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lichen Wochenblatte d«r Provinz Oberhessen durch den Druck publicirt zu werde«, nachdem sie den betreffenden Personen eröffnet worden. > Viel Aufsehen hier im Publicum und selbst im Beamtenstande macht «in höchste» Rescript, wodurch der bisherige Oberappellationsrath Künste zum Mitglied der Eisenbahndircclion ernannt worden ist. Dessen plötz liche Versetzung vom höchsten Gerichtshöfe zu einer Verwaltungsbehörde wird von jenem als ein empfindlicher Verlust beklagt. Ein Mitglied des Criminalsenats des Obergerichts zu Marburg, Obergcrichtsrath Völ cker, ist an dessen Stelle an das Oberappellationsgcricht nach Kassel be rufen worden. — Das Amts- und Nachrichtsbialt für das Fürstcnthum Loben ktein Eberodorf vom 18. Oct. veröffentlicht folgenden „Höchsten Erlaß, mehre durch Verletzung des Amtsgeheimnisses in öffentliche Blät ter übergegangene, zur Veröffentlichung nicht bestimmt gewesene höchste Ent schließungen betreffend. Jede Regierung, mag die Verfassung sein wie sic will, hat Gründe, gewisse Erlasse nicht zur Oeffentlichkeit zu bringen, besonders solche, die an sich gerecht und für den Augenblick nützlich, doch bei den Un geweihten unnöthigerweise ein ungünstiges Vorurtheil gegen sonst ehrenwer- thc Klassen der bürgerlichen Gesellschaft und brave Männer erregen. Solche Erlasse waren meine Entschließungen, die Bestrafung des Lasters des Trunks und die Maßregeln gegen Diebesbanden betreffend- Der Erlaß gegen das Laster des Trunks war durch Exccsse Untergeordneter hervorgerufen, die um so auffallender waren, als schon längst gelungen, dasselbe hier fast ganz zu «ntfernen und Nüchternheit zur Ehrensache zu machen. Der Erlaß wegen «iner muthmaßlichcn Diebesbande deshalb, weil gleichergestalt hiesiges Land schon längst von derartigen Banden gereinigt schien. Es scheint nun, daß irgend ein schlechter Bube, einer von unserer «Hand voll» Schlechtgesinnter, es sich zur Aufgabe macht, das glückliche Verhältniß zwischen Fürst und Volk durch Verdrehungen und Entstellungen der reinsten Absichten und durch Acten- diebstahl bewirkte Mittheilung an ein fremdes — recht freundliches, aber Gott Lob! unbedeutendes und hier einflußloses Blatt—zu zerstören und mir mei nen guten Namen zu rauben. Durch jenen Actendiebstahl ist das Amts- und Dienstgeheimniß freventlich verletzt; ich empfehle daher der Landesdirection Wachsamkeit und unermüdetste Nachforschung danach, wer jener Verräther ist, und befehle, daß zu diesem Ende die strengsten Untersuchungen eingeleitet wer den, damit im Interesse jedes Ehrenmannes dem Schuldigen die gebührende gesetzliche Ahndung werde. Ich befehle, dies durch das Amtsblatt zur Oef fentlichkeit zu bringen. Schloß Ebersdorf, I.Oct. 18-15. HeinrichI-XXll." Mreuße«. ** Berlin, 2. Nov. Die Mannheimer Abendzeitung wundert sich, daß Hr. v. Wessenberg, bei Rongc's neulicher Anwesenheit in Konstanz den Besuch des jungen Priesters abgewiesen habe. Wir können uns dar über gar nicht wundern, und wenn das genannte Blatt dies zurückhal tende Benehmen des ehrwürdigen Prälaten und seiner Freunde eben so tadelnswerth als unbegreiflich findet, so finden wir dasselbe eben so ancr- kenncnswerth als erklärlich. Hr. v. Wessenberg ist ein zu besonnener, zu erfahrener Mann; er hat eine zu ernste Ucbcrzeugung von der Erhaben heit eines echt kirchlichen Reformwerkes, um sich mit einem Treiben zu verbünden, welches zwar den Namen der Religion im Banner führt, aber hei den jüngsten Vorgängen im südwestlichen Deutschland offenbar mehr Len Charakter einer leichtfertigen Agitation herausgestellt hat. Wir brau chen nur einen Blick auf die Wirksamkeit des ehemaligen Bischoss von Konstanz zu werfen, wie sie uns namentlich auch au« einer badischen Staatsschrift vom Jahr 1819 entgegentritt, um zu erkennen, daß Hr. v. Wessenberg eigentlich im vollsten Sinne verdient, ein deutsch-katholi scher Geistlicher genannt zu werden. Einführung der vaterländischen Sprache beim Gottesdienste, nationale Bildung der Geistlichkeit, Abstellung der Wallfahrten und der Reliquienverehrung, Aufhebung der Klöster und'Ver- heirathung der