Volltext Seite (XML)
Nr306 Sonntag S. November 184S IW- Datsche Ull-emeine Zeitmig i «Wahrheit unv Reckt, Freibcit und Gesetz!» Preis für daS jadr r Ms.-. InöckionSgebüdr für den Raum einer Zeile > Ngr. L Aus Sachsen, 30. Oct. Wir stimmen mit dem Abg. Schaffrath in dem Wunsch einer gesetzlichen Einrichtung, wonach kein Deutscher in deutschen Landen mehr als Ausländer, als Fremder zu behandeln sei, an sich recht wohl überein, ungeachtet wir die großen Schwierigkeiten nicht zu verkennen vermögen, die ein solches Gesetz, auch den besten Willen dazu an den maßgebenden Stellen angenommen, jedenfalls darbieten dürfte, nachdem so vielfache innere Maßregeln und Verhältnisse der Staa ten auf ganz entgegengesetzten Voraussetzungen beruhen, so viele Verschie denheiten in den einschlagenden innern Einrichtungen bestehen und schon bei den Gemeinden fo großer Widerwille gegen Aufnahme von z. B. Ge «erbSconcurrentcn, Juden, oder Solchen, deren Verarmung besorgt wird, sich kund thut. Vergesse man nur nicht, daß es sich bei einem solchen Ge setze gar nicht bloß um die wenigen politischen Männer handeln würde, denen man freiere Bewegung wünscht und durch gegen sie geltend ge machte Beschränkungen erst auf eine Angelegenheit gebracht worden ist, Welche Tausende von armen Handwerkern, Dienstboten, Proletariern re. schon lange viel mehr gedrückt Hal. Das empfiehlt die Reform, macht sie aber auch schwierig. Abgesehen aber davon, so muß jener Redner, wenn er sich wirklich zur Begründung seiner Federung auf die Bundes acte berufen und ihre Erfüllung als Erfüllung einer Bestimmung der BundeSacte dargestellt hat (Nr. 303), diese in dem Augenblicke nicht vor Augen oder im Gedächtniß gehabt haben. Denn uus ihr ergibt sich gerade das Gegentheil. Nicht blos, daß sie vom Anfang bis zu Ende, in Form und Wesen, der Bestimmung des ersten pariser Friedens, zu deren Aus führung sie diente, gemäß, von der Voraussetzung verschiedener, von ein ander unabhängiger, souveramer und nur mit einander zu einem beständi gen völkerrechtlichen Bunde vereinigter Staaten ausgeht, und nur in we nigen, bestimmt bezeichneten Fällen dieses Bundesverhältniß dem Stand punkte des Bundesstaates nähert, so ergibt sich das Bemerkte aus dem hier einschlagenden Art. 18 ganz unverkennbar. Man kommt hier überein, daß den Unterthanen der deutschen Bundesstaaten von deren Fürsten und freien Städten zugesichert werden solle: „») Grundeigenthum außer halb des Staats, den sie bewohnen, zu erwerben und zu besitzen,- ohne deshalb in dem fremden Staate mehren Abgaben und Lasten un terworfen zu sein als dessen eigne Unterthanen; 0) die Befugnisse: I)des freien Wegziehens aus einem deutschen Bundesstaat in den andern, der erweislich sie zu Unterthanen annehmen will, auch 2) in Ci- vil- und Militairdienste desselben zu treten, Beides jedoch nur, insofern keine Verbindlichkeit zu Militärdiensten gegen das bisherige Vaterland im Wege stehe; e) die Freiheit von aller Rachsteuer, insofern daS Ver mögen in einen andern deutschen Bundesstaat übergeht und mit diesem nicht besondere Verhältnisse durch Freizügigkeitsverträge bestehen." Die gesperrten Stellen überheben uns des specicllcn Nachweises unserer Bemerkung, und heben wir nur kürzlich hervor, daß hier «uk d l) direct und klar ausgesprochen ist: man hat Auöwanderungs-, nicht Einwande rungsfreiheit gegeben und fußt auf