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Dienstag —Rt- —— 10. November 1846. WM Datsche Allgemeii« Zeitung. SM ' ' ' «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» «ev-rblt». Deutschland. -f Von der Nordsee. Die portugiesischen Vorgänge. *-fLeip- !«H Gustav Adolf-Berein. 0 teipsig. Die Schießbaumwolle.— Das Biß thum Rottenbura. z Aus Kurhessen. Verordnungen in Betreff der StaatSdiener. -f Darmstadt. Landtags — Die Wahldirectoren in Arhles- tvig-Holstein. — Der Altonaer Merkur. — Die lübeckisehe Angele genheit. — Gustav-Adolf-Verein in Frankfurt a- M. — Hamburg und der Zollverein. WeenDen. » * Äerlin. Die Begräbnißfrage. * Glogau. Die Eisenbahn. - Die Polen. Deftevreich. fAus Ungarn. Die Colonisation. GPanieu. Schluß der Cortes. Die Amnestie. Verhaftung beim Militair. Nachsicht des KriegSminister«. Lruppensendungen. - <Me»Gdett»N«t«N Die OeffnUng der Häfen. Die Königin. Die Besatzung von Dublin. O'Connell in Dublin. Besuch beim Lordlieutenant. Die.Ar- beits- und Entwässerungsacten. Gcwaltthätigkeiten in Irland. Repeal- - verein. Hr. Labouchere. MesoDgatch. Ankunft des Herzogs von Montpensier und seiner Gemah lin. Neue Note'Lord Palmerston's. Subscriptionen für die Ueberschwemm- ten. Ankauf von Longwood. Verhaftung von Cürlisten. Bourbon. Die Expedition gegen Madagaskar. '/-Paris- Die spanischen Angelegenhei ten. Die Ueberschwemmung. Bibliotheken in Algerien. GeseHentwurf über - den Secundairunterricht- ' Melffien. * Krüssel- Der König. Die Kammern. Hr. LiedtS. Feuer. Schweiz. Sicherhcitswache in Freiburg. Das Kloster DissentiS. W»tton. Nom. Municipalverfassung. Cardinal Lambruschini. NtnAland nnd Polen. Die Aernte im südlichen Rußland. Straka«. Gerücht. MHedeMrEß» l>r. Seidensticher's Familie. Vkiffenfchaft und <Xunstt. * Dresden. Theater, »kcipsig. Concert. Handel und Wdustdele. * Frankfurt a. M. Eisenbahn. Silfuhr« zwischen Aachen und Frankfurt. Die württembergisch« Eisenbahnanleihe. * teipftg. Börsenbericht. — Leipzig-Dresdner Eisenbahnfrequenz. — Wqs- sktstand der Elbe. — Leipzig. fragt: was die Regierung voraus habe vor den Parteien, wenn sie eben so ungesetzlich verfahre wie diese? so geben wir zwar gern zu, daß es der Regierung vor Allem zukomme, das Beispiel unverrücklicher Gesetz : lichkeit zu geben, und daß es für sie selbst der größte Fehler wäre, mit dem Beispiele der Ungesetzlichkeit voranzugehen; aber eS heißt diesen Grundsatz auf eine zu strenge Probe stellen, wenn man von der Regie rung verlangt, sic solle sich in ungesetzlicher und alle Pflichten der Liege und Loyalität verletzender Weise angreifen und, wenn die gesetzlichen Mit tel zum Widerstande nicht mehr auSrcichen, ganz ruhig stürzen oder ihrer gesetzlichen Rechte berauben lassen, ohne sich zu helfen wie sie kann. Dem revolutiouaircn Angriffe gegenüber hat man überall die Zulässigkeit,Mßch- ordentlicher, dictatorischer Maßregeln anerkannt, und die Regierst^/ welche die Verfassung des Staats und seine geheiligten -Ordnungen ver- tkeidigt, steht doch auf einem bessern Rechtsboden als ein Pflicht und Gesetz vrrläuqnender Angriff. Gegen den Angriff kann man, wo er nicht durch arge Dinge provocirt war, das ganze Recht geltend machen; He Vertheidlgung wird man überall mit Nachsicht beurthcilen müssen: Uebrigens dürfte die gute Königin von Portugal an Allem, was in Portugal geschehen, ziemlich so