Volltext Seite (XML)
Sonnabend —— Nr. 206 -—- 25. Julius 184«. WM Deutsche Allgemeine Zeitung. -ML «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!- Ueb erblick. Deutse-land. Neustadt a- d. H. Die Diöcesansynode. * Alm- Die Deutsch-Katholiken. Karlsruhe. Landtag. ^Aus Holstein- Die Adresse. * Non der sächsisch-altenkurgischen Grenze. Die Eisenbahnarbciter. VreuHeN. (-^) Berlin. Die Aachener Zeitung. Der russische Grenztarif. Die Gewitter. Die Gewerbeausstcllung. Die Münze. Berlin. Die ncueZeitung. * * Breslau. Die Rabbincrversammlung. **AusC>ber- schtesicn. Wohlstand. Denunciation. Vorschritte. * Düsseldorf. Die Autonomen. Da« Schützenfest. Die aachcner Wallfahrt. XSefkerreich. * Prag. Die Judensteuer. Neuer Lehrstuhl. Großbritannien. Unterhaus. Sir R. Peel. Limes oder Chronicle. Feuer in Liverpool. Ibrahim-Pascha. Frankreich. Die Wahlen. Die Nordbahn. Unterbrochenes Legitimisten- banktt. Der Erzbischof von Bordeaux. Hr. de Salvandy. Arme Deut sche in Dünkirchen. ** Paris. Die legitimistischen Blätter. Schweiz, Bern. Proclamation dek Verfassungsraths. Abstimmungswcise. tFtalien. *Nom. Prinz Heinrich von Preußen. Politische Amnestie. — Der sicilische Hof. Annis. Reformen. Wissenschaft und chrunst. ** Leipzig. Der Schillerverein. Hankel und Industrie. Berlin. Eabinetsordre, die Betheiligung von Privatpersonen bei der Bank betreffend. Status der Bank. Bertin. Eabinetsordre, die Controls über die Ausfertigung der Banknoten betref fend. *Zkrankkurt a. M. Die neue württembergische Eisenbahnanleihe. Leipzig. Börsenbericht. — Generalversammlung für die Weserdampf schiffahrt. — Berlin. Leipzig. Ankündigungen. Deuts chland. Neustadt a. d. Haardt, 20. Jul. Die Diöcesansynode des Dekanats Neustadt, welche heute hier versammelt war, wurde von dem königl. Dekan aufgelöst, weil die Mitglieder derselben, sowol die geistlich«, dir weltlichen, durchaus sich ihr gutes prottstantifchtv Röcht nicht nehmen lassen wollten, Anträge über die Freiheit ihres Glaubens, über den neuen Katechismus, über die in Frage gestellte Amtöwirksam- ktit aller Geistlichen in der widerrechtlichen Suspension des Pfarrers Frantz rc. zu stellen und zu dcbattiren, und ihre Herzenömcinung klar und unumwunden vor den höhern geistlichen Behörden auszusprechen. (Fr. I.) *Mm, 20. Jul. Auf eine Bittcingabe der hiesigen Deutsch-Ka tholiken an die königl. Regierung um Ueberlassung rcsp. Mitbenutzung einer der hiesigen protestantischen Kirchen für ihren Gottesdienst ist vor einigen Tagen nachstehende abschlägige Antwort eingelanfcn: „Die königl. württembergische Regierung des Donaukrciscs an das kö- nigl. gemeinschaftliche Oberamt Ulm. Auf den Bericht vom 20. v. M. in Betreff der katholischen Dissidenten in Ulm um Gestattung der Mitbenutzung einer der protestantischen Kirchen daselbst, wird dem gemeinschaftlichen Ober amte zu erkennen gegeben, daß den Dissidenten die Benutzung eines mit ihrer Zahl in offenbarem Misverhältnissc stehenden Locals zu ihren gottes dienstlichen Uebungen nicht gestattet werden kann, da ihnen keine öffentliche Religionsübung zustcht. Schon aus diesem Grunde kann daher die Be nutzung der Dreifaltigkeitskirche in Ulm für den Gottesdienst dek Dissiden ten nicht zugelasscn werden. Ueberdieß wäre aber auch zu Einführung eines solchen Simultaneums die Genehmigung der obersten Kirchenbehörde erfo- derlich. Das Oberamt hat die Dissidenten hiernach zu bescheiden und sich im klebrigen genau daran zu halten, daß dieser neuen Rcligionspartci zur Zeit nur Privatgottesdienst gestattet