Ordensgeistlichen, Wahrung der Interessen des StaatS -gegen die Uebergriffe der Hierarchie, z. B. in Sachen der gemischten Ehen, Begründung der Selbständigkeit der Landeskirche durch Herstellung einer Synodalverfassung bildeten den Gegenstand seines Strebens und wurden Ursache unzähliger MiShelligkeitcn mit dem römischen Stuhle, welche end lich seine Abdankung nach sich zogen. Bei alle Dem beseelte ibn aber ein tiefer religiöser Sinn und unwandelbarer Glaube an die christlichen WahrheitSlchre». Nun wollen wir auch Hrn. Ronge den religiösen, Sinn und die christliche Glaubcnstreue persönlich nicht absprechcn; wir wollen ihm nicht im entferntesten den Ruhm streitig machen, durch sein muihvol- lcs Auftreten für Wahrheit und Recht den ersten Anstoß zu einer groß artigen, in ihren ursprünglichen Intentionen segenvcrsprechenden Bewe gung gegeben zu haben: aber wir können nicht den Mann in ihm finden, Der fähig wäre, die Bewegung zu leiten und die Stellung, welche ihm durch den Enthusiasmus der Menge in derselben angewiesen wird, mit Kraft und Würde einzunehmen. Von Zudringlingen aller Art persönlich in Beschlag genommen, von einem Taumel zum andern, von einer widri gen Demonstration zur andern, man möchte sagen, willenlos fortaerisscn, zeigt er nicht einmal Energie genug, seine heilige Sache von fremdartigen Einmischungen frei zu halten. Anstatt die Declamationen der radicalen Blätter über Geistesverwandtschaft des Deutsch-Katholicismus und des Liberalismus, über die gemeinsame Feindseligkeit beider gegen den politi schen Absolutismus, d. h., ins Deutsche überseht, gegen die herrschenden Gewalten im Vaterlande, mit Entschiedenheit zurückzuweisen, ist er un- vorsichtm genug, alle diese bedenklichen Huldigungen als wahre Triumphe seiner Sache hinzunehmen und Freundschaftsbündnisse mit einer Klasse von Leuten einzugchen, die denn doch allmäliq anfangen, daß Vertrauen, welches sie sich bisher in den Augen der Nation zu erschwindeln wußten, wieder einzubüßen. Man hätte es unserer Ansicht nach Hrn. v. Wessen berg, der eine andere Idee von deutscher Kirchenreform im Herzen trägt, verdenken müssen, wenn er das buntscheckige Getümmel, welches sich mit l Reformzwecken auf Konstanz loswälzte, als geistesverwandt begrüßt hätte, und eben so müssen wir es den ältern, würdigen und einsichtigen Ver tretern der deutsch-katholischen Sache verdenken, daß sie es ganz ruhig mit onsehen, wie ein junger, unerfahrener Geistlicher durch ein nickt ge hörig überdachtes Benehmen das seiner Natur nach rein kirchliche Stre ben bei allen Unparteiischen Verdächtigungen auSsctzt, die FS grundlos darzuthun hier doppelte Aufgabe bleibt. Die breSlaucr Stadtverordneten haben dem Vernehmen nach eine Immediateingabe an den König gerichtet, welche Vorstellungen macht gegen die Maßregeln, die neuerdings hinsichtlich der Betheiligten an den Protestationen und an den Versammlungen der Lichtfreunde er griffen worden sind. Wie weit soll dieser Misbrauch unberufener Ein mischung in gesetzliche Anordnungen bei uns noch getrieben werden? Ha ben wir in Preußen keine Regierung? Muß die Staatsgewalt alle Maß regeln zur Sicherheit und Ordnung des öffentlichen Lebens von allen un tergeordneten Kreisen erst begutachten und bestätigen lassen? Ist sie von ihrer Wirksamkeit für das friedliche Gedeihen des Großen und Ganzen denn schon jedem einzelnen Stadtverordneten oder auch jedem einzelnen Stadtvcrordnelencollcgium Rechenschaft schuldig? Welcher Geist der Ver führung spukt durch unser Dasein und läßt alle Rücksichten, alle Ucber- legung vergessen? Ist das Liberalismus, an den sittlichen Grundlagen, ja an den' nothwendigen, unerläßlichen Bedingungen alles geordneten Stuatslcbens zu rütteln? Wo soll die Regierung Kraft und die Möglich keit eines gedeihlichen Wirkens hernehmen, wenn es jedem kleinen Kreise gestattet wird, sich ohne weiteres gegen jede allgemeine Maßregel in Oppo sition zu setzen? Das wäre ein chaotisches Zusammenleben, aber kein Staatsleben! ** Breslau, l. Nov. Am 28. Oct.Abends kamen imCasperke'schen Local ungefähr 3V0 Personen zusammen, von welcher Zusammenkunft aber sofort der Polizeibehörde