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Erzg eb. D o lkssreund »I Tageblatt für Schneeberg und Umgegend i ri 11 für die königl. uud städtischen Lehör-m in Aue, Griinhaill, Hartenstein, Zohann ^VNlSvlüll georgenstadt, Lößnitz, Neustadtel, Schneeberg, SchwarMberg b)w. Wildenfels inrerl 87 Sonnabend, 30. Ap:il 1904. S9 «kl«phonisch aufargebener Anzeigen , r^-nVor-usbrMlung. WrRÜck- IahrglML. die Rcdaltion nickt verantwortllck. spreche«." -tun Mg z« Als Berichterstatter der Mehrheit ergriff zunächst der Abg. dem igm / .N. künstler mitttags. in ute tte, >er, >«. ihr und Um- igem Tage ; Saat- ein. Um r Cmtner l. Koh!. Sauer- Obg. reeberg. f - Salat Obg., für )ank kan- und :rrn 'tm- Z j schlügen der Regierung nicht allzuweit entfernte. Er werde für das Pluralsystem stimmen mit dem Vorbehalte, daß er bezüglich Aussicht. Eine endgültige Stellung könne er jedoch erst nehmen, nachdem weitere statistische Unterlagen bereit gestellt seien. Die Führung in dieser Frage habe die Regierung durchaus nicht aufgegeben, äußerte er dem Abgeordneten Schulze gegenüber, sie sei aber bestrebt, ein auf gegenseitiges Verträum gestütztes Einvernehmen aufrecht zu er halten. Zur Reform der Zusammensetzung der Ersten Kammer erklärte der Minister, daß die Regier- nachm. i Die sächsische Wahlrechtsreform. In gestriger Sitzung der Zweiten Kammer erfolgte Die Schlußbcratung über den Bericht der Gesetzgebungsdeputation, betreffend die Wahlreformfrage. Der Deputationsbericht .gipfelt in folgenden Anträgen: Uebereinstimmend empfiehlt die Deputation der Kammer, zu. erklären, daß sie die in der Negierungsdenkschrift -enthaltenen Vorschläge über eine Neuordnung des Wahlrechts -für die Zweite Kammer als taugliche Unterlage für -ein zukünftiges Wahlgesetz nicht anerkennen kann, sowie in Bezug auf Aendcrungen in der Zusammen setzung der beiden Kammern die Petitionen der Städte Dresden, Leipzig, Chemnitz und Plauen der Königl. Staatsregierung zur Kenntnisnahme zu überweisen. Die Deputationsmehrheit stellt ferner u. a. folgende An träge: Zu erklären, daß sie ebensowenig den Zeitpunkt bereits mr gekommen erachtet, wo der Staat durch eine grundsätzliche Aenderung des bestehenden Wahlrechts im Sinne der Einführ- Ang eines dem allgemeinen gleichen Wahlrecht gleich oder doch mahekommenden Wahlverfahrens auf die Sicherung verzichten kann, die in dem bestehenden Wahlrecht gegen die Gefährdung Les Staates liegt: wohl aber zu beantragen, daß die Königl. Staatsregierung das bereits vorgelcgte Material durch weitere statistische Unterlagen über die Wirkungen eines Plural systems, bei dem ebenfalls genügende Sicherung gegen die Ueberflutung der Kammer mit staatsfeindlichen Elementen geboten wird, ergänzt und zu diesem Zwecke die eingegängenen Vor schläge über eine Wahlrechtsreform, soweit sie auf das Plural- system gerichtet sind, der Negierung als Material für einen zu künftigen Gesetzentwurf zu überweisen. Abg. Schulze-Dresden (natl.) begründe! eingehend die auf eine Gesetzesvorlage hinauslaufenden Anträge der Deputations- Minderheit und trat dabei besonders für ein Pluralwahl sy st e m unter Auferlegung einer vernünftigen Beschränkung für Beseitigung der städtischen und ländlichen Wahlkreis-Einteilung und für eine zeitgemäßere Besetzung der Ersten Kammer ein. Die Deputations-Minderheit wolle, daß die Regierung in der Wahlrechts-Reformfrage wieder die ihr zu kommende Führung übernimmt, damit sie nicht eine regierte Re gierung werde. Die Frage der Reform der Ersten Kammer und die Wahlrechts-Rcformfrage würden nicht eher wieder von der Tagesordnung verschwinden, als