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86 «Anriss der Abg. v. Thielau das Wort und protestirte daaeczcn, daß er durch dieses Eilat eine Unwahrheit gesagt habe; schon in der gestrigen Sitzung habe der Abg. Schaffrath zwei Mal das Wort „unwahr" gegen von ihm gemachte Acußerungrn gebraucht, wo cs sich lediglich um ein Miöver- ständniß gehandelt Perser nicht dagegen ausgetreten, die neue Beschuldigung von heute aber zwinge ihn, sich darüber auszüsprrchen. Awchcr las nun die treffende Stelle nochmals vor und bemerkte, er getraue sich nicht den Beistand zu haben, etwas Anderes darin zu finden als er behauptet; habe der Abg. Schaffrath besten mehr, so sei dies ein Glück für densel ben, könne'ihn aber nicht dazu berechtigen, die Ucbcrzeuaung Anderer als unwahr zu bezeichnen, und er stelle an das Präsidium den Antrag, die Kammer zu fragen, ob sie glaube, daß er eine Unwahrheit gesagt habe. Wenn er dies gethan, so sei er unwürdig, in der Kammer zu sitzen, und müsse und werde in diesem Fall ausschcidcn. Der Abg. Ncwitzcr ver suchte eine Vermittelung, indem er bemerkte, daß eine persönliche Belei digung wol nicht in der Absicht des Abg. Schaffrath habe liegen sollen, diese wol vielmehr dahin gegangen sei, den wahren Sinn jener Stelle ins Klare zu setzen. Der Abg. v. Thielau beharrte aber bei seinem Antrag und hielt sich daran, daß der Abg. Schaffrath ihn der Unwahr heit beschuldigt habe. Dec Präsident wünschte ebenfalls eine vermittelnde Beilegung und schlug vor, zur Tagesordnung übcrzugehen, allein Abg. v. Thielan erklärte, daß er alsdann um seine Entlassung bitten müsse. Die Kammer bot hierauf einen Moment das Bild einer allgemeinen Auf regung dar; mehre Abgeordnete baten zugleich um das Wort, welches nun zuerst der Abg. Rittner erhielt, der die Acußerung des Abg. Schaffrath als eine eines Kammermitgliedes unwürdige bezeichnete, die Ansichten des Abg. v. Thielau theilte und erklärte, daß auch er Das, was dieser gesagt, für wahr halte. Der Präsident bemerkte hierauf, daß die.Aeußerung des Abg. Schaffrath allerdings wol eine andere Fassung wünschenswcrtk gemacht habe; allein wenn das Präsidium jede auf die Spitze gestellte Acußerung rügen solle, so werde dies zu wert führen, denn der Präsident sei kein Hofmeister. Auch der Staatsminister v. Ze sch au nahm jetzt das Wort und motivirtc dies dadurch, daß er glaube, dieser Gegenstand habe auch für das Ministerium einiges Interesse; dies könne vielleicht ebenfalls ein mal von dem Abg. Schaffrath der Unwahrheit beschuldigt werden, wo es sich lediglich um ein Misverständniß handle; er bitte daher das Prä sidium, den Ausdruck „Unwahrheit" als ungeeignet zu bezeichnen und gn den Abg. Schaffrath das Ersuchen zu richten, künftig in der Wahl seiner Ausdrücke vorsichtiger zu sein. Der Präsident that dies, und da er hierdurch die Sache als erledigt anschen zu dürfen glaubte, ersuchte er die Kammer, diesen Gegenstand nunmehr fallen zu lassen und zur.Ta- gcsordnung überzugchcn. Mit diesem Vorschläge glaubte der Abg. v. Thic- lau indessen auch jetzt noch nicht sich einverstanden erklären zu können und wiederholte seinen oben gestellten Antrag; drei Mal sei er der Unwahr heit beschuldigt worden, und er halte sich, wie schon gesagt, für unwerth, in der Kammer zu sitzen, wenn diese jene Beschuldigung gegründet finde; die Meinung des Abg. Schaffrath über ihn sei ihm zwar ganz gleich gültig, nicht aber die der Kammer, und was man auch