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Dienstag Nr. LS9. 1S. Mai 184« WM Deutsche Allgemeine Zeitung. MM «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz I» Ueberblick. -veutfehland. —München. Landtag. München. Landtag. ^Dres den. Landtag.— Hannoverscher Hafenbau. * Mm. Exccsse. Karls ruhe. Landtag. Mreutzen. (^-) Berlin. Wislicenus und Uhlich. Hr. Eberty. Replik. Die Pestalozzististung. * Posen. Verhaftungen. Der Erzbischof. KSefterreich. -i-Äus Ungarn. Die nichtunirten Griechen. Venedig. Die Kaiserin von Rußland. — Die Juden in Wien. Dortugal. Die Provinz Minho. Die spanischen Flüchtlinge. Spanien. Die Kriegsgerichte in Galicien. Die Vorgänge in Malaga. Großbritannien. Parlament. Das Schutzsystem. Das Acciseamt. Kirche für Seeleute. Fallissement. Die Kindesmörderin. Viscount Hood. Der Great Britain. Die Verhältnisse zwischen Mejico und'den Vereinigten Staaten. Die Präsidentschaft Bengalen. Der Großfürst Konstantin. Frankreich. Dcputirtenkammer. Dit Kools vvgnjzeliguo in kille. Al gerien. s- Paris. Die Platastreitigkeiten. Gelgien. * Brüssel. Die Rcpräsentantenkammcr. Niederlande. Schluß der Generalstaatcn. Die Verweisung katholischer Priester aus Batavia. Gnßland und Molen. Die Juden in Volhynien. Gefangene. Mord. Krakau. Das Wundermädchcn. Das Theater. Mersonalnachrichten. Wissenschaft und Kunst. ** Leipzig. Theater. Hamburg. Theater. Handel und Industrie. * Leipzig. Börsenbericht. — Frequenz der Leipzig-Dresdner, Magdeburg-Leipziger und -Halberstädter Eisenbahn.— Leipzig. Ankündigungen. Deutschland. — München, 15. Mai. Wir hatten vor ein paar Tagen (Nr. 137) Gelegenheit, der Beschwerde zu gedenken, die Baron v. Lerchcnfeld über die Nachsicht der Regierung gegen die den Brauern unfreundliche Tagespreise ausgesprochen hatte, sowie überhaupt in kurzen Zügen die Haltung un screr liberalen Barone, Adeligen und Geistlichen zu zeichnen, als es sich um die Frage handelte, ob einmal die Freiheit und der Fortschritt als ein Gut für Alle betrachtet, oder Zunftzwang und Kastcnherrlichkcit im Son derinteresse Einzelner aufrecht erhalten und als das allein beglückende Ver- waltungsprincip angepriesen werden solle. Bald werden wir da ganz andere Dinge zu berichten haben; denn schon gestern hat Baron v. Clo sen einen schönen Anfang gemacht. Schade nur, daß cS nicht um acht Tage früher geschehen ist; denn es muß nach den Borgängen bei Bera- thung des Antrags auf Aufhebung der Biertaxe und Einführung freier Eoncurrenz wol dem Ohre weh thun, von eben dieser Seite her glän zende Reden für ein anderes freies Etwas zu vernehmen. Genug, Ba ron v. Closen hat für den Ausschuß Bericht über die Bitte der so und so viel Tausend pfälzischen Bürger um Wiederherstellung der verfassungs mäßigen Freiheit erstattet, und morgen wird darüber Berathung stattfinden. Einstweilen die Ausschußanträge, wie sie unsere Blätter mittheilen. I. An trag: „Es soll I) zur Verhütung jeder Willkür im Censurverfahren bezüglich der politischen Zeitschriften wie in dcn Rcprcssivmaßregcln bezüglich der Druck schriften überhaupt den Ständen dcS Reichs der Entwurf eines die verfas sungsmäßig versprochene PreßfreiheitFcherndcn Preßgcsctzeö vorgelegt wer den. Es soll 2) schon jetzt eine amtliche Veröffentlichung der über dieCen- sur geltenden allgemeinen Borschriften veranlaßt werden, wobei der Wunsch