bis sie gelöst sind. Abg. Matthes-Schönbach (kons.) polemisiert gegen das Über handnehmen der Macht der Sozialdemokratie und fordert zuerst eine Wahlrechtsreform in Berlin, bevor Sachsen sein Wahlrecht ändere. Es sei jetzt eine Zeit wie vor 1848. Man solle dessen eingedenk sein und danach handeln. Abg. Gräfe-Annaberg (wildl.) erklärt sich als Gegner des Pluralsystems. Er wünsche aber eine recht baldige Wahlrechts reform und werde deshalb für die Anträge der Minderheit stimmen. Abg. Günther-Plauen (fr. Vpt.) sprach sich für die Ein führung des gleichen, geheimen und direkten Wahlrechts aus. Sodann nahm das Wort Vizepräsident Dr. Schill-Leipzig. Derselbe betonte, es sei bedenklich und vermehre nur die Er regung im Volke, wenn die Regierung, ohne noch über die Art ihrer Vorschläge sich im klaren zu sein, mit einer Denkschrift vor das Land trete. Wo aber die Staatsregierung selbst das bestehende Wahlrecht als ungerecht bezeichnet habe, müsse nun mit der Reform ein schnelleres Tempo eingeschlagen werden. Seines Erachtens sei es da taktisch richtig, wenn man sich von dm Bor- Königlichen Amtshauptmannschaft Schwarzenberg genehmigt worden ist, so steht den Beteiligten das Recht zur Einsichtnahme zu, und wird solches unter den gesetzlichen Bestimmungen vom 15. April 1884 hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, und tritt mit dem Tage der Bekannb- machung in Kraft. Mittweida, den 27. April 1904. DerGemeinderat Trommler, Gem. Vorst. U, hem Maße zu wollen, >likum die auch ! tung ! )ier- Telegramm-Adresse: Volksfreund Schneeberg. Fernsprecher: Schneeberg zo. Aue ss. Schwarzenberg zy. iw 4^ Einschätzungsergebniffes sich bei der hiesigen Ortssteuereinnahme zu melden. Oberaffalter, am 28. April 1904. Der G e m e i » d e v o r st « «P. Günther. illigst - neeberg. ein - Der „ErzgcblrgUche Bollssrcund" erscheint tisglich mit Ausnahme der Lag« nach den Sonn- und Festtagen. Abonnement monatlich S« Pfg. Inserate: tm Amtsblattbezirk der Naum der 8so.Petitzeile >2 Pfg., deSal. siir auSwiirtS lö Pfg., tm amtlichen Teil der Raum der 8sp. CorPuSzeile 4S Psg., lm Rell.-Tetl dle Lsp. CorPuSzeile SS Psg. f Üpitz-Treuen das Wort. Derselbe führt u. a. aus, daß sowohl des zu erwartenden Gesetzentwurfs volle Freiheit in der Beur- die sächsische Regierung, als auch die Stände immer die Arbeiter- teilung habe. Interessen in den Vordergrund bei ihren Beschlußfassungen gc- j Se. Exzellenz Staatsminister v. Metzsch stellt haben und dieses auch in Zukunft tun würden. Das ganze erinnerte an seine früheren Darlegungen, daß die Regierung, Haus bedauere aufrichtig das Fehlen von Arbeitervertretern in falls ihr gangbarere Wege als die der Denkschrift angegeben feiner Mitte und sehne den Augenblick herbei, wo es werde mög- würden, Hinweise dankbar annehmen würde. Der Minister lich werden, Arbeitervertreter in die Kammer aufzunehmen, ohne stellte demgemäß dann unter dem Beifall des Hauses ernst- dabci den Staat und seine Interessen zu gefährden. Jedenfalls liche Erwägungen über das Pluralsystem in obet müsse durch das neu zu schaffende Wahlrecht einer sozial- " "'' demokratischen Kammermehrheit vorgebeugt werden, denn durch die Sozialdemokratie sei noch kein Staat groß gewordm. Der Vorwurf, daß es in Sachsen ohne Sozialdemokratie keinen Fort schritt gibt, sei zurückzuweisen. Am Schluß seiner Ausführungen erklärte der Referent: Den Vorwurf, daß wir dem Havse keine konkreten Vorschläge für ein bestimmtes Wahlgesetz vorlegen, müssen wir uns gefallen lassen. Wir wollten aber unserm , Sachsen nicht den Fehlschlag eines mißglückten Versuches bereiten, u n g einer