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ErMb.W o lksfirund. Tageblatt M Schneeberg »«o Umgegend. »,»1^ fr I tlN fir Lie KK-mA MÜschmDehgrdW in Aue, Grünhain, Hartenstein, Loham- geoqmst»^KDHM«stÄtchSchneeberg,SchwarzenbergbM.M-ensel«. Ar. 289 Mittwoch, 13. Dezember 1905 l° -EchM T-U dn ' « Pfg., 'm «kN-LeU -t« 2sp. «°rj>u,ik!!k » Pfg. Königliches Amtsgericht. Klindern. Gebührenfrei werden diese Bescheinigungen ausgestellt richtsoersteignungslokal anstehende Erwerb haben, nach Ermessen des StadttatS sür andere Persor Die Abmeldung ist gebührenfrei. Besondere Berhaltscheir Die für Mittwoch, den 13. d. M. im hiesigen Gerichtsoersteigerungslokal anstehende H. Fremde. 8 8. Gastwirte und alle diejenigen, welche die Beherbergung fremder Personen als Gewerbe betreiben, haben Fremdenbücher zu führen und bei eigener Verantwortung dafür zu sorger, daß für jeden bei ihnen über Nacht bleibenden Fremden dessen Name, Beruf, Wohn» Meldewese« bete. Schneeberg 2 noch vor Weihnachten werden dies« ein« vor la. M geöffnet. : 1905. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mk. bezw. mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft werden. Zwickau, den 7. Dezemb« 1905. Königliche Amtshauptmannschaft. 8 10. Fremde, die sich läng« als 3 Monate aufhalten, werden allenthalben nach den Bestimmungen d« " sonen. scheine kosten 75 Pfg. Berlin, 11. Dezember. Die Audienzen d« Prä sidien de- Reichstag- und Landtags beim Kais« haben gestern mittag im Neuen Palais bei Potsdam stattgefunden. Zunächst wurde da» Reichtagt Präsidium empfangen. Der Sais« sprach den Herren seine Genugtuung darüber au», daß Ein g-tv« Dachshund nm Hatsvanv ohne Steuermarke ist hi« zugelaufen. Wenn innerhalb 2 Tagen nicht Abholung Seilen eine» Berechtigten erfolgt, wird über daS Tier verfügt werden. Schwarzenberg, am 11. Dezemb« 1905. Der Rat der Stadt. I. B.: Borges, Stadtr. verzichten. D« teim Versteigerung hat sich erledigt. Schwarzenberg, am 12. Dezember 1905. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts. etwa am Freitag, beginnen zu lassen, um Vorbereitung auf die Kritik d« Steuer- Auf Blatt 222 des hiesigen Handelsregisters, die Firma meeberg betr. ist heute eingetragen worden, daß Helene verw. ch meeberg infolge Ablebens als Inhaberin auSgeschieden und daß dert Hörtel ebenda Inhaber ist. Schneeberg, den 11. Dezemb« 1905. nmungen der 88 1—7 behandelt. Kürzere Zeit hier verweilende Fremde haben in d« Regel nur auf besonders amtlich«» Erfordern üb« ihre Persönlichkeit sich auszuweisen. I " 8 9. In Prioathäusern vorübergehend sich aufhaltende Besuchsfremde sind, sobald sie Einwöhnerwesen angenommen, f sich länger als 14 Tage in Schneeberg aufhalten, spätestens am fünfzehnten Tag an- und nach ihrer Abreise binnen 3 Tagen wieder abzumelden. Ausgenommen sind Verwandte in Mitglieder. Die meldopflicktigen Personen sind verpflichtet, den ihnen auSgehändigten Anmelte- schein binnen 24 Stunden nach Empfang dem Vermieter oder Quartiergmer und dem Hauswirte vorzulegen, von welchen die ersteren daS Recht der Aufbewahrung haben. . . 