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203 mg ändern er Hinsicht nicht ohne nus werde en vertrag i tz und v. vollste Ge- citreten zu ächlich da ilte, lercht- Auch Vi- sachße cr- inisterbank fgetretencn ^und Jo lister beim und werde t zugeben, ermoge er debattiren nicht an ,, daß er , als um des De- das beste lahme fast Mnd,M tsministcr erung den s zu An- ssion ver- rten, mit liken aber sident zur e er oben n. Ueber rei betref- besondcrn .'dürfe, da ld erschci- )eranlaßt, Kammer noch der neigt sei, eiche alle ttung der 'gehen zu ltte, daß n Abflcht ber obige >lche vor- die Vor- innehmen nen (aus van der e Theile den Re- Beispiel r hat es > Justiz bittweise ?ung am , welche )en, die empfeh- Petition ffentlich-- cathsam, b dabei, Wunsche was so wol bei ich Das ! haben es Lan- weitere :rgericht in, und sargen- ollegien r Neu ¬ ron der Abtretung der hiesigen Polizei Verwaltung an die Regierung ent schieden ist, natürlich ganz nach dem Willen der letztern. Man nennt schon mit großer Bestimmtheit die Personen, welche künftig die königl. Polizei bilden werden. — Der Augsburger Abendzeitung schreibt man aus Stuttgart vom iS. Jan.: „Wohlunterrichtete wollen wissen, daß die I. G. Cotta'schc Buchhandlung hier um den Ankauf des Schwäbischen Merkurö in Unterhandlung stehe, daß die Eigenthümcr aber bis jetzt noch von der enormen Summe von Lvo,oov Fs. nicht abgrhcn wollen. Die Gründer des Schwäbischen Merkurs hatten einst unter der Regierung unscrs ver storbenen Königs die konccssion zu jener Zeitung um 2 Kroncnthalcr erkauft. Man dürfte keck diesen Kauf ein Ercigniß für Württemberg nennen!" Karlsruhe, 17. Jan. In der heutigen Sitzung der Kammer der Abgeordneten übergibt Abg. Welcker eine Petition auf Errichtung ei ner Volksvertretung als zweite Kammer am Bundestag; Abg. v. Jtzstcin eine Petition aus Offenburg, zur Unterstützung der Motion des Abg. Welcker auf eine Adresse. Abg. Hecker zeigt nachstehende Motion an: Den Groß herzog um Vorlage eines Gesetzes des Inhalts zu bitten, daß: 1) kein wirklicher Minister oder Chef eines Ministeriums die Stelle eines Abgeordne ten der zweiten Kammer bekleiden könne; 2) daß die in h. 37 der Ver- fassungsurkundc ausgesprochene Unwählbarkcit der Localbcamtcn zu der zwei ten Kammer auch auf die Vorstände der Provinz - oder Kreisrcgicrungen auszudchnen sei; 3) daß die in h. 37 der Verfässungsurkundc ausgespro chene Unwählbarkcit der Localbcamtcn auf die durch die neue Gerichts verfassung bestimmten Amtsrichter, Untersuchungsrichter, Bczirksstraf- richter, Staatsanwälte und deren Substituten ausgedehnt werde; 4) daß jeder Abgeordnete, welcher während der Dauer seiner Landstandschaft ein Staats- oder Kirchenamt annimmt, aus der zweiten Kammer aus- zulrcten habe; 8) daß jeder Abgeordnete, welcher bereits ein Staatß- oder Kirchenamt besitzt, und eine Beförderung, einen höhern Titel, Rang oder eine Besoldungszulage annimmt, aus der Kammer auszutreten habe"; 6) daß jeder Abgeordnete, welcher einen Orden annimmt, inglcichen jeder, welchem ein mit keinem wirklichen Dienste verbundener Titel von der Re gierung conferirt wird, aus der Kammer auszutreten habe. Der Abg. Peter tritt ein und nimmt auf der