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802 !> W Mein Mcht, d dort hei benS in in Prei „Zeder ößerreiö nicht eii pcn vcr warfen, polnisch dsrt pic gebraucl Priester schlag l kehrter - liche wi den. Z nicht kl' logen ü - surrcctu indin 8 ren, in Refor zogen, den frie Dinge in Äbre einer dl ncn nac augsbm desto in historisc schen La des Ba> -Taktik war, ot "Eben si eniancif -am Wi -gierung denken Absolut heit üb« jemals bei der entwiche eine an« tercssen bestehen -schlage zu Folg derunge Behörd auf der was ist nutzst chs -mildert, Sanctii kein erj seh? r drücken den wü Nun iß M auf die die Unt« nimmt, Böhme die Bei Pflicht Bauers besteht werden. Unterth wenn d Ablösm sten Pi leicht n aller Fä schuß d W U katholiken ihn nicht anzögcn und die Altlutheraner ihn abstießen, eben fs ftei bekenne er, daß er in der Hochachtung gegen die Schrift und in der Verwerfuqa de» menschlich« AHcbens ihr geaemiber daß Band der brü- ' -Kitchen AeM«mschaft «r-ltct«, -aß ße gsIeAcjßg vereine. Z»r.PFßfidentschlaft dsr «aichWstiLch«, II. Kammer wurden Kircheßrath Otto mit 19, Procllrator Herchhahn mit 18 und Hr. Domsel aus Geisenheim mit 13 Stimmen vorgeschlagcn und der Erste vom Her zoge bestätigt. Der Präsident der vorigen Kammer erhielt nur 2 Stim men. Die Kammer beschloß die wöchentliche BekanNtmaclMg ihrer Ver handlungen in «mer Beilage zum Jntelligenzblatte. , Mreuße«. «^Berlin, 25. März. Es ist dieser Tage hier ein Aufruf erschienen, welcher die Bildung einer allgemeinen Pensionßkasse für Lehrer, beabsichtigt. Er will, daß sich sämmtliche Lehrer der Monarchie an der selben betheiligem und seine nähern Vorschläge sind folgende: Ein jedes auszunehmende Mitglied zahlt ein Eintrittsgeld von 3'/, und einen jähr lichen Beitrag von 1 Thlr. Da nun das preußische Königreich wemA- steuS 30.000 Lehrer aufzuweiscn hat, so ergeben die Eintrittsgelder allein einen alsbaldigen Fonds von 100,000 Thlr., welcher jährlich 5000 Thlr. Zinsen bringt; trägt man nun diese sowie die Jahresbeiträge in die Pen sionskaffe zusammen, so kann diese jährlich wenigstens in jedem Bezirk zehn Lehrer und «inen jeden mit 100 Thlr. unterstützen. Oer Auftuf . findet Anklang und ist bereits durch das ganze Reich versendet; auch sollen sich für die Rcalisirung des Plans hochgestellte Männer eifrig verwenden. Seine nächste Entstehung dürfte er dem Berichte verdanken, welchen die hie sige Schuldcputativn dem Magistrat und der Regierung eingercicht, und worin sie die durch Nahrungßsorgcn veranlaßte Geisteskrankheit von fünf Communallthrern unter nähern Details bestätigt. —.Der Katholischen Kir- chenrcform zufolge zählt die deutsch-katholische Kirche 321 Ge meinden, von welchen die Gemeinde zu Berlin 2250, zu Brandenburg 38, zu Halle 160, zu Stettin 1-10, zu Halberstadt 200, zu Frankfurt a. d. O. 3S0, zu Spandau 62, zu Neu-Ruppin 45, zu Erfurt 225, zu Stolp 45, zu Potsdam 390, zu Magdeburg 200, zu Mühlhausen 60 und zu Kottbus 30 Seelen hat. Das Direktorium der Stettiner Eisen bahn hat in Sachen des Deutsch-Katholicismus freie Fahrten vcrwiüigtp dieser Bevorzugung scheint sich besonders der zeitlich noch hier wohnende und jeden Sonntag in «Stettin predigende deutsch-katholische Pfarrer G. ganz besonders zu erfreuen