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Di« Saaten stehen überall vortrefflich- und die gelinde Witterung, welche die Schafheerhen auszutreiben gestattet, erspart* viel Winterfut ter, also auch Kartoffeln, welche hier und da mehr faulen als im von- Iahst. — Die Schlesische Zeitung vom IS. Nov. sagt: „Wie sich dieVer- kehrSnerhnltnisse zwischen Schlesien und Krakau, gestalten werden, darüber verlautet noch nichts Bestimmtes. Tine Vernichtung des Freihandels würde Preußen (Breslau vor Allem) auf das empfindlichste berühren, und im andern Falle würden wir bas merkwürdige Beispiel ha- bm, daß, zwischen zwei österreichischen Stücken des ehemaligen polni schen Reichs Zollschranken errichtet sind. Wir müssen hierin wol bald klar sehen." — Aus Breslau vom IS. Nov. schreibt die Schlesische Zeitung : „Morgen wird in Folge der Einverleibung des Freistaats Krakau in die österreichische Monarchie eine Deputation nach Berlin abgehen, um die Interessen des hiesigen Handelsstandes, der bekanntlich mit Krakau in bedeutender Handelsocrbindung stand, möglichst zu wahren. Wie wir übrigens aus guter Quelle erfahren, hat das österreichische Cabinet dem preußischen solche Concessioncn gewährt, daß auch für die Folge das bis- ihrege kommerzielle Verhältnis nicht gestört werden dürfte." , — Am IS. Nyv. lief man in Tilsit Schlittschuh, obwol bereits seit zwei Tagen Thauwetter eingetreten war. Die dortigen Speicher wa ren mitGetreide ungefüllt, die Zufuhr nahm ab und die Preise sanken. Defteroeich. Eine weitere in Krakau erlassene Bekanntmachung (vgl. Nr. 325) läutet: „Der im Namen der drei Schutzmächte Oesterreich, Preußen und Ruß land der interimistischen Regierung des Freistaats Krakau vorstehende Feld- marschall-Lteutenant Graf v. Castiglione macht hiermit im Namen und Auf trage dieser Mächte kund, daß dieselben am 6. d. M. zu Wien die folgende , Uebereinkunft geschloffen, und unterzeichnet haben: In Erwägung, daß die Verschwörung, welche im Monat Februar >846 die bekannten Ereignisse im Großherzogthume Posen, in Krakau und in Galizien herbeigeführt hat, ein Anschlag war, der mit Hülfe zahlreicher Mitschuldiger im Land in der Ferne vorbereitet worden; in Erwägung, daß die verbrecherische Kaction zur verab redeten Stunde zu den Waffen griff, die Feindseligkeiten eröffnete und Pro- clamationen erließ, welche zur allgemeinen Empörung auffödcrten; in Er wägung, daß Krakau der Sitz einer Centralbehördc ward, die sich Revolu tionsregierung nannte, und daß von dieser Regierung die zur Leitung des Aufstandes dienenden Erlasse ergingen; in Erwägung, daß alle diese Um stände zusammen die Stadt Krakau in einen eigentlichen Kriegszustand ver setzt haben, nach welchem die drei Höfe von Oesterreich, Preußen und Ruß land befugt gewesen sein würden, von allen Rechten Gebrauch zu machen, die der Krieg, ihnen ejnräumt; in Erwägung, daß sie schon allein aus die sem Grund über ein Gebiet, welches eine feindliche Stellung gegen sie ge nommen, zu verfügen berechtigt sein würden; in Erwägung) daß cs aber nicht die Absicht der drei Mächte ist, die Stadt Krakau dem Gesetze des Stärker» zu unterwerfen, weil, wo so große Ungleichheit der Kräfte obwal tet, dieses Gesetz keine Anwendung leiden kann; in Erwägung, daß eben so wenig davon die Rede ist, über jene Stadt einen Act der Rache zu. verhän gen oder sie zu bestrafen, sondern daß die gedachten hohen Schutzmachte nichts als Ordnung und Frieden im Gebiete von Krakau wiedcrherstellen wollen und keinen andern Zweck haben als den, ihre Völker vor der Wiederkehr von Ereignissen zu schützen, die deren Ruhe so schwer zerstört haken; in fer nerer Erwägung, daß durch den unter ihnen ack 3. Mai/21. April 1815 geschlossenen Vertrag die Stadt Krakau mit ihrem Gebiete für eine freie, unabhängige und streng neutrale Stadt erklärt sink unter den Schutz der drei hohen Eontrahenten gestellt ist, und daß die drei Höfe durch diese Ver einbarung die auf die Stadt Krakau sich beziehenden Artikel in ihren ver schiedenen Verträgen vom 3. Mai/2I. April 1815 (von denen der eine zwi schen Sr. Mas. dem Kaiser von Oesterreich und Sr.Maj. dem Kaiser aller Reussen, der andere- unter demselben Datum, zwischen Sr. Mas. dem Kai ser aller Reussen