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über «Mei ßen, zweite m 14. Jun., hau - Wiener icc, mit ci- älcn- Dies te im öfter- ich Vicenza, men, welche c von Mai- iger als acht mgdeS sar enstaat zeigt statten. In n Pesth bis nden kurzen >en. Außer b Eisenbah Penland und tet. — Von own in Ja den" wcstin- na, Canada uritius wird Capitalistcn hier die Er der Strecke dieser vicl- Fcstlichkeit, icrlichc Ein- Notabilitä- -en Klängen Kriegsschiffe icln bedeckte ind die fest wählten Na- r bei. Ein Mstadt, die insel wurde. Opfcrdampf e heute ihre ach Vicenza :it den klci- igcwöhnliche mußte, de helfen wird, er Zug mit aetianer auf all bewirkte isik angekün- kcit und die lstand ihrer des Meeres neue, ergie- ie Hoffnung in London :lichkeits- angt, mag t, nach der Art seiner er hier eine llschaft seine auch abgc- i Prospeetc >er ist, daß niederfällt, edergefallcn läßt eS sich Verbrechen Jahren ein gestellt hat, einem grö- für können enheit oder sie ist sich t ihren re- ht die Au ch ziemlich ene Regel , und aus w Commis, . durch de constituirt. Donnerstag — Nr- 22. —— 28. Januar 184«. SW- Dentsihe Allgemeine Zeitung. MW! «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» UeberVliik. Deutschland. ----München- Landtag. SS Dresden. Landtag, k yan- nover. Advocatenverein. Polireivcrwaltung. — Der Schwäbische Merkur. Karlsruhe. Landtag. — Pestalozzifcier in Konstanz- Mreutzen. >1-Vertin- Pcstalozzifeicr für Damen, ch Vertin. Berichti gung. Censur. *Äus dem Grosshcrzogthum Posen. Das Complot. Polnische Zustände. — Die neue Gemeinde in Königsberg. — Verhaf tungen in Thorn. Nefterreich. chlvien- Gymnastik. Großbritannien. Der Verein gegen die Getreidegesehe. Der Ackcr- bauschutzvcrein. Die Marine. Prinz Albert. Lord John Russell. Lord Canning. Aemtcrwcchsel. Buenos Ayres. Frankreich. Die Adrcßvcrhandlungcn in der Pairskammcr. Deputirten- kammer. Der Graf von Paris. Prinz Ludwig Napoleon. Algerien. » Paris. Die spanische Kirchcnsache. Niederlande. Die Staatseinnahmen. Schweiz. Der große Nath von Vern- Italien. » Rom. Die Bevölkerung. * Palermo. Witterung. Die Kai serin. Dampfschiffe. Stürme., Stutzlan» und Molen. Der Herzog von Leuchtenberg. Griechenland. Die Kammern. Wissenschaft «nd Aunst. »"Leipzig. Theater. Handel und Industrie. * Leipzig. Börsenbericht. — Berlin. Ankündigungen. Deutschland. — München, 18. Jan. Die Anzeige des Präsidenten .der Ab geordnetenkammer, er könne die nächste Sitzung noch nicht bestimmt «nberaumcn, weil die neuen Willich'schen Eingaben die abermalrgr Ausarbeitung eines Sccrctariatsvortrags nöthig machten (Nr. 19), bildete insofern den wichtigsten Moment der kurzen und nur zur Borbereitung non Geschäften für die nächstfolgende abgehaltenen Sitzung, als das zahl reiche Zuhörerpublicum daran sofort den Glauben knüpfte, die Willich'sche Angelegenheit solle und müsse noch einmal zu Debatten führen, wie wir sie in der sechsten und siebenten Sitzung über dieselbe erlebt haben. Möglich, daß dies auch thcilweise in Erfüllung gegangen wäre, da sich thatsächlich unter den Abgeordneten eine nicht unansehnliche Partei ge bildet hatte, die, ohne im mindesten gegen die Person Willich's auftre- tcn zu wollen, dennoch die Art und Weise, wie sich derselbe an die Kammer gewendet, als eine ungeeignete zu bekämpfen entschlossen war. Das durch unseüe Zeitungen so sehr unterstützte Gerücht, vr. Willich habe seinc Advocatur ohne allen und jeden Vorbehalt niedergclegt, utid dar auf hin einfach seine Einberufung erklärt (Nr. 19), war nämlich ein unbe gründetes. Es hatte sich vr. Willich vielmehr in seinem Schreiben an die Kammer blos bereit erklärt, seine amtliche