Volltext Seite (XML)
Bekanntmachung. Die auf den Monat Oktober dieses JahreS festgestellten Durchschnittspreise für Marschfourage im Hauptmarktnrte Meißen sind folgende: 7 M. 75 Pf. pro 50 Kilo Hafer, 4 - 29 - - 50 » Heu, 2 - 34 - - 50 - Stroh. Königliche AmtshMptmannschaft Meißen, am 5. Dezember 1885. I. V.: Gilbert, Reg.-Ass. Zufolge anher erstatteter Anzeige ist in der Zeit entweder vom 29. November dieses Jahres V? 6 bis Vr 8 Uhr Abends oder vom 30. November er. früh von 4 bis 6 Uhr dem Rittergutsverwalter Otto Lohfink in Limbach aus dessen, in der ersten Etage des zum Ritter gute Limbach gehörigen Seitengebäudes belegener, unverschlossen gewesener Wohnstube von einem Nagel am Thürstocke weg ein dunkelblaues, gerieftes Zacket im Werthe von 25 M. entwendet worben. Dasselbe war mit einer Reihe Steinnußknöpfen, zwei äußeren Seitentaschen, einer Brust- und einer sogen. Billettasche an der rechten Seite versehen, mit schwarzseidener Borde eingefaßt, im Rücken mit schwarzem Wollatlas und in den Aermeln mit weiß- und blaugestreiftem Kattune gefüttert. Zwecks Ermittelung des, bezhtl. der Diebe und Wiedererlangung des Gestohlenen mache ich dies hiermit bekannt. Wilsdruff, den 14. December 1885. Der Königl. Amtsanwalt. vr. Zimmer. Aekanntmachung. Die in den HZ 2 und 3 des Straßenpolizeiregulativs für hiesige Stadt enthaltenen Bestimmungen, daß zur Winterszeit jeder Haus besitzer 1 ., seiner Hausfronte entlang den Schnee in einer Breite von mindestens 2 Ellen zu beseitigen und bei eintretender Glätte in gleicher Breite Sand und Asche zu streuen, sowie 2 ., bei eintretendem Thauwetter binnen 24 Stunden, vom Beginn desselben an, den vor seinem Hause befindlichen Vorplatz sowie das an dasselbe angrenzende Gassengerinne von Schnee und Eis zu reinigen und letzteres von der Gasse hinwegzuschaffen hat, werden andurch in Erinnerung gebracht mit dem Bemerken, daß Uebertretungen oder Vernachlässigungen der gedachten Vorschriften nach H 5 des obgedachten Regulativs in Verbindung mit ß 366 Punkt 10 des Reichsstrafgesetzbuches mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen geahndet werden. Wilsdruff, am 10. December 1885. Der Bürgermeister. Ficker. Bekanntmachung. Bis spätestens den Sch. dieses Monats ist das IV. Quartal Schulgeld und bis spätestens den SI dieses Monat» der IV. Dermin Landrente und LandeScnltnrrente bei Vermeidung von Weiterungen an die Stadtkämmerei zu bezahlen. Wilsdruff, am 12. December 1885. Der Stadtrath. Ficker, Brgmstr. Die diesjährige Generalversammlung des Bezirksvereins der Norddeutschen Hagelversicherungs Gesellschaft in der YtmtShauptmannschast Meißen soll Sonnabend, den 19. December 1885, Nachmittags 2 Uhr, im Saal de» GasthofeS znr Soane daselbst, abgehalten werden. Zahlreiches Erscheinen der geehrten Mitglieder wird erbeten. LI. Honst, Bezirksdirector. LerliiM -lrcMkeliült VM 1832 ill Ltzrlill. Wir bringen hiermit zur Kenntniß, daß wir u r n VLLiLlLv LIL H^LlsÄL rsLk eine Vgentnr unserer Gesellschaft übertragen haben. Leipzig, im December 1885. Die General-Agentur. - Horst Beyer. Föviäwot dow Herrn kastor ein. Gustav Hermann Illbriokt in Rrelilen. 34 dakrs lanA kabsir 8is, kockskr^ürdiAsr Rsri- Rastor, das ^mt eines reckten Seelsorgers Aet'ükrt ill unserer Gsmsillds Linern dokarmss Alsiok, entströmten Ikrern Nrmds dis keiliAen Lekren in kerslieker unä varmsr Liebs. ^Vas 8is ^elskrt, das baden 8is aneb der Rinsb^smsinds vvr^slsbt Lern stand Ibnsn Lkrsuokt und LiAknnutö. In ansxruoklossr ^siss lebten 8ie Alüebbeb in Ikrern so überaus trauten Lamilisnkrsiss. Rsrx- kek varen 8ie AeZen deden, der von Iknen Rat und Lrost beZekrte. ^ls Versitzender in Liroks und 8okule suekten 8ie allezeit mit deren Vertretern der Gemeinden Restes und varen jedem Rinrelnen ein treuer Lreund in der Xot. Hie werden besonders auek die Lekrer vergessen, in ^vslok ker^lieker und kreundsekaktlioker ^Veiss 8ie allezeit ru iknen gestanden. 8o^ok1 alle Ikre Reiektbinder, als an ob die an Iknen so iimiA kantende 8oku1- juAend, werden Iknen ein bleibendes Andenken bevvakren. Ls möKtz äribtzr äor trvu« Dott IImtzR imed ätz8 DtzbtzR8 Mbtzu eintzii lanKtzv uuä trodtzn ktzitzmbMä btz8tzdtztzrtzii. Orunatrsvl», den 10. vsosrnksr 1885. Ditz XiieliKtzllitziiiätz 11 iiiiI>tio1i-^<>Iii«cIoiL Zur Stollenbäckerei empfehle mein reichhaltiges Lager von Kaiserauszug- uud Grieslerauszugmehl in vorzüglicher Qualität, aus der Kunstmühle 6sbr. Irsidsr, Tharandt. Achtungsvoll Prima StollenmehL sowie alle andern Mühlenprodukte empfiehlt zum bevorstehenden Weihnachtsfeste die Obermühle bei Nossen. Usotror- Verloren auf dem Wege von Polenz bis Wilsdruff eine Brieftasche, Militär papiere enthaltend; der Finder wird gebeten, selbige gegen gute Be lohnung abzugeben bei Verwalter G. Drenkler. Rittergut Polenz. I »ri loii^ HolioIoiniiL^ioiiiioi'. Besondere Vorzüge: Schicfschrauben des Dochtes absolut unmöglich; sehr geringer Oelkonsum; übertrifft an Leuchtkraft sämmt- liche bis jetzt existirende Brenner. Läßt sich an jeder größeren Lampe leicht anbnnge». Neueste und einfachste Konstruktion. Lager hiervon hält ^vltus AlütLv in Wilsdruff. Das Hut- und Filzwaaren- geschäft v. Vito Nsinbarlll, Freibergerstraße, früher G. Rühlemann, Schulgasse, empfiehlt VMuäsr-, L1Ir-, Fa^d- u. Lnakvuküls, neueste Fanons, verschie dene Auswahl, nur gute Qualitäten, echter Filz, keine Imitation, Lilr- soduk, kaniolsvl, 8oklsn, Linrisdsvkuk, kantoUvI, Llnlsx- soklvll u. s. w. einer geneigten Beachtung. Reparaturen, Bestellungen aller Art.