und Sr. Mas. dem Könige von Preußen geschloffen ist) haben in Vollzug setzen wollen; in Erwägung, daß aber das Bestehen der freien Stadt Krakau, weit entfernt, ihrer Absicht zu entsprechen, eine Quelle von Unruhen und Unordnungen gewesen ist, die während eines Zeitraums von beinahe 20 Jahren nicht allein den Frieden und die Wohlfahrt dieser freien Stadt und die Sicherheit der angrenzenden LandeStheilc bedroht, sondern überhaupt den Sturz der durch die Verträge von 1815 begründeten Ord nung der Dinge bezweckt haben; in Erwägung, daß zahlreiche Thatsachen dieser Art, die zu allgemein bekannt sind, als daß sie hier aufgezählt zu werden brauchten, den Bestand der freien Stadt Krakau in seinem Wesen völlig geändert haben, und daß Krakau sich durch Schritte, die den Bestim mungen der Tractate zuwider sind, wiederholt von den Verpflichtungen los gesagt hat, welche ihm die strenge Neutralität auferlcgte, daß diese Schritte zu verschiedenen Malen die bewaffnete Dazwischenkunft der drei Mächte her- bcigeführt haben, und daß alle Veränderungen, die mit seiner innern Verfas sung zu dem Zwecke vorgenommen wurden, um seiner Regierung mehr Kraft zu verleihen, nicht hinreichend waren, die Rückkehr dieser beklagenswerthcn That- sachen zu hindern; in Erwägung, daß sogar die durch diese wohlwollenden An ordnungen der drei Regierungen bethätigte Langmuth derselben, statt ihren Zweck zu erreichen, nur dazu gedient hat, die unversöhnlichen Feinde der bestehenden Ordnung in ihren Anschlägen zu bestärken; und daß die freie Stadt Krakau der Herd einer neuen und weit verbreiteten Verschwörung geworden ist, deren Verzweigungen alle ehemals polnischen Provinzen umfaßten; in Erwägung, daß zu dieser strafbaren und unredlichen Unternehmung sich ein von eben dort her unternommener Angriff mit bewaffneter Hand gesellt und Krakau ei nen Mittelpunkt gebildet hat, von wo aus der Geist der Empörung die Grundlagen der innern Ruhe der angrenzenden Staaten zu untergraben trachtete; in Erwägung, diesem nach, daß Krakau sich als politischer Kör per augenscheinlich zu schwach erwiesen hat, um den unaufhörlichen Umtrie ben der polnischen Ausgewanderten zu widerstehen, welche diese freie Stadt in moralischer Knechtschaft halten, und sie demnach den Mächten keine Bürg schaft mehr gegen die Wiederkehr der schon öfters wiederholten Versucht der Umwälzung bietet; in Erwägung, daß Unternehmungen dieser Art aber eine offenbare Verletzung des LractatS vom 3. Mai/21. April 1815 sowie des Artikels 11. des VerfaffungSstatuts für die freie Stadt Krakau vom 30 Mai 1833 sind; in Erwägung, daß die eben erwähnten, auf Krakau be züglichen Vereinbarungen unter den drei Mächten lediglich zu dem Ende in den Artikeln 6, 7, 8, Ä und 10 der allgemeinen Acte des Wiener Eongres- ses vom 9. Zu«. 1815 wiederholt wurden, damit diese Acte die verschiede nen Ergebnisse der in besonder» Negociationen getroffenen Uebereinkunft un ter den Cabineten umfassen möchte; in Erwägung, daß, wenn also di« drei Höfe heute in Beziehung auf Krakau eine Ordnung der Dinge ändern, wor über sie im Jahre 1815 freiwillig übereinkamen, sie lediglich in die Aus übung eines unbestreitbaren Rechts zurücktretcn; in Erwägung aller dieser Gründe, und indem sic endlich die dringende Sorge für die so oft durch Pie freie Stadt Krakau gefährdete Sicherheit ihrer Staaten in reifliche Ueberle- gung gezogen haben, sind die drei Höfe von Oesterreich, Preußen und Ruß land über folgende Beschlüsse überemgekommen: 1) Die gedachten drei Höfe von Oesterreich, Preußen und Rußland widerrufen die auf die Stadt Kra kau bezüglichen Artikel der Tractate, welche, der eine zwischen Sr. Mas. dem Kaiser von Oesterreich und Sr. Mas. dem Kaiser aller Reussen, der andere zwischen Sr. Mas. dem Kaiser aller Reussen und Sr. Mas. dem Könige von Preußen, geschlossen und am 3. Mai/21. April 1815 unterzeichnet wurden. In gleicher Weise ist auch der dort bcigcfügte Zusatz vertrag zwischen Oesterreich, Preußen und Rußland, von demselben Tage, widerrufen und aufgehoben. 