Volltext Seite (XML)
Erstes Blatt. WrM, WD, Nrdknlchn ud die llWigtik«. Amtsblatt fiir die König!. Amtshauptmannschaft zu Meißen, das König!. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. 45. Erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags. — Abonnementpreis vierteljährlich 1 Mark. Einzelne Nummern 10 Pfg. — Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Nr. 73. 1885. Freitag, den 18. September Bekanntmachung. Mittwoch, den 23. dieses Monats, Vormittags S Uhr, findet im hiesigen Verhandlungssaale öffentliche Sitzung des Bezirksausschusses Statt. Die Tagesordnung ist aus dem Anschläge in hiesiger Hausflur zu ersehen. Meißen, am 15. September 1885. Königliche Amtshauptmannschaft. v. Bosse. Bekanntmachung, die Anmeldung zur Unfallversicherung betreffend. Die unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschaft sieht sich veranlaßt, darauf aufmerksam zu machen, daß Betriebe, welche erst nach der stattgehabten allgemeinen Anmeldung zur Unfallversicherung entstehen oder versicherungspflichtig werden, binnen einer Woche nach dem Zeitpunkte ihrer Eröffnung bez. nach dem Beginne der Versicherungspflicht der Verwaltungsbehörde anzumelden sind. Diese Anmeldung hat der Betriebsunternehmer durch eine in zwei Exemplaren hier einzureichende Anzeige zu bewirken, welche 1 ., den Gegenstand und die Art des Betriebes, 2 ., die Zahl der versicherten Personen, 3 ., die Berufsgenossenschaft, welcher der Betrieb angehört, und 4 ., falls es sich um einen nach dem Inkrafttreten des Gesetzes neu begonnenen oder versicherungspflichtig gewordenen Betrieb handelt, den Tag der Eröffnung bez. des Beginns der Versicherungspflicht angiebt. Die gleiche Anzeige ist auch von denjenigen Betriebsunternehmeru zu erstatten, welche bereits früher zur Anmeldung verpflichtet waren, diese Anmeldung aber bisher unterlassen haben. Die Unterlassung der Anmeldung zieht eine Ordnungsstrafe bis zu 100 Mark —. nach sich. Um die Befolgung obiger Vorschriften kontroliren zu können, werden zugleich die Herre« Bürgermeister von WilSdruss und Siebenlehn sowie die Herren Gemeindevorftände des hiesigen Verwaltungsbezirks hiermit angewiesen, sobald in ihren Ge meinden ein versicherungspflichtiger Betrieb neu entsteht oder ein bisher nicht versicherungspflichtig gewesener Betrieb (infolge Erhöhung der Arbeiterzahl auf mindestens 10, infolge Verwendung von Dampfkesseln, Motoren rc.) versicherungspflichtig wird, hierüber der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft eine kurze Anzeige zu erstatten. Meißen, am 12. September 1885. Königliche Amtshauptmannschaft. -v. Bosse. - Für den nach Amerika ausgewanderten Fleischer Ferdinand Robert Watzel aus Sora, dessen Aufenthalt unbekannt ist, ist Herr Gemeindevorstand und Gutsbesitzer Friedrich Robert Kästner in Sora als Abwesenheitsvormund bei'm unterzeichneten Amtsgericht in Pflicht genommen worden. Königl. Amtsgericht Wilsdruff, den 12. September 1885. Erbtheilungshalber soll von dem unterzeichneten Amtsgericht dcs zum Nachlasse der Auszüglerin Johanne Renate verw. Watzel gehörige, aus Wohn- und Schuppengebäude bestehende Hausgrundstück nebst Garten, Folium 24 des Grund- und Hypothekenbuchs für Sora, No. 68 und 9b des dasigen Brandcatasters unter den an Amisstelle und im Gasthofe zu Sora einzusehenden und im Versteige- rungstecmin bekannt zu machenden Bedingungen