ausgesprochen wird, daß diese Censurinstructioncn alle diejenigen Erleichte rungen eintrcten lassen möchten, wodurch innerhalb der verfassungsmäßi gen Grenzen die möglichst freie Bewegung der Presse gefördert werden kann. 3) Soll die bisher bestandene Confiscation von Schriften, welche in einem andern Bundesstaate mit obrigkeitlicher Erlaubniß verlegt wurden, in Rücksendung an den auswärtigen Berlcger verwandelt werden." ll. An trag: „Daß hinsichtlich bereits gedruckter Zeitschriften lediglich das in Bei lage UI. zur Verfassungsurkunde h. 6—S bezeichnete Verfahren einzutrcten habe." (D. h. cs sollen die gesetzlichen Vorschriften für Druckwerke überhaupt auch auf die Zeitschriften angcwendet werden.) Ul. Antrag: „Keiner in einem deutschen Bundesstaat unter Censur und keiner in einer fremden Sprache er scheinenden periodischcnSchrift soll künftig derPostdebit verweigert werden." (Dieser Antrag erhielt von den sechs anwesenden Ausschußmitgliedcrn nur vier Stimmen für sich. Ein Mitglied wollte beschlossen wissen: „daß zu einer Postdebitsentziehung nicht ohne die dringendsten Gründe und ohne öffentliche Bekanntmachung und Motivirung der Maßregel geschritten werde".) IV. Antrag: „ES solle im Landtaasabschicdc mit gesetzlicher Kraft ausgesprochen werden, daß für Artikel von inländischen periodi schen Schriften, welche der gesetzlichen Anordnung gemäß der Censur vor gelegt und von der Censurbehörde genehmigt worden sind, nur diese (die Censurbchördc) verantwortlich sei, und der Verfasser, Verleger, Drucker und jeder Verbreiter von aller Verantwortlichkeit frei bleibe." In der Abgeordnetenkammer wird also die pfälzische Preßreclamation, welche Vcr- anlassung zu den soeben angeführten Anträgen gegeben hat, jedenfalls zur Berathung kommen. Kann aber noch ein Gcsammtbeschluß gefaßt werden? In Rückerinnerung an die Vorkommnisse kurz nach dem Anfänge des Landtags sollte man sich wohl zu dem Glauben versucht fühlen, einer bedeutenden Partei in der NcichSrathskammer müsse Alles daran liegen, ihre liberalen Gesinnungen auch einmal bei einer andern Gelegenheit zu bcthätigcn, als wo cs sich um persönliche Beschwerden gegen den Mini ster des Innern handelt. In letzterer Beziehung wird die Neichsraths- kammer übrigens heute wol den schwersten Strauß durchzukämpfen haben. Sie soll, muß und wird über die protestantische Beschwerde entscheiden! Man sagt, daß man cs von und auf keiner Seite verfäumt hat, sich in gehörigen Stand zu setzen und seine Kräfte thunlichst zu verstärken. Fürst Karl v. Wrede soll durch Estaffettc eingeladcn worden und auch schon gestern Abend zur Wiedcreinnahmc feines Postens hier eingctroffcn sein. (Nr. 138.) Dasselbe wird von zwei Reichsräthen erzählt, die noch gar nicht bei diesem Landtage gegenwärtig waren. Unser greiser Erzbischof Baron v. Gcbsattel, obschon kränklich, soll der entscheidenden Sitzung ebenfalls beizuwohncn beabsichtigen. Kein Wunder, wenn das Publicum dem reichs- räthlichen Abstimmungsergebnisse mit größtem Interesse entgegensieht. Wer vermag es im voraus zu crrathcn? München, 15. Mai. Die Kammer der Reichsräthe hat nach einer zweistündigen Berathung bezüglich der Beschwerden der Abg. Dekan Bauer und Langguth rc. beschlossen, den Gegenstand noch em Mal an den Ausschuß zurückzuweiscn. Der fünfte Ausschuß der Ab geordnetenkammer hat die Beschwerde des