von ihm denken Möge, er müsse darauf bestehen, die Ansicht der Kammer darüber ^Hö ren; spreche diese es aus , daß er Unwahrheit geredet, so sei er jede Mi nute bereit, auszuscheiden. Nachdem hierauf der Abg. Haase bemerkt hatte, wie im Fall einer Fragestellung auf den v. Thielau'schcn Antrag diese zu verstehen sei, ging der Präsident auf diesen Antrag ein und brachte die Frage zur Ab stimmung: Setzt die Kammer voraus, daß der Abg. v. Thielau bei sei nem gestrigen Citate geflissentlich eine Unwahrheit nicht gesagt habe? Diese Frage wurde einstimmig bejaht, und da von Seiten des Präsi diums der Landtagsordnuna bereits Genüge geleistet war, so mußte Kie fer Gegenstand mit dem Resultate der Abstimmung als erledigt ange sehen werden und die Kammer ging nunmehr zur Tagesordnung über. Dresden, 7. Jan. Auf der Registrandc der I. Kammer befand sich heute eine Mitthcilcmg des Gesammtministcriums, aus welcher sich ergab, daß die von dem Abg. Lobt zur Vcrthcilung gebrachten Verhandlungen der badischen II. Kammer über die angeblichen Wiener Beschlüsse ein gegen das ausdrückliche Verbot des dortigen Ministeriums heimlich veranstalteter, folg lich gesetzwidriger Abdruck seien, und in welcher der Präsident ersucht wurde, dieselben nicht zur Vcrthcilung gelangen zu lassen, auch künftig ähnlichen Gesetzwidrigkeiten thunlichst vorzubeugen. Der Präsident erklärte, daß er dem erster» Gesuche bereits entsprochen, daß ihm jedoch zur Ausführung des Letztem nur schwache Mittel zu Gebote ständen und eine Gesetzwidrigkeit in diesem Fall um so weniger habe vcrmuthet werden können, als die Bcrthei- lung jener Schrift von einem Mitgliede der jenseitigen Kammer auSgc- gangcn sei. Wir kommen auf die Sitzung der l. Kammer am k>. Jan. zurück, indem wir den Bericht über dieselbe wie den vorstehenden nach der Leip ziger Zeitung mitthcilen:. j Bei Gelegenheit einiger auf der Registrandc crnmhnten Petitionen, die mit zahlreichen Unterschriften aus der Lausitz cingegangen und gegen die von anderer Seite gewünschten Neuerungen in der protestantischen Kirche gerichtet waren, ergriff Bürgermeister Wehner in der heutigen Sitzung der I. Kammer das Wort, um sich gegen den Petitionsunfug, der so sehr über hand genommen, auszusprcchcn. Er fand sich hierzu veranlaßt durch einige Nummern von öffentlichen Blättern, die ihm von unbekannter Hand ,uge- scndct worden waren, und die sich über die Art und Weise, wie die frag lichen Petitionen zusammcngcbracht worden seien, beschwerten. Hiernach soll ten Kammcrmitgliedcr sich für Herbeischaffung von Unterschriften vielfach bemüht haben, den Leuten sei vorgespiegelt worden, sie sollten ncukatholisch gemacht werden, man wolle ihnen ihre Religion nehmen, und dergleichen; zur Einsammlung von Unterschriften seien Emissäre ausgcsendct worden, und namentlich habe man sich der Nachtwächter zu diesem Zwecke bedient; es sei sogar Denen, die nicht unterschreiben wollten, mit Straft gcdröhb wor den. Der Redner hielt diese Beschuldigungen für zu wichtig, um sie auf sich beruhen zu lassen; er überreichte die ihm zugcsendeten Blätter (die Bu- dissiner Nachrichten, den Erzähler an der Spree und den Löbauer Postil lon) mit dem Anträge, sie der betreffenden kirchlichen Deputation mitzuthci- len, in der Kammer autzulegen mW auch an Vie zweite Kammer gelangen zu lassen. Prinz Johann erklärte sich für den ersten Theil des Antrags, indem es vielleicht nützlich sein könne/wenn die Deputation von