unschuldig sein wie das portugiesische Volk, und im Namen Beider streiten sich ehrgeizige Parteihäupter. Portugal wird nicht «her Frieden bekommen, als bis sich Königthüm und Volk wieder zusammen finden, und auch dort wäre eine Verfassung nicht die rechte, und dort am wenigsten, welche das Königthum zur politischen Nul lität verurtheilen möchte. Das wollen aber in Portugal nicht die Verfas sung, aber die Vormünder des Throns, des Volks und der Verfassung. *fLeipsiq, 8. Nov. Der hiesige Zweigvercin der Gustav-Adolf- Stistung hatte für den heutigen Tag die längsterwarteieSitzung aus geschrieben, hie erste nach jener hier unheilvoll, dort segensvoll, öder doch nothwendig genannten berliner Ausschließung des Ür. Rupp. Die vpn allen Seiten Deutschlands eingegangenen Proteste, die weit verbreitete Ansicht, daß die Gustav-Adolf-Stiftung, ein zur Unterstützung hülfsbedürstiger Glaubensgenossen gegründeter, alle Parteien umfassender Verein- vöndem man gehofft, daß er auch ein inneres Band der evangelischen Kirchen'fein und werden könnte, auf ein fremdes Gebiet sich verloren halft; die Furcht, WEMLSKAWMM das Jiftektsse Hr den Verein zu mindern, in allen KrcrstüeiüäTheil- nahme süß denselben erweckt, die höchst erfreulich war. Es waren in der heutigen Versammlung wol gegen 300 Mitglieder anwesend und auch die Tribunen ganz gefüllt. Dagegen wohnte« z. B. der letzten Sitzung des hiesigen KweigvereinS kaum 50 Mitglieder bei, und selbst bei der im August abgehaltenen leipziger Hauptveremsversammlung wär die Teil nahme sehr gering. Nachdem nun Oberkatechct R. Raumann an der Stelle des ahwrfen- drn Vorsitzenden, Pastor Blaß, die Versammlung mit einem Gehet eröffnet/.und die Tagesordnung: Rechnungöablegung, Wahl von sechs VorstaichSmitglicdern des leipziger HauplvereinS an Stelle der aus- scheidettben, und allgemeine Besprechung, voraelegt hatte, trat so gleich nach Ablegung des Rechenschaftsberichts Advocat Römisch mit der Erklärung auf: „daß zum Rechenschaftsberichte mehr gehöre als der Nach weis Ader verwendete Gelder ; daß der Verein von sesnem Vorstande Re chenschaft verlangen könne, wie er den andery Hauptzweck des Vereins, Sinigüngspunkt der evangelischen Landeskirchen zu sein, gewahrt und ge fördert habe, und daß darüber vor den Wahlen zu sprechen sei." Drang nun auch derselbe mit dieser Ansicht nicht durch, und wurde vielmehr die Tagesordnung festgehalten, so war während der DiScussion die Abgabe der Wahlzettcl ziemlich vollendet, und der Vorsitzende selbst bezeichnete nunmehr die Ausschließung vr. Rupp'S als den Gegenstand der Berathung, indem " selbst hervorhoo, wie erfreulich die durch dieses Ercigniß gp teigerte Theilnahnte am Vereine sei, und den Wunsch hinzufüqte, daß ne Angelegenheit, wie auch die Entscheidung ausfallt, der Wirksamkeit deS Vereins Nicht hinderlich werden möchte. Nachdem nun Kaufmann Lampe, Mitglied des leipziger HauptvtreinS- vorstandcs wie deS CentralvorstandcS, welcher als Unbetheiligter und nicht mitstimmend der Hauptversammlung in Berlin beigewöhnt hatte, eine auö- ührliche Nebeneinanderstellung der Gründe für und gegen Rupp'S AuSschlie- iung voraetragen hatte, deren Resultat allerdings zu'sein schien, daß das örmelle Recht die Ausschließung Rupp'S zur traurigen Nothwendigkeit icmacht habe, erhielt Advocat Römisch abermals das Wort. „Der.Gu- tav-Adolf-Verein, sagte