ist. Wenn auch die Zreng genommen nicht gestattete Zulassung von Anhängern anderer Confessionen bei dem Got tesdienste der Dissidenten, so lange kein Uebermaß stattfindet, ignorirt wer den mag, so muß doch, wenn daraus, wie angegeben ist, Unglücksfälle ent stehen, darauf bestanden werden, daß Ordnung gehalten und durch Aushei lung von Eintrittskarten oder eine ähnliche Einrichtung Gefahren vorgc- beugt wird. Das Oberamt hat sich hiernach zu achten und dem Stadt- schultheißcn, welcher die nächste Aufsicht über den Dissidcntenverein zu füh ren hat, diesfalls gemessene Weisung zu ertheilcn, auch anzuzeigen, welche Anordnungen zum Vollzüge dieser Verfügung getroffen worden seien." Wie ich höre, wird sich die Gemeinde nun an den königl. Ober- studienrath wenden und je nach dessen Entschließung das Bittgesuch noch einmal erneuern. Karlsruhe, 20. Jul. Zn der heutigen Sitzung der II. Kammer übergab Abg. Mathy eine Borstellung der Dircction des badischen Jn- dustricvercinß, als Organs des größten Theiles der Handel und Gewerbe treibenden Bewohner des Landes, um Verwendung bei der großherzogl. Regierung, daß dieselbe zur Gründung einer Bank für das Großherzog- thum Baden unter entsprechenden Bedingungen baldigst die Genehmigung ertheilcn möge. Der Redner ersuchte die Petitionscommission, falls sie sür angemessen halte, den nicht nur sehr wichtigen, sondern auch höchst dringenden Gegenstand dieser Eingabe als Motion zu behandeln, davon der Kammer recht bald Kenntniß zu geben, damit die Sache nicht aus Mangel an Zeit oberflächlich behandelt oder gar bei Seite gelegt werde. Oer Abg. Zittel brachte die Verhältnisse des Vereins zur Rettung ver wahrloster Kinder zur Sprache, der zwar eine Unterstützung von 1000 Fl. jährlich erkält, aber bei dem Mangel an Theilnahme eher einer Ver kümmerung als einer weitern Ausdehnung entgeaengeht. Der Redner wies dabc! auf die Gefahr hin, welche aus der Verarmung nicht sowol als aus der Verwilderung der ärmern Klassen hekanwächst und bald die volle Aufmerksamkeit der Staatsmänner in Anspruch nehmen wird. Die ser Gefahr entgeacnzuarbeiten dienen die Anstalten zur Rettung sittlich verwahrloster Kinder, und namentlich sollten die Wohlhabenden durch Beiträge sorgen, daß Mittel hierzu geschaffen werden. Die Mitglieder der Kammer unterzeichneten auch im Laufe der Sitzung noch ansehnliche Beiträge, und cs ist zu hoffen, daß ihr Beispiel im Lande Nachahmung finde. (Bad. Bl.) *ÄUS Holstein, 21. Jul. Die auf der Versammlung in Neu münster (Nr. 205) beschlossene Adresse lautet: „An die hohe Ständeversammlung des HcrzogthumS Holstein! Der königliche offene Brief über die Erbfolge in den Herzogthümern sowie die aller höchste Eröffnung an die gegenwärtig versammelte hohe Ständeversammlung haben den gesammten RcchtSzustand des Landes in Frage gestellt und bei allen redlich gesinnten Einwohnern der Herzogthümer die lebhaftesten Be sorgnisse für die Zukunft des Landes, die tiefste Aufregung hervorgerufen. Die staatsrechtliche Stellung der Herzogthümer ist so weit erhaben über den Willen des Landesherrn, daß die Anerkennung derselben eine Grundbedingung der landesherrlichen Gewalt ist. Die Erbfolge in den Herzogthümern kann nicht einseitig von dem Landesherrn geändert werden. Die Unterthanen find, wenn der Erbfall eintritt, verpflichtet, dem rechtmäßigen RegierungSnach- folger zu huldigen und nicht einem auf die Erbfolge des dänischen Kö nigsgesetzes seine Ansprüche gründenden Fürsten. Wenn der königliche offene Brief die Erbfolge des dänischen