diesen An schuldigungen Kenntniß nehme, stimmte jedoch dem zweiten und dritten Theile nicht bei, weil er keinen Erfolg davon erwarte. Frhr. v. Friesen bemerkte, daß cs doch zu viel verlangt sci, wenn die kirchliche Deputation, welcher er selbst angehöre, alle Schriften über die eingegangenen Petitionen, deren Zahl sich gewiß schon auf 40 belaufe, lesen sollte, Äs käme gar nicht darauf an, wie diese Petitionen zusammengebracht worden seien, sondern was darin stehe, und was wahr-oder falsch daran sei. Staatsminister v. Kön ne ritz: Dem Ministerium könne es nur angenehm sein, daß Bürgermeister Wchncr sich über das PetitionSunwescn ausgesprochen habe; daß die Regie rung dasselbe für unzulässig und für sehr nachthcilig halte, werde man schon aus mehren Aeußcrungcn derselben wahrgcnommcn haben. So lange aber die Gcsammtpetitionen angenommen würden, so lange nicht geprüft werde, wie sie zusammongcbracht worden seien, so lange werde man sich dabei be ruhigen und, wenn man billig sein wolle, alle gemeinschaftlichen Peti tionen annchmen müsse». Sic würden fast alle auf gleiche Weise zusam mcngcbracht, indem man Andere die Rothwendigkcit der Petition glauben mache, sie zur Unterschrift auffoderc, und Viele unterzeichneten, ohne zu wis sen, was sic eigentlich unterschrieben. Daß hierdurch Aufregung hcrvorgc- bracht werde, glaube er gern; aber cr wisse auch, daß die Negierung Mittel ergriffen habe, um diese Aufregung zu mildern. Es frage sich aber, ob die Aufregung durch diese Petitionen oder durch die entgegengesetzten hervor gebracht worden sci. Er könne nicht läugncn, und wisse durch die Behör den, daß die Aufregung in der dortigen Gegend dadurch entstanden sei, daß geglaubt werde, man wolle ihnen den alten Glauben nehmen. Wollte man aber gegen die Petitionen einschreiten, die am Alte» festhalten, dann müsse man auch gegen diejenigen einschreitcn, welche Neuerungen bezwecken. Die Regierung habe zwar Mittel ergriffen, um alles Ungesetzliche bei den Peti tionen zu verhindern; sollten jedoch auf die in öffentlichen Blätter» enthal tenen Nachrichten hin gegen die vorliegenden Petitionen Untersuchungen an- gestellt werden, so werde dasselbe auch gegen die von anderer Seite ausgc gangenen geschehen müsse». Das eigentliche Unwesen liege in den gemein schaftlichen Petitionen überhaupt, bei denen die Leute veranlaßt würden, zu unterschreiben, ohne zu wissen, um was es sich handle. Bürgermeister Starke rieth, die Sache auf sich beruhen zu lassen, da cs Anklagen gebe, gegen welche sich zu, vertheidigen man unter seiner Würde halten müsse. Secrctair v. Biedermann meinte jedoch, daß der Antrag steller misvcrstandcn werde, da sein Antrag nicht sowol gegen die Kammer- mitglicder gerichtet sei, die bei den fraglichen Petitionen thätig gewesen sein sollten, sondern überhaupt gegen die Art und Weise, wie die Unterschriften erlangt würden, und in letzterer Beziehung müsse er dem Antragsteller aller dings bcipflichten, denn cr wissc, um nur Ein Beispiel anzuführen, von zwei einander direct cntgegcnstchendcn Petitionen in Betreff der Oeffentlichkcit und Mündlichkeit des Strafverfahrens, die von einigen Personen beide gleich zeitig unterschriebe» worden wären, v. Schönberg-Bibran: Er wisse zwar nicht, wie die vorliegenden Petitionen zusammengebracht worden seien, aber das wisse er, daß einige Gemeinden öffentlich dagegen protestirt hät ten, als ob sie durch irgend einen Zwang zur Unterschrift bewogen