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ErMbHo lksfreun- Nummer di« Bor- 88 men Baumann I. I. B.: Boraes. D. 2 Der russisch japanische Frievensschlutz. Deutschlaud // Nach einer weiteren amtlichen Meldung 12.Oktober durch die 30 Gewehre starke P die iseuen. lebe ;beu auod iierou ntzusu aters, wurde am atrouille teu 06- len rdrteu Aerro lioden I von rdrten >r kür äon ^ei- iu- er, U aome »räeo, leben osorn I.öü- .Löd- dieser Personen Auskunft zu erteilen. Es hat dies zu erfolgen: a) in der Hausliste nur für den Fall, wenn diese Personen bei ihren Arbeits gebern oder Dienstherren wohnen, b) andernfalls in nach den Wohnorten dieser Personen getrennten Nachweisungen unter Benutzung der den Arbeitgebern zu diesem Zwecke behändigten Vor- . sches Gebiet zurückgebracht. Waffen und Munition werden dem deutschen Generalkonsul übergeben." Stadtrat Hartenstein, am 14. Oktober 1905. Forberg, Bürgermeister, Gotha, 16. Oktober. Der während der Pause in der heutigen Verhandlung von den beidenseitigen Vertretern ver- sindet Montag, den 3«. Oktober 1SO5 vormittags halb 1S Uhr im Sitzungs- saale der unterzeichneten Behörde statt. Die Verhandlungen sind öffentlich. Königliche Amtshauptmannschaft Schwarzenberg, 13. Oktober 1905 i es nicht ausge schlossen, daß beide Meldungen sich auf denselben Vorgang " bald behoben. Oeffentliche Sitzung der Stadtverordneten-in Aue Mittwoch, den 1«. Oktober 1905, nachm. 0 Uhr im Stadtverordnetensthnngssaale. Vo'ksfreund Schner-rr^ Fremfprrchdir; Zchneeberg 4», Ar» e;. Zchwsrzmbrrg ;z> Im Güterrechtsregister ist eingetragen worden, daß die Eheleute Maschinensticker Karl Wilhelm Teubner und Ottilie Adelgunde geborene Kietz in Bockau Gütertrennung i vereinbart haben. Die Einreichung von Gehalts- «nd Lohn- VMVkkvIfkkAll* nachweisnnge« zur staatliche« Einkommen steuereinschätzung für das Jahr 1900 betr. (AeHirKB lieber Jahrmarkt: Montag, den 33. Oktober d. I Viehmarkt: Dienstag, den 34 Oktober d. I tz- tölten räumten das GefechtSfeld in völliger Panik unter Verlust von 50 Toten. Auf der Verfolgung kam es 10 Km weiter südlich am Nachmittage nochmal- zu einem zweistündigen Gefecht, in dem noch fünf Hottentotten fielen. Deutscherseits fiel ein Reiter. — Ferner hatte am 5. Oktober eine deutsche Patrouille unter Leutnant Schulz ein siegreiches Gefecht am Kutip, wobei sechs Hottentotten fielen, bei uns drei Reiter verwundet wurden. über einen Angriff, den Moren ga : schwachen deutschen Posten bei Jeru- i, in der äußersten Südostecke des Schutzgebiete», aus- lhrten, und bei dem auf unserer Seite sechs Mann sielen, Gebiet zu verhindern. Oberstleutnant van Semmern trat am 14. Oktober mit zweiter Kompagnie Regiments 1, neun ter und zehnter Kompagnie Regiments 2, Ersatzkompagnie 3a, fünf Geschützen neunter Batterie und zwei Maschinengewehren der Maschinengewehr-Abteilung 2 aus der Linie SpringpütS— Heirachabis—UkamaS den weiteren Vormarsch gegen Morenga an, der in der Gegend von Ondermaitje stehen soll. „Morenga überfiel bei Schuitdrift einen deutschen Posten und erbeutete 15 Proviantwagen. Hier bei fielen Leutnant Surmann und vier Mann, acht Mann wurden verwundet und acht Mann traten auf englisches Ge- Tageblatt M Schneeberg, »»ü Umgegend nNaliMlt für die kglumd MMenöthordtn mÄnc, LrünlM, HartrHein,M -5VlNMvMN grorgtustaN Lößnitz, LtuWttl, Schneeberg, Schwarzenberg bW.Mdenfels. Wiener Hof- und GerichtSrat Regierungsrat