8 7. Für Ausstellung des Anmeldescheins und für jeden Eintrag ein« WohnungS- der Kaufmann Carl Veränderung wird eine Gebühr von 25 Pfennigen erhoben. s Ausgenommen sind Wohnungsveränderungen und Anmeldungen von Zieh- und Pflege» ' "t für alle Personen, die keinen jede Anmeldung wird ein Wohnungsanmeldeschein erteilt, der aufzube- iorganen auf Verlangen vorzuzeigen, bei jeder Veränderung d« Wohnung rzulegen und beim Wegzuge von Schneeberg zurückzugeben ist. er Anmeldeschein erstreckt sich zugleich auf die in 8 3 unter a «wähnten Familien- wr Abwechslung Wied« einmal die Hand, link« Hand, alles vertauscht, de» Hauses, unt« ihnen Eduard B< Ruf« im Streite sich hervortat, mH vr. Kretzschmar, B. Kühn. Johanngeorgenstadt. der Rats.Expeditionsräume nur dringliche Sachen expediert. DaS Standesamt ist cm diesen beiden Tagen vormittag» von 11 bi- 12 Uhr geöffnet. Johanngeorgenstadt, den 11. Dezemb« 1905. Der Bürgermeister. vr. Wagner. müssen, als im letzten Augenblick Herr Sing« ouf- d die Beschlußfähigkeit des Hauses bezweifelte. Bald Uhr wurde die Sitzung geschlossen und die Fortsetz- Beratung auf morgen vertagt. Bemerkenswert ist 8 5. Die Anmeldung hat von dem Anmeldepflichtigen persönlich od« bei seiner Ver hinderung von ein« mit seinen persönlichen Verhältnissen bekannten großjährigen Person zu «folgen und muß hierbei da» von der Meldebehörde Erforderte durch AuSweiSpapiere 4 (Staotsangehvrigkeitsausweis, AuSlandsheimatschein, Reisepaß, Geburtsschein, Taufzeugnis, Trauschein, Heiratsurkunde, Familtenstammbuch, Anstellung-Urkunde, Bürgerschetn, Arbeits buch u. s. w.) ausgewiesen werden. Militärpflichtige und insbesondere die den Mannschaften deS Beurlaubtenstandes an- gehörenden Personen haben die in den einschlagenden Militärgesetzen vorgeschrtebenen Nach weise beizubringen. Die Königliche Nmishauptmannschc.fr bat unter Zustimmung des ihr beigem brieten G sindepersoven haben die GcsindezeugniSbücher beizubringen, Kellnerinnen die in d.r Bezirksausschusses auf Antrag der Gemeinde Weißbach beschlossen, auf Grund der Bestim- Bekanntmachung vom 24. Oktob« 1900 geforderten Nachweisungen. mung in 8 21 Absatz 2 der Anordnung vom 3 April 1901 (G sitz« und Verordnungsblatt j Können die in 8 4 genannten Personen Hauswirte, Vermiet«, QuartiergÄer di« ae- vom Jahre 1901 Seite 58) in Verbindung mit 8 2 der Verordnung, den Verkehr auf den dachten Nachweise der Sachlage nach nicht beschaffen, so genügen sie durch vlose Anzeige öffentlichen Wegen betreffend, vom 9. Juli 1872 (Gesetz- und Verordnungsblatt vom Jahre! ihrer Verpflichtung. 1872 Seite 347) die in genanntem Orte gelegenen Dorsstraßen einschließlich der Herrmanns- j 8 6. lieber j' darf« Straße wegen ihr« geringen Breite, d« ungünstigen Steigungsverhältnisse, sowie d«, wahren, den Polizciorganen auf vielen Kurvm für die Kraftwagen (Automobile) hiermit zu sperren. an Polizeistelle vorzulegen und Nachstehend veröffentlichen wir die «-«-« Satzungen über Vas Melvewefen ort, Tag d« Ankunft und des Abgangs in das Fremdenbuch eingetragen wird. Eintragungen der Stavt Schneeberg. Nach denselben sind im Gegensatz zn früher alle Schü- missen bis spätestens V,9 Uhr morgens erfolgt sein. Das Fremdenbuch ist den revidierenden ler (Gymnastaften, Seminaristen n. s. w.), ebenso auch alle Unselbständigen, Polizeibeamten jederzeit vorzulegen. Familienmitglieder anznmelven. Die Ergebnisse der Volkszählung werden rn dieser -------- Beziedung für di« Vergangenheit als Grundlage für das Einwohnerwesen angenommen, s Die Meldefrist wird auf 3 Tag- herabgesetzt. Arbeitsverhältnisse sind nicht mehr polizeilich anzumelden, sondern «nr noch bei der zuständigen Krankenkasse.! Im übrigen wiH auf die Satzungen selbst verwiesen. " f Schneeberg, den 9. Dezember 1905. Der Stadtrat. vr. von Wrydt. über das Einwohner« nnd Fremdenmeldewesen in der Stadt Schneeberg. I. Einwohner. 