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ErMb.Dolksfrrund LS Rr. 234 , tu«. j'- s, von Lkissangire kommend. ein, nachdem er und Dar-es'Salaam erwartet. chsenfeld. eine DsuUchUmb Hs ist. Die Gefahr, den Auf. ad l- Pfund > Pfg- reelle Pa '/.Pfund i5 „ ;o „ Dietrich, t 13. nd l- sein pro 1 dschast Böhmen. N rU Tageblatt M Schneeverg »uv Uurgegend mlkli uH irgi Md stadtlschmLehörden m Ä»e, Grünhain, Hartcnllein,Johan« ^"tiI0iUtl georgenstMFößmtz,NenMel,Schneeberg,SchwarzenbergbMWii-mstls Le'.rgramm-Adr.ff«! Vo!ksfr«und Schnr«b«x> F»»»!spr«ch«ikr Schne«brrg Aar s;. Kchwarzrnbrrg ;;; L 8 85. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste für di» Auswahl der Geschworenen. Die Vorschriften der 88 32 bis 35 über die Berufung zum Schöffenamte finden auch aus das Geschworenenamt Anwendung. Gesetz, die Bestimmungen zur Ausführung des SerichtSversaffungSgesetzeS vom 27. Januar 1877 re. enthaltend; vom 1. März 1879. 8 24. Zu dem Amte eines Schöffen und eines Geschworenen sollen nicht beruf«! werden: 1) die AbtetlungSvorstände und vortragenden Räte in den Ministerien; 2) irr Präsident des LattdesconfistoriumS; 3) der Generaldtrector der Staatsbahnen; 4) die streik und Amtshauptleute; 5) die Vorstände der Sicherheitspolizeibehörden der Städte, welche om der Zuständigkeit der Amtshauptmannschaften ausgenommen sind. .Erzgebttglsche Bolkifrmnd- erscheint täglich m« Ausnahme -er Tage« nach den Saun- und Festtagen. Abonnement monatlich SU Psg. ft In./ratet tm NmtSdlatldeztU der Naum der Ssp. Prtttzrilt lS Pfg.. deSal für auSwürtS «5, Wg.. tm amttichrn Teil der Raum der gsp. SorpuSjtise? 4Ü Psg.. int Rell.-Teil dte üsp. CorpurzoUe 8« Pfg. Berlin, 5. Oktober. Der große Streik tritt in eine neue Phase. Die Vertrauenskommission des Verbandes Ber liner Metall-Industrieller hat gemäß der ihr erteilten Voll macht beschlossen, daß am 14 Oktober die Generalaussperrung sämtlicher Metallarbeiter statifinden soll, wovon heute in den Betrieben durch Anschlag Kenntnis gegeben wird. Wenn diese Maßregel in Kraft treten sollte, so würden, wie der „Vorwärts" angibt, 60 000 Personen arbeitslos sein, mit dm Angehörigen also etwa 200 000 bis 300 000 Personen betroffen sein. — Der deutsche Kolonialkongreß wurde am Donnerstag in Berlin mit einer Ansprache des Grafen Posadowsky eröffnet. München, 5. Oktober. In der Kammer der Ab, e- ordnetm wies Abgeordneter Segitz (Soz.) bei Interpellation über die Fletschnot darauf Oeffnung der Grenzen nötig sei. Minister s. eine Oeffnung der österre'chisch-ungarischen G«nze wegen der dort ebenso hohen Fleischpreise für zwecklos, eine Bieheinfuhr aus Italien aber wegen der dort herrschenden Schweineseuche für unmöglich. Die sicherste Grundlage für eine zuverlässige Fleischversorgung sei die Förderung der heimischen Viehzucht. Er weise auch den Borwurf des Abgeordneten Seg<tz, die Minister hätte« sich mit den Arbeitern entfremdet, zurück. stand von neuem und in gänzlich veränderter, verschärfter Form auflodern zu sehen, ist von uns abgewandt. Welche Schwierigkeiten würden uns dadurch entstanden sein? Hendrik Witboi hat offenbar dahinter gestanden. — Zu dem Burenkomplott in Windhuk melden ferner die „Hamb. Nachr", daß Andries de Wet sich zurzeit in der Kapkolonie btfindet, woeränTyhpus krank darnie der liegt; für eine Beteiligung an dem Komplott kann er also gar nicht in betracht kommen. Die verhafteten Bu ren haben sich in feinem „Hause" aufgehalten, weil diese- eine Art Hotel ist, wo natürlich namentlich Buren Verkehren. — Die Unruhen