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Donnerstag Nr. 141 —— 21. Mai 184«. HM Deutsche Allgemein« Zeitung. «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» Ueverblick. Deutschland. München. Landtag. ° Dresden. DaL Geburtsfcst des Königs. SS Dresden. Landtag. Von der Ems. Die ostfriesische Ver fassung. — Hr. Welcker. — Ackcrbauschulcn in SadkN. Äqsset. Land tag. — Die Deutsch-Katholiken in Wiesbaden. Kreutzen. * Königsberg. Die Ressource. Die neue Gemeinde. Die Auswanderer. Verhaftungen. * Posen. Mystifikation. Die Stadtver ordneten. Die Gymnasiasten. — Selbstmord. — Ein Aude als Stadt- rath. Oesterreich. s- Äus Oesterreich. Der Constitutionnel über die Ro- bothfrage. Großbritannien. Parlament. Der Punch. Cityadresse an Ludwig Phi lipp. Die Wache im Tower. Canada. Neuseeland. Die ostindischc Compagnie. Frankreich. Parlament. Hr. Thiers. Preßproceß. Eisenbahnunfall. Al gier. b Paris. Hr. Thiers und die Plata-Angelegenheit. Schweiz. Redefreiheit. Schweden und Norwegen. * Stockholm. Die Aernte. Die Vcrfas- sungsfrage. Negypten. Dit Lransitcompagnie. Prinz Waldentat von Preußen. Der Vicekönig. Nordamerika. Die Oregonfrage. Mejico. Mejieo. Die Bewegung. Perfonalnachrichten. Handel und' Industrie. * teipftg. Börsenbericht. * Dresden. Die Sächsisch-Schlesische Eisenbahn. 'Kalle. Thüxingische Eisenbahn. — Berlin. Ankündigungen. Deutschland. FAünchkN) 47. Mai. Die Kammer der Rcichßräthe hat in ihrer gestrigen Sitzung den Beschlüssen der Abgeordnetenkammer in Be treff des Forststrafqcsctzes in der Pfalz und der Oeffentlichkeit -cs straf- genchtlichen Verfahrens daselbst bcigestimmt. Auch ist sie in Betreff des Biertarifs der Abgeordnetenkammer im Wesentlichen beigetreten, will aber keine versuchsweise Taxfreiheit, sondern den Antrag, daß dem näch sten Landtag ein Gesetzentwurf wegen gänzlicher Aufhebung des Tax- wcsens vorgelegt werde. iDair. Bl.) "Dresden, 18. Mai. Die lebhaften und zuweilen stürmischen Kämpfe, welche während der jüngsten Zeit in unserm Ständehause statt fanden, wurden durch heitere Momente unterbrochen, welche geignet wa ren, Männer der verschiedensten Ansichten in dem Gedanken an das un zertrennliche Wohl des Königs und Vaterlandes inniger zu vereinigen. Am heutigen Tage wurde das Geburtsfest des Königs (geb. am 48. Mai 1797) in verschiedenen Kreisen unserer Stadt auf das festlichste begangen. Am Morgen brachten dem Könige die Präsidenten der Kam mern die Glückwünsche derselben dar, und nach der an diesem Tage statt- sindenden Sitzung der II. Kammer versammelten sich auf von Seiten des Präsidenten an sic ergangene Einladung die Mitglieder derselben auf dem für diesen Zweck bereit gehaltenen und mit dem trefflichen Musikchor des Leibinfantericregiments besetzten Dampfschiffe, welches sie nach Findlatcr's Weinberge geleitete. Hier fand ein Festmahl statt, das vor Allem ein Hoch auf den allverehrten König, dem dann ein andcrweitcs auf die Kö nigin solgte, schmückte. Nach Beendigung dieses Mahls fuhren an einem der schönsten Maiabende die Versammelten bis zu dem Weinberge des Königs. Ihm gegenüber hielt das Dampfschiff an, und es brachte der Präsident der II. Kammer noch ein Hoch dem geliebten Fürsten aus, in welches Alle freudig einstimmten. Es war ein eigcnthümlicher, wahrhaft erhebender Eindruck) den dieser Zuruf von Seiten der Vertreter des fach sischen Volks, mitten auf dem vaterländischen Strom in einer der rei zendsten Gegenden des Vaterlandes und in der Nähe der schönen Besitzung des theuren Königs auf jeden der Anwesenden oder an den Ufern Wei lenden machte. Unter den Tönen des Liedes: „Den König segne Gott!" langte das Schiff wiederum am Fuße der Brühl'fchcn Terrasse an, in deren herrlichem Belvedere sich die Mitglieder der I. Kammer auf Einla dung ihres Präsidenten versammelt hatten, um die Bedeutung dieses Tags zu feiern. So wie in der Frühe, so auch am Abende dieses Tags be gannen und schlossen die Musikchörc der Garnison und der Communälqardc die Feier desselben. Wenige Tage zuvor, am 10. Mai, hatten die Mitglieder der II. Kammer dem Geburtstage ihres Präsidenten Stunden der Erinnerung und deS Dankes geweiht. Eine Deputation der Kammer überbrachte dem umsichtigen und festen Leiter der ständischen Verhandlungen die Glück wünsche seiner Mitabgeordnetcn, sowie ein kostbares Geschenk als einen Beweis ihrer Liebe und Anhänglichkeit an den verehrten Mann. Dann vereinigten sich die Abgeordneten zu einem Festmahl in dem Hotel zur Stadt Wien, wobei der Präsident Braun den ihm dargcbrachten Toast in einer längern Rede auf das geistvollste erwiderte. ssDresden, 10. Mai. Die I. Kammer beendigte heute die Be- rathung des Berichts ihrer vierten Deputation, die Beschwerden über Ein ziehung der Concessionen verschiedener Zeitschriften sowie das Conccssionswescn bei Zeitschriften im Allgemeinen