der Voraussetzung, daß die Aufnahme von dem Willen jedes Staals abhängt; bei dem Staatsdienste «ub b S) verstand sich diese Clausel von seihst, und wenn der. Art. 18 allgemeine Freizügigkeit begründet hätte, würde man nicht wieder suk b e) von be- sondcrn Verhältnissen durch Frcizügigkeitsverträge gesprochen haben. Die unbeschränkte Freiheit, seinen Aufenthalt in jedem zu dem Bunde gehö renden Staate zu nehmen, kommt in der Bundesacte allerdings vor, aher als ein besonderes Recht der Mediatisirten, im Art. 14. Uebrigens hat man diese AufenthaltSfrciheit, ferner das förmliche Einwanderungsrecht, und endlich das Recht der freien Durchreise sehr wohl zu unterscheiden. Es sind verschiedene Verhältnisse und unterliegen verschiedenen Rücksich ten , sind aber in neuerer Zeit mehrfach verwechselt worden. Der genannte Abgeordnete kennt übrigens den von uns oben bezeich neten allgemeinen Standpunkt des deutschen Bundesverhältnisses sehr wohl und hat ihn bei der Adreßdebattc (Nr. 302) in einer, unsers Dafürhal tens ziemlich schroffen Steigerung ausgesprochen, den Bund im Wesentlichen blos auf die Sorge für die Sicherheit Deutschlands gegen außen und die „all gemeine" Sicherheit Deutschlands im Innern verweisend und von allem Ein fluß auf die innern Angelegenheiten der einzelnen Staaten ausschlicßend. Die Bundcsactc weist nun freilich auch noch bestimmte andere Angelegenhei ten, die nicht unmittelbar unter jenen Begriff fallen, zur Compctenz des Bun des, und der Bund wird schwer zu überzeugen sein, daß die allgemeine innere Sicherheit Deutschlands nicht auch von der innern Sicherheit jedes einzelnen Staats bedingt sei. Ueberhaupt kommt weder Staatcnbund noch Bundesstaat irgendwo in voller Reinheit des Begriffs in der Welt vor. Wir gestehen aber, nicht recht ermessen zu können, wie man von dem Standpunkt? des Abg. Schaffrath aus ein so tief in die innern Ver hältnisse der einzelnen Staaten eingreifendes und zu der innern und äu ßern Sicherheit Deutschlands außer Bezug stehendes Gesetz erwarten oder verlangen kann. Wir sollten meinen, man müßte von diesem Stand punkt auS nur beantragen, daß der einzelne Staat ein Gesetz über Ueberblick. Deutschland. —München. Die Wahlen, rAus Sachsen-Das deutsche Maatsbürgerrecht. (Hannover. Seidensticker. Der Gustav - Adolf-Verein. Die Landrabbiner. (Stuttgart. Die Deutsch-Katholiken. — Die badi schen Stände. — Die koburger Landstände. Preußen. (-^-Lerlin-Hrn- Appert's Gefängnißsystem. Scandalöse Tra vestie. Handelsgesellschaft für die untere Donau- Hr. Snethlage, Geld sendung nach Kurhessen. Das Armenwesen. *Vom Rhein- Die katholi schen Pfarrer. Portugal. Die Finanzlage. Spanien. Truppenzusammenziehung nach Madrid. Werbung für Abd-ei- Kader. Grotzbritannie«. Die Limes über die britisch-französische Intervention im Plata. Der Herzog von Wellington. Die irischen Collegien. Stadt- rathswahl- Hr. Walsh. Der Puseyist Newman. , Frankreich. Bericht des Generals Lamoriciere. Außerordentlicher Credjt für Algerien. Truppen nach Algerien. Biceadmiral Berhuell. re Paris- Abd - el - Kader. - Welgien. * Krüssel. Die Protestanten. Die demokratische Partei. Ein Journal über den belgischen Klerus. Niederlande. Generalstaaten. Schweiz. Fein und Daffner. Italien. Die Unruhen im Kirchenstaate. Sürkei.