Ergänzung etwa im Sinne des Anttages Andrä Wir betrachten es als kleineres Uebel für unser engeres Vater- Widerstand nicht entgegensetze, wenn die Erste Kammer.die land, wenn wir in der Tat noch einige Jahre mit der Durch- Frage behandelt habe und ein betreffender Beschluß der Stände führung des neuen Wahlrechts warten, als den Umstand, daß ihr zuginge. Nach hieran sich anschließend längerer Debatte, wir vielleicht ein Wahlrecht schüfen, bei dem die fernere gedeih- auf deren Einzelwiedergabe wir Raummangels halber vor- liche Entwicklung Sachsens in Frage gestellt werden könnte. ' zichten müssen, fanden Abstimnmngen über die emgebrachten Jnscrattn-Annahm« für dt« am Nachmittag ««scheinend« Nummr« bl» Bor mittag II Uhr Line Bürgschaft fllr die nLchfttiigiae Aufnahme der Anzetaen bcz. an den «orgeschrtebenen Tagen sowie an bestimmter Stelle wird nicht gegeben, ebenso wird siir die Richtigkeit tei' ' nicht garantiert. AnSwürtige Aufträge nur gegen Vorausbezahlung. Filr Rück gabe eingefandter Manuskripte macht sich dle Redaktion nicht verantwortlich. Anträge statt. Die von der gesamten Deputation gestell ten Anträge wurden nahezu einstimmig, die Mehrheitsanträge mit überwiegender Majori tätangettominen; dieMinderheitsauträge sämt lich abgelehnt. Einzig der Minderheitsanttag, daß bei jeder Wahlrechtsänderung das geheime Stimmrecht beizubehalteu sei, wurde in namentlicher Abstimmung mit 43 gegen 30 Stimmen angenommen. Damit ist das Schicksal der sächsischen Wahl rechtsreform fürs erste entschieden. Die Regierung wird sich der Beschaffung weiterer statistischer Unterlagen uud der Verarbeitung der zahlreichen Einzelvorschläge widmen. Wann nunmehr eine neuerliche Gesetzesvorlage über die Wahlrechts reform zur Vorlage gelangt, ist einstweilen nicht abzusehen. Tagesgeschichte. Deutschland. St. Pilt b. Schlettstadt, 28. April. Der Kaiser traf um 11 Uhr unter dem Glockengeläute der umliegenden Ortschaften auf der Hohkönigsburg ein, auf der die kafferliche Standarte gehißt war. Der Kaiser besichtigte eingehend die Fortschritte der Arbeiten an der Burg unter Führung des Ar chitekten Ebhard und sprach wiederholt seme große Beftiedigung ,aus. Um 1 Uhr erfolgte die Abfahrt nach dem Bahnhofe Rap- pültsweiler. Straßburg i. E-, 28. April Nachdem der Kaiser kurz nach 1 Uhr vom Bahnhof Rappoltsweiler in Begleitung des Statthalters abgefahren war, traf er kurz nach 3 Uhr in Straß burg auf dem Bahnhofe mit der Kaiserin zusammen, die zur Begrüßung ihres Hohm Gemahls vott Karlsruhe hier eingetrof- fm war. Die Majestäten begaben sich in das Fürstenzimmer auf dein Bahnhofe, wo Allerhöchstdieselben bis ^4 Uhr verweil ten. Sodann fuhrm die Majestäten nach Karlsruhe weiter. Karlsruhe, 28. April Kurz nach 5 Uhr traf der Hofzug mit Jhrm Majestäten dem Kaiser und der Kaiserin von Straßburg auf dem festlich geschmückten Bahnhofe ein. Zum, Empfange waren erschienen der Großherzog und die Großher zogin, der Erbgroßherzog und die Erbgroßherzogin, Prinzessin Wilhelm, Reichskanzler Graf Bülow und der preußische Gesandte v. Eisendecher. Die Begrüßung war überaus herzlich. Unter dem Salut der Geschütze und dem Geläut der Glocken führe» die fürstlichen Herrschaften durch die von jubelnden Menschm- Masien dicht besetzten Straßen, auf dmen bis zum Schlosse die hiesigen Vereine, die Studentenschaft und die Schulen Spalier bildeten, zunächst nach dem Marktplatze, wo vor dem Rathaufe der Stadtrat mit dem Oberbürgermeister und dem Bürger meister an der Spitze, sowie der Bürgerausschuß die Majestät« willkommen hieß. Sodann erfolgte die Weiterfahrt nach dem Schlosse. Nach der Ankunft wurde der Tee eingenommen. Heute abend 8 Uhr findet Familientafel und Marschalltafel statt. Berlin, 28. April Im Reichstage wird em Antrag auf Schaffung einer Reichslotterie vorbereitet, die an Stelle der einzelnen Landeslotterien zutretm hätte. --- -- - ss--- - Die im Grundbnche bisher noch nicht eingetragenen Flurstücke Nr. 1. 