Wirksamkeit aufzugcben, wenn die Kammer dagegen ihm im voraus die bestimmte Versicherung geben werde, daß dann seiner Einberufung irgend ein Hindcrnjß nicht mehr cnt- aegenstehe. Einmal wieder entbrannt, wer weiß zu welchen Unannehm lichkeiten der Streit dann wieder geführt hätte. Daher seit gestern un ter allen Gebildeten überhaupt, zunächst aber unter den Gegnern derarti ger Controverscn, die lebhafteste Freude darüber, daß es dem Könige ge fallen hat, durch eine Entschließung, wie sie vor acht Tagen wol noch Niemand erwartet hätte, aller Ungewißheit wie allem Hader auf einmal ein Ende zu machen. Durch die Erlaubniß für vr. Willich, seinen Sitz in der Kammer auch ohne Nicderlegung seiner Advocatur cinzunchmen, wird aber nicht blos momentan ein höchst besänftigender Eindruck geübt, man darf vielmehr der bestimmtesten Ücberzcugung sein, daß die Folge dieser eben so freundlichen als weifen Entschließung des Königs sich auf die ganze Landtagszeit erstrecken werde. -X-Dresden, so. Jan. Auf der Reqistrande der heutigen Sitzung der II. Kammer befanden sich zahlreiche Beitrittserklärungen zu der von den fünf Vertretern ves Handels- und Fabrikstandes in der II. Kammer an die Ständeversammlung cingereichtcn Petition, die Vorlage eines vollstän digen Handclsgeschbüchs, die Errichtung von Handels- und Fabrik gerichten und eine aufOcssentlichkcit und Mündlichkeit gegründete Proceß- gesetzgcbuna für beide sowie die Einführung von Handelskammern betref fend. Der Abg. Georgi, welcher diese Beitrittserklärung überreichte, be merkte, wie er die Sympathie, die sich in diesen aus allen Theilen des Landes cingegangenc« und von den achtbarsten Corporationen und Bür gern unterzeichneten Eingaben kundgcbe, als einen Beweis ansehc, daß das von den in der Kammer sitzenden Vertretern des Handels- und Fa- brikstandeS ausgesprochene Gefühl der Unzulänglichkeit der in dieser Be ziehung bestehenden gesetzlichen Bestimmungen' auch anderwärts gethcilt werde, und daß Sachsen, so groß und unbestritten auch dessen Vorzüge in mancher andern Hinsicht sein möchten, in der hier einfchlagcnden Dich tung doch dem Auslande nachstehe. Eine Petition von zwölf Gemeindender Oberlausih, welche sich für Herabsetzung des Wahlcenfus, im Uebri- acn aber gegen alle und jede der vielfach beantragten Abänderungen des Wahlgesetzes erklären, überreichte und bevorwortete der Abg. Mönch (Stellvertreter Zimmcrmann's) dahin, daß er die Ansichten der Petenten vollkommen «heile und sich von der Nothwcndigkeit der Reform des Wahl gesetzes, welche in andern Petitionen aüßer der Herabsetzung des Wahl- censuS beantragt worden, ebenfalls nicht zu überzeugen vermöge. Die Berathung des Dcputationsberichts über die Deutsch-Ka tholiken wurde in der heutigen Sitzung zu Ende gebracht. Der Haupt punkt der Verhandlung war die Erörterung der Frage: ob in Ehesachen der Deutsch-Katholiken das römisch canonischc oder das protestantische Kir chenrecht in Anwendung kommen solle. Die deutsch-katholische Gemeinde Dresdens hat in ihrer zweiten an die Stände eingcreichtcn Petition das Ansuchen gestellt, daß in dieser Beziehung das protestantische Kirchenrecht angcmendct werden möge; diesem Wunsche glaubt die Deputation der II. Kammer aus den in ihrem Bericht angeführten Gründen, obgleich die I. Kammer hierauf nicht cingegangcn ist, Nachkommen zu müssen, und schlägt ihrer Kammer vor, zu beantragen: daß in dem provisorischen Ge sche bestimmt werde, daß in Ehe- und Spvnfalicnsachcn der Deutsch- Katholiken das protestantische Kirchcnrccht formell und materiell angewen det werden solle. Gegen diesen Antrag erhob sich bei der Eröffnung der Debatte zu vörderst