Dr. Bachrach und der Gothaer Rechtsanwalt Justizrat Dr. Kunreuther er schienen, während Prinzessin Louise durch den ungarischen Reichstagsabgeordneten und Advokaten Dr. Soma Visvntai- Pest und Rechtsanwalt Dr. Rudolf Müller-Gotha vertreten war. Auch der ehemalige Oberleutnant Keglevich Matafitsch ist in Gotha eingetroffen. Das herzogliche Staatsministerium war durch einen besonderen Referenten vertreten. Namen» des Prinzen wurde eine umfangreiche Klageschrift überreicht. Die Verhandlung wurde durch den mit einem Einigungsvorschlag eingeleitet. Die Rechtsbi Bachrach und Visontai find zu Einigungsverhandlungen bereit, aber letzterer muß erst aus Paris telegraphisch Informationen ein holen. Der Gerichtshof beschloß, in die Verhandlung d« Frage der Zuständigkeit des Gothaer Gerichts einzmreten. Hierauf trat eine Pause ein. Nachmittags 4 Uhr wurde die Zuständigkeit dcS Gothaer Landgerichts von dem Vertreter der Prinzessin angegriffen. Der Gerichtshof beschloß, Verhandlung bis zum 30. Oktober vormittags 9 Uhr zu ver tagen, wo die Entscheidung des Gerichtshofes über die Kom petenzfrage bekannt gegeben werden soll. Man hofft, daß bi» dahin von beiden Parteien über die VergleichSbedingungea bestimmt werden kann. unter Benutzung der den Arbeitgebern zu diesem Zweck, drucke, und zwar innerhalb einer zehntägigen Frist. Wir machen hiermit alle Arbeitgeber, die in diesen Tagen Aufforderung zur Ein reichung solcher Nachweisungen erhalten haben, auf die pünktliche Abgabe der vom Dienst herr« eigenhändig, nicht durch Prokuristen oder sonstige Bevollmächtigte zu vollziehen den Nachweisungen aufmerksam. Diese Abgabe hat in dem Kaffenzimmer des Rathanfes zu geschehen. Gleichzeitig fordern wir diejenigen, welche solche Vordrucke nicht erhalten haben r ud doch Personen der unter b) genannten Art beschäftigen, hierdurch auf, in den vorgenan. tea Annahmestellen die nötigen Vordrucke alsbald zu entnehmen. Nach § 36 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juli 1900 sind diejenigen, welche , für die Zwecke ihrer HauShaliung oder bei Ausübung ihres Berufes andere Personen dauernd ' gegen Gehalt oder Lohn beschäftigen, verpflichtet, über das von ihnen herrührende Einkour- Mittwoch, den 18. Oktober 1905, nachmittag 5 Uhr, soll in Wild's Nestau- ration in Albernau eine anderwärts gepfändete Nähmaschine (Phönix) meistbietend gegen Barzahlung öffentlich versteigert werden. Der Gerichtsvollzieher beim Kgl. Amtsgericht Schneeberg, am 17. Oktober 1905. Schwarzenberg. W-g-L-"msdLLLLSL sind zur Vermeidung zwangsweiser Beitreibung längstens bis zum 25. Oktober ds. Js. an unsere Stadtkasse abzusühren. Schwarzenberg, am 14. Oktober 1905. Königl. Amtsgericht Ane, am 16 Oktober 1905. Am 20. und 21. Oktober 1905 werden bei der unterzeichneten Behörde wegen Reinigung der Geschäftsräume nur dringliche Geschäfte erledigt werden. Königliches Amtsgericht Schwarzenberg, am 13 ^Oktober 1905. Der in dem Gefecht am 12. d. M. gefallene demiche Soldat ist der Reiter Jörgen Clausen, geb. 7. 