er, ist ein Verein von Gliedern der evaMlisch- wotestantlschcn Kirche, nicht irgend einer Landeskirche oder allc^M Lan- >eskirchen, sondern von Mitgliedern aller Kirchen. Rupp gehörEr cvan- zelifch-protestantischen Kirche an; der königöberqer HauptvM« erkennt hn als Glied dieser Kirche; er selbst bezeichnet sich auödrücmch als sol ches; daö hätte genügen sollen. Die frankfurter Statuten (h. 2) erken nen als unterstützungsfähig Alle an, die ihre Ucbcreinstimmung mit der evangelischen Kirche glaubhaft Nachweisen können; hierin liegt dicErläute- s von der Nordsee, 6. Nov. Daß man in einem von Clubs Emeutcn und Revolutionen so arg durchwühlten Lande wie Portugal, wo eigentlich gar keine Verfassung eine gültige Rechtsbasis hat, in Be treff der strengen Verfäffungsmäßigkeit der von beiden Seiten gethanen Schritte nicht zu scharf rechnen darf, wie von Frankreich aus geltend ge macht wird, ist schon richtig. Jndeß wird zuvörderst zu fragen sein, wer da angefangcn hat auf der Bahn der Ungesetzlichkeit, und das dürste diesmal nickt die Regierung sein. Die Carta des Dom Pedro ferner, für welche die Partei der Königin streitet, hat wenigstens Daö für sich, daß sie nicht durch Gewaltthat abgeprcßt, sondern freiwillig von demjenigen Regenten des Landes verliehen und zum Gesetz erhoben würde, dessen Recht nur dir Miguelisten bestreiten. Auch iss sie politisch besser berech net und ungleich mehr am Ort als die Constitution der Septombristen. Wenn bas Journal des Debats meint, eine suSpendirte Constitution sei eine zerstörte Constitution; wenn es fragt: was Reckt sei zwischen den spanischen Liberalen, welche die Carta in mehren ihrer Bestimmung«» ver letzen, und der Königin, welche die ganze Carta suSpendirt (Nr. 309), so bemerken wir, daß auch dir Regierung nicht die ganze Carta, sondern nur einzelne Bestimmungen derselben, welche mit dcm LebenSprincipe dtr. Verfassung, der Cortesverfaffung, nicht im Zusammenhänge stehen und deren Suspension auf der pyrcnaischen Halbinsel stehende Gewohnheit ge- wordcn ist, suSpendirt hat, während daß seplembristische Ministerium das Wahlgesetz änderte und dadurch allerdings die verfassungsmäßige Vert e- tung des Landes verfälschen wollte. Ob im Sinne der Demokratie oder der Monarchie, ist ganz gleich. Die Königin hat jene Artikel der Carta äSpendirt, um die Verfassung der Carta selbst zu retten; die Srptembri- ken verletzten die Carta, um sie zu vernichten, um sie in die septembristi- che Constitution umzuschmelzen. Im Jahr 1832 wußte man es in Pa ris sehr gut, daß die Verletzung eines einzelnen, mit der Vertretung des Landes nicht zusammenhängenden Paragraphen des geschriebenen CoMi- tutionSgesetzes kein Derfaffungsbruch ist, daß dieser aber allemal eintritt, wenn die Vertretung deS Landes gesetzwidrig alterirt und damit die Mög lichkeit genommen wird, die Integrität der Verfassung herzustellen und den RcchtSstand des VerfassungslcbenS zu erhalten. Es ist das damals in Paris bei Gelegenheit drS Bclagerungsstandes und der Ausnahme gerichte viel erörtert worden. Auch englische Minister haben in gefähr lichen Zeiten die Habeas-Corpusacte oftmals suSpendirt. Darüber hat in England das Parlament, haben in Portugal die Cortes zu richten, nirgend aber die Emeute. -Die Entlassung eines Ministeriums vol lends ist kein „Staatsstreich". Wenn endlich das Journal des Debats