in Deutsch-O st afriko. niemals der geringste Hintergedanke vorhanden war. Ich wiederhole das lediglich, um den bedauerlichen Mißverständ nissen ein Ende zu machen. Uebrigens haben wir dies bei den beendeten Verhandlungen bewiesen. Auf die Aeußerung des Interviewers, in Frankreich herrsche die Besorgnis, daß Deutschland entgegm der Bismarckischen Tradition nunmehr die koloniale Ausdehnung Frankreichs behindern, daß man in Berlin Frankreich in eine anti-englische Politik hinein- ziehrn und dazu mittels einer deutsch - russischen Annäherung zwingen wolle, erwiderte der Reichskanzler: „Alle diese Beunruhigungen sind unbegründet. Ja, es ist wahr, daß Fürst Bismarck häufig die Berechtigung der französischen Ko- lonialpolitik anerkannt hat, und ich selbst habe eines Tage- im Reichstage erklärt, daß es weder in Afrika noch in Asim einen Punkt gebe, wo unsere Interessen aufeinander stoßen; aber diese Kolonialpolitik darf nicht wie in der Marokkosache die Gelegenheit zu einem üblm Vorgehen gegen Deutschland bilden. Vorausgesetzt, daß die französische Kolonialpolitik unsere wachsendm Handelstnteressen und unsere Würde, die wir noch höher stellen, respektiert, werden wir Frankreich nicht bloß nicht behindern, sondern nötigenfalls in Marokko und dazu beigetragen, daß das im B anderwärts unterstützen. WaS dm zweiten Grund des Miß-1 nicht zum Ausbruche gekommen ' — Zum Aufstande in Südwestafrika. Das Komplott in Windhuk zeiat, welche Ueberraschungen der Aufstand noch birgt. Zunächst kommen die Versuche, die Bastards febung zu verleiten, in Betracht. Vielleicht hat die der Rehobother Garnison, die vor kurzem erfolgte, Dar-es-Salaam, 5. Oktober. Soeben marschiert Be zirksamtmann Böder mit fünfzehn Askaris und sieben Waheh«- Hilsskriegern nach Wikindo 15 Kilometer von Dar-es-Salaam ab. Sergeant gestern abend in deutlich heftig angegriffen worden war und dabei" fast säne ganze Munition verschossen hatte. Er schlug die Aufständi schen glänzend zurück. Der Sergeant wurde selbst leicht ver wundet. Siebzrg Rebellen blieben auf dem Platze tot. Nach mittag folgt eine Kompagnie von 150 Askaris und acht Europäern unter Hauptmann von Kleist nach Wikindo. Nie mand hatte solche Vorgänge in unmittelbarer Nähe von don wie in Berlin sich zu sehr ihrer Verantwortlichkeit be wußt sind, als daß sie sich durch derartige Heftigkeit beein flussen ließen. Frankreich kann da übrigens eine nützliche Rolle spielen, indem es die Gemüter beruhigt anstatt oufzustacheln. Die internationale Solidarität ist zu tiefgreifend, als daß man sich schmeicheln könnte, der tertiuo Aaudeus zu sein. Wenn zwischen England und Deutschland Voreingenommenheiten vorhanden sind, so werden diese früher oder später schwinden. Frankreich kann mithelfen, sie zu zerstreuen. Sein Beispiel zeigt, daß cs immer möglich ist, sich mit England zu versöh nen. Was Rußland anlangt, so stehen wir zu Ihrem Verbündeten in den denkbar besten Beziehungen. Das ist eine natürliche traditionelle Situation. Warum soll ten sie daran Anstoß nehmen? Haben wir jemals am fran zösisch-russischen Bündnis Anstoß genommen? Latte dieses Bündnis uns gegenüber jemals den aggressiven Charakter, den man, ich weiß nicht, warum, gewissen Annäherungen zuge schrieben hat, die ohne den Wert eines Bündnisses zu besitzen, viel beunruhigender schienen? Ein doppeltes System von Allianzen, die bellte friedlich sind, sichert das Gleichgewicht Europas. Diesen Allianzen könnten und sollten sich Freund schaften beigesellen. Sie stehen mit Italien gut; nichts