linken Seite Platz. Der Präsident nimmt dem Abg. Peter den Dcputirtencid ab. Hierauf spricht der Abg. Peter seine Ueberzeuaung aus, daß die Annahme, als ob die im Staats dienste befindlichen Mitglieder andere Verpflichtungen hätten als die übri gen, ganz irrig ssei. „Auf der Ministerbank sitzen die Vertreter der Krone; hier sitzen nur Volksvertreter. Allerdings hat der StaatSdiencr Dienst geheimnisse zu bewahren, wie auch der Private seine Geheimnisse hat. Den Anstand hat Jeder gleichmäßig zu beobachten. Auf Treue gegen das Staatsoberhaupt und die Gesetze schwört ebenfalls Jeder; aber die Ergebenheit darf nicht blind machen gegen die Fehler, die von einem ver antwortlichen Ministerium begangen werden können. Eine blinde Liebe wäre in einem constitutioncllcn Staate für das Oberhaupt nicht gut genug, unsere Liebe muß besser sein. Der einzige Unterschied zwischen den Staats dienern und den übrigen Mitgliedern liegt in der Härtern Aufgabe der Erstem; sic können ihrem Eide gemäß in der Opposition stehen müssen, und doch liegt ihr Wohl oder Wehe in ganz anderer Weise in den Hän den der Regierung als bei jedem andern Bürger. Es war ein schöner, aber ein kühner Gedanke von dem Gründer der Verfassung, daß er die Staatsdiencr einer solchen Selbstverläugnung, eines edlen Mutheö für fähig hielt. Er hat dadurch die Beamten in einer Weise geehrt, wofür sie ewig dankbar bleiben muffen. Wenn die Wähler einen Staatsdiener wählen, so vertrauen sie ihm, daß er alle andern Rücksichten wegwerfen urd nur feiner jetzigen Bestimmung leben werde. Der Staatsdiencr über nimmt diese gefährliche Pflicht; das ist das wahre Verhältniß zwischen dem Volk und den Staatsdienern, welche Abgeordnete sind." (Vielseitige Zustimmung. Abg. v. Jtzstcin reicht dem Abg. Peter die Hand.) Abg. v. Soiron begründet ferne Motion auf Uebertragung derPo- lizeistrafgcwalt an die Gerichte. Ministerialrath v. Stengel will nicht ,auf die vorgetragene Sammlung von Geschichten antworten. Es werde sich bei den spätem Verhandlungen Gelegenheit dazu geben. Mögen einige wortgetreu sich so verhalten, so würde dies nur beweisen, daß Ungeschick lichkeiten oder Gesetzwidrigkeiten von einzelnen Beamten begangen worden seien, aber zur Begründung der Motion würde es nicht beitragen. Da gegen widersprach er der Behauptung, daß die höhern Polizeibehörden ungerechte Erkenntnisse darum bestätigten, um das Ansehen der Beamten aufrecht zu erhalten. In der Sache selbst hält er es nicht für angemessen, Aenderungcn an einem Gesetze vorzunehmen, das noch nicht einmal ins Leben getreten ist. Die Strafgewalt, welche den Polizeibehörden noch bleibt, fei eigentlich keine Strafgewalt mehr, sondern nur ein Zwangs mittel. Abg. Hecker dankte dem Motionsstellrr. In der Polizcigcwalt, wie sie jetzt bestrafe, liege ein großes Hinderniß der nationalen Entwicke lung. Die Polizei sei es, welche aufrcac; sie sei es, welche die Störung der öffentlichen Ruhe erfunden habe. Sie zerstöre das Familien- undGe- meindelcben. Abg. Buhl betrachtet die Sache von dem conscrvativcn Standpunkt. Er ist überzeugt, daß durch die Art, wie das Polizeiwcsen organisirt ist, gerade das Gegentheil von Dem erreicht wird, was man bezweckte. Diese