Volltext Seite (XML)
U ErUekHülksfreund kindliche« 58. Donnerstag den 29. Juni 1905 »allen und Unser Blatt hat sich durch rasche Erzgeb. Boll-freunde- in einer Auflage von täglich üb«> Mn Schneeberg, Juni 1905. Neuordnung des Personentartfs Ned ion diecs in I. Kl. HI. Kl. auf 7,3 vr, an Schnellzugszuschlägen von 608 000 im Gepäaverkehr von IV t tso, 26 bis Wegfallen wird die Preisermäßigung für gemeinschaft- und >1888 XIII . XIV . wn- uull nxs 20 25 50 75 100 125 150 175 200 225 250 300 350 400 500 24 000 450 000 -s III. Kl. 3 Pf. 3,27 - II. Kl. 4,8 rrn im II. Kl. 4,5 4,67 t- Ilou er- km . 1 - 25 . 26-50 . 51—100 . 101—150 . 151—200 . 201- 250 . 251-300 . 301—350 . 351—400 . 401-450 . 451-500 . 501-600 . 601-700 . 701—800 . über 800 in I. Kl. 6 6,3 i-llschast VI VII VIII Tageblatt M Schneeberg mw Umgegend ^UizINMN georgenstadt, Lößnitz, Nenstädtel, Mnceberg, Schwarzenberg bzw. Wildenfels die Ltdaktio« «iü> dir Lr-edition -es „Lrzgeb. volksfreoudts" udervereine 3 nzmuflk. zusammen 2 009 000 Mk. verbleibt Mehreinnahme 39 500 Mk. Erzgebirges, schönem chemJavr- )e, passend Mg. rd 3. Juli Tc! egrani »> < Zldresse: Dolk-freund Schneeberg. Fernsprecher: Schneeberg »0. Ane 81. Schwarzenberg 19 feln m Preise einert. auf M bl zusammen 1 969 500 Mk. Dagegen Mehreinnahmen im Verkehr auf Rückfahrkarten von 1 535 000 Mk. im Verkehr auf zusammengestellte Fahrscheinhefte von provinziellen Angelegenheiten von Jahr zu Jahr einen scheinenden Beilagen in ausgiebigem Maße gesorgt ist. S400 Exemplaren erfahrungsgemäß von bestem Erfolg. Der „Erzgeb. Volksfreund" ist hier durch die Expedition und auswärts durch alle Postanstalten, Expeditionen und Boten zu beziehen. Der Abovve Ä entspreis beträgt pro Monat 60 Pfg. und werden die geehrten Abonnenten ersucht, denselben mnr gegen gedruckte Quittung zu entrichten. Zu zahlreichem Abonnement laden ein Nahzone Zone I liche Reisen größerer Gesellschaften sowie die Ausgabe vcn festen Nundreisekarten. Desgleichen wird die sächsische Sraats- regierung die in ihrem Eiserbahnverwaltungsgebiet nur in wenigen Relationen noch bestehenden Sonntagsfahrkarten be seitigen. Die zusammengestellten Fahrscheinhefte des Vereins Deut scher Eisenbahnverwaltungen werden bestehen bleiben; die Ein heitssätze, die jetzt betragen rvi»-l. lick» zügen ohne weiteren Zuschlag berechtigen. Es ergeben sich hiernach - wenn man von den Per sonenzugsstrecken absieht, die für diesen Verkehr nur sehr ge ringe Bedeutung haben — in I. und II. Kl. Erhöhungen um 15,87 7„ bez. 2,78 7«, in Hl. Kl. Verbilligungen um 2,14 7«. Wenn man die finanzielle Gesamtwirkung der vorstehend entwickelten Reform auf die sächsische Eisenbahnverwaltung gegenüber dem jetzigen Tarifstande nach dem Verkehre von 1903 rein rechnerisch ermittelt, so ergibt sich folgendes Bild: Es treten Mindereinnahmen ein im Verkehr auf einfache Fahrkarten von 1361 500 Mk. Zwangsversteigerung. Das auf Blatt 199 des Eirundbuchs für Zschorlau auf den Namen des Privat- 'manns Hermann Bruno Weck daselbst eingetragene Grundstück, auf dem Gasthofgerechtig- teit rubt und das auf 52 700 geschätzt ist, soll am 3V. Juni 1005, vorm. 7,10 Uh* an der Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Schneeberg, am 28. Juni 1905. Königliches Amtsgericht. Konkursverfahren. Über den Nachlaß des Schuhmachermeisters Ernst Ferdinand Hörtel in Nieder- schlema wird heute am 27. Juni 1905, Nachmittags >/,5 Uhr das Konkursverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Wagner in Schneeberg wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 15. Juli 1905 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters, über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falles über die in § 132 der Kontursordnung bezeichneten Gegenstände sowie zur Prüfung der anaemeldeten Forderungen auf für Personenzugsstrecken für Schnellzugsstrecken sollen durchweg Die