kann besser sein. Mr stehen mit Rußland gut. Vortrefflich'. Man darf nur der französisch-italienischen Annäherung keinen anti deutschen und der deutsch-russischen Annäherung keinen anti- französischen Charakter beilegen." Fürst Bülow schloß mit nochmaligen Versicherungen, daß es sein aufrichtiger Wunsch sei, mit Frankreich dauernd in gutem Einvernehmen zu bleiben. trauens anlangt, so weiß ich, daß es Leute gibt, die einen Krieg zwischen England und Deutsch land als etwas Notwendiges prophezeien. Ich sage, daß »seine Albernheit ist, diesen Krieg als unvermeidlich anzukündigen. Deutschland und England würden einander zu viel Unheil antun. Sie werden diesen Versuch nicht machen. Und wenn ich auch die Heftigkeit der Zeitungspolemiken und die Nervosität des Publikums nicht verkenne, so behaupte ich doch, daß die Regierungen in Lon- Das in Gemäßheit von 8 36 des GerichtsverfossungSgesetzes vom 27. Januar 1877 und der Verordnung vom 23. September 1879 von dem unterzeichneten Stadtrat auf gestellte Verzeichnis der in dem hiesigen Gemeindebezirke wohnhaften Personen, welche zu dem Amte eines Schöffen oder Geschworenen berufen werden können (Urliste) liegt vom 0. Oktober 1ÜOS an auf hiesiger Ratsexpedition zu Jedermanns Einsicht aus und können Einwendungen gegen dcffen Richtigkeit oder Vollständigkeit innerhalb einer eintröchigen Frist von dem gedachten Zeitpunkte an schriftlich oder mündlich zu Protokoll bei der hiesigen Ratsexpedition erhoben werden. Unter Hinweis auf die unter D bcigedruckten gesetzlichen Bestimmungen wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Johanngeorgenstadt, am 3 Oktober 1905. Der Bürgermeister, vr. Wagner. O GerichtSverfassungSgesetz vom 27. Jamrar 1877 8 31. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von eine« Deutschen versehen werden. 8 32. Unfähig zu dem Amte eines Schöffen find: 1) Personen, welche die Befähig ANg infolge strafgerichtlichcr Verurteilung verloren haben; 2) Personen, gegen welche das Haupt verfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens eröffnet ist, das dte Aberkennung der bürger lichen Ehrenrechte oder dte Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann 3) Personen, welche infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen be chränkt find. 8 33. Zu dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden: 1) Personen, welche zur Zett der Ausstellung der Urliste das dreißigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben; 2) Personen, welch« zur Zett der Ausstellung der Urliste den Wohnsitz in der Gemeind« noch nicht zwei volle Jahre haben; 3) Personen, welch« für sich oder ihre Famtlte Armenunter- fiützung aus öffentlichen Mitteln empfangen oder in den drei letzten Jahren, von Ausstellung bei Urliste zurückgerechnet, empfangen hoben; 4) Personen, welche weg« geistiger und körperlich«, Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet find; 5) Dienstboten 8 34. Zu dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden : 1) Minister ; 2) Mitglieder der Senate der freien Hansestädte; 3) Reichsbeamte, welche jederzeit einstweilig in dm Ruhestand versetzt werden können; 4) Staatsbeamte, welche auf Grund der Landes gesetze jederzeit einstweilig in dm Ruhestand verhetzt werden können; 5) richterliche Beamte uw Beamte der Staatsanwaltschaft; 6) gerichtliche und polizeiliche Vollstreckungsbeamte; 7) Neli gionsdimer; 8) Volksschullehrer; 9) dem acttven Heere oder der activen Marine angehörmd, Militärpersonm. Dte Landesgesetze können außer dm vorbezeichneten Beamten höhere Verwa! tungsbeamte bezeichnen, welche zu dem Amte eines Schöffen nicht berufen werden sollen. 