und zwar im NachlaHgrun-ftücke selbst meistbietend versteigert werden. Als Termin dazu ist der 24. September dieses Jahres, Nachmittags S Uhr, anberaumt worden. Erstehungslustige haben zu demselben sich rechtzeitig einzufinden und des Weiteren gewärtig zu halten. Wilsdruff, den 12. September 1885. Königliches Amtsgericht. vr. Gangloss. EageSgeschichte. Der liberale Großherzog von Baden hat am 9. September unter Theilnahme des ganzen Landes seinen 60. Geburtstag gefeiert. Das badische Volk gedachte dabei an drei Worte, die er gesprochen und, was die Hauptsache ist, in oft schwierigen Lagen gehalten hat. Am Frankfurter Fürstentage 1863 sagte er: „Ich kann nicht einsehen, daß ein trennender Unterschied bestehen sollte zwischen Fürstenrecht und Volksrecht." Den zweiten Ausspruch that er in der badischen Abgeordneten-Kammer: „Ich betrachte mich als Fürst lediglich als den ersten Bürger des Staates." Und vor fünf Jahren sprach er zu Schopfheim zu dem dortigen Bürgermeister: „Das Volk kann und soll test auf mich bauen; nie werde ich von meinen bisherigen freisinnigen Grundsätzen abweichen, nie werde ich zugeben, daß in meinem Lande, so lange ich regiere, eine geistige Versumpfung eintreten und das Er rungene zerstören kann." Wenn man die Stellung der Reichsregierung zur Frage der So n »- rogsarbeit nach dem Eindruck beurtheileu soll, den die Ergebnisse der Erhebungen bis jetzt hervorgebracht haben, so ist man zu der Annahme berechtigt, daß es zu weiteren gesetzlichen Schritten bezüglich des Verbots der Sonntagsarbeit nicht kommt, sondern bei den jetzigen Forschriften sein Bewenden haben wird. Sollte die Regierung eine Veröffentlichung des Gesammtergebnisses der Erhebung oder eine aus- Miche Uebersicht über die erstatteten Gutachten verfügen, so würde ach greifbar herausstellen, daß ein weiteres gesetzgeberisches Verbot Gewerbe und Handel, sowie öffentlichen Verkehr entschieden benach- theiligen würde. 11 Prozesse gegen 18 Angeklagte der sozialdemokratischen Fraktion schweben augenblicklich. In dem bekannten Chemnitzer Mon- strepro^eß sind 6 Abgeordnete —Bebel, Dietz, Frohme, Viereck, Auer, Vollmar — verwickelt. Singer hat eine Untersuchung wegen Ver stoßes gegen das preußische Vereinsgesetz, ebenso Viereck, der außer dem sich wegen Beleidigung des Kommerzienraths Vogel und der Frankfurter Polizei noch zu verantworten hat. Gegen Heine, Hasen clever und Kräcker schweben die Diätenklagen des Fiskus; Kräcker ist die Buchdruckerei versiegelt, und er hat außerdem noch einen Prozeß auf Grund der M 128 und 129. Liebknecht muß eine Strafe wegen Beleidigung abdüßen, Heine sitzt wegen Beleidigung in Sachen der Arbeiterkolnie Sayda und muß noch abwarten, ob das Reichsgericht seim neuliche Freisprechung betreffs der „Harzer Post" bestätigen wird. Die Entlassung der deutschen Marinereserve, welche in der Regel in der Mitte des Monats September zu erfolgen pflegt, ist nach der „Voss. Ztg." einstweilen vertagt worden. Ein Kaltwasserstrahl nach Paris und Madrid! Die „Köln. Ztg." schreibt in einem Berliner Artikel, der sichtlich aus der Nähe des Reichskanzler herstammt, gegen die aufreizenden Nachrichten des Pa riser Telegraphenbureaus Agence Havas. Aus denselben lasse sich er kennen, daß es in den Pariser Regierungskreisen Elemente gebe, die entgegen den Leitern der französischen Politik eine offene Hetze gegen