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Montag Nr HO 20. April 184«. Deutsche AV-emetne Zeitung. «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» Ne-erblick. Deutschland. München. Landtag. — Die Bildung von Kirchcngcmein- den in Baiern. «^Dresden. Landtag. — Die Deutsch-Katholiken in Hildesheim. *Meiningen. Die Aufhebung der Steuerfreiheiten und Patrimonialgerichte. Preußen. s Berlin. Die Bestattung der Prinzessin Wilhelm. *Aus Schlesien- v. Mcrckel. — Der Bundcsbcschluß zum Schutz dcö litera rischen Eigenthums. — Ruhe in Äachen. — Deutsch-Katholiken in Älbing- Oesterreich. Die Liguorianer. Spanien. Straßentumulte in Madrid. Der Aufstand in Lugo. Großbritannien. Lord Palmerston. Die Zehnstundenbill. Die Zufluchts- Häuser in London. Die irische Noth. Die Milizregimenter. Ucbungsgc- schwader. Ostindisches Lancierrcgiment. Flotte in Valparaiso. Der Wal fischjäger Mary. Der Bischof von Jerusalem. Frankreich. Parlament. Der Jnfant Don Enrique. General Narvacz. Untersuchung. Belgien. Krüssel- Vorsichtsmaßregeln. Verhaftungen. Schweiz. *Aus der westlichen Schwei). Die Großrathswahlcn in Genf und Freiburg. Italien. Die Kaiserin von Rußland. Wissenschaft und 4tunst. Das verbrannte Manuscript. Handel und Industrie. * Hannover. Die ältcrn holländischen Mün zen. Berlin. Cabinetsordre, die Ausdehnung der Bank betreffend. *Leip- )ig. Del. — Berlin. Ankündigungen. Deutschland. München, 15. April. Soeben hat der Vortrag des Abg. De kan Vogel über die Staatseinnahmen in den Verwaltunqsjahren 1841/42, 1842/43 und 1843/44 und der Vortrag des Abg. Frhrn. v. Lerchenfeld über die Gesammtaus gaben in den genannten drei Jah ren die Presse verlassen. Ersterer schließt mit folgenden Bemerkungen und Anträgen: „Der Staatshaushalt ist in Betreff der Einnahmen in bester Ordnung, das Rechnungswesen ist musterhaft und zeichnet sich durch Richtigkeit, Klarheit und Einfachheit aus. Die Nachweisungen über die Staatseinnahmen in den Verwaltungsjahren 1841/42, 1842/43 und 1843/44 geben zu keiner Beanstandung Anlaß, und Referent beantragt demnach: die Kammer der Abgeordneten wolle beschließen, die von dem königl. Ministerium der Finanzen vorgelcaten Nachweisungen über die Staatseinnahmen der Jahre 1841/42, 1842/43 und 1843/44 seien als genügend befunden worden und denselben sei die ständische Aner kcnnüng zu ertheilen. Hieran reihen sich folgende Anträge: Der Kö nig wolle befehlen: l. Daß die bestehende Gewerbesteuer bald rcvi- dirt und eine Vorlage: die Revision des Gcwerbesteucrgesctzes betref fend, gemacht werde; II. daß den Berechtigten die Waldstreü aus den königl. Waldungen nach dem Maße ihrer Berechtigung und, wo eine solche nicht besteht, insoweit es für den nachhaltigen Holzbestand nicht schädlich ist, verabreicht werde; III. daß eine Revision des Steuernachlaß- gcsehes vom l. Jul. 1834 mit besonderer Berücksichtigung der Nachlaß- normen für lehen -, arund-, gcrichts-, zins und zehenthcrrlichc Gefälle vorgenommen werde. Das Referat des Abg. Frhrn. v. Lcrchenfeld schließt mit folgenden Anträgen: i. Der Verwendung von einer weitern Million aus den Erübrigungen bcr ui. und IV. Finanzpcriode zum Baue der Eisen bahn von Hof nach Lindau nachträglich die ständische Genehmigung zu ertheilen; II. hicrnächst die vorgelcgtcn Nachweisungen für 1841/42, 1842/43 und 1843/44 als genügend anzuerkennen, und denselben die ständische Anerkennung zu ertheilen; III. folgende Anträge an den Kö nig zu bringen: 1) Es möge bei dem Aüsbaue der Festung Ingol stadt die möglichste Sparsamkeit beobachtet und aller Luxus vermieden werden. 