Behauptung sei nicht aus der Luft, sondern aus dem Leben gegriffen. Statt Ansehen zu erhalten, werde sic als Verfolgerin der bürgerlichen Freiheit angesehen. „Nimmt man ihr die Strafgewalt, so wird sie bei uns eben so geachtet werden wie z. B. in Rhcinbaiern. Napoleon war cin großer Meister in der Begründung der Rcgierungs- gewalt, aber die Strafgewalt der Polizei erkannte er als ein unzweck mäßiges Mittel." Abg. v. Jtzstcin: Die maßlose Polizeigewalt müßte zur Sprache kommen. Sie ist eine Hauptqucllc des Mißbehagens der Bürger, weil sie jede Handlung bevormundet und Strafen nach'Willkür erkennt. Daker kommt der Wunsch dec Uebertragung der Strafgewalt an die Gerichte. Abg. Welcker unterstützte ebenfalls die „sehr zeitgemäße, trefflich ausacführte" Motion. „Das Uebel ist hoch gestiegen. Man kann Dem widersprechen; allein es gibt Jemand, der weiß, daß es wahr ist; das ist das badische Volk, vom Bodensee bis an den Main. Da hilft kein Äbläugnen. Mehre Anwälte haben nur gesagt, daß sic es nicht über sich gewinnen können, den Leuten Geld für Rccursvorstellungen av- zunchmen', weil sie wissen, daß es doch nichts hilft. Der Grund liegt nicht sowol in der Persönlichkeit der Beamten als darin, daß man die Polizei zu Hülfe ruft gegen die politische Freiheit. In Deutschlands dunkeln Regionen mag dies noch praktischen Erfolg haben; bei uns ist es unmöglich. Es bewirkt das Gegentheil; der Polizei verdanken wir die Mehrheit." Abg. Junghanns dankt zuerst dem Abgeordneten von Hei delberg für seine Bemerkung über die Stellung der Staatsdiencr in der Kammer. Die Motion behandle einen Gegenstand von allgemeinem In teresse, deshalb widersetze er sich der Berathung nicht, und äußere nur einige Bedenken. An Misbräuchcn werde es nicht fehlen, wo Menschen handeln. Ein Vorfall in Mannheim sei wiederholt angeregt worden. Vor Allem müsse man in einem freien Staate die Gesetze achten, sonst falle man in Anarchie. (Stimmen: Jawohl!) Die Uebertragung der Poli zeistrafgewalt werde nachthcilig auf die Richter wirken. Der'Äüqenblick, wo so große Gesetze in Organisation begriffen sind, sei nicht zweckmäßig. Abg. Brentano: Der Motionsstellcr hat den wunden Fleck unserer Zustände getroffen. In jedem civilisirten Staat ist die Justiz von der Ad ministration getrennt, oder der Ruf nach Trennung ertönt laut und im mer lauter. Die Trennung aber besteht nicht allein in den Personen, son dern auch in eintr objektiven Trennung der Gewalten. Die Zustände werden noch schlimmer werden, wenn künftig die Polizeistcllen nicht mehr mit Rechtögelehrtcn besetzt werden. Gegen'die Gerichte hört man keine Klage, aber gegen die Polizei. Ein Pokizeibeamtcr in Baden ist ein Pa scha von drei'Roßschwcifen. Gegen seine Erkenntnisse hilft kein Nccurs, und sic haben die pössirlichsten Erfindungen gemacht, um die Kompetenz der Gerichte zu umgehen, z. B. die Widerspanstiqkeit, die etwa darin be steht, daß man einem Herrn Polizeidiener nicht freundlich genug ist. Der Volkswitz unterscheidet hiernach bei jedem Fall, ob er auf den Rechtsweg komme oder auf den Unrcchtsweg. Es ist Zeit, der überhand nehmenden Willkür den Hals zu brechen. Abg. Schaaff: Wenn später die Admi- nistrativbcamtenstellen nicht mehr mit Juristen besetzt würden, dann könnte er der Motion in beiden Theilen bcitretcn. Aber er erwarte, daß es nicht so sein werde, und wünsche, daß dies durch ein Gesetz bestimmt werde. Die Motion behandle wichtige Gegenstände, er widersetze sich der Bera thung nicht, wäre cs auch nur, um die einzelnen Fälle in ein anderes Licht zu setzen. Einen Erfolg erwarte er nicht. Der Abg. Brentano habe die Sache richtig bezeichnet: der Polizei solle der Hals gebrochen, nicht blcs die Strasgewalt aus einer Hand in die andere gegeben werden. „In Frankreich werden die Polizeivergehcn viel strenger als bei uns be straft. Die strengen Formen des Crimmalverfahrens können ohnehin nicht beibehalten, die Untersuchungen werden aber häufiger und lästiger werden. An die allgemeine Misstimmung im Lande kann er nicht glauben. Wo die Justiz so gut gehandhabt wird, sind die Zustände noch nicht so schlimm; cin badischer Polizeibcamtcr läßt doch den Leuten nicht, wie ein Pascha, Nasen und Ohren abschneiden. Wenn die Mannheimer Vorfälle vom 18. Nov. bezweckt hätten, einen gesetzwidrigen Polizeiwillen durchzusetzcn, dann hätte man mit Recht gegen die Mannheimer Polizei und ihren Chef das Verdammungsurtheil ausgesprochen! Allein das ist eben die Vorfrage, um die es sich handelt." — Die Diskussion wird geschlossen. (Bad. Bl.) — In Konstanz fand am 12. Jan. eine Pcstalozzifeier statt, und Abends ward dem Frhrn. v. Wessenbcrg und dem Dekan Straffer ein Fackelzug gebracht. -/-Berlin, 2Ü. Jan. Auf den 2ö. Jan. h:t der Seminardirector Diesterweg eine Pcstalozzifeier für Damen veranstaltet. Ein Bei trag von '/, Thlr. zum Besten des Pestalozzistifts berechtigt zur Theil- nahme daran. Um dem großen Zwecke so förderlich als möglich zu wer den, läßt Hr. Diesterwcg die Festlichkeit in den Räumen seines eignen Hauses stattfinden, wodurch es ihm möglich wird, die ganze Einnahme der Stiftung zuzuwenden. Außer den Vorträgen, die der Veranstalter des Festes halten wird, werden auch, wie man erfährt, dem Zwecke zu sagende Reden von Damen vorgctragen werden. Es sollen schon über alle Erwartung viele Thcilnehmerinncn sich gesunden haben, und dies Da menmeeting erregt überhaupt viel Aufsehen in der Stadt. s Berlin, 19. Jan. In Nr. 19 thcilt Ihr -/'-Berichterstatter mit, daß die Geistlichen Pischon und Schweder aus dem Konsistorium ge schieden seien, weil sie den Protest vom 1». Aug. v. I. unterzeichnet. Was zunächst den Letztern brtrifft, so war er gar nicht in dem Consi- storium, Ersterer war zwar Consistorialassessor, schied aber bereits vor mehren Jahren auf sein Ansuchen aus dem Konsistorium und erhielt da mals den Titel als konsistorialrath, — Den beiden hiesigen Privat- zeitungcn, der Vossischen und Spcnerschen, steht insofern eine große Veränderung bevor, als ihr bisheriger Censor, geheime Hofrath 0r. John (cin früherer Sccretair Goethe's), dieses sein Amt fortan nicht mehr ver waltet; er behält für jetzt noch die Allgemeine Preußische Zeitung. Sein Nachfolger ist der Assessor v. Madai, welcher Hrn. John früher schon beigeordnet war. Aus dem Grossheksogthum Posen, in. Jan. Sic wun dern sich, und das anscheinend mit Recht, daß Ihre hiesigen Eorrespon-