Aufhebung des Freigewichts für Reisegepäck mußte unbedingt eintrelen, nicht nur weil sie aus den in der Denkschrift von 1902 (S. 13) kurz angeführten Erwägungen sachlich gerechtfertigt ist, sondern auch, weil die Annahme des Freigepäcks für die süddeutschen Verwaltungen, die schon durch die Einführung des Zweipfennigtarifs für die niedrigste Klasse erhebliche Einnahmcausfälle erleiden, aus finanziellen Grün den untunlich gewesen wäre. Dagegen war Ler Frachtsatz für das Gepäck gegenüber den bis jetzt in Norddeutschland einschließlich Sachsens bestehenden Sätzen wesemlich billiger zu normieren — jedoch unter tunlichster Vermeidung der Unterbietung der Eilgulsätze —, auch soll sich die Berechnung im Interesse der beschleunigten Abfertigung und der Nach prüfung durch den Reisenden möglichst einfach gestalten. Man hat daher statt der kilometrischen Bemessung auch hier ein Zonensystem angenommen, das zunächst eine besondere Zone für den Nahverkehr — 25 Irin — und sodann bis 500 Kin Entfernungsstufen von je 50 Km, von 500 bis 800 solche von 100 Kin und darüber hinaus nur noch eine Zone vorsieht; die Gewichtseinheit, die bis jetzt 10 KZ beträgt, ist auf 25 kx, zur Vereinfachung des Ver Wiegungsgeschäfts, erhöht worden. Der Gepäcksatz ist auf dem Betrage von 25 Pf. für je 50 Kin und 25 KZ aufgebaut. Es bewendet auch ferner bei dem „Sendungs"tarif, d. h. die Fracht wird nicht für jedes ein zelne Stück, sondern für alle zusammen ausgegebcnen Stücke einheitlich ermittelt. Man hat sich danach auf folgenden Tarif geeinigt: Mit I. Juli ISOö beginnt ein neues Abonnement auf den rasche und übersichtliche Berichterstattung auf allen Gebieten de- täglichen Leben-, in der Politik sowohl, wie in örtlichen ruh ohne Preisänderung. Dagegen beabsichtigt die sächsische Staatsregierung, wie schon früher geplant (Denkschrift S. 26 und 27), zur Vereinfachung des Fahrkartenwcsens die wenig benutzten Arbeitermonatskarten, sowie die nur in wenigen Verkehrsbeziehungen bestehenden Arbeiterrückfahrkarten — mit Ausnahme der für die Mülsengrundbahn geltenden billigen Sätze — aufzuheben. Ferner werden aufrecht erhalten werden Preisermäßig ungen für Kinder, für Ausflüge zu wissenschaftlichen und be lehrenden Zwecken, für wehrpflichtige Angehörige der öster- reichisch - ungarischen Monarchie und schließlich für Verwalt ungssonderzüge. Es sollen jedoch die zurzeit für diese Ver günstigungen bestehenden Sätze nicht weiter ermäßigt, wohl aber mit Rücksicht aüf die Neugestaltung des Tarifs auf einer anderen Grundlage aufgebaut werden. Mit der deshalb nötigen Umarbeitung der Bestimmungen wird eine zweck mäßigere Gestaltung der jetzt wenig übersichtlichen Vorschriften verbunden werden. mark ergibt; z. B. auf 180 km 60 K§ ---- IV. Zone und 3. Gewichtsstufe; 4 mal 3 durch 4 gleich 3 M. Ob dabei die Berechnung durch Aufdruck der Zonenzahl auf die Fahr karten noch erleichtert werden kann, wird erwogen werden. Das Recht der Reifenden IV. Klasse, eine Traglast un entgeltlich im Abreil mit sich zu führen, soll bestehen bleiben. Gegenüber dem jetzigen sächsischen Tarifstand ergeben sich für Gepäckstücke geringen Gelvichts naturgemäß einige Ver teuerungen, dagegen wird die Fracht für größere Gewichte wesentlich billiger als bisher, z. B. von Dresden Hauptbahn hof nach Plauen i. V. ob. Bf. (!78 km) 35 k§ jetzt auf eine Fahrkarte mit Freigewicht 0,95 M., auf eine solche ohne Freigewicht 3,80 M., künftig 2 M; dagegen 150 k^ jetzt auf eine Fahrkarte mit Freigewicht 12,35 M., auf eine solche ohne Freigewicht 14,25 M., künftig 6 M. Dies wird vor nehmlich den Handlungsreisenden, die schwere Musterkoffer mitführen, zugute kommen. Damit die billigen Gepäcksätze nicht zur Versendung von Expreßgut mißbräuchlich verwendet werden können, wird die Beförderung von Gepäck von der Vorzeigung einer Fahrkarte abhängig zu machen sein; um der Ausgabe allzugroßer