worden seien. Wenn auf das Eine Gewicht gelegt werde, dürfe auch das Andere nicht verschwiegen bleiben, v. Posern versicherte, daß er von keiner Un gesetzlichkcit bei Unterschrift jener Petitionen gehört habe; cs sei den Leuten gar nicht zu verdenken, da in ihrer Nähe ganz andere Ungesetzlichkeiten vor- gcfallcn wären; so habe sich ein Geistlicher geweigert, ein Kind in, Namen der christlichen Kirche zu taufen, und dasselbe in, Namen des großen Wett- gcistcs getauft. Darin, daß die Gemeindevorstände ihre Gemeinde zusam- mcnbestcttt und zur Unterzeichnung aufgefodert hätten, könne er keine Un gesetzlichkeit finden; denn ihnen ständen nicht solche Mittel zu Gebote wie den größern Städten, dort habe man Karten umhcrgeschickt; unsere Wen den freilich wären mit dem Kartenschickcn noch nicht so bekannt. Graf v. Hohcnthal-KLnigsbrück: Da über diese Petitionen einmal eine Ver handlung sich entspannen habe, wolle cr sich auch darüber auSsprechcn, weil er die Leute abgehaltcn habe, denselben bcizutretcn. Aufmerksam gemacht durch die Artikel in den öffentlichen Blättern, welche Bürgermeister Wehner vorgclcgt, habe man ihn um Rath gefragt, ob man nicht jene Petitionen mit unterschreiben solle; cr habe davon um so mehr abgcrathen, als er die Ansicht theile, die jene Leute gegen ihn ausgesprochen, daß es unnöthig sei, Petitionen einzubringen, wo die Untcrthanen mit den Maßregeln der Regie rung einverstanden seien. Freilich in Gegenden, wo ein Geistlicher ein Kind auf den Ramen des großen Wcltgeistcs getauft, weil dies da« Bekenntniß der Lichtfrcundc sei, möge cs allerdings anders fein; wo aber eine Gemeinde noch einen christlichen Prediger habe, sei es nicht nöthig. v. Ammon: Ein solcher Fall, wie cr nach Angabe einiger Kammcrmitglicder bei der Taufe vorgekommen sein solle, wäre in Sachsen gar nicht möglich, so lange die betreffenden Verordnungen aufrecht gehalten würden. Man habe hier einc Lhatsachc angeführt, und cr müsse bemerken, daß, wer solche Thatsachcn er wähne, auch verpflichtet sci, dieselben zu beweisen. Staatsministcr v. Kön ne ritz: Das Ministerium werde sich danach erkundigen, ob dieser Fall bei den Behörden schon bekannt sei; wäre dies nicht der Fall, so würde das Ministerium allerdings darauf dringen müssen, daß der Ort, wo dies gc- chchen, näher angegeben werde, v. Schönberg-Bibran und v. Hohenthal- Königsbrück erboten sich darauf, den Namen des Geistlichen zu nennen. Staatöministcr v. Könncritz: Einen Antrag auf Erörterung gegen die Petitionen von dieser oder jener Seite zu stellen, helfe nichts; denn cr bringe die Regierung nur in die Verlegenheit, auch von der andern Seite Erörterungen zu veranlassen. Die Art und Weise, wie die Gcsammtpeti- tioncn zu Stande gebracht würden, sei hinlänglich bekannt, und er könne der Kammer merkwürdige Beispiele darüber änführcn. I» Leipzig habe nian sogar Lehrlinge zur Unterschrift aufgefodert, ja selbst Männer, die gar nicht zu S ncn englift unterschreit sonderer gc Obcrlausitz seien auch ren, zusam: am besten zweifelhafte sich künftig gänzlich da an Volke g gierung, ur zu der ihr: Petitionen auch von ! Wehner j vorgckommc würden, da ßerer Vorsic Staatßmini Redner not keine Unter: schriften lic die Untersck v. Schöns vorher die mit dem gi gegründet H wären auch von dem gi formet könn daß nach §. diener auf j Ministerium aber zu Na: tcrstädt dar, tirt sei, un die Person v. 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