2) In Folge dessen wird die Stadt Krakau und ihr Gebiet an Oesterreich zurückgestellt und mit der österreichischen Mon archie vereinigt, um von Sr. kaiserl. königl. apostolischen Majestät besessen zu werden, wie Dieselben sie vor dem Jahre 1809 besessen haben. Krakau, am 16. Nov. 1846- Castiglione." — Die Gazeta Krakowska vom 17. Nov. enthält Folgendes über die Feierlichkeit des Actes der Einverleibung der Stadt Krakau in die österreichische Monarchie: „Um S Uhr Morgens versammelten sich alle Civil- und Militairbchörden in dem Senatslocal. Um ein Viertel auf 10 Uhr traf der k. k. Kammerherr und Hofcommissar Graf Deym in Begleitung einer Cavalerieschwadron von Podgorze über Kasimicrz und Strada» in dem Scnatslocal ein, an dessen Haupteingqng er von den Senatoren Hosszowski, und Majewski empfangen, an der Treppe, aber von dem k. k. Oberbefehlshaber Feldmarschalllieutcnant Grafen Castiglione sind dem Director des Administrakionsraths, Kzienzarskj, erwartet und in den Saal geleitet wurde, wo sofort Feldmarschalllieutenant Graf Cqsti- glione in deutscher und polnischer Sprache das Manifest verlas, welches die Gründe zu der im Nämen der drei allerdurchlauchtigsten Schutzmächte erfolgten Aufhebung der freien Stadt Krakau bekannt macht, und darauf den Grafen Deym als ernannten k. k. Hofcommissar allen Civil- und Militairbchörden mit der Eröffnung vorstellte, daß ihnen durch den MuNd dieses Beamten der Wille Sr. Maj. werde kundgethan werden. Es er folgte nun die Vorlesung des kaiserl. Patents in beiden Sprachen, und der Hofcommissar kündigte allen Behörden an, daß Hinfort sämmtliche Regierungsacte im Namen des Kaisers von Oesterreich zu vollziehen seien, daß sie sich übrigens aber an alle die gesetzlichen Normen zu hal ten hätten, welche bis jetzt unter der bestehenden, von den drei Schutz- mDten' apgeordneten Militairverchaltung beobachtet worden, bis andere ÄerM sein würden. Gleichzeitig geschah jm ganzen kra- käuer GeM die BkzirkSconimiffare die amtliche Bekanntmachung des dft'se Ct'nvÄeibüng betreffenden Patents, und 21 Kanonenschüsse vom Schloß Putz' verkündeten den Einckohnern der Stadt Krakau sie Vollzie hung dieses feierlichen Actes. Hierauf begab sich der 'Hofcommissar un ter deck Freudentufe des Volks in Begleitung aller Civil- und Militair- behörden, voran die Gewerke mit ihren Fahnen, in feierlichem Zuge nach der Archipresbyterialkirche der Jungfrau Maria auf dem Marksplatze zu festlichem Gottesdienste, an dessen Schlüsse die Hymne «Gott erhalte unsern Kaiser Ferdinand» gesungen wurde. Die ganze Garnison war von halb S Uhr an auf dem Hauptplatze der Stadt in Parade au^estellt, und während des Gottesdienstes feuerte sie Gewehr- und Keschützsalven ab, letztere aus den auf dem Schlosse stehenden Kanonen. Nach dem Gottesdienste begaben sich der Hofcommissar und der Feldmarschall-Lieu tenant Graf Castiglione zusammen auf den Marktplatz , wo das ganze Militair, nachdem es ihnen die üblichen Ehren erwiesen, vor ihnen defi- lirte; dann kehrte der Kommissar in Begleitung einer Cavalerieschwadron nach seiner in der Stadt Krakau genommenen Wohnung zurück. Bei dem an diesem Tage von dem Feldmarfchall-Sieutengnt Grafen Castiglione gegebenen Mahle wurden Toaste auf das Wohl und die glückliche Re gierung des Kaisers und Königs und seiner erlauchten Familie auSge- bracht. Abends war ein großer Theil der Stadt Krakau aus eignem Antriebe der Einwohner erleuchtet." — Die augsburger Allgemeine Zeitung enthält folgende Artikel: ,,»»n -er polnischen Grenzt, 11. Nov. Was die Einstimmigkeit Ruß lands, Preußens und Oesterreichs (über Krakau) betrifft, so soll diese in Bezug auf die Nothwcndigkeit, Krakaus politische Existenz zu. ändern, mit Entschiedenheit hervorgetreten sein. Oesterreich habe nur bei Uebernahme der Mission, die Zukunft Krakaus auf sich zu nehmen, einigermaßen gezö gert, sei aber durch die entschiedene Stellung eines andern Cabincts dazu bewogen worden. In Wahrheit kann ein solcher Gebietszuwachs unter den gegenwärtigen Verhältnissen für die österreichische Monarchie kein kenei- denswerthcr Vorthcil sein, es sei denn, daß dieselbe den Besitz zu dem Zwecke verwendet, mit dessen hcrgcstclltcn Festungswerken seine und Deutsch lands östliche Grenzen zu decken, da diese dort bis jetzt fast ganz bloßgclegcn waren." „Non der russischen Grenze, 12. Nov. Dem Vernehmen nach find die beiden deutschen Mächte mit sichtlichem Widerstreben zu der