2) Es mögen den königl. Gesandtschaften in Zukunft zureichende Fonds zur Unterstützung nothleidender Baiern zur Verfügung gestellt, und hierauf bei Entwerftmg des Budgets der nächsten Finanzperiode ge eignete Rücksicht genommen werden. 3) Es mögen die Vorarbeiten für die Vorlage der neuen, auf Oesscntlichkeit und Mündlichkeit beruhenden Gesetzbücher möglichst beschleunigt werden. 4) Eß möchten vom An- unge der nächsten Finanzpcriode an sämmtliche Appellationsgcrichtsasses- orcn und ein Theil der Stadtgcrichtsasscssorcn zu Rathen befördert, und sie Gchalte sämmtlichcr Mitglieder der Stadtgerichte erhöht, und auf daS hierdurch vermehrte Bedürfniß bei Entwerfung des Budgets geeignete Rück sicht genommen werden. 5) Es möchte in gleicher Weise ein Theil der Negie- rungsasscssoren zu Rathen befördert und auf Verbesserung des Looses der Nechnungscommissarc bei den Kammern des Innern geeignete Rücksicht ge nommen werden. 6) Es möge in gleicher Art auf die Erhöhung der Gehalte der Landrichter sowie dcr Ädjunctc, Assessoren und Actuarc in hohem Dien- stcsalter geeignete Rücksicht genommen werden. 7) Es möge die gesetzlich vorgcschriebcnc Absonderung der Ketten -, Zuchthaus - und Arbcitshaussträf- linge streng vollzogen werden. 8) Es möge die Last des Schnceaus- schaufclns auf den Staatsstraßen den Gemeinden nicht ferner aufgebürdet, oder doch wenigstens denselben das gewöhnliche Taglohn dafür verabfolgt und diese Ausgabe für den Rest der laufenden Finanzperiode aus dem NeichöreservefondS bestritten werden. S) In gleicher Weise möge den Quartierträgern bei Märschen inländischer Truppen vollkommene Vergü tung gewährt, der Mehraufwand hierfür aber einstweilen aus dem Re servefonds bestritten werden. 10) Es möge der Art. VII. des Gesetzes vom 25. Aug. 1843, den Bau einer Eisenbahn auf Staatskosten von Hof nach Lindau betreffend, baldigst vollzogen, und dabei auch auf die Straße von Hof über Köditz nach Naila, Sieben, Kronach und Lobcnstcin geeig nete Rücksicht genommen werden. I I) Es möchten bei der Ausübung des AlluvionsrechtS die Donau-Anwohner im Hcrzoathum Neuburg billig behan dclt, insbesondere beschädigte Grundbesitzer bei Rückerwerbung der durch Ab riß von ihrem Grundcigcnthume gebildeten Anschüttcn möglichst berücksichtigt und für Abtretung des zum Schiffszichwcge erfoderlichcn Privateigenthums billige Entschädigung geleistet werden. 12) Es möge der Staat die ihm als Patron obliegenden Verpflichtungen williger als bisher geschehen erfüllen. 13) Es möchten die Gehalte der Professoren und Lehrer sämmtlichcr Lvceen, Gymnasien, lateinischen Schulen, Gewerbs- und landwirlhschaftlichcn Schu len von der nächsten Finanzperiode an erhöht werden; dann alle Schul lehrer, sowol der Haupt - als Nebcnschulen, die gesetzlichen Congrua ent halten, diese auch in den Städten in der Art erhöht werden, daß die Lehrer daselbst nach 15 bis 20 Dienstjahrcn ein Gehalt von 5—600 Fl. erhalten, und auf das vermehrte Bedürfniß bei Entwerfung des Bud gets geeignete Rücksicht genommen werden. 