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--«L Tagrülatt,--Schneeberg Nmgegrnd. 1^4^ 1i l litt für die Kgl.Md MischmSthörden mÄue, GrünhM, Hartenstein,Lohan« -ch^.l!,,, -kvIIllIvMU georgmstadt, Lösrnitz,Ueu!iäÄkl, Zchneeberg, Lchwayenberg bM.WildenfelL ——-M——-———> > —--Eid 1°, erscheinend« Nummer bi« vor. lüchsti-iätge «usnabme der «n-ei-en ««» ie an bestimmter Stelle wird nicht . Jayrge ——— >—>,,> —— > De- „Lrjgebirgistbe «olkifreund- «rsrbeinr iS glich mit Nutnagm? der , nach den Sonn-und Sesttngen. Abonnement mmiailich «0 Pfg. i 1 1 1 - !>>»/". M'-nal«^ im Amt«bl°!tb-g-k der Naum d« ksp. P-ti-M« 12 de«g! UNltwDM, DM II, ^UDvek I fltr auswärts 15 Psg.. im amtlichen Teil der Raum der 3sp. CorbusjtileK . 4S Pfg., >m Rckl.-Teil die 2 sp. CorpuSjeile M s Bekanntmachung. ! Es wird hiermit erneut zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß den Unteroffizieren und Mannschaften dienstlich verboten ist: 1. jede Beteiligung an Vereinigungen, Versammlungen, Festlichkeiten, Geldsamm- lungen, zu der nicht vorher besondere dienstliche Erlaubnis erteilt ist, 2. jede Andern erkennbar gemachte Betätigung revolutionärer oder sozialdemo kratischer Gesinnung, insbesondere durch entsprechende Ausrufe, Gesänge oder ähnliche Kundgebungen, 3. das Halten und die Verbreitung revolutionärer oder sozialdemokratischer Schriften, sowie jede Einführung solcher Schriften in Kasernen oder sonstige Dicnstlokale. i Ferner ist sämtlichen Angehörigen des aktiven Heeres dienstlich befohlen, von jedem M ihrer'Kenntnis gelangenden Vorhandensein revolutionärer oder sozialdemokratischer Schrif ten in Kasernen oder anderen Dienstlokalen sofort dienstliche Anzeige zu erstatten. l Diese Verbote und Befehle gelten auch für die zu Uebungen eingezogenen und für die zu Kontrollversammlungcn cinberufenen Personen des Beurlaubtenstandes, die gemäß Z 6 des Militärstrafgesetzduches und 8 38 B. 1 des Reichs-Militärgesetzes bis zum Ablauf des Tages der Wiederentlassung bezw. der Ksntrollversammlung den Vorschriften des Mili tär-Strafgesetzbuches unterstehen. Dresden, den 7. Oktober 1905. Kriegsmtnistert«m. Frhr. v. Hausen. — Bekanntmachung. Es wird hiermit erneut zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß den Unteroffizieren und Mannschaften dienstlich verboten ist, sich auf Veranlassung von Zivilpersonen mit dem Vertriebe von Druckwerken und Waren innerhalb von Truppenteilen oder Behörden — seien dies ihre eigenen oder fremde — zu befassen. Den Unteroffizieren und Mannschaften ist zugleich befohlen, von jeder stitens einer Zivilperson an sie ergehenden Aufforderung zum Vertrieb von Druckwerken oder Waren ihren Vorgesetzten Meldung zu machen. Dresden, den 7. Oktober 1905. Kriegsministert« m. Frhr. n. Hausen. Auf dem die Firma Albert Klotzsch in Georgenthal betreffenden Btatt 38 Handels registers für den Bezirk des unterzeichneten Königlichen Amtsgerichts ist heute eingetragen worden: Die Firma ist erloschen. Johanngeorgenstadt, am 7. Oktober 1905. Königliches Amtsgericht. Aus dem dre Firma Gustav Bauer rn Joycmngeorgenpabt veneffenden Btatt 92 Handelsregisters für den Bezirk Les unterzeichneten Königlichen Amtsgerichts ist heute ein getragen worden: Die Firma ist erloschen. Johanngeorgenstadt, am 7. Oktober 1905. Königliches Amtsgericht. Die für Mittwoch, den 11. d es. Mts. in Mittweida anstehende Versteigerung hat sich erlevigt. Schwarzenberg, am 9. Okt der 1905. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts. Mittwoch, den 11. Oktober IVOS Borm. 10 Uhr sollen in Oberpfarnenstiel im Gastbof znm wilden Mann daselbst 1 Plüschottomane, 1 Sopha- tisch, 3 Plüschdecken, 4 Stühle, 1 Nähtisch, 1 Blumenständer, 1 Spiegel, 1 Teppich, 4 Bil der, 1 Hängelampe, 1 Bierseroice u. a. m gegen sofortige Bezahlung meistbietend versteigert werden. Lößnitz, den 9. Oktober 1905. s Der Gerichtsvollzieher des Köntgl. Amtsgerichts, s Mittwoch, den 11. Oktober 1005, Nachm. 