8 84. Das Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von ein» Deutschen versehen werden. kgut. mie nitz, Sa. Mr Bülows Aeutzerunge« über Deutschland und Frankreich. Auch weitere Auslassungen des Fürsten Bülow gegenüber französischen Journalisten, sind von dem aufrichtigen Wunsche diktiert, die nach langen Verhandlungen glücklich angebahnten freundschaftlichen Beziehungen zur französischen Republik über dm verhältnismäßig nebensächlichen Marokkostteit hinaus dauernd sicherzustellen. Von besondem Interesse sind diesmal die Betrachtungen des Reichskanzlers über die Vereinbarkeit der verschiedenen Allianzen, welche die europäischen Großmächte untereinander abgeschlossen haben. In voller Ausführlichkeit werden diese Aeußerungen telegraphisch wie folgt übermittelt: Paris, 5. Oktober. In der Unterredung mit einem Mitarbeiter dcs Temps gab Fürst Büll w zunächst eine aber malige Darlegung seiner in der Marokko - Frage befolgten Politik und wiederholte, daß er in der Zuversicht auf die aufrichtige Friedensliebe des französischen Volkes mit der Unterzeichnung dcs Pariser Abkommens einen großen Beweis feines versöhnlichen Geistes gegeben habe Auf die Bemerkung des Redakteurs des TenHs, daß in Frankreich die Kundgeb- ui gen zur deutschen Politik, insbesondere die Schritte des Grafen Tattenbach, Mißtrauen hervorgerufen haben, ent- gegnete Fürst Bülow: Daß man diesen Eindruck empfangen hat, ist auch mir bekannt; ich bedaure dies, aber ich gebe Ihnen mein Wort als Ehrenmann, daß auf unserer Seite Miilse!«! im Mizlildüi kMuiii». Au dein Nontue, d. 9. d. N, vorwittLAs 10 Ullr, stattündsodsu It t « » werden llierduroll alle Grounds dsr Anstalt srK«b«n8t sinAvIaden. LollneellerA, d«u 6. Oktober 1905. Lvlitor und l elirerltnUvxluiu Die Feld- und Grasnutzungen an der Eisenbahnstrecke von Zwönitz nach Stollberg und von hier bis an den Bahnhof Niederdorf werden Montag, den 9. Oktober 1905 auf 5 Jahre weiter verpachtet und zwar von vorm. s/.1O Uhr ab Bahnhof Zwönitz, von h lb 12 Uhr ab Bahnhof Affalter, von nachm. 1 Uhr ab Bahnhof Oberdorf, von 3 Uhr ab Bahnhof Stollberg und von 4 Uhr ab Kurvendreicck bei Stollberg. Die Bedingungen sind bei den Berkehrsstellcn und in den Bahnmeinei schreibt ul en in Zwönitz und Stollberg einzusehen. Kgl. Eisenbahn-Bautnspektion Cbemnitz II. ? für die am Nachmittag nschtlnendr Nummer bt» vor- »o —, „ s mittag 11 Uhi. «ne Bürgschaft sür dl« nüqsttSotz-Ausnabme d«r Anzttoen Uo Sonnabend, den 7. Oktober 1905. /nicht garantiert. Auswärtige Aufträge nur gegeuvorauibejahluna. Für Rück- I gab? eingesauster Manuskripte macht sich die Redaktion nicht verantwortlich. Zwecks der Einschätzung zur staatlichen Einkommen- und Er- gönzungssteuer auf 1906 gehen wiederum den Hausbesitzern oder deren Stellvertretern Hauslisten zu. Diese sind unter Beobachtung der vorgedruckten Anleitungen nach dem Stande vom 12. Oktober gewissenhaft auszusüllen, eigenhändig zu unterschreiben und hiernächst zur Vermeidung von Geldstrafe bis zu 50 unverzüglich und längstens binnen 10 Tagen von der Zufertigung an gerechnet, wieder anher einzureichen. Die Einreichung durch Kinder ist unzulässig. Lößwtz, am 5. Oktober 1905. Der Rat der Stadt. IL, Ter Unterricht in Bürger- nnd Kortbitdung-- fchnlen fällt Montag, den 9. dss. noch aus zwecks Vollendung der Centro lheizungsanlage. Lößnitz, den 5. Oktober 1905. Das Schuldirektorium. Feierabend lanne 46 e tt str 2.