14) Es möge bei Entwer fung des nächsten Budgets auf eine reichlichere Dotation des Pfarrkle rus, namentlich auch auf die Hülfspricstcr aller Confessionem,,geeignete Rücksicht genommen werden. 15) Es möge auf Erhöhung der Gehalte der Krcismcdicinalräthc und Gcrichtsärztc in gleicher Weise Rücksicht genommen werden. 16) Es möge ein neues Gemeinde- und Districtsum- lagengesetz zur Vorlage gebracht und dabei auf Beseitigung der Ueber- lastung der Gemeinden und Bezirke Rücksicht genommen werden. 17) Es möge das Fortbestehen des Untcrstützungsvcrcins für das, Kanzlei - personal durch Gewährung von Zuschüssen im Falle der Unzureichenheit seiner Mittel zur Erfüllung seiner, bezüglich der Dienstunfähigen und der Witwen auf zwei Drittel des ursprünglichen statutenmäßigen Be trages zu beschrankenden, für die Waisen aber in vollem Betrage auf recht zu erhaltenden Verpflichtungen gesichert werden. 18) Es möge so bald als möglich für die gründliche Ausbesserung nnd beziehungsweise Umbauung der Staatsstraßen geeignete Vorsorge getroffen werden. 19) Es möge ein Gesetzentwurf über die Verpflichtung des Staats und der Ufergemeinden zur Unterhaltung der Wasserbauten an Strömen und Flüs sen vorgeleat und für die Deckung der hierdurch dem Staate zur Last fallenden Bauten Vorsorge getroffen werden. 20) Es möge bei Ent werfung des Budgets für die nächste Finanzperiode auf Erhöhung der Löhnung der Soldaten und Unteroffiziere, dann auf Erhöhung der Ge halte der Subalternoffizicrc, besonders des Jngcnieurcorps und der Ar tillerie, auf Gewährung von Marschvergütungen für die in ihre Garni sonen cinrückendcn und in die Heimat zurückkehrcnden Beurlaubten, end lich auf die vollständige Vergütung einguartierter Truppen an die Quar- tierträgcr geeignete Rücksicht genommen werden. 21) Es möchten den Offizieren und Militairbeamtcn die Vortheile der Staatsdicnerpragmatik bewilligt werden. 22) Es möchte für rechtzeitige Wendung der Baufäüe an Staatsgebäuden besser als bisher gesorgt werden. 23) Es möge für Herstellung der noch so vielfach höchst mangelhaften Frohnvcstcn Vorsorge getroffen werden. 24) Es möge bei dem Baue der Eisenbahnen aller Luxus vermieden, die Arbeitskräfte möglichst zusammengehaltcn, endlich bei den Lieferungen für den Bahnbau auf inländische Gcwerbtreibcnde möglichst Rücksicht genommen werden. (Bair. Bl.) — Aus München vom 15. April berichtet die augsburger Allgemeine Zeitung, cs sei in diesen Tagen an das protestantische Oberconsistorium eine allerhöchste Entschließung betreffend den Vollzug des H.88 der zwei ten Verfassungsbeilagc (Bildung eigner Kircheng emeinden) ergangen, die allen billigen Anfoderungcn genüge. ss Dresden, 17. April. Die zur Bcrathung des Gesetzentwurfs über Einführung eines neuen Maßsystems nicdergeschtc außerordentliche De putation der ». Kammer hat über diesen Gegenstand, mit Bezugnahme auf die Verhandlungen der I. Kammer und die daraus hcrvorgcgangcncn Differenzpunktc zwischen beiden Kammern, ihren anderwciten Bericht erstat tct, über den in der heutigen Sitzung der II. Kammer bcrathen und Be schluß gefaßt wurde. In ihrem erste» Berichte hatte bekanntlich die Deputation der II. Kammer über diesen Gesetzentwurf sich nicht zu einer gemeinsamen An sicht zu vereinigen vermocht; die Majorität (Referent Abg. v. d. Planitz),