3 Uhr souen am Gapyos von H. Gruner in Dreihansen 1 Regulator, 27 Stück Sesseüehnen und 24 Stück Sessel spindeln gegen sofortige Bezahlung meistbietend versteigert werden. Lößnitz, den 9. Oktober 1905. Der Gerichtsvollzieher des Kgl. Amtsgerichts. Oeffentl. Sitzung der Stadtverordneten zu Schneeberg Donnerstag, den 12. Oktober 1SOS nachm. 8 Uhr. Schulgeld Schneeberg betr. An Bez- h!ung des auf die Zeit vom 1. April bis 30. September 1905 im Rück stand gelassenen Bürger«, Seminarübnngs. und KortbildungSfch«lgeldeS, owie des Schulgeldes für die Abendnähschnle wird hiermit mit dem Bemerken erinnert, daß, wenn bis zum SO. Oktober dss. IS. Zahlung an die hiesige Sckulgelder-Einnahme nicht erfolgt ist, das vorgeschriebene Einheb ungsverfahren sofort kingeleitet werden wird. Schneeberg, den 10. Ostober 1905. " DerStadtrat. 2 vr. von Woydt. N. Hauslistm in Aue auf das Jahr 1906. Zum Zwecke der Einschätzung zur Einkommen und ErgänzungSfteuer für das Jahr 1906 werden die Hausbesitzer des hiesigen städtischen Gemeinde beztrkS dez. deren Stellvertrktec hierdurch veranlaßt, in die ihnen dieser Tage zugegcngenen Hauslisten sämtliche steuerpflichtigen Bewohner ihrer Häuser, auch Untermieter und Schlafstelleutnhaber, gleichviel, ob dieselben die ganze Woche in Aue auf hältlich sind oder nicht, nach Maßgabe der aus diesen Listen befindlichen Vorbemer kungen einzutragen und alle sonstigen in den Listen näher bezeichneten Angaben zu machen, sodann aber die vollständig ausgefüllten Listen eigenhändig zu unterschreiben und binnen 10 Tage« von der Zusertigung an gerechnet, bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zn SO Mark von Vormittags 8 -12 Uhr oder Nachmittags von 2—5 Uhr, Sonnabends . von Borm. 8—2 Uhr in der Stadtsteuereinnahme — Stadthaus, Zimmer Nr. 16 — per sönlich oder durch zuverlässige Leute, welche die etwa noch weiter nötige Auskunft erteilen können, abzugebcn. Die Abgabe durch Kinder ist unznlässtg. Die Ausfüllung der Hauslisten hat nach dem Stande vom 1L. Ok tober 1005 zu geschehen. Hierbei unterlassen wir nicht, noch besonders darauf aufmerksam zu machen, hast Ehefrauen, sofern dieselben eine« eigene« geschäftsmäßige« Erwerb habe«, oder sonst Vermögen besitzen, über welches ihnen die freie Berfüg««g z«steht, in dm Listen aufzuführen und daß ferner GewerbSgehtlfe« i« demjenigen Ha«se in die Liste etnz«trage« find, wo sie tatsächlich wohnen und nickt La, wo sie beschäftigt sind. Ganz besonders aufmerksam machen wir auf die genaue, gewissen hafte Ausfüllung der Spalten 5 und S. Mit Geldstrafe bis zu 100 Mk. kann belegt werden, wer in den zum Zwecke der Einschätzung seines Einkommens von ihm gemachten Angaben sich in wesentlichen Punkten Unrichtigkeiten zu Schulden kommen läßt, sofern nicht diese unrichtigen Angaben bereits als Steuerhinterziehung zu bestrafen sind. Aue, den 10. Oktober 1905. Der Rat der Stadt. I. V.: Schubert, Stadtrat. DkL. Demnächst soll eine Verpflichtung derjenigen zur Erwerbung des Bürgerrechts berechtigten hiesigen Einwohner, welche sich hierzu gemeldet haben, stattfinden. An alle diejenigen Berechtigten, weiche sich noch nicht gemeldet haben, jedoch gleich falls in diesem Jahre noch das Bürgerrecht zu erlangen wünschen, ergehe hiermit die Auf forderung, ssth zwecks ihrer Verpflichtung ungesäumt bei dem unterzeichneten Stadtratezu melden. Es wird hierzu bemerkt, daß die folgende Bürgerverpflichtung voraussichtlich erst m Jahresfrist stattfinden wird. Im Anschlusse hieran wird noch auf die Vorschriften in 8 17 Abs. 2 der revidierten Städteordnnng (siehe unten sub. O) hingewiesen. Schwarzenberg, am 5. Oktober 1905. Dev Rat der Stadt. I. B.: Borges. 