königl. Ädvocaten Noel in München wegen Verletzung verfassungsmäßiger Rechte durch das Ver fahren der Baupolizeibchörde bei Wiederherstellung abgebrochener Ge bäude rc. mit 4 gegen 2 Stimmen für begründet erklärt. Der erste Prä sident verlas heute ein allerhöchstes Rcscript, wodurch die Ständcversamm- lung bis Montag den 18. Mai incl. verlängert wird. (Bair. Bl.) SS Dresden, 16. Mai. Die zur Fortsetzung der Berathung über die leipziger Ereignisse gestern anberaumte Abendsitzung der II. Kam mer begann um 7 Uhr, und die Reihe der Sprecher wurde in derselben von dem Abg. Todt eröffnet. Derselbe leitete seine Rede mit der Be merkung ein, daß er bei seinem leidenden Gesundheitszustand auf das Wort verzichtet haben würde, wenn nicht der vorliegende Gegenstand so ernster Natur wäre und er nicht zur Minorität der Deputation gehörte. Zwar bleibe ihm nach Dem, was von vorhergehenden Sprechern für das Mi- noritätsgutachtcn und zur Widerlegung der gegen dasselbe gerichteten An griffe bereits ausgeführt sei, nur noch eine Ergänzung, nur eine Nach lese übrig, allein auf einige Punkte fühle er sich doch veranlaßt, hier noch einmal zurückzukommen. Das Wichtigste, was gegen das Minori- tätsgutachtcn vorgebracht worden sei, scheine ihm Das zu sein, was gestern der Abg. v. Mayer geltend gemacht, indem er die Behauptungen aufge stellt habe, daß das Militajr zum Feuern berechtigt gewesen, und daß alles Dasjenige, was die Rechtmäßigkeit dieses Verfahrens erfodere, er wiesen sei. Die erste dieser Behauptungen habe der gedachte Abgeord nete auf den Satz gestützt, daß das Militair zur Beobachtung der Be stimmungen des Tumulimandats nur dann verbunden sei, wenn es von selbst einschreite, dagegen die in jenem Mandate vorgeschriebene Ermah nung an die Tumultuanten zum Auseinandergehen nicht zu erlassen brauche, wenn es requirirt worden sei. Hier müsse er dem Abg. v. Mayer Dasselbe entgegen halten, was bereits von einigen Sprechern anqczogen sei, daß nämlich das Gesetz ausdrücklich vorschreibe, daß das Militair in solchen Fällen, wenn es requirirt werde, in Nebcrcinstimmung mit den Civilbchörden zu bandeln habe. Wo aber finde sich der Beweis, daß dies von Seiten des Militairs bei jenen Ereignissen in Leipzig geschehen sei? Nehme man aber den andern Fall an, daß nämlich an jenem Abend eine Civilbehördc in Leipzig nicht dagewcsen sei, so mache in diesem Falle das Dienstrcglement der Armee jene in dem Tumultmandate vorgcschriebcne Ermahnung ausdrücklich der Militairbchörde zur Pflicht, und dieser Pflicht sei das Militair dann hier nicht nachgckommcn. Der Abg. v. Mayer behaupte ferner, daß die Rechtmäßigkeit dieses Verfahrens bewiesen sci. Woraus aber schöpfe derselbe diese Beweise? Aus der commissarischcn Erörterung. Allein hier sei vor Allem in Be tracht zu ziehen, daß bei dieser Erörterung keine eidlichen Zeugenaus sagen stattgefundcn hätten. Nicht die Behörde, welche den Zeugen ab höre, sondern die Form dieser Abhörung bedinge die Glaubwürdigkeit der Zeugenaussagen, und eine feststehende juristische Regel sei eS, daß einem unvereidcten Zeugen rechtlich keine Glaubwürdigkeit bcigemcssen werden könne. Dies scheine Abg. v. Mayer übersehen zu haben, denn derselbe sci ein zu gebildeter Jurist, als daß man annchmcn dürfe, er habe jene Behauptung ernstlich gemeint. Die weitere Behauptung dieses Abgcord-