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Tharandt, Nossen, Ziebenlehn und die Umgegenden. Amtsblatt siir die Königl. Amtshauptmottnschast zu Meißen, das König!. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. 45. «rttNrAttNA. »»scheint »tchentlich zweimal, DienttagS und Freitags. — Abonnementpreis vierteljährlich 1 Mark. Einzelne Nummern 10 Psg. — Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Rr. 21. Freitag, den 13. März L88Z. r — — .m." 1 i, a , n j , nnr Wekanntmachung, das Mnsterungsgeschäft im AushedungSbezirke Noffen betr. In Bezug auf das diesjährige Musterungsgeschäft im Aushebuugsbezirke Nossen wird nach Maßgabe von § 61,, der Ersatz- Ordnung Folgendes bekannt gemacht: ES kommen zur Musterung am 15. April dieses Jahres von Vormittags ^9 Ubr an die Gestellpflichtigen aus der Stadt Lommatzsch sowie au» sämmtlichen Ortschaften de» A^mtSgerichtSbejirkS Lommatzsch un Raid Hause zu Lommatzsch; am 16 April dieses Jahres von Vormittags ^9 Uhr an die Gestellpflichtigen aus der Stadt Wilsdruff und aus sämmtlichen Ortschaften des YtmtSgerichtSbezirkS Wilsdruff im Gasthofe zum Adler in Wilsdruff; am 17. April dieses Jahres von Vormittags 9 Uhr an die Gestellpflichtigen aus den Städten Noffen und Tiebenlehn sowie aus nachstehenden Ortschaften des MmtSgerichtSbezirkS 9loffe«: Augustusberg, Abend, Bieberstein, Bodenbach, Breitenbach, Burkersdorf und Choren-Toppschädel im Gasthofe zum Deutschen Hause in Nossen und am 18. April dieses Jahres von Vormittags 9 Uhr an aus nachstehenden Ortschaften des StmtSgerichtSbezirkS Noffen: Deutschenbora, Dittmannsdorf, Elgersdorf, Göltzscha, Gohla, Gotthelffriedrichsgrnnd, Gruna mit Jlkendorfer Lehden, Hirschfeld, Höfgen, Hohentanne, Jlkendors, Karcha, Katzenberg, Klessig, Kreißa, Leschen, Lüttewltz, Mahlitzsch, Maltitz, Markritz, Mergenthal, Mutzschwitz, Nievereula, Noßlitz, Obcreula, Obergruna, Ooersrößwitz, Petersberg, Pinnewitz, Priesen, Radewltz, Raußlitz, Reins berg mit Wolssgrün und Drehfeld, Rhäsa, Rüsseina, Saultitz, Schrebitz, Stahna, Starrbach, Wendischbora, Wetterwitz, Wölkau, Zella und Zena mit Gallschütz ebenfalls im Gasthofe zum Deutschen Hause in Nossen. Die sämmtlichen zur Gestellung verpflichteten Mannschaften, ingleichen diejenigen Militärpflichtigen des Aushebungsbezirks Nossen, welche noch keine endgültige Entscheidung über ihr Militärverhältmß erhalten haben, werden hiermit zum pünktlichen Erscheinen in den vor- gedachten Musterungsterminen, zu Vermeidung der in Z 24,der Ersatz-Ordnung angedrohten Strafen und Nachtheile, aufgefordert. Militärpflichtige, welche durch Krankheit an der Gestellung behindert sind, haben bis zum Musteruugstermine ärztliche Zeugnisse über ihren Gesundheitszustand beizubringcn. Diese sind von der Polizeiobrigkeit zu beglaubigen, wenn der ausstellcnde Arzt nicht amtlich ange- stellt ist. Die Stadträthe, Stadtgemeinderäthe und Gemeindevorstäude haben die bei denselben zur Stammrolle angemeldeten und in ihrem Orte gestellpflichtigen Mannschaften zu den Musterungsterminen gemäß ß 61,der Ersatz-Ordnung rechtzeitig vorzuladen und für deren pünktliche Gestellung Sorge zu tragen. Auch haben sich die Herren Gemeindevorstände behufs etwaiger Auskunftsertheilung mit einzufinden. Zum