7. zu Schaa- beck, früher im Infanterie-Regiment Nr. 85 (Kopfschuß) — Daß auch unter den Herero der G ist des Wwerstandes gegea die deutsche Herrschaft noch nicht vollständig geschwunden ist, beweist ein Vo.fall, über den die Deutsch« Südwestafrikani'che Zeitung wie folgt berichtet: Von Okahandj , au» wurde kürz lich eine Eingeborenen-Patrouille (Herero), 7 Mann stark, nach dem KomaS-Gebirge enlsand.', um nne größere Herero- Werft zur Stellung zu bewegen. Die Werft zeigte sich an scheinend geneigt, mit der Patrouille nach Okohandja zu ätheu. Nach einem mehrstündigen Marsch überrumpelten die Werft leute plötzlich die Patrouille, fünf davon wurden getötet, zwei entkamen und machten Meldung in Okahandja. Sieben Ge wehre der Patrouille nebst Munition fielen in die H'nde der Werftleute. Unter den Gelöteten befand sich auch der Führer der Patrouille, der Herero Titus, der seinerzeit auf die Kolo nialausstellung nach Berlin geschickt war. Er hatte sich vor längerer Zeit schon gestellt und leistete der Militärverwaltung als genauer Kenner des Geländes wertvolle Dienste. — — — In Anwesenheit des Kaisers, des Fürsten von Mo naco, der Minister Studt und v. Einem und zahlreicher Gäste fand gestern mittag die Einweihung des neuerbauten aeronautischen Observatoriums in Lindenberg, Kreis BeeSkow- Storkow, statt. Der Kaiser verlieh hierbei dem Fürsten Albert von Monaco die große goldene Medaille für Wissenschaft. Gotha, 16. Oktober. Von der ersten Zivilkammer des hiesigen herzoglichen Landgerichts begann heute die Verhand lung in dem Ehescheidungsprozeß des Prinzen Philipp und der Prinzessin Louise von Koburg. Dm Vorsitz führte Land gerichtsdirektor Jmmler. Für Prinz Philipp warm der .Srzgebirgilchc iövUiftrand' erschein- tSgiich mit «uinützmk dar Lag« » ü nach Ken Sonn- nnd Festtagen. iibonneMlnt monatlich «Big. j in, Amidviartleziri ne, Raum Kel i>M. Petilzette ti» Pig.. dcdal. Urll 1 bOA. ' Mr autiwnns IS Psa Im amiUchen Teil der Raum kn ksp. Loroudjeiö! I es M- mr srui.-rnl du skp « PH i Der vom Reuterschen Bureau heute veröffentlichte' 5^ russisch-japanischen Friede n sv er-' _ Morengas Ueberfall bei Schuitdrift. träges enthalt verschiedene Abwerchungen von den am Gestern berichteten wir über einen Angriff, den Morenga September veröffm^ - - - Wled^herstcllung des F redens und Ler Freundschaft zwischen ^n der Suüersti den Herrschern, Staaten und Untertanen beider Lander fest, Art.kel 2 in welchem anerkannt wird, daß die Interessen Z Man7^M^t wni^ i^^fa^ smd »nd w°nn be ttmmt Diese Meldung hatte Generalleutnant von wrrd, daß die ruffifchen Unie.rehmungen rn Korea dre gleichen Trotha hierher erstattet. Nach einem heute hier veröffent- lichten amtlichen Berichte hat nun der englische Kolonialsekre- hörrgcn anderer Länder, besagt dann Wetter, es wird auch ^^. Kapstadt dem deutschen Generalkonsul mitgeteilt, daß m^d!n°^die^beiden^v^traasckÄ«L^VaÄ unbewaffnete W'tboi auf englisches Gebiet übergetreten E/den, die beiden vmtragsch.reßenden Parieren sich an der die auf zwei östlich Upington gelegenen Regierungs- russt'ch-koreanrichen Grenze ,eder^ Maßnahme ^en interniert und dort polizeilich scharf überwacht werden mtyalren werden, welche d» Sicherheit des russischen oder ^üen. Dann fährt der Bericht fort: koreanischen Territoriums bedrohen könnte. In Artikel 3 ' . fehlt die in dem früheren Auszuge angeführte Bestimmung, daß alle von Privatp rsonen oder Gesellschaften in der Mandschurei erworbenen Rechte unberührt bleiben sollen. Der Artikel lautet nunmehr: Japan und Rußland verpflichten sich ^rom verwunoer un° acm wcann rraren aus gegenseitig, 1. die Mandschurei vollständig und gleichzeitig zu über. Letztere werden bei Ramansdnft wiedm auf deut- räumen, ausgenommen das Pachtgebiet auf der Liautung. Gebiet zurückgebracht. Waffen und Munition