betreffend. Die De putation der I. Kammer bezieht sich in ihrem Berichte hinsichtlich des Sach- vcrhältnisscs auf den Deputatsonsdericht lNr.75fg.) und die Verhandlungen der II. Kammer lNr.98fg.), und spricht sich dann dahin aus, daß sie in ihrer Mehrheit (Referent Bürgermeister Wehner) die in jenem Dcputations- bcrichte niederaclegtcn Ansichten insoweit unbeachtet nicht lassen könne, als die von dem Ministerium des Innern beschlossenen, die Subsistenz der Ver leger und deren Familien gefährdenden Einziehungen der Concessionen zu Herausgabe der obbenannten Zeitschriften mit den Grundsätzen der Bil ligkeit und Milde kaum in Ucbercinstimmung gebracht werden dürften. Denn einestheils wolle es überhaupt nicht einleuchten, wie der Verleger und Nedacteur einer Zeitschrift für gedruckte Aufsätze, welche durch die Organe der Regierung (die Ccnsoren) passirlich gemacht worden seien, annoch verantwortlich und strafbar werden könne, wenn ihm, daß er in böser Absicht die Erlaubniß zum Drucke nachgcsucht und erhalten habe, nicht nachgewiesen werden könne (was jedoch aus den Rcgierungsmitthei- lungen bezüglich der gedachten eingezogenen Zeitschriften nicht abzuneh men sei); anderntheils schienen aber auch die tz. 26 der angezogenen Ver ordnung vom !>. Febr. 18-14 vorgezcichnctcn Verwarnungen wenigstens in genügender Maße nicht vorausgcgangen zu sein. Die Einziehungen wären aber auch gerade zu einer Zeit erfolgt, wo Aufsätze, welche die allgemeine Wohlfahrt in Gefahr stellen könnten, in den fraglichen Blät tern nicht zu lesen gewesen, und es scheine daher lediglich ein administra tives Ermessen Platz gefunden zu haben, welches von dem Begriff admi nistrativer Willkür sich schwer unterscheiden lassen dürfte. Ein Mitglied der Deputation, v. Metzsch, kann sich jedoch mit der soeben ausgesprochenen Ansicht der Mehrheit der Deputation nicht ver einigen und billigt vielmehr vollkommen das von dem Ministerium des Innern cingeschlagcnc Verfahren; cs würde seiner Meinung nach der Stellung des Ministeriums keineswegs entsprochen haben, hätte es sich bei den fraglichen Einziehungen der Concessionen zur Herausgabe benann ter Zeitschriften von Grundsätzen der Billigkeit und Milde leiten lassen, da, wo cS nicht nur in^ vollkommenem Rechte sei, sondern auch alsObcr- aufsichtsbchördc dem Staate gegenüber eine Verpflichtung habe. Seien den Äethciligen nutzbare Rechte entzogen worden, so wäre dies für sie kein Unrecht, weil )cne nutzbaren Rechte nur bedingungsweise erlangt worden und die Erfüllung jener übernommenen Bedingungen lediglich in ihrer Hand gelegen habe. Ferner sei die Censur Nach Ansicht desselben Mitglieds auch nicht im Widerspruche mit der Concesstonsertheilung und Concessionsentziehung, denn die Censur habe sich lediglich darum zu be kümmern, was in dem einzelnen Falle nach der Censorcninstruction zu lässig oder nicht zulässig ist. In den vorliegenden Fällen hätten aber die Verhältnisse sich so gestaltet, daß das Ministerium die Uebcrzcugung ge winnen mußte, es könne die Censur hier nicht mehr ausreichcn, weil cs sich hier nicht uM die einzelnen Sätze und Ausdrücke, sondern um die Tendenz des Ganzen handelte. Was sei aber die Tendenz dieser Blät ter gewesen? Keine andere als das Vertrauen des Volks zur Staats- reaicrung zu untergraben, und somit hätte die Staatsregierung Veran lassung genug gehabt, energisch cinzuschrcitcn. Ob die nach §. 26 der Verordnung vom 5. Febr. 1841 vorgczcichneten Verwarnungen in genü gender Maße vorausgegangen seien, darauf komme hier nichts an, wenn nur überhaupt die gesetzliche Verwarnung erfolgt sei, und daß dies bei jedem der benannten Zeitblatier geschehen, gehe aus den betreffenden Acten zur Genüge hervor. Behaupte endlich die Mehrheit der Deputation, daß die Einziehun gen der Concessionen gerade zu einer Zeit erfolgt seien, wo Aufsätze, welche die allgemeine Wohlfahrt in Gefahr gestellt, in den fraglichen Blättern nicht zu lesen gewesen wären, so sei hies eine individuelle Ansicht: der Eine halte etwas für gemeinschadlich, dtr Andere nicht.. Das Ministe rium des Innern stehe aber eben äuf dem Standpunkt, Um lediglich be- urthcilcn zu können, was nach innen oder außen von gemcinschädlicher Wirkung sei. Habe das Ministerium einen Vorwurf verdient, so könnte es höchstens der sein, daß' cs die fraglichen Concessionen nicht schon längst cingczogen, mithin zu lange Nachsicht gehabt und tue Censur nicht so gezügelt habe, wie cs eigentlich nothwcndig gewesen wäre. Die Deputation sagt dann ferner, wenn sie aber dennoch von der Wiedcraufnahmc der von der Deputation der II. Kammer unter 1 — 4 gestellten oder ähnlicher Anträge abzuschen sich bewogen gefunden, so habe sie die Gründe dazu darin zu finden geglaubt, daß das Recht der Re gierung, Concessionen zu Herausgabe von Zeitschriften auch auf jcdcsma-