2 Markert. O Zum Erwerbe des Bürgerrechts verp suchtet sind nach 8 17 Abs. 2 der revidierten Städte» ordnung diejenigen zur Bürgerrechtserwerbung berechtigten Gemeindemitalieder, weiche seit 8 Jabrrn im Gemeindebeztrke idr«n wesentliche» Wobnsitz haben und d. mindest-"" a Mn-» — Pf an d<"kten K«aat»Nen»rn jäbrli^ entrichten Der am 15. Oktober 1905 Mig werdende 4. Ler- Min Stadtanlag-n ist spätestens bis Ende desselben Monats und restlicher WasserzinS auf 2. Termin d. I. nunmehr ungesäumt hierher zu bezahlen. Grünhain, den 10. Oktober 1905. Die Stadtsteuer-Einuahme. Berlin und Petersburg. auch wenn kein >en und einige von London ge- »ästiqen sich so angelegentlich mit niSanträge abj, stad. Auf Herden gen dauern, auch wenn kern ianzv ertrag sie zu Papier gebracht hat. I md ist nie tn der Lage gewesen, deutsche Bünd 2. ES ist ein völlig schiefes Urteil, wenn man Deut'ch-I zulehnen, weil solche niemals gemacht worden land auf der Suche nach Bundesgenossen gegen das englisch-! uden Seiten besteht auch nicht die mindeste Ab- japanische Bündnis schildert. Wenn dies Bündnis hier über- > Len Beziehungen zwischen Berlin und Petersburg, daß, so> wird heute den „M. N." aus Berlin von augenscheinlich gut unterrichteter Seite geschrieben, ein Wort authentischer Auf klärung nottut, sowohl um Mißverständnisse wie um Besorg- miste zu verhüten. Der Sinn des langen und vielfachen Ge redes ist der: Deutschland, das den Dreibund in allen Fugen krachen hört, bemüht sich als Gegenstück zum englisch-japan- ischen Bündnisvertrag um eine Allianze mit Rußland, der dann Frankreich zu einem neuen Dreibund sich anfügen könnte. Bisher aber sind diese Bemühungen gescheitert und eS ist überhaupt viel wahrscheinlicher, daß England und Ruß land sich über ihre Streitpunkte in Asten, das groß genug für beide Mächte ist, verständigen, wobei beide Mächte der Mitwirkung Frankreichs sicher sein dürfen. So etwa, drastisch ausgedrückt, die neuesten Ausstreuungen des deu Haupt eine Ueberraschung gebracht hat, so bestand sie in der Verwunderung über den offenen Ausdruck der Schutzbedürftigkeit Englands in Asien. Großbritannien bekennt, daß es allein und aus eigener Kraft nicht imstande ist, seine asiatische Machtsphäre zu schützen. Es braucht die Unterstützung einer anderen Großmacht und Japan kann auf dies Geständnis erheblich stolzer sein als England. Für Europa ist das Bündnis ziemlich belanglos. Hier ist die Situation durch den Sturz Delcassäs und den Entschluß Frankreichs, zwar in Freundschaft Mit England, aber in Frieden mit Deuschland selbständig seinen Weg zu gehen, ge klärt worden. Will aber Großbritannien sich mit Rußlcmd gütlich über die Streitpunkte in Asien, vor allem in Persien und Afghanistan, auSeinandcrsetzen, so kann d eS der deutschem Politik nur erwünscht sein, geradeso wie es von Berlin aus durchaus begrüßt worden ist, daß zwischen Frankreich uud Italien die Differenzen beglichen worden sind. Je weniger Möglichkeiten zu Reibungen und Konflikten, desto besser für den Weltfrieden, der in den letzten zwei Jahren so schwere ZrHWitterungen erfahren hat. sicht, das politische Verhältnis beruht auf der herzlichen Freundschaft und dem uneingeschränkten Vertrauen der beiden Kaiser, aus der Gemeinsamkeit der leitenden Staatsmänner im Hinblicke auf die Wege und Ziele ihrer auswärtigen Po litik sowie auf dem Mangel an Reibungsflächen und Kon fliktsstoff. Rußland hat die Ueberzeugung gewonnen, daß Deutschland ihm in schweren Zeiten ein aufrichtiger Freund gewe sen ist und daß dies auch in Zukunft so bleiben wird. Wenn Graf LamSdorff, wie in Paris angekündigt, demnächst eine Reise nach dem Westen antritt, wird er in Berlin mit Herz lichkeit und Vertrauen ausgenommen werden. Und wenn in Bälde Graf Alvensleben in Petersburg und Graf Osten- Sacken in Berlin von ihren Posten abgerufen werden, so werden zu ihren Nachfolgern Diplomaten auSersehen sein, die schon in ihrer Person gleichsam ein Beweis für die Inti- mität der Politischen Beziehungen beider Länder sind. Die Kaiserbegegnung inBjörkö und der Empfang Wittes inRomintenwer- ausgedrückt, die neuesten Ausstreuungen des deutschfeindlichen den in ihren Folgen dauern, JingotumS britischer Publizistik. Darauf ist zu erwidern: Nlli 1. Rußland ist nie in der Lage gewesen, deutsche Bünd "