8 1. Wer seinen Wohnsitz oder seinen dauernden Aufenthalt in Schneeberg nimmt, ist mir Ausnahme der aktiven Militärpersonen, welche in der Kaserne wohnen, zur Meldung dieses Aufenthalts und der Wohnung binnen 3 Tagen an Polizeistelle (Meldeamt) verpflicht tet. Jede Veränderung deS Aufenthalts od« der Wohnung innerhalb der Stadt und ebenso Verzug von Schneeberg ist binnen d« gleichen Fcist von 3 Tagen an Polizeistelle (Melde amt) zu melden. Für Kellnerinnen gelten wegen der Meldefristen die besonderen Vorschriften der Be kanntmachung vom 24. Oktober 1900. 8 2. Meldepflicht liegt auch vor für alle Schüler, welche zwecks Besuchs hiesiger Schulen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in Schneeberg rehmen. D'e Meldepflicht erstreckt sich auf alle Familienangehörigen, welche die häusliche Ge mein schäft teilen. 8 3. Die Meldepflicht liegt ob: a) dem Familienoberhaupt für sich selbst, seine Ehefrau und die in seiner häus lichen Gemeinschaft wohnenden unselbständigen Kinder, b) dem WohnungSinhaber für die nicht im EÜernhause wohnenden unselbstän digen Personen, Schüler, Lehrlinge u. s. w., o) den Dienstboten, Kellnerinnen und allen übrigen selbständigen Personen selbst, 6) den Internats- od« Anstaltsvorständen für Schüler in Internaten, Insassen öffentlich« Anstalten. 8 4. Neben den in 8 3 a) b) v) gedachten Meldepflichtigen sind die Hauswirte (HauS- besttzcr od« deren Vertreter) und zu a) und v) auch die Vermiet« oder Quarttergeber meldrpflichtig und dafür verantwortlich, daß die Meldungen «folgen. Die in Absatz 1 genannten Personen genügen ihr« Verpflichtung, wenn sie nach Ab lauf von 24 Stunden über die in 8 1 geordneten Meldefristen, während welch« sie den Anmeldeschein nicht empfangen (8 6 Abs. 3), dies an Polizeistelle (Meldeamt) anzrigen: sie III. Gemeinsame Bestimmungen. 8 11. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dies« Setzungen sowie die Er stattung wissentlich unwahr« oder falscher Meldungen sowie unrichtige Eintragungen in lie Fremdenbücher werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mk. oder Haft bis zu 14 Tagen bestraft. 8 12. Diese Satzungen treten am 1. Dezember 1905 in Kraft. Alle früheren örtlichen Bestimmungen über die polizeiliche An- und Abmeldung in Schneeberg mit Aus nahme der Bekanntmachung wegen d« Kellnerinnen vom 24. Oktober 1900 werden aufgehoben. Unberührt bleiben die durch Reichs- od« Landesgrsetze geordneten Meldepflichten. Schneeberg, am 1. Dezember 1905. Der Stadtr» t. vr. von Woydt. Wegen Reinigung der Geschäftsräume biewr Freitag, den IS. Dezember nachmittag- und Sonnabend, de« 1«. Dezember d. I. unsne Rats- und Sparkaffenexpedttton geschloffen. Standesamtsangelegenheiten werden Sonnabend vormittag- von 11—12 Uhr erledigt. Neustädtel, den 12. Dezember 1905. Der Gtadtrat. vr. Richter, B. Wegen Reinigung bleiben unsere Geschäftsräume tm Stadttzäuse Freitag «nd Sonnabend, den 18. «nd 1«. Dezember 1V05 geschlof fen. Nur das Standesamt ist an beiden Tagen vormittag- von 11—12 Uhr für Berlin, 11.Dezemb«. Retch-tag. Der Weg zur Hölle ist mft guten Vorsätzen gepflastert! Wie eindringlich hatte Graf . Ballestrem zu Beginn d« Session dm Reichsboten ihre H Pflichten an» Herz gelegt und bereit» heute, nachdem noch nicht 14 Tage ins Land gezogen sind, fährt da» Schiff auf d« alten Untiefe d« BeschlußunfShigkrit auf. Um sich der EtatSberatung möglichst bald wieder widmen zu können, wollte da» hohe Hau» schnell einige kleinere Vorlagen erledigen, wie den Handelsvertrag mit Bulgarien und daS Provisorium mit - England. Nach «in« Debatte die keinen Höhepunkt bot,I . .... wurde der Handelsvertrag der Budgrtkommisston überwiesen. lung d« Beratung auf morgen vertagt. Bemerkens Lebhaft« gestaltet« sich die Debatte, um die Fortsetzung des'übrigen- di« Art und Weise, in d« d« Abgeordnete