur zugestnden, daß die Griecheuhetze iu Bulgarien in dem Umstande ihren Grund hat, daß die bulgarischen Banden in Mazedmen in letzter Zeit durch die griechischen Scha ren überftgelt worden sind. Die Angliederung Mazedo niens an Bulgarien ist ja der bekannte Traum des Groß- bulgarentijns. und die bulgarischen Patrioten mögen von einer glü, - der Griecl Drr „-r»-l>,ra«ch« voll,freund" erfcheln, «Lgllch «U ««y»« b«»* . - nach den Soim. und Festtagen, «drmionvlt »rn-UIch v»- Vtlst Iss Jnfer-te: tinDntgblaULeitr« derR-um der Ss» V-tU»«U«ISM. »As- für anLwirli lb Pfg.> tm amtlichen L«U der Raum »er btd. Carpu-t«" " — dl» 2s». SoqmStelle S» VK Berliner Vertrages berufen, der so etwas wie die Selbst regierung Mazedoniens involvieren solle. Nach der vorhin erwähnten, der Pforte erteilten Antwort könnte es fast scheinen, als ob dies auch die Auffassung der bulgarischen Regierung sei. Nun sieht der erwähnte Artikel aber nur vor, daß für alle Provinzen der Türkei Reglements aufgestellt werden, die den lokalen Bedürfnissen angepaßt sind und von türkischen Speztalkommissionen entworfen werden. Diese Forderung wird durch die Reformen, die das zwischen Osterreich-Ungarn und Rußland vereinbarte und von den übrigen Großmächten gebilligte Mürzsteger Programm für Mazedonien ins Werk gesetzt hat, mehr als erfüllt. Es ist deshalb anzunehmen, daß etwa von Bulgarien erhobene Wünsche nach Einrichtun gen, die über jenes Programm hinausgehen, bei den Signa tarmächten des Berliner Vertrages schwerlich Gehör finden werden, ' Pflichtfenerwehr Oberschlema. I Spritzenmannschaft: Sonnabend, den 2b. August 1906, abends 7 Uhr Übung. Zenden Eifersucht angesichts vermeintlicher Erfolge in Mazedonien befallen sein, die sich dann in der elemeitarsten Weise, in rohen Gewalttaten entladen hat. Dazu mcv noch kommen, daß gewisse kaufmännische Praktiken der in Bilgarien ansässigen Griechen die bulgarische Volks- uid nach aufgcstachelt haben. Möglich, daß die , vor kleinen Schlichen und Kniffen nicht zurück- Art des griechischen Kaufmanns der mehr bäuer- ischauungsweise des Bulgaren nicht behagt. es in vorderster Linie Sache der bulgarischen Re gierung, fremde Staatsangehörige innerhalb Bulgariens gegen Gewalttatin zu schützen. Sofern aber dieser Schutz nicht ausreichend erscheint und die bulgarischen Griechen, indem sie sich unter der Oberhoheit der Türkei wissen,äderen Dazwischen kunft anrufen, ist es doch kein vertragswidriges Eingreifen, wenn die Pforte in Sofia ihr Mißfallen ausdrücken läßt. Die Berliner Signatannächte erwarten zweifellos von der Pfottc das Betätigen einer energischen Hand, ehe sie selbst sich ins Mittel legen und durch eine internationale Behandlung der Sache vielleicht allerlei Weiterungen herbei- führen. Die jüngst abgehaltene allbulaarische Versammlung hat n. a. auch an den Mürzsteger Reformen eine abfällige Kritik geübt und sich wiederholt auf den Artikel 23 deS Allerdings shen die gottesdienstlichen Angelegenheiten Volksminor ten in Bulgarien gemäß dem Berliner l trage unter em Schutze Europas, wonach die in Bulgarien mißhandelte! Griechen befugt wären, die Signatarmächte des Berlin- Kongresses anzurufen nnd woraufhin das Pattriarchatzu Konstantinopel auch eine erneute Note an die Großmhte gerichtet hat. Aber der Sultan kann sich ebenfalls ar die im Jahre 1878 von Europa Vereinbatten n berufen, wenn er sich jetzt Mühe gibt, Ruhe