Gewichtsmengen als Gepäck vorznbeugen, ist beabsichtigt, auf eine Fahrkarte bis zu 200 k^ Gepäck zu den angegebenen Sätzen zuzulassen, das Uebergewicht aber zu höheren, noch festzusetzenden Taxen zu tarifieren. Anlangend die Ausnahmetariie, so deckt sich auch hier der Reformplan im wesentlichen mit den Absichten, welche die sächsische Staatsregierung im Jahre 1902 verfolgt hat: es sollen diejenigen Vergünstigungen aufrecht erhalten bleiben, für die ein besonderes — allgemeines oder örtliches — wirt schaftliches Bedürfnis besteht, alle anderen aber sollen in möglichst weitem Umfange beseitigt werden. Es werden danach weiter beibehalten werden: die Mo natskarten, Schülerkarten und Arbeiterwochenkarten, und zwar Die Fracht kann von der I. bis zur X. Zone — 500 km —, also in der weitaus größten Mehrzahl der Fälle, sehr einfach berechnet werden, indem die Zonenzahl, mit der Zahl der Gewichtseinheiten vervielfacht, die Fracht in Viertel- ach. k Juli im . 3,2 Pf. festgesetzt werden; sie werden also in I. und 11. Kl. um 0,3 Pst in III. Kl. um 0,2 Pf. höher sein als die regelmäßigen Fahr preise, dagegen werden die Hefte zur Benutzung von Schnell- Ler „Erzgebirgische Potkssreund" erscheint täglich mit Ausnahme der Lage . . nach den Conn- Uno Jestiagen. Abonnement monatlich M Psg. 148 Inserate: im Amtoblattde-Uk der Naum der tisp. -Petit.,eile ILPsg., dcSal. für auswärts lö Psg.. im amtlichen Teil der Naum der Niv. Eorpnszcile Pia., im Reli.Teil die 2sp. Eoronszcile A> Psg. Für je angefangene 25 KZ Gepäck sind zu berechnen Pf- gaffe. «ng! : treffe» »e. :r und im , Aue. Heeren ver tterödorf Nicht berücksichtigt ist dabei die Beseitigung der Gesell schaftsfahrten, die finanzielle Bedeutung dieser Maßregel läßt sich mangels statistischen Materials nicht ermitteln. Die Tariferhöhungen gleichen sich hiernach mit den TarifermLßig- ungen fast genau aus; der Zweck der Reform besteht al'o keineswegs in einer Erhöhung der Einnahmen aus dem Per- sonenverkehr, sondern vielmehr in der für das Publikum wie für die Verwaltungen vorteilhaften, in Deutschland gleich mäßigen Vereinfachung des Fahrkartenwesens und des Tarifs. Als Zeitpunkt der Einführung der Reform wird der übersichtlichen Vorschriften ^1. Oktober 1906 in Aussicht genommen. Der Eisenbahnrat wird um sein Gutachten ersucht. den 26. Juli 1905, vormittags 11 Uhr vor deni unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, die eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu ver abfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für die sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 12. Juli 1905 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht z» Schneeberg. Nach einer Aenderung der Sächsischen Ausführungsverordnung zur Grunvbuch-- ordnung vom 26. Juli 1899 erfolgen die Verlautbarungen über Bebauung eines Flurstücks, Abbruch des Gebäudes, Eintragung, Veränderung oder Löschung von dessen Brandkatoster- nummer auf dem Grundbuchblatte nicht mehr von Anttswegen durch das Grundbuchomt (Amtsgericht), sondern nur auf Antrag des Eigentümers des Flurstücks. Es erscheint durchaus angezeigt, daß Lieser Verlautbarungsantrag vom Eigentümer bci den vorkommenden Veränderungen regelmäßig gestellt wird, damit das Grundbuch über diese Verhältnisse rich tige Auskunft behält und gibt. Die Beteiligten werden hieraus auftragsgemäß hingewiesen. Aue, Lößnitz, Neustädtel, Schneeberg und Schwarzenberg. Jnicraten-Annadme Mr die am Nachmittag erscheinende Nnmmer bis Bor> mittag N Mir. Eine Bürgschasi für die nächkttägige Ausnabtnc der Anzeigen bez. an den borgeittniebenen Tage» sowie an bestimmter Stelle wird nicht gegeben, ebenso wird siir die Nichtigkeit lclcphonisch ansgegebener Anzeigen 19 nicht garantier,. Attswärtigc Rusiräge nur gegen Vorausbezahlung. Für Rück- gäbe Uug.sanbtcr MauustrtUtc macht sich d>e Redaktion nicht verantwortlich.