werden Halbinsel gemäß den Bestimmungen des ersten Zusatzartikelsdeutschen Generalkonsul übergeben. des Friedensvertrages, 2. vollständig wieder an China zur Der amtliche Bericht fügt hinzu, daß eme Bestätigung ausschließlichen Verwaltung alle Teile der Mandschurei zurück, dieser Meldung des Kapstädter Kolonialsekretärs hier noch zuaeben, welche jetzt besetzt, oder im Machtbereich japanischer nicht vorliegt, er scheint also anzunehmen, daß es sich nicht oder russischer Truppen sind mit Ausnahme des oben um den bereiis am Sonnabend von Generalleutnant v. Trotha erwähnten Gebietes. Die kaiserlich rufst,che Regierung erklärt, mitgeteilteu Ueberfall bei Jerusalem, sondern um ein neues daß sie in der Mandschurei keine territorialen Vor- Gefecht handle, das für unsere Truppen leider einen unglück teile, oder Vorzugskonzessionen oder ausschließliche Kon- lichen Verlauf genommen hat. Trotzdem ist Zessionen besitze, welche die chinesische Souveränität beeinträch- schlossen, daß be,de Meldungen sich auf densell tigen oder unvereinbar mit dem Grundsatz der Gleichberech- beziehen; hoffentlich wrrd diese Unklarheit recht! tigung sind. Artikel 4 besagt: Rußland und Japan verpflich- Dre Kapregrerung hat übrigens den Polizeiofsizier in Pella, ten sich gegenseitig, den allgemeinen, alle Nationen in glet- wohin Morenga Weiber und Kruder bringen wollte, angewic- chem Maße berührenden Maßnahmen, welche China zur Heb- sen, .das Uebertreten der Werften Morengas auf englisches ung des Handels und der Industrie in der Mandschurei trifft, keinerlei Hindernisse in den Weg zu legen. Artikel 5 steht vor, daß die russischen Pachtrechte auf Port Arthur und Dalny und die angrenzenden Gebiete und Gewässer gänzlich auf Japan übergehen, daß aber alle von Priatpersonen oder Ge- sellschaften erworbenen Rechte unberührt bleiben sollen. Ar- tikel 6 trifft Bestimmungen über die Teilung der mandschuri- schen Eisenbahn und setzt fest, daß Japan die Gruben erwirbt, für welche eine Teilstrecke den Verkehr vermittelt, ferner, daß , ... den beiden Parteien gänzliche Handelsfreiheit auf dem expro- des Oberleutnants HereS eine Hottentottenbande am pritertenGebiet eingeräumt wird. Der indem früherenAuS- oberen Tsub unter Elias überrascht. Anscheinend wollte zug erwähnte Passus fehlt, daß die Rechte von privaten Par- dieser die durch das Gefecht bei Nubib am 13 d. M. völlig tcien oder privaten Unternehmungen durch die Abmachungen zersprengten Banden von neuem sammeln. Die Hotten- nicht berührt werden, es wird aber bestimmt, daß die Besitz- t ölten räumten das GefechtSfeld^in völliger Panik rechte russischer Untertanen unberührt bleiben. Wiederholt wird die Verpflichtung Rußlands und Japans anerkannt, Chinas Zustimmung zu den Abmachungen zu erlangen. Die in der früheren Version deS Artikels 6 aufgetretene Bestimm ung, daß beide Parteien Freiheit haben, in dem expropriier- len Eisenbayngebiet alle Maßnahmen zu treffen, welche ihnen belieben, fehlt in dem offiziellen Text deS Artikels. ' stlr dl< am Nachmittag tritt iiltiag II Uhr. Am Bürgschaft sür Sir nächstlägtge Sufnabmr der Anzeigen der. an den vargcschriedenen Lagen Imate an beftimimer Stelle wird Nicht - zeaedcn. ckenlr »iid sür dir Nichriglctl »elevdaniich aufaegedener Anzeigen nicht garantier!. Auawiirilge Aufniige nur gegen BoraukdezuAnng. Für Ruft. H gäbe cingciankter Mannslruüe macht sich die Rcdattion nicht verantwortlich.