zu haben; indessen wird dieselbe auch de» Vorstehern der jungen Kirchengemeinden zu Theil, so oft sic in Amts- thätigkeit reisen. Dasselbe Vorrecht genießen die auf deutsch-katholische Kirchensachen bezughabenden Sendungen. — Unser Maßmann läßt jetzt eine Art Turnzeitung ins Leben treten; dieselbe wird in zwanglosen Heften erscheinen, von welchen das erste zunächst die Resultate bringen wird, die er im vorigen Jahr auf seinen Amtsrcisen durch die Monar chie gesammelt. * Dosen, 24. März. Aus nachstehender, heute hier erlassener Be kanntmachung scheint hervorzugehen, daß unsere Behörden die Ruhe unserer Stadt nunmehr für gesichert halten, wozu allerdings auch hin länglicher Grund vorhanden ist, da man nicht wohl absehen kann, von welcher Seite her jetzt noch, nachdem die Revolution auf allen Punkten eine so vollständige Niederlage erlitten, eine Ruhestörung versucht werden sollte. WaS wir in diesem Augenblicke noch zu fürchten Haven, sind Mordbrennerbanden, die auch hier noch umhcrstreifen, «S aber schwerlich auf etwas-Anderes abgesehen haben als auf Diebstahl und Plünderung. Zu wiederholten Malen sind nun schon BrandstiftUngsvcrsuchc recht zeitig, entdeckt und unschädlich gemacht worden; doch in der gestrigen Nacht oedvshte »ns die höchste Gefahr, indem wiederum Feuer angelegt war, und zwar diesmal in den Hintergebäuden des Falkenstein'schcn Gasthofes am Kämmcreiplatzc, in unmittelbarer Nachbarschaft des großen, gaüz von Holz aufgcführtcn Soullierfchen Circus. Glücklicherweise wurdcdas Feuer im Aufglimmen entdeckt, wogegen es wenige Momente später eine große Ausdehnung gewonnen haben würde, weil dec Zünder mit brennbaren Stoffen umgeben mar. Leider ist man den Thatern bis jetzt nicht auf die Spur gekommen. Die obenerwähnte Bekanntmachung lautet: „Zudem die Beschränkungen des freien Verkehrs, wie solche durch un sere Bekanntmachung vom 6. März angeordnet waren, hiermit wieder auf gehoben werden, bewendet cs bei dem Verbote Les Waffentragens, und wird das Publicum aufmerksam gemacht, den Anfoderungen der Wachtmannschaf- ten unweigerlich Folge zu leisten, da dieselben ermächtigt.sind, im Falle des Ungehorsams öder versuchten Widerstandes von ihren Waffen Gebrauch zu machen. Posen, den 24. März 1846. Der erste Commandant: General lieutenant v. Steinäcker. Der Polizeipräsident v. Minutoli." der posenschen Grenze, 24. März. Bei der glücklicher weise im Keime erstickten und nicht, wie in Galizien, zum Ausbruche ge kommenen polnischen Jnsurrection imPosenschen sind bekanntlich auch ei nige römische Geistliche betheiligt, und mehre katholische Bildungsanstal- tcn wurden geschlossen. Wie im Allgemeinen, so muß man dies auch döshalb beklagen, weil dadurch der ohnehin schon in großem Maße yor- mndene Priestcrmangcl im Großhcrzoglhum Posen noch mehr gc- rcigcrt werden muß. Ist derselbe auch allerdings in unserm prectßi- chcn Polen noch nicht so groß wie im russischen, wo bisweilen 5 Mei- cn weit erst ein Priester zu finden iss, so muß doch auch schon bei uns mancher Priester zwei bis drei Parochien verwalten, und cs sollen imPo- cnschrn gegen 200 Pfartstellen vacant sein. Diesem Ucbelstand abzuhel- en, machte ein Oestcrreicher neulich in der Sion den Vorschlag, slawi- che Priester aus Galizien, Böhmen, Mähren und Ungarn nach dem Zrößherzogthumr Posen zu versetzen, was um so leichter möglich wäre, als in diesen österreichischen Provinzen ein Uebcrfluß an denselben vor handen sei, sodaß dieselben häufig ein Unterkommen in den deutsch-östcr- Und zugleich furchtloseste Hüter der Verfassung, dessen Verlust für die kurhtssische Ständcversammlung, weil man ihn kaum ersetzt zu sehen hätte hoffen können, von allen VerfaffunaSsrcimdcn «i beklagen gewesen sein würde. Keine von oben H4k«b tztstriNGt A-»clW-»eteniV»hl «rrtgtt dSdtt auch größere Sensation, VN- Mit d«M le-haftcstcn JntrösP sah das Pu blicum der definitiven Entscheidung dieser Streitfrage, die grundgesetzlich der Ständcversammlung oblag, «ntgeaen. Von den Landbezirken in her Provinz Schaumburg wie für die vorhergehenden Landtage so auch aber mals für den jetzigen zum Abgeordneten gewählt, hatte Wippermann vor d«r Eröffnung der Session am S. Dec. v. I. seine LrgitimqtionSurkunde in Gemäßheit der Geschäftsordnung dem landständischen permanenten Aus schüsse zur Prüfung übergeben, und sowol dieser als der nach dem Zusam mentritte der ständischen Versammlung bestellte landständische Lcgitima- tionsausschuß hatte jene Urkunde völlig in Ordnung befunden. Nach dem h. 65 der Verfassungsurkunde muß der von Landbezirken gewählte Abge ordnete entweder so viel Grundeigenthum besitzen, daß er an Grundsteuer wenigstens 2 Thlr. monatlich zu entrichten hat, oder zum mindesten ein Vermögen von 5000 Thlr. haben und in diesem Falle zugleich die Land- wirthschaft als HaupterwcrbSqueüe betreiben. In dem von Hrn. Wip permann übergebenen Wahlzcugnisse war von der Wahlcommission nicht nur bescheinigt worden, daß derselbe alle die nach Vorschrift der Vcrfas- sungsurkundc erfoderlichen allgemeinen Eigenschaften zu einem LandtagS- bcputikten besitze, sondern auch ausdrücklich, daß er von seinen Grund- besitzungen monatlich an Grundsteuer 2 Thlr. entrichtet. Der- nämliche Aba. Wippermann hatte sich als solcher schon auf sechs früher» Landtagen auf gleiche Weise für denselben Bezirk legitimirt gehabt, ohne daß irgend einer der kurfürstlichen Landtagscommissare etwas dagegen zü erinnern ge funden. Niemand zweffelte daher auch diesmal an der verfassungsmäßi gen Gültigkeit dieser Wahl, und cs befremdete darum nicht wenig, als man vernahm, daß dessenungeachtet der zeitige Landtagscommiffar, Mi- nisterialrath Scheffer, dem Eintritte Wippermann's in die Ständever- versammlung widerspreche. Er stützte sich auf die Behauptung, daß dem Geiste des rurhessischen Staatsgrundgesctzes vom 5. Jan. 1831 gemäß zur Wahlfähiarcit eines Abgeordneten in den Landbezirken die Wohnhaf- tigkeit und Ansässigkeit desselben auf dem platten Land erfoderlich sein sollte und mithin kein Einwohner einer Stadt die verfassungsmäßige Ei genschaft habe, um zur Abgeordntlenwahl in den Landbezirken befähigt zu sein. Der Oberbürgermeister der Stadt Hanau, Eberhard, war Re ferent in dieser Angelegenheit und erstattete seinen Bericht in der öffentli chen Plenarversammlung am 20. März. Sein Antrag ging dahin, daß die vom Landtagscommiffar als Organ der Staatsregierung ausgespro chene Ansicht wol dazu würde dienen können, eine Proposition auf Er läuterung oder Abänderung der betreffenden Verfassungsparagraphen zu motiviyen und eine zwischen Regieruim und Ständen zu vereinbarende authentische Interpretation derselbe», falls eine solche überhaupt als noth- wendig oder zweckmäßig sich darstellen sollte, herbeizuführcN; daß aber der in dieser Mitthcilung von oheft herab entwickelte Grundsatz keinen- falls von rückwirkender Kraft sein Md die Ständcversammlung werde be stimmen können, bei der Beurtheifuizz sonst gültiger und untadclhafter Abgeordnctenwahlen für den gegenwärtigen Landtag das noch bei allen bisherigen Ständevcrsammlungcn beobachtete Verfahren zu verlassen, und neue Zweifel über die Wahlen, dadurch aber neue Wahlverhandlungen 'herboizuführen; dessenungeachtet bcstgnd der LandtagScoMmiffar auf seiner Behauptung von der Verwerflichkeit der Wahl Wippermann s und zweier andern Abgeordneten, gegön deren Zulassung in die Ständcversammlung er auf gleichen Gründen', öbriMnde Einreden erhoben hatte, nämlich des Advocaten Faust zu Bergrli "W döM Hctnauischcn und Hrn., Hennenho- fer's aus Hofgeismar. Dadsirch würdest sehr lebhafte Dlscussionen über diesen Gegenstand vcraNlaM'bei'dösten sich als oppositionelle Redner vor züglich der Vicepräsident Schwarzenberg, der Oberbürgermeister der Stadt Kassel Arnold, und der Obevgerichtsanwalt Henckel auszeichnetcn; die große Mehrheit erklärte sich für die verfassungsmäßige Gültigkeit der frag lichen Abgcordnctcnwahlön. Der Landtagscommiffar gab hierauf seine Protestatio» gegen diese Beschlußnahnre der Ständcversammlung zu Pro tokoll. Der ditser Sitzung beiwohnende Prinz Karl von Hessen-Phi lippsthal-Barchfeld schien bei dieser Streitfrage Neutralität zu beobachten. Alle Räume aufKen Tribunen der Zuschauer waren bei dieser Gelegen heit mit Personen aus den verschiedensten Klaffen der Gesellschaft über füllt, woraus sich auf eine erfreuliche Weise erkennen ließ, daß das In teresse des Publicums an den Landtagsverhandlunacn doch noch nicht in dem Grad erkaltet ist, wiö Viele annehmen zu können geglaubt hatten. — Die Kaffelschc Zeitung vom 23. März enthält als Beilage die im Wochenblatte der Provinz Obcrhessen vom 21. März bekannt gemachten Erkenntnisse in Sachen des Prof. IM. Jordan, Di-. Hach, Kolbe, Garthe Und Häring. — Vr. Böckel in Oldenburg, .Hessen Schreiben an die neue Gc- meindeoiS Königsberg vielfach als ein«, beistimmcnde Adresse bezeichnet worden wem Mr. 11), hat es nun zur Beseitigung von Mißdeutungen drucken lassen,, Md cs ergibt sich allerdings, daß rs eine Antwort auf eine ihn „in estrige Verlegenheit setzende"'Zuschrift des Presbyteriums jener Gemeinde wär und im Wesentlichen die Erklärung enthielt, daß er in der Rupp'schen Sache^ so lange er die Acten nicht vollständig kenne, sein Nrthcil suspcndire, übrigens aber sich nicht von den Geistlichen und Gemeinden lossagen könne, die dem Consistorium der Provinz Preußen angchörcn; auf der andern Seite aber nach seinem religiösen Bewußt sein der Zusammenhang, in welchem die Mitglieder der neu gebildeten Gemeinde mit ihm und allen evangelischen Christen bis dahin gestanden hätten, durch den Schritt, den sie gethan, keineswegs gestört öder zcr- i rissrn fei, und so wenig Bedenken er trage, zu gestehen, daß die Neu- 1 R