KönigSgesetzcs in dem Hcrzogthumc Schles wig in Anspruch nimmt, dasselbe Schicksal für das Hcrzogthum Holstein in Aussicht stellt; wenn die allerhöchste Eröffnung an die Ständeversammlüng die von dieser behauptete Verbindung der Herzogthümer nicht anerkennt, so kann dieser einseitigen Meinungsäußerung der fürstlichen Gewalt im Staate keine rechtliche Wirkung beigelegt werden; eben so wenig kann durch einen Ausspruch des Königs ein dänischer Gesammtstaat geschaffen werden, In Verhältniß zu welchem die Herzogthümer als LandeSthcile zu betrachten wä ren. Wir erkennen in den von der holsteinischen Ständeversammlüng in ihrer Rechtsverwahrung vom 21. Dec. 1844 ausgesprochenen Behauptungen die Fundamentalsätze des schleswig-holsteinischen Staatsrechts: Die Herzog thümer sind selbständige Staaten; der Mannsstamm herrscht in den Hcrzog- thümern; die Herzogthümer Schleswig und Holstein sind fest mit einander verbundene Staaten. Diese drei Sätze, vurch Jahrhunderte lange Kämpfe unserer Vorfahren zur Geltung gelangt, sind die Grundlagen unsers gesamm ten staatlichen Daseins. Durch die von dem König ausgesprochenen Ucber- zcugungen wird der Versuch gemacht, den ganzen Inhalt derselben zu er schüttern. Wie den Rechten der Herzogthümer, so widerspricht der königliche offene Brief auch unserm Nationalgefühle; wir wünschen die Verbindung, welche zwischen den Herzogthümern und dem Königreiche Dänemark besteht, nicht länger aufrecht zu erhalten, als der natürliche Lauf der Ereignisse und die rechtmäßig bestehende Erbfolgeordnung cs erfodern; wenn aber nach dem Willen der Vorsehung der MannSstamm der älter» königlichen Linie auS- sterben sollte, so wünschen wir unter unsern eignen Herzogen, gelöst aus je der Verbindung mit einem auswärtigen Staat und ungehindert der nach Einheit strebenden Entwickelung des großen deutschen Vaterlandes uns an zuschließen. Wir wenden uns vertrauensvoll an Sie, hohe Stände. Ihre Einsicht und Thatkraft läßt uns hoffen, daß Sie in diesem verhängnißvollen Augen blicke die große Bedeutung der Verpflichtung nicht verkennen werden, die Sie dem bedrohten Lande gegenüber zu erfüllen haben. Sic werden sich durch die ungerechte Beschränkung des freien Pctitionsrechts, durch welche die königl. Eröffnung Sie verhindern will, die wichtigsten Angelegenheiten dcS Landes an den Thron zu bringen, nicht von einer frcimüthlgen Verthei- digung des Rechts und der Wahrheit abhalten lassen; Sie werden es nicht ruhig geschehen lassen, daß Schimpf und Schande auf den deutschen Namen gehäuft wird; Sie werden ausharren im Kampfe für das Vaterland, bis Sie einer zwingenden äußern Gewalt weichen müssen. Aber Sie werden auch durch Schweigen oder schwächliches Vermitteln unsern ständischen In stitutionen nicht ein der Ebre beraubtes Dasein fristen wollen. Nicht als ob wir nicht unbedingtes Vertrauen in die Kraft Ihres Willens, in die Sicherheit Ihrer Einsicht setzten, aber wir wollen cs Ihnen aussprechcn, daß, was auch immer Entschiedenes Sic thun werden, in der von Ihnen 1814 eingeschlagcnen Richtung von dem Volke mit aller ihm zu Gebote stehenden Kraft wird aufrecht erhalten werden. Ihre Weisheit wird die rechten Mit tel zu wählen wissen. Sagen Sie eS dem Könige, daß seine Rathgcber, die zu diesen unheilschwangern Maßregeln ihre Zustimmung ertheiltcn, das Ver trauen des Landes weder verdienen noch genießen. Stellen Sie ihm die Unklarheit und Unrichtigkeit der von ihm ausgesprochenen Ucbcrzeugungen vor. Zeigen Sie ihm die Gefahren, die für beide seinem Sceptcr verbun-