Loosungstermine für die Militärpflichtigen aus dem Geburtsjahre 1865, ingleichen für diejenigen Mannschaften früherer Jahrgänge, welche ohne ihr Ver schulden noch nicht geloost haben, ist der 20. Mrit dieses Jahres UormiLLags 10 Uhr im Gasthofe zum Demschen Hause in Nossen bestimmt worden und wird den Militärpflichtigen das persönliche Erscheinen dazu überlassen. Für die Mannschaften, welche bei Aufrufung im Loosungslokale nicht anwesend sind, wird durch ein Mitglied der Ersatz-Commission das Loos gezogen. Gesuche um Zurückstellung oder andere Vergünstigungen sind einige Zeit vor Beginn der Musterung, spätestens aber im Musterungs termine selbst in der gehörigen Form anzubringen und durch obrigkeitliche Zeugnisse zu bescheinigen. Reclamationsanträge, welche der Ersatz- Commission zur Prüfung und Begutachtung nicht vorgelegen haben, werden von der Königl. Ober-Ersatz-Commission in der Regel zurückge wiesen, wenn nicht etwa die Veranlassung zur Reklamation erst nach beendigtem Ersatz-Geschäft entstanden ist. Wenn Gesuche um Zurück stellung als Ernährer erwerbsunfähiger Angehöriger angebracht werden, so haben sich die Letzteren in der Regel und soweit möglich, vor der Ersatz-Commission mit einzufinden. Die Herren Grmeindevorftände haben diejenigen Gestellpflichtigen ihres Ortes, deren Familienverhältnisse eine Zurückstellung derselben nöthig erscheinen lassen, an das zu erinnern, was sie der deshalb einzuwendenden Reclamation halber zu beobachten und zu thun haben. Die Entscheidungen der Ersatz-Commission auf angebrachte Reklamationen werden den dritten Tag darauf, Mittags 12 Uhr, als be kannt gemacht angesehen, auch wenn die Reklamanten sich zur Anhörung derselben nicht eingefunden haben. Rekurse gegen die Emscheidung der Ersatz-Kommission an die Ober-Ersatz-Kommission, sowie gegen die.Entscheidung der Ober- Ersatz-Kommission an die Ober-RekrutirungSbehörde müssen bei Verlust derselben Vinnen 10 Tagen, von dem Tage angerechnet, wo die Entscheidung für publizirt anzusehen ist, unter Beibringung der nöthigen Nachweise und Bescheinigungen angebracht werden. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen. Jeder Militärpflichtige kann sich im Musteruugstermine freiwillig zum Diensteiutritte melden. Militärpflichtige, welche sich freiwillig zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit bei der Cavalerie verpflichten, erlangen die Ver günstigung, daß sie anstatt 5 Jahre nur 3 Jahre in der Landwehr zu dienen haben und in der Reget zu Reserveübungen nicht herangezogen werden. Wer als 4jährig Freiwilliger bei der Cavalerie einzutreten beabsichtigt, hat die Einwilligung des Vaters bez. Vormundes beizubringen. Meißen, am 7. März 1885. Der Civilvoisiycube der König!. Ersntz-Kommission des Aushebungsbezirks Nossen. von Boffe. Bekanntmachung, die Zurückstellung von Mannschaften der Reserve, Landwehr, Scewchr und Ersatz-Reserve I. Klasse wegen häuslicher oder gew rblicher Verhältnisse betr. Die Ersatz-Kommission des Anshebnugsbezirks Nossen wird im Anschluß an das diesjährige Ersatz-Geschäft über etwaige Anträge von Reservisten, Landwehr- und Seewehrleulen sowie Ersatz-Reservisten I. Klasse auf Zurückstellung wegen ihrer häuslichen, gewerblichen und Familienverhältuisse