- * Äonstantinopel Das Circular Schekib-Efendi s. Die Note des französischen Gesandten. Der syrisch« Streit. -Gatti. Decret in Betreff des Bürgerrechts. Personalnachrichten Handel und Fuduttrie. *Der neue Zollvereinstarif. * Frankfurt a. M Börsenbericht. * Leipzig Börsenbericht. — Berlin. ^rnkündigungen. Deutschland. — Müncljtn, 28. Oct. Man folgt dem Gange der Landtags- Wahlen mit immer lebhastcrm Interesse. Die Voraussetzung, eS werde Ler RegierunaSrath v. Podewils in Regensburg von den adeligen GutS- lbesitzern der Oberpfalz gewählt werden, ist cingetroffen; nicht so aber der Folgesatz, daß dadurch Baron v. Thon-Dittmer werde verdrängt werden; Den« auch er ist von denselben Wählern wieder gewählt worden. Hr. v. Po- dcwilS ist der Schwager des frühem Ministers Fürsten v. Wallerstein und dürste sich im Sinne des Letztem der Opposition zuwenden. Des Frhrn. v. Thon-Dittmer Haltung auf den Landtagen von 1840 und 1843 ist bekannt. Beide bedürfen des königlichen Urlaubs, Hr. v. Podewils als Regierungsrath, Baron v. Thon-Dittmer als Bürgermeister der Stadt Regensburg. Unsere Universität hier hat den Kirchenrath vr. Döllinger zu ihrem Abgeordneten gewählt, einen unserer gewandtesten und zugleich feinsten Theologen, auch dem protestantischen Norden bekannt geworden als Vorkämpfer auf der katholischen Seite in der Knicbcugungsfrage. In mehr als Einer Beziehung müßte es interessant gewesen sein, ihn mit sei nem kräftigen, obschon nicht immer glücklichen Gegner Professor Harlcß in der Kämmer zusammen zu sehen. Nock bis zum Augenblick weiß man hier nicht, wer für Letztem diesmal die Universität Erlangen ver treten wird. Im hohen Grade hat hier in allen Kreisen die Nachricht von der Wahl befriedigt, die von der Universität Würzburg getroffen wor den ist. vr. Edel gilt für einen durch und durch praktischen Mann, wo für auch seine Carriere spricht. Zuerst Accessist im Landgerichtsfache, dann Landgerichtsassessor und Rcgierungsassessor, wurde er der akademischen Wirk samkeit erst in Jahren zugeführt, in denen man Erfahrungen, wie sie der Volksvertreter braucht, gerade genug gemacht haben kann. Baron v.Ro- tcnhan ist nicht wieder gewählt worden, obschon einige seiner nächsten Freunde sich durch nichts haben abhaltcn lassen, ihm ihre Stimme zu Leben. Man hat hier offenhar an eine Gegenwirkung zu denken, sei sie nun einzig durch sein schon wiederholt in diesen Blättern erwähntes Rund schreiben an seine Standesgenoffcn hervorgebracht worden, oder habe man sie in dem Widerhall der umgestimmten öffentlichen Meinung wiederzu finden. Baron v. Walden, der auf den Landtagen von 1840 und 1843 häufig mit der Opposition sprach und stimmte, obschon Rath bei der hie sigen Regierung, ist bei den Wahlen der oberbairischen Gutsbesitzer ohne Gerichtsbarkeit diesmal durchgefallen. Dagegen sagt man sich seit ge stern, daß der aus den dreißiger Jahren her bekannte Volksrcdner Baron v. Closen wiedcrgewählt worden sei. Baron v. Closen entsimtc bekannt lich 1831 einer bedeutenden Pension, um seinen Sitz in der Kammer cin- nehmen zu können, aber unmittelbar nach dem Landtage von 1834 in «ine Criminaluntcrsuchung verwickelt, konnte er bei den inzwischen einge- Iretenen Wahlen nicht berücksichtigt werden, da seine gänzliche Freispre chung erst im Verlauf des Landtags von 1839/40 erfolgt ist. Bestätigt sich seine Wahl, dann dürfte wol die Vermehrung der Oppositionspartei um ein einflußreiches Mitglied außer Zweifel sein.