Anzeige gemacht wurde, worauf sich der Polizei präsident Heinke persönlich an Ort und Stelle begab. Oie Erscheinung des Hrn. Heinke in der Mitte der Versammlung brachte augenblicklich allgemeine Stille hervor, und dieser sprach nun sein Bedauern darüber aus, daß er hier abermals eine von den Versammlungen wahrnehme, welche von der Landesregierung für verboten erklärt worden. Er sei an gewiesen, dieselben unter keinen Umständen ferner zu gestatten, sondern nöthigenfalls mit den ihm zu Gebote stehenden Zwangsmaßregeln zu ver hindern; es würde ihm aber schmerzlich sein, wenn die versammelten Her ren ihre Opposition auf eine Höhe steigern sollten, die ihn nöthigte, zu Gewaltmitteln zu greifen, deren Anwendung eben so sehr den loyalen Ruf der Stadt compromittiren als für den Einzelnen Nachwehen, die ihm viel leicht dauernd fühlbar werden dürften, mit sich führen könnten. Aus der Verantwortung, zu welcher bereits mehre der Theilnehmcr gezogen wor den, habe er ersehen, daß sich dieselben wirklich der irrigen Meinung bin- gäben, als fände das von der königl. Regierung bekannt gemachte Verbot unerlaubter Volksversammlungen auf ihre Zusammenkünfte keine Anwendung. Um ihnen diesen Irrthum zu benehmen und sich selbst das Zeugniß geben zu können, daß seinerseits kein Mittel unversucht gelassen worden, sie hier über zu verständigen, sei er hier unter sie getreten, um ihnen amtlich zu eröffnen, daß diese Versammlung, wie sie eben hier gegenwärtig von ihm vorgefundcn werde, von der königl. Regierung als eine widergesetzliche ver boten worden sei, und daß er sie demnach hiermit auffodern müsse, aus einanderzugehen und sich in gleicher Art, bei Vermeidung der gesetzlich an- gedrohtcn Strafe und nöthigenfalls Anwendung von Zwangsmaßregeln, nicht wieder zu versammeln. Glaube die Versammlung, daß das Verbot von der königl. Regierung mit Unrecht auf sie angewcndet werde, so stehe Jedem frei, hierüber in höherer Instanz Beschwerde zu führen. So lange aber die Aufhebung des Verbots nicht erreicht sei, zieme cs wohlgesinnten Bürgern, sich den Anordnungen der gesetzlichen Behörde gehorsam zu zei gen und hierin mit gutem Beispiele voranzugehen. Hierauf erklärte vr. Borchhardt, daß er für seine Person der executivcn Gewalt, als deren Repräsentanten er den Herrn Polizeipräsidenten in diesem Augenblicke be trachte, weichen und sich entfernen werde, jedoch werde er seinen Protest gegen die Untersagung derartiger geselliger Zusammenkünfte, welchen er hiermit zunächst gegen den Herrn Polizeipräsidenten ausspreche, auch hö her» Orts geltend zu machen nicht unterlassen. Die Versammlung be gleitete diese Erklärung mit einem allgemeinen Bravo. Oer Polizei präsident sprach nun die Hoffnung aus, daß die Versammlung hierdurch der Erklärung des vr. Borchhardt beigetrcten, und segnete in diesem Falle die Stunde, in welcher er unter sie getreten, weil sie ihm die Ucbcrzeugung bestätigt habe „daß, wenn auch die loyale Gesinnung hie siger Bürger auf kurze Zeit durch irrige Ansicht zurückgedrängt wird, sie doch bald wieder die Oberhand gewinnt". Hierauf verwahrte sich vr. Borchhardt dagegen, daß durch seine Theilnahme an den bisherigen Zu sammenkünften seine loyale Gesinnung irgendwie angctastet werden könne, indem er auch jetzt nur der executivcn Gewalt weiche. Der Polizei präsident bemerkte nun darauf, daß cs seine Absicht nicht sein könne, sich hierüber in eine Diskussion cinzulaffen , daß er nur erschienen sei, um zu versuchen, ob eine wohlgemeinte, unmittelbar an die Versammlung gerich tete Bedeutung und Warnung Eingang finden werde. Der Polizeiprä sident verließ nun den Saal, und die Versammlung ging sofort aus einander. Dem Professor vr. David Schulz soll an seinem Geburtstag, am 29. Nov., von Seiten der Studircndcn und zunächst von den Stu- direnden der evangelischen Theologie, ein großartiger Fackelzug gebracht werden, zu welchem bereits die nöthigcn Anstalten getroffen werden. Da diesem Professor bereits seit einer Reihe von Jahren von seinen Zuhörern, denen sich immer Studirende der andern Fakultäten ange schlossen, Fackelzüge gebracht wurden, so hofft man, daß die Polizei-