1». 1b. 1c». 1ä. 8^6 877. 878. 880. 881. 888 des Flurbuchs für Niedcrzschvcken sollen auf Blatt 134 des - .idbuchs für Zschockcn Gr. A. übergetragen werden. Diejenigen, die das Eigentum an diesen Grundstücken, eine Beschränkung des Eigentümers in der Verfügung über dieselben, ein Vorkaufsrecht, oder ein nicht in einer Grunddienstbarkeit 'stehendes diecht an den Flurstücken in Anspruch nehmen, werden aufgefordert, ihre Rechte binnen 3 Monaten und spätestens bis zur Übertragung auf das obenbezeichnete Grundbuchblatt bei dem unterzeichneten mdbuchamte anzumelden, widrigenfalls sie nach der Übertragung den öffentlichen Glauben des Handbuchs gegen sich gelten zu lassen haben. Königliches Amtsgericht Hartenstein, am 26. April 1904. lHortkrZrHvEpfst tn e« Ueber den Nachlaß des Bäckermeisters Rudolph Ernst Brändel in Johanngeorgenstadt wird heute, am 28. April 1904, vormittag 11 Uhr das Konkursverfahren eröffnet. Der Kaufmann Karl Richard Herberger in Johanngeorgenstadt wird zum Konkursver walter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 30. Juni 1904 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusscs und eintretenden Falles über die in 8 132 der Konkurs- Mrdnung bezeichneten Gegenstände auf den 27. Mai 1004 vormittag s/r Uhr mnd zur Prüfung der angemeldeten Förderungen auf den SS. Juli 1SV4 vormittag v/, Uhr vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur .'Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von dm For derungen, für welche sie ans der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 31. Mai 1904 Anzeige zu machen. ' . KötüMcheS Amtsgericht zu Johanngeorgenstadt. Nachdem das „Regulativ", die Erhebung einer Gemcinde- -Ov4vk4ill4Ul4lUi4llllH. gewerbesteuer für Mittweida bezüglich des Betriebes der «Gast- und Schankwirtschaft, des Kleinhandels mit Branntwein oder Spiritus betreffend, von der Nachdem das „Regulativ" über Besitzveränderungsab- UtlllllllULllNlllH. gaben bezüglich der zuständigen Kassen für Kirche,- Schule,- Armen,- und Feuergerätskassen bett, von der Königlichen Amtshauptmannschaft Schwarzenberg genehmigt worden ist, wird solches unter dm gesetzlichen Bestimmungen vom 15. Zlpril 1884 hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, und tritt mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. Mittweida, den 27. April 1904. DerGemeinderat, Trommler, Gem. Vorst. Nachdem die Ergebnisse der diesjährigen Einkommen- und Ergänzungssteuereinschätzung dm Bettagspflichtigen bekannt gemacht worden sind, werden in Gemäßheit der Bestimmung irr 8 46 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juli 1900 bez. 8 28 des Ergänzungssteuergesetzes vom 2. Juli 1902 alle Personen, welche hier ihre Steuerpflicht zu erfüllen haben, denen aber die Steuerzettel nicht haben behändigt werden können, aufgefordert, wegen Mitteilung des Eiu- schätzungsergebnisses sich bei der hiesigen Ortssteuereinnahme zu melden. Mittweida, am 28. April 1904. DerGemeinde-Borstand, Trommler. . Nachdem die Ergebnisse der diesjährigen Einkommm- und Ergänzungssteuer-Einschätzung den Beitragspflichtigen bekannt gemacht worden sind, werden in Gemäßheit der Bestimmung« in 8 46 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juli 1900 hez. 8 28 des Ergänzungssteuerge-