ver Staatsminister v. Könncrih und erklärte, daß daß Mi nisterium dies für unzulässig halte, daß cs dies nicht thun könne und nicht thun werde; die in dem DcputationSberichte für diesen Antrag nie dergelegten Motive: daß es der Wunsch der Deutsch-Katholiken sei, daß sic erklärt hätten, das protestantische Kirchcnrccht annehmen zu wollen, daß der Deutsch-Katholicismus im Protestantismus wurzele, feien kei neswegs für das Ministerium wichtig genug, diese eben ausgesprochene Ansicht hierüber zu ändern; wenn man überhaupt die von der Deputa tion in ihrem Berichte ausgestellten Anträge und Motive näher erwäge, so lasse sich die Annahme rechtfertigen, daß die Deputation hierbei Vie staatlichen rind rechtlichen Rücksichten zu wenig ins Auge gefaßt, und sie mehr durch ihr Gefi'ihl und ihre Sympathie begründet habe. Aus dieser Annahme allein ließen sich so viele Widersprüche rechtfertigen, die in dem Deputationsberichte zk finden seien; als Widersprüche müsse er es be zeichnen, wenn die Deputation aussprechc, daß sie aus die Glaubenslehre der Deutsch-Katholiken nicht eingchc, und doch sodann documentircn wolle, daß sic Christen seien; wenn sie nicht die volle Anerkennung für dieselben zu beantragen für geeignet finde, und doch für sie die Rechte beantrage, die nur aus einer vollständigen Anerkennung hervoraehcn könnten; wenn sic es als Gewissenszwang für die Deutsch-Katholiken erkläre, daß ihre Ehen von protestantischen Geistlichen vollzogen würden, und doch bei lAe- sachen das protestantische Kirchcnrecht angcwendet wissen wolle! Die Re gierung aber könne sich in ihren Maßnahmen nicht von ihren Gefühlen leiten lassen; sie müsse nach Grundsätzen handeln, und hiervon abzuaehen würde sie als Leichtsinn betrachten; was heute Sympathie erwecke, könne in kurzer Zeit zu Gleichgültigkeit und selbst zur Antipathie führen. Die Regierung habe die Absicht gehabt, den Deutsch -Katholiken gern Das zu gewähren, was sic in ihrer Glaubcnsansicht für mothwcndig hielten; allein rechtliche Verhältnisse müßten nach staatlichen Rücksichten geordnet werden. Wenn man Vie Deutsch-Katholiken im Besitze der Bürgerrechte lasse, weil man annchmc, daß sic nock katholisch seien, so folge hieraus, daß sie auch in Ehesachen sich dem römisch-canonische<Kirch'cnrechte zu unterwerfen hätten. Die Regierung könne der Deputation hier auch des halb nicht beitreten, weil gar keine Grundlage für die Annahme des pro- tcstgnlischen Ehercchts vorhanden sei; daß die Deutsch-Katholiken es wünschten, sei nicht genügend, denn Niemand im Staate könne sich selbst Gesetze geben, Niemand habe das Recht, zu sagen: ich will nach diesem oder jenem Gesche gerichtet scin. Die Deutsch-Katholiken seien noch nicht anerkannt als eine Religionsgescllschaft, welche für sich sowie dem Staate und den einzelnen Mitgliedern ihrer Confession gegenüber einen solchen Ausspruch zu thun berechtigt sei; hier vermisse die Regie rung die nöthigen Garantien, daß sic nicht morgen eben so gut verlangen könnten, nach dem römisch-katholischen wie heute nach dcm protestantischen Kirchcnrechtc behandelt zu werden. Ein weiterer Grund, warum cs der Re gierung nicht möglich, auf den Antrag der Deputation einzugehen, liege darin, daß noch gar keine Sicherheit gegeben fci, wer als Deutsch-Katholik betrachtet werden müsse; so lange keine bestimmte Form eines legalen UcbcrtritteS bestehe, mußte es für den Richter unmöglich sein zu erkennen, ob der Ucbertritt wirklich als gültig anzusehcn sei, und Vies werde zu Misbräu-. chcn führen. Ferner greife ein derartiger Satz, wie ihn